LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11006 01.02.2016 Datum des Originals: 01.02.2016/Ausgegeben: 04.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4257 vom 7. Januar 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/10700 Neue BMW-Streifenwagen der Polizei - Wie steht es um den Einsatz der Unterstützungssignale „Yelp“ und „Flasher“? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4257 mit Schreiben vom 1. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Juli 2013 hat der Bundesrat die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Unter anderem ist darin auch eine Ergänzung der Straßenverkehrszulassungsordnung bzgl. der neuen Signale „FLASHER“ und „YELP-Ton“ für die Streifenwagen vorgesehen. „Bei beiden Signalen handelt es sich um sukzessive ergänzende optische bzw. akustische Unterstützungssignale zu dem bisher geltenden Anhaltesignal (nach vorne gerichteter Schriftzug : STOPP – POLIZEI), die die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer verbessern soll“ (vgl. Vorlage 16/1532, Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Top „Rot-Grüne Landesregierung führt schrille Heultöne und rote Blitzlichter für Streifenwagen der Polizei ein“). In der Praxis gestaltet sich die Nutzung mit diesen Unterstützungssignalen demnach wie folgt: 1. Anhaltesignal (Leuchtschrift): „STOPP POLIZEI“, 2. bleibt eine Reaktion des Verkehrsteilnehmers aus, wird im zweiten Schritt das optische Unterstützungssignal „FLASHER“ dazu geschaltet und wenn 3. weiter eine Reaktion ausbleibt, kann das Tonsignal „YELP“ dazu geschaltet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11006 2 Beide Unterstützungssignale können nur in Verbindung mit Anhaltesignalen verwendet werden . Nicht aber in Kombination mit Blaulicht und Martinshorn. Die Vorrichtungen für die zusätzlichen Signale befinden sich bei den meisten Streifenwagen bereits in der Sondersignalanlage , die zur Fahrzeugausstattung gehört. Durch eine Umprogrammierung dieser Sondersignalanlage können die neuen Unterstützungssignale in Anspruch genommen werden. Ein kostenloses Softwareupdate stand dem oben genannten Bericht zu Folge zur Verfügung und bis Anfang März 2015 sollte die Umprogrammierung umgesetzt werden. Ergänzend dazu hat BMW im Mai 2015 den Zuschlag für das Leasen von bis zu 1.845 neuen Streifenwagen erhalten. Die Kosten liegen bei etwa 21 Millionen Euro. Grundlage des europaweiten Vergabeverfahrens vom Landesamt für polizeiliche Dienste war ein umfangreiches technisches Leistungsverzeichnis, „[…] das bis ins Detail die notwendigen Ausstattungsmerkmale der Streifenwagen beschreibt“ (vgl. Pressmitteilung MIK vom 9. November 2015 „NRW- Polizei modernisiert Fahrzeugpark“). 1. Inwiefern erweisen sich die neuen Unterstützungssignale „FLASHER“ und „YELP“ als praktikabel und unkompliziert, vor allem vor dem Hintergrund, dass sie nur in Verbindung mit Anhaltesignalen genutzt werden können? Die Nutzung nur in Verbindung mit dem Anhaltesignal entspricht den praktischen Erfordernissen . 2. Welche Erfahrungen und Probleme sind der Landesregierung bisher hinsichtlich der Nutzung in den alten Streifenwagen bekannt bzw. wird diese Technik derzeit von den Beamten/innen in der Praxis gut angenommen oder gibt es Kritik bzw. Verbesserungswünsche? Die Funktionen „YELP“ bzw. „Roter Blitz (FLASHER)“ werden von den Beamtinnen und Beamten entsprechend der Zielrichtung, das Anhaltesignal „Stopp Polizei“ zu unterstützen, verwendet . Die diesbezüglichen Erfahrungen sind positiv. Dementsprechend ist auch die Akzeptanz der Zusatzsignale hoch. 3. Welche weiteren Kosten sind bei der Umprogrammierung entstanden (auch wenn das Softwareupdate kostenlos war, sind ggf. Personalkosten o.ä. angefallen)? Die Umprogrammierung der Sondersignalanlagen von 2.300 Funkstreifenkraftwagen (FuStKw) wurde durch polizeiangehörige Kfz- oder IuK-Techniker vorgenommen, die zuvor entsprechend von der Herstellerfirma der Sondersignalanlage beschult worden sind. Der zeitliche Aufwand für die eigentliche Programmierung eines FuStKw betrug ca. 15 Minuten . Somit entstanden hier Aufwände von 575 Arbeitsstunden. Bei Annahme eines Werkstattstundensatzes von 45 € beliefen sich diese Kosten auf 25.875 €. Darüber hinaus wurden die Programmierung und Lizenzierung des Updates der Steuerungssoftware sowie die Lieferung spezieller Schnittstellenkabel beauftragt. Insgesamt beliefen sich diese Programmier- und Materialkosten für die 2.300 FuStKw der o. a. Funktionen auf 20.587 € (brutto). Den Gesamtaufwand beziffere ich mit 46.462 € brutto. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11006 3 4. In welchen Handlungsschritten sind die Unterstützungssignale „FLASHER“ und „YELP“ in den neuen BMW-Streifenwagen 3er Touring und 5er Touring (letzterer für die Autobahnpolizei) jeweils nutzbar? Die Ausstattung von Funkstreifenwagen der Polizei mit den Unterstützungssignalen „Roter Blitz“ / FLASHER und „YELP-Ton“ sind in der STVZO geregelt. Gemäß § 52 (3a) StVZO gilt: „Die Kennleuchten für rotes Blinklicht und blaues Blinklicht dürfen nicht gemeinsam betrieben werden können.“ Gemäß § 52 (3a) StVZO gilt: „Es darf nicht möglich sein, die Warneinrichtungen gemeinsam zu betreiben.“ Dieser Satz bezieht sich auf das „Einsatzhorn“ gem. § 55 (3) StVZO und das „Anhaltehorn“ gem. § 55 (3a) StVZO. Somit dürfen blaues Blinklicht und Einsatzhorn NICHT zusammen mit den Unterstützungssignalen „Roter Blitz (FLASHER) und/oder „YELPTon“ betrieben werden. Das Anhalten von Fahrzeugen mit diesen Unterstützungssignalen ist in folgenden Handlungsschritten durchzuführen: 1. Anhaltesignal (Leuchtschrift): "STOPP POLIZEI" 2. Bei Ausbleiben einer Reaktion: Zuschalten des optischen Unterstützungssignals (FLASHER) 3. Bei weiterem Ausbleiben einer Reaktion: Zuschalten des Tonsignals (YELP). Hält der Verkehrsteilnehmer weiterhin nicht an und wird das Fahrzeug z. B. unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten verfolgt, ist technisch sichergestellt, dass mit dem Einschalten des blauen Blinklichts (und dem folgenden Einschalten des Einsatzhorns) die Unterstützungssignale „Roter Blitz (FLASHER) und „YELP-Ton“ automatisch abgeschaltet werden. Das Anhaltesignal ist von der durch die Betätigung der Wegerechtssignale bedingten automatischen Abschaltung nicht betroffen. Der YELP-Ton wird also nur dann eingeschaltet, wenn das Anhaltesignal „Stopp Polizei“ nicht beachtet wird. Es handelt sich dabei um einen kurzen Signalton und ist nicht vergleichbar mit dem dauerhaft eingesetzten Signalhorn. 5. Welche Planungen werden bzgl. einer weitergehenden Nutzung (z.B. als Warnsignal oder ähnliches) der beiden Unterstützungssignale „FLASHER“ und „YELP“ verfolgt? D iese Verbesserung der Wahrnehmbarkeit polizeilichen Handelns trägt zur Sicherheit des Anhaltevorgangs und damit zur Sicherheit des Verkehrsteilnehmers und der einschreitenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei. Überlegungen zu einer weitergehenden Nutzung sind bislang nicht erfolgt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11006