LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11041 03.02.2016 Datum des Originals: 02.02.2016/Ausgegeben: 12.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4214 vom 4. Januar 2016 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Drucksache 16/10652 Stand und Zukunft des Breitbandausbaus im Kreis Euskirchen Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4214 mit Schreiben vom 2. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat sich den flächendeckenden Ausbau mit breitbandigem Internetzugang jenseits der 50 Mbit/s auf die Fahne geschrieben. Die derzeitige Versorgungslage ist in den Kommunen in NRW höchst unterschiedlich: Von etwa 35% im Oberbergischen Kreis bis zu 97,5% in Bonn reichen die Ausbaustände. Im Schnitt sind derzeit etwa 75% der Anschlüsse ausreichend mit mindestens 50 Mbit/s ausgebaut. Zweck dieser kleinen Anfragen ist die Bestandsaufnahme des Ausbauzustandes, der Förderungsprojekte, notwendiger Maßnahmen und nächster Schritte. 1. Welche Breitbandprojekte hat die Landesregierung von 2012 bis einschließlich 2015 im Kreis Euskirchen gefördert? Bitte machen Sie jeweils detaillierte Angaben zum Projekt, zur Technologie, Ort des Ausbaus, Anzahl der Anschlüsse, Förderprogramm , Fördersatz und Förderhöhe. Siehe beiliegende Zusammenstellung der Förderprojekte im Zeitraum 2012-2015 (Anlage 1). 2. Wie hoch ist der Anteil an Glasfaseranschlüssen bis in das jeweilige Gebäude, gemessen an der Gesamtzahl von Anschlüssen in den o.a. Gemeinden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11041 2 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Ende 2015 erreichten Ausbaustand mit breitbandigem Internet den o.a. Gemeinden? Laut den der Landesregierung vorliegenden Zahlen (vgl. auch Drucksache 16/10363) ist die Versorgung der im Hinblick auf eine 50Mbit/s-Versorgung in Schleiden, Euskirchen, Weilerswist , Zülpich, Kall, Mechernich, Bad Münstereifel, Hellenthal, Nettersheim, Blankenheim und Dahlem noch unterdurchschnittlich. 4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Breitbandversorgung in den o.a. Gemeinden zu verbessern? Für einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung sind kreisweite oder sogar kreisübergreifende Strategien ein wichtiges Instrument. Daher erscheinen Koordinationsstellen auf Ebene der Kreise bzw. der kreisfreien Städte besonders vielversprechend, um einen strukturierten und nachhaltigen Ausbau voranzutreiben. Best Practices, wie z.B. in den Kreisen und Gemeinden in Südwestfalen, Warendorf, Coesfeld, Hamminkeln oder Detmold, wurden stets durch einen zentral koordinierenden Akteur vorangetrieben. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung konkret bis 2018, um den vorgesehenen flächendeckenden Ausbau in den o.a. Gemeinden zu erreichen? Nennen sie alle einzelnen Maßnahmen mit Umfang und geplantem Zeitraum. Folgende Maßnahmen sind bis 2018 geplant: Der Bund hat am 21.10.2015 ein Breitbandförderprogramm für Gebietskörperschaften aufgelegt, das mit rd. 2 Mrd. € ausgestattet ist. Für alle Projekte aus NRW, die im Rahmen des Bundesprogramms gefördert werden, soll eine Ko-Finanzierung durch das Land erfolgen . Die Landesregierung etabliert unter Ausweitung des bisherigen Breitbandconsulting.NRW mit einem personell und inhaltlich breiter aufgestellten Breitband-büro ein Informationsund Beratungsteam, das für die Vernetzung der Akteure Sorge trägt und zentrale Anlaufstelle für die am NGA-Ausbau Beteiligten ist. Die Landesregierung wird die Mittel der Digitalen Dividende i.H.v. 135 Mio. € für den zielgerichteten Ausbau nachhaltiger Breitbandinfrastrukturen entsprechend den Ausbauzielen des Landes einsetzen. Für die Förderung der Breitbandversorgung von Gewerbegebieten und Unter-nehmen stehen im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)/ Infrastruktur sowohl EFRE-Mittel als auch Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung, die jeweils vom Land kofinanziert werden. Es werden weiterhin Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) eingesetzt. Das Land bemüht sich weiterhin, die Anhebung der Auslöseschwelle für die GAK-Förderung auf mindestens 16 Mbit/s durchzusetzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11041 3 Die Landesregierung wird die Ausgaben für kommunale NGA-Ausbaukonzepte und Breitbandkoordinatoren durch einen Festbetrag von 50.000 € pro Jahr, max. 150.000 € je Kreis und Kreisfreier Stadt, fördern. Anlage 1 Technologie Ort Ortsteile Anz. Anschl. Fördersatz Förderhöhe Förderprogramm FTTC Dahlem 144 75 134.872 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Dahlem 214 75 91.417 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Nettersheim 200 75 45.041 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Nettersheim 110 75 71.304 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Blankenheim 716 75 12.353 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Hellenthal 223 90 56.057 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Hellenthal 125 90 149.655 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Schleiden 209 90 81.240 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Schleiden 132 90 30.915 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Hellenthal 147 90 180.000 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Hellenthal 203 90 221.769 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Hellenthal 50 90 95.751 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Hellenthal 42 90 55.647 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Hellenthal 68 90 102.258 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Hellenthal 91 90 65.655 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Hellenthal 125 90 111.494 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Schleiden 112 90 76.653 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Zülpich 96 90 188.874 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Zülpich 68 90 249.275 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Zülpich 23 90 108.985 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Zülpich 30 90 84.672 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Zülpich 23 90 73.989 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Zülpich 58 90 304.794 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Zülpich 12 90 14.859 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Kall 339 75 41.250 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Blankenheim 506 75 265.380 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Blankenheim 339 75 253.020 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Blankenheim 61 75 81.623 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Kall 280 75 31.500 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Bad Münstereifel 313 90 56.160 NRW-Progr.ländl. Raum Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11041