LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11088 09.02.2016 Datum des Originals: 21.02.2016/Ausgegeben: 12.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4160 vom 18. Dezember 2015 des Abgeordneten Nicolaus Kern PIRATEN Drucksache 16/10547 Straf- und Gewalttaten mit dem Hintergrund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hinter Gittern Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4160 mit Schreiben vom 21. Januar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die statistischen Daten des Landes NRW ergeben ein besorgniserregendes Bild: die Zahl von rassistisch oder religiös motivierten Gewalt- und Straftaten nimmt zu. Dies haben neben den offiziell veröffentlichten statistischen Daten auch die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 16/7821, 16/7822, 16/7823 16/7824 und 16/7825 der PIRATEN-Abgeordneten Marsching und Rydlewski aus dem Januar 2015 gezeigt. Ebenso haben wir in diesem Jahr eine steigende Zahl von Straf- und Gewalttaten insbesondere gegen Flüchtlinge und deren Unterbringungen beobachten müssen. Was sich in der Gesellschaft ereignet, findet seine Entsprechung natürlich auch in gewisser Weise innerhalb der Justizvollzugsanstalten, zudem unter ganz speziellen sozialen wie räumlichen Bedingungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11088 2 1. Wie viele Straf- und Gewalttaten wurden in JVAen des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis Ende 2015 begangen, die konkret einen Hintergrund hatten, welcher dem Tathintergrund „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zugeordnet werden müssen? (Aufgeschlüsselt nach Tatart, Motivation (z.B. rechtsextrem, religiös, fremdenfeindlich motiviert etc.), Tatdatum und JVA) Auf Landesebene liegen die erbetenen Daten für den genannten Zeitraum nicht automatisiert abrufbar vor. Eine Erhebung dieser Daten - auch für einzelne Justizvollzugsanstalten - ist nur händisch und mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um die zuständigen Mitarbeiter auf die sich intensivierende Situation in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einzustellen? Die Bediensteten des Justizvollzuges werden in ihrer Ausbildung über Erscheinungsformen, Ausprägungen und Mechanismen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit informiert und darauf vorbereitet, dieser im späteren Berufsalltag angemessen zu begegnen. So werden beispielsweise Exkursionen zu Konzentrationslagern durchgeführt, um sie stärker für die Problemfelder Antisemitismus oder Rassismus zu sensibilisieren. Darüber hinaus finden für Bedienstete des Justizvollzugs vermehrt Fortbildungen im Rahmen des Programms „Prävention von Radikalisierung“ im Strafvollzug statt. Dadurch soll den Bediensteten das Grundwissen zum Thema Islam vermittelt werden; sie erhalten ferner Informationen zum Umgang mit islamischen Gefangenen. Des Weiteren erlangen sie Kenntnisse, wie Gefangene islamischen Glaubens, die Tendenzen zu extremistischen Handlungen haben (Islamismus ), erkannt werden können und wie sich der Umgang mit ihnen darstellt. Ferner werden präventiv regelmäßige Informationsveranstaltungen des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Justizministerium zum Thema Rechtsextremismus für alle Ansprechpartner/innen sowie für die Mitarbeiter/innen des Sozialdienstes der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt, die vom Ministerium für Inneres und Kommunales maßgeblich gestaltet werden. 3. Welche konkreten Maßnahmen werden in den JVAen unternommen, um Vorfälle mit dem Hintergrund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu verhindern und von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffene Häftlingsgruppen vor solchen Taten und Tätern zu schützen? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Welche Arten von Delikten nehmen bezogen auf die Gesamtzahl von Delikten mit dem Hintergrund gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit welchen prozentualen Anteil ein? Siehe Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11088 3 5. Welche Rückschlüsse und Planungen ergeben sich für die Landesregierung aus der konkreten Deliktzahl in Bezug auf bestimmte Arten von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit? Siehe Antwort zu Frage 1. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11088