LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1106 12.10.2012 Datum des Originals: 11.10.2012/Ausgegeben: 17.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 447 vom 11. September 2012 des Abgeordneten Dr. Gerd Hachen CDU Drucksache 16/897 Situation von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regierungsbezirk Köln Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 447 mit Schreiben vom 11. Oktober 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sonderpädagogische Förderung dient dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zielt auf die Verwirklichung des Rechts dieser Schülerinnen und Schüler auf eine ihrer persönlichen Begabung und ihrem persönlichen Leistungsvermögen entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Die sonderpädagogische Förderung soll den Betroffenen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung ermöglichen. Angesichts der aktuellen Diskussion um die Darstellung der Situation von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf frage ich die Landesregierung in Bezug auf den Regierungsbezirk Köln: 1. Wie viele Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wurden zum Schuljahr 2010/11, 2011/12 und 2012/13 gestellt? (Bitte nach Schulämtern aufschlüsseln) 2. Wie viele Verfahren wurden durchgeführt? (Bitte nach Schulämtern aufschlüs- seln) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1106 2 3. Welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt? (Bitte nach Förderschwerpunkten auflisten) 4. Welchen Umfang hat die Förderung der betroffenen Kinder? (Bitte nach Förder- schwerpunkten auflisten) Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Zahl der Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Zahl der durchgeführten AO-SF-Verfahren und die dabei festgestellten Ergebnisse werden im Rahmen der Amtlichen Schuldaten nicht erfasst. Entsprechende Daten liegen nicht vor. Für die in den Amtlichen Schuldaten ausgewiesenen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf liegen folglich keine Informationen darüber vor, in welchem Schuljahr dieser Förderbedarf zuerkannt wurde. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, deren sonderpädagogischer Förderbedarf in den Schuljahren 2010/11, 2011/12 und 2012/13 festgestellt wurde, ist daher nicht bekannt. Insofern können zu dieser Schülergruppe auch keine weiterführenden statistischen Informationen bereitgestellt werden. Im Übrigen liegen die Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2012/13 voraussichtlich erst Anfang 2013 vor. 5. In welchen Förderarten werden die Kinder gefördert? (Bitte nach Schulämtern aufschlüsseln) Handeln die verantwortlichen Schulaufsichtsbeamten hier mit Billigung dieser Verfahrensweise durch das Schulministerium? Der Begriff „Förderarten“ ist kein im SchulG oder der AO-SF verwendeter Fachbegriff. Eine Beantwortung dieser Frage ist somit über die in der Antwort zu den Fragen 1 – 4 genannten Gründe hinaus auch deshalb nicht möglich.