LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11062 03.02.2016 Datum des Originals: 02.02.2016/Ausgegeben: 11.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4235 vom 4. Januar 2016 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Drucksache 16/10673 Stand und Zukunft des Breitbandausbaus im Oberbergischen Kreis Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4235 mit Schreiben vom 2. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat sich den flächendeckenden Ausbau mit breitbandigem Internetzugang jenseits der 50 Mbit/s auf die Fahne geschrieben. Die derzeitige Versorgungslage ist in den Kommunen in NRW höchst unterschiedlich: Von etwa 35% im Oberbergischen Kreis bis zu 97,5% in Bonn reichen die Ausbaustände. Im Schnitt sind derzeit etwa 75% der Anschlüsse ausreichend mit mindestens 50 Mbit/s ausgebaut. Zweck dieser kleinen Anfragen ist die Bestandsaufnahme des Ausbauzustandes, der Förderungsprojekte, notwendiger Maßnahmen und nächster Schritte. 1. Welche Breitbandprojekte hat die Landesregierung von 2012 bis einschließlich 2015 im Oberbergischen Kreis gefördert? Bitte machen Sie jeweils detaillierte Angaben zum Projekt, zur Technologie, Ort des Ausbaus, Anzahl der Anschlüsse, Förderprogramm, Fördersatz und Förderhöhe. Siehe beiliegende Zusammenstellung der Förderprojekte im Zeitraum 2012-2015 (Anlage 1). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11062 2 2. Wie hoch ist der Anteil an Glasfaseranschlüssen bis in das jeweilige Gebäude, gemessen an der Gesamtzahl von Anschlüssen in den o.a. Gemeinden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Ende 2015 erreichten Ausbaustand mit breitbandigem Internet den o.a. Gemeinden? Laut den der Landesregierung vorliegenden Zahlen (vgl. auch Drucksache 16/10363) ist die Versorgung der im Hinblick auf eine 50Mbit/s-Versorgung in Radevormwald, Hückeswagen, Engelskirchen, Gummersbach, Bergneustadt, Wiehl, Marienheide, Wipperfürth, Waldbröl, Lindlar, Morsbach, Reichshof und Nümbrecht noch unterdurchschnittlich. 4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Breitbandversorgung in den o.a. Gemeinden zu verbessern? Für einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung sind kreisweite oder sogar kreisübergreifende Strategien ein wichtiges Instrument. Daher erscheinen Koordinationsstellen auf Ebene der Kreise bzw. der kreisfreien Städte besonders vielversprechend, um einen strukturierten und nachhaltigen Ausbau voranzutreiben. Best Practices, wie z.B. in den Kreisen und Gemeinden in Südwestfalen, Warendorf, Coesfeld, Hamminkeln oder Detmold, wurden stets durch einen zentral koordinierenden Akteur vorangetrieben. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung konkret bis 2018, um den vorgesehenen flächendeckenden Ausbau in den o.a. Gemeinden zu erreichen? Nennen sie alle einzelnen Maßnahmen mit Umfang und geplantem Zeitraum. Folgende Maßnahmen sind bis 2018 geplant: • Der Bund hat am 21.10.2015 ein Breitbandförderprogramm für Gebietskörperschaften aufgelegt, das mit rd. 2 Mrd. € ausgestattet ist. Für alle Projekte aus NRW, die im Rahmen des Bundesprogramms gefördert werden, soll eine Ko-Finanzierung durch das Land erfolgen. • Die Landesregierung etabliert unter Ausweitung des bisherigen Breitbandconsulting.NRW mit einem personell und inhaltlich breiter aufgestellten Breitbandbüro ein Informationsund Beratungsteam, das für die Vernetzung der Akteure Sorge trägt und zentrale Anlaufstelle für die am NGA-Ausbau Beteiligten ist. • Die Landesregierung wird die Mittel der Digitalen Dividende i.H.v. 135 Mio. € für den zielgerichteten Ausbau nachhaltiger Breitbandinfrastrukturen entsprechend den Ausbauzielen des Landes einsetzen. • Für die Förderung der Breitbandversorgung von Gewerbegebieten und Unternehmen stehen im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)/ Infrastruktur sowohl EFRE-Mittel als auch Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung, die jeweils vom Land kofinanziert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11062 3 • Es werden weiterhin Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) eingesetzt. Das Land bemüht sich weiterhin, die Anhebung der Auslöseschwelle für die GAK-Förderung auf mindestens 16 Mbit/s durchzusetzen. • Die Landesregierung wird die Ausgaben für kommunale NGA-Ausbaukonzepte und Breitbandkoordinatoren durch einen Festbetrag von 50.000 € pro Jahr, max. 150.000 € je Kreis und Kreisfreier Stadt, fördern. Anlage 1 Technologie Ort Ortsteile Anz. Anschl. Fördersatz Förderhöhe Förderprogramm FTTC Radevormwald 180 75 140.309 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Reichshof 70 75 52.898 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Engelskirchen 248 90 146.752 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Engelskirchen 222 90 107.415 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Engelskirchen 221 90 75.330 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Lindlar 490 90 176.819 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Gummersbach 244 90 69.804 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Engelskirchen 934 90 175.113 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Wiehl 861 75 139.620 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Wiehl 467 75 187.844 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Wiehl 533 75 213.416 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Gummersbach 135 90 44.415 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Lindlar 480 90 188.541 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Reichshof 641 90 395.370 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Reichshof 1246 90 86.751 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Reichshof 195 90 266.076 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Reichshof 569 90 222.390 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Reichshof 609 90 298.098 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Reichshof 436 90 96.813 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Reichshof 206 90 215.712 NRW-Progr.ländl. Raum FTTC Waldbröl 1063 90 232.398 NRW-Progr.ländl. Raum Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11062