LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1100 11.10.2012 Datum des Originals: 11.10.2012/Ausgegeben: 03.01.2013 (16.10.2012) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 374 vom 29. August 2012 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/753 Transporte mit radioaktivem Material in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 374 mit Schreiben vom 11. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit , Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Wir wollen Atomtransporte vermeiden, weil sie unnötige Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringen.“ So stand es noch im Koalitionsvertrag von Rot/Grün aus dem Jahr 2010. Im Koalitionsvertrag 2012 ist nur noch die Rede von unnötigen Transporten, die verhindert werden sollen. Jährlich fahren etwa 10.000 Transporte mit radioaktivem Material im Zusammenhang mit der industriellen Produktion von Atomstrom über deutsche Straßen. Manche Bundesländer wie Hamburg, Bremen oder Niedersachsen geben umfangreich Auskunft über die stattgefundenen Transporte. In NRW ist das bisher nicht der Fall. Deshalb soll mit dieser Anfrage für weitgehendere Transparenz gesorgt werden. Es soll in dieser Anfrage um folgende Transporte gehen: Nach § 4 AtG genehmigte Transporte von Kernbrennstoffen (sowie radioaktive Stoffe, auf die sich diese Genehmigung erstreckt), nach § 16 StrlSchV genehmigte Transporte von radioaktiven Stoffen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion stehen, sowie um Transporte, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Urananreiche- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1100 2 rungsanlage Gronau stehen. Dabei geht es um Transporte von und zu den Atomanlagen im Bundesland (einschließlich der Forschungseinrichtungen) sowie um Transit-Transporte durch das Bundesland seit dem Jahr 2000. Vorbemerkung der Landesregierung 1. Die nordrhein-westfälische Landesregierung ist unverändert der Auffassung, dass Atomtransporte von Jülich nach Ahaus vermieden werden müssen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass keine Brennelement-Transporte von einem Zwischenlager ins nächste durchgeführt werden und wird zudem Evakuierungs- und Notfallpläne in NRW, auch in Bezug auf Brennelement-Transporte, gründlich überprüfen. 2. Die Landesregierung hat den Landtag in der Vergangenheit regelmäßig über durchgeführte Transporte von mittel- und hochradioaktiven Abfällen und Kernbrennstoffen informiert. Im Rahmen der Antworten auf die Kleinen Anfragen 3937 bis 3941 vom 6. Mai 2010 des Abgeordneten Reiner Priggen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksachen 14/11172 bis 14/11176, hat die Landesregierung umfassend zu Transporten radioaktiver Stoffe seit dem Jahr 2000 bis 2009 berichtet. Als Anlage sind der Antwort Übersichten über Transporte radioaktiver Stoffe in NordrheinWestfalen für die Jahre 2010 und 2011 beigefügt. Die Übersichten basieren auf Meldungen, die entsprechend der jeweiligen Transportgenehmigung ggf. spätestens 48 Stunden vor Beginn eines Transportes von radioaktiven Stoffen an das Lagezentrum der Landesregierung beim Ministerium für Inneres und Kommunales übermittelt werden (sog. 48-Stunden-Meldungen). Eine Meldepflicht besteht nur, wenn die Genehmigungsbehörde dies in der Transportgenehmigung vorschreibt. Diesen Meldungen lässt sich entnehmen, dass es sich um einen Transportvorgang handelt, der von der Genehmigungsbehörde an die Beachtung besonderer Nebenbestimmungen im Sinne des § 17 des Atomgesetzes und Hinweise gebunden ist. ln diesen Nebenbestimmungen ist auch festgelegt, ob die Transportmeldung als sicherungsrelevanter Transport (Notwendigkeit besonderer Maßnahmen zum Terror-/ Sabotageschutz) oder als nicht sicherungsrelevanter Transport zu erfolgen hat. Auf dieser Grundlage werden in der beigefügten Aufstellung sämtliche in 2010 bzw. 2011 in Nordrhein-Westfalen gemeldeten Transportvorgänge genannt. Dabei wird wie folgt differenziert :  Transporte innerhalb Nordrhein-Westfalens (Anzahl der Transporte mit Angabe des Abgangs- und Bestimmungsortes)  Transporte mit Abgangsort in und Bestimmungsort außerhalb Nordrhein-Westfalens (Anzahl der Transporte von einem bestimmten Abgangsort)  Transporte mit Abgangsort außerhalb und Bestimmungsort in Nordrhein-Westfalen (Anzahl der Transporte zu einem bestimmten Bestimmungsort)  Transit-Transporte (Anzahl der Transporte). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1100 3 Innerhalb der einzelnen Gruppen ist die Verteilung der Transporte auf die Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) angegeben. Verkehrsträgerwechsel (Umladungen) werden zahlenmäßig nur dann erfasst, wenn aufgrund der Umladung verschiedene Verkehrsträger in Nordrhein-Westfalen benutzt werden, unabhängig davon, ob die Umladung innerhalb oder außerhalb des Landes stattgefunden hat. Solche Transporte gelten dennoch nur als ein Transport und werden insoweit dem zunächst benutzten Verkehrsträger zugeordnet. 3. Der Fragesteller hebt in seiner Anfrage unter anderem ab auf „nach § 16 StrlSchV genehmigte Transporte von radioaktiven Stoffen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion stehen, …“. Die Genehmigungsvorschriften in § 16 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regeln die Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“. Das sind alle radioaktiven Stoffe außer den Kernbrennstoffen , für die die Genehmigungsvorschriften des § 4 Atomgesetz gelten. Unbestrahlte und bestrahlte (mit den Worten des Fragestellers: „frische“ und „abgebrannte“) Brennelemente sind Kernbrennstoffe; deren Genehmigung zur Beförderung ist Bundessache. Radioaktive Abfälle sind sonstige radioaktive Stoffe. Der Anfall radioaktiver Abfälle, auf die der Fragesteller in seiner Anfrage abhebt, steht im weitesten Sinne „im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion“. In Nordrhein-Westfalen befinden sich fünf Einrichtungen, in denen derartige radioaktive Abfälle behandelt werden und die deshalb Empfänger oder Absender von radioaktiven Abfällen waren bzw. sind, die nach § 16 StrlSchV befördert wurden bzw. werden. Diese Einrichtungen sind  die Betriebsstätten der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) in Duisburg , in Ahaus und in Jülich,  die Betriebsstätten der Forschungszentrum Jülich GmbH auf ihrem Forschungsgelände ,  die Transportbereitstellungshalle der E.ON Kernkraft GmbH in Würgassen. 4. Die konkret angefragten Daten zu Transporten radioaktiver Stoffe (Angaben zum Transportzeitraum , zu Stoffen und Mengen, zur Art der Verpackung, zu Transportunternehmen und zur Fahrtroute) werden durch die Landesregierung nach Durchführung des Transports nicht dauerhaft dokumentiert, da keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Im Falle einer Beförderung radioaktiver Abfälle nach § 16 StrlSchV hat derjenige, der diese Abfälle zur Beförderung abgibt, dies der für ihn zuständigen Behörde mindestens fünf Arbeitstage vor Beginn der Beförderung mitzuteilen. Mitzuteilen sind dabei auch Art und Anzahl der Verpackungen und die Art und das Volumen der radioaktiven Stoffe, die befördert werden sollen. Für diese Mitteilungen gibt es für die Landesregierung ebenfalls keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Transportwege werden in Genehmigungen nach § 16 StrlSchV zur Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe nicht festgelegt. Diese Daten sind daher nicht verfügbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1100 4 1. Wann wurden konkret radioaktive Stoffe seit dem Jahr 2000 durch NordrheinWestfalen transportiert (bitte aufgeschlüsselt nach frischen Brennelementen, abgebrannten Brennelementen, UO2, UF6, radioaktiven Mischabfällen, schwachund mittelradioaktivem Atommüll, u. ä.)? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Mengen wurden von dem jeweiligen Stoff bei dem jeweiligen einzelnen Transport befördert? Siehe Vorbemerkung. 3. Welche Art von Behältern wurde zum Transport (zum Beispiel Castor-Behälter) der radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Unternehmen waren an den Transporten beteiligt? An den Transporten waren verschiedene Unternehmen als Absender und Beförderer beteiligt . Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 5. Wie war der Transportweg der radioaktiven Stoffe (bitte mit Angabe der genauen Transportrouten, Abgangs- und Bestimmungsorten, Grenzübergängen ins Ausland , Rangierbahnhöfen, Autobahnknotenpunkten, Häfen zum Umladen u.ä.)? Siehe Vorbemerkung. Jahresübersicht für 2010 gesamt: 0 davon: gesamt: Straße Schiene Wasser Luft 1.1 Ahaus - Gronau 0 1.2 Ahaus - Hamm-Uentrop 0 1.3 Ahaus - Jülich 0 1.4 Ahaus - WiehlGronau 0 1.5 Ahaus - Würgassen 0 2.1 Gronau - Ahaus 0 2.2 Gronau - Hamm-Uentrop 0 2.3 Gronau - Jülich 0 2.4 Gronau - Wiehl 0 2.5 Gronau - Würgassen 0 3.1 Hamm-Uentrop - Ahaus 0 3.2 Hamm-Uentrop - Gronau 0 3.3 Hamm-Uentrop - Jülich 0 3.4 Hamm-Uentrop - Wiehl 0 3.5 Hamm-Uentrop - Würgassen 0 4.1 Jülich - Ahaus 0 4.2 Jülich - Gronau 0 4.3 Jülich - Hamm-Uentrop 0 4.4 Jülich - Wiehl 0 4.5 Jülich - Würgassen 0 5.1 Wiehl - Ahaus 0 5.2 Wiehl - Gronau 0 5.3 Wiehl - Hamm-Uentrop 0 5.4 Wiehl - Jülich 0 5.5 Wiehl - Würgassen 0 6.1 Würgassen - Ahaus 0 6.2 Würgassen - Gronau 0 6.3 Würgassen - Hamm-Uentrop 0 6.4 Würgassen - Jülich 0 6.5 Würgassen - Wiehl 0 davon mit Wechsel des Verkehrsträgers Transporte innerhalb von NRW I. Verkehrsträger Jahresübersicht für 2010 gesamt: 64 davon: gesamt: Straße Schiene Wasser Luft 1 von Ahaus 0 2 von Gronau 64 19 64 3 von Hamm-Uentrop 0 4 von Jülich 0 5 von Wiehl 0 6 von Würgassen 0 7 von Mülheim 0 gesamt: 5 davon: gesamt: Straße Schiene Wasser Luft 1 nach Ahaus 0 2 nach Gronau 4 4 3 nach Hamm-Uentrop 0 4 nach Jülich 0 5 nach Wiehl 1 1 6 nach Würgassen 0 7 nach Duisburg 0 8 nach Köln 0 9 nach Krefeld 0 gesamt: 229 gesamt: Straße Schiene Wasser Luft 229 32 229 298 Transporte nach NRW herein Verkehrsträger davon mit Wechsel des Verkehrsträgers II. Transporte aus NRW heraus Verkehrsträger davon mit Wechsel des Verkehrsträgers Gesamtzahl aller Transporte vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 IV. Transit-Transporte Verkehrsträger davon mit Wechsel des Verkehrsträgers III. Jahresübersicht für 2011 gesamt: 0 davon: gesamt: Straße Schiene Wasser Luft 1.1 Ahaus - Gronau 0 1.2 Ahaus - Hamm-Uentrop 0 1.3 Ahaus - Jülich 0 1.4 Ahaus - WiehlGronau 0 1.5 Ahaus - Würgassen 0 2.1 Gronau - Ahaus 0 2.2 Gronau - Hamm-Uentrop 0 2.3 Gronau - Jülich 0 2.4 Gronau - Wiehl 0 2.5 Gronau - Würgassen 0 3.1 Hamm-Uentrop - Ahaus 0 3.2 Hamm-Uentrop - Gronau 0 3.3 Hamm-Uentrop - Jülich 0 3.4 Hamm-Uentrop - Wiehl 0 3.5 Hamm-Uentrop - Würgassen 0 4.1 Jülich - Ahaus 0 4.2 Jülich - Gronau 0 4.3 Jülich - Hamm-Uentrop 0 4.4 Jülich - Wiehl 0 4.5 Jülich - Würgassen 0 5.1 Wiehl - Ahaus 0 5.2 Wiehl - Gronau 0 5.3 Wiehl - Hamm-Uentrop 0 5.4 Wiehl - Jülich 0 5.5 Wiehl - Würgassen 0 6.1 Würgassen - Ahaus 0 6.2 Würgassen - Gronau 0 6.3 Würgassen - Hamm-Uentrop 0 6.4 Würgassen - Jülich 0 6.5 Würgassen - Wiehl 0 davon mit Wechsel des Verkehrsträgers Transporte innerhalb von NRW I. Verkehrsträger Jahresübersicht für 2011 gesamt: 76 davon: gesamt: Straße Schiene Wasser Luft 1 von Ahaus 0 2 von Gronau 76 34 76 3 von Hamm-Uentrop 0 4 von Jülich 0 5 von Wiehl 0 6 von Würgassen 0 7 von Mülheim 0 gesamt: 2 davon: gesamt: Straße Schiene Wasser Luft 1 nach Ahaus 0 2 nach Gronau 1 1 3 nach Hamm-Uentrop 0 4 nach Jülich 0 5 nach Wiehl 1 1 6 nach Würgassen 0 7 nach Duisburg 0 8 nach Köln 0 9 nach Krefeld 0 gesamt: 147 gesamt: Straße Schiene Wasser Luft 147 53 147 225 Gesamtzahl aller Transporte vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 IV. Transit-Transporte Verkehrsträger davon mit Wechsel des Verkehrsträgers III. Transporte nach NRW herein Verkehrsträger davon mit Wechsel des Verkehrsträgers II. Transporte aus NRW heraus Verkehrsträger davon mit Wechsel des Verkehrsträgers