LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11095 11.02.2016 Datum des Originals: 11.02.2016/Ausgegeben: 16.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4276 vom 12. Januar 2016 der Abgeordneten Simone Brand und Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/10727 Wie viele Beschwerden über Missstände in den Unterkünften des Landes wurden 2015 an die Landesregierung gerichtet? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4276 mit Schreiben vom 11. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ungefähr 1,5 Jahre nach den Misshandlungsvorfällen in verschiedenen Einrichtungen für Asylsuchende des Landes und kurz vor der Errichtung des in der Vorlage 16/2788 angekündigten überregionalen Beschwerdemanagements wird es Zeit, eine erste Bilanz der Arbeit der mobilen Kontrollteams zu ziehen. Immer wieder berichten Flüchtlingsinitiativen über Mängel in den Landesunterkünften. So wurde z. B. ein Beschwerdebriefe wegen der katastrophalen Lebensbedingungen in der Landesaufnahme in Muffendorf bekannt. Vorbemerkung der Landesregierung Seit November 2014 berichtet das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW regelmäßig dem Innenausschuss zu den Themen Qualitätsstandards und Kontrollen der Einhaltung der Standards in den Landeseinrichtungen und seit Dezember 2014 zu dem Thema Beschwerdemanagement . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11095 2 1. Welche Mängel in sämtlichen Aufnahmeeinrichtungen (reguläre und Notunterkünfte ) für Flüchtlinge des Landes NRW wurden den verantwortlichen Stellen (Bezirksregierungen , MIK, Kontrollteams u. a.) seit dem 26.09.2014 bekannt (Bitte nach Mängeln, z. B. zu wenig Personal, unqualifiziertes Personal, Überbelegung, mangelhafte Verpflegung, Belästigungen, Übergriffen, Hygiene- und Baumängel, fehlende ärztliche und medikamentöse Versorgung usw., für jede einzelne Aufnahme und Stelle aufschlüsseln) 2. Wurden diese Mängel beseitigt? (Bitte nach Zeitpunkt und Aufnahmeeinrichtung aufschlüsseln) Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1. und 2. zusammen beantwortet. Unter Hinweis auf die Vorbemerkung verweise ich insbesondere auf die Berichte vom 23. März 2015 (Vorlage 16/2788) und 10. November 2015 (Vorlage16/3395), in denen die Ergebnisse ausführlich dargestellt sind, sowie auf die Anlagen zu den Berichten. Aus der Gegenüberstellung der in den Berichten dargestellten Prüfergebnisse ist erkennbar, dass die offensichtlichen Mängel weitestgehend zurückgegangen sind. Das dürfte darauf zurückzuführen sein, dass durch die Hinweise und Gespräche, die bei den Kontrollen mit allen Beteiligten geführt werden ein immenses Bewusstsein für die Probleme geweckt worden ist. Im Übrigen ist dieses Verfahren ein auf Dauer angelegter Qualitätsprozess. Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung der beseitigten Mängel ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Beschwerden haben Mitarbeiter in den Einrichtungen, Flüchtlinge, Flüchtlingsinitiativen , Kommunen, Wohlfahrtsverbände u. a. seit September 2014 an Bezirksregierung , MIK, dezentrale Beschwerdemanager und andere Institutionen gerichtet ? (Bitte nach Einrichtung, Monat und Art der Beschwerde aufschlüsseln.) 4. Wurde den Beschwerden nachgegangen und die Probleme beseitigt? (Bitte einzeln aufführen) Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3. und 4. zusammen beantwortet. Für den abgefragten Zeitraum liegen keine belastbaren Zahlen hinsichtlich der konkreten Anzahl von Beschwerden und der Art der Erledigung für die Einrichtungen des Landes vor. Eingehenden Beschwerden wird nachgegangen und nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Eine Dokumentation der Beschwerden unter den abgefragten Aspekten ist nicht erfolgt. 5. Wie viel Geld steht für das überregionale Beschwerdemanagement im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung? (Bitte Datum der geplanten Errichtung nennen) Die Personal- und Sachkosten für die "Überregionale Koordinierungsstelle - der/die Beschwerdemanager /in" beim Flüchtlingsrat NRW e.V. werden durch das Ministerium für Inneres und Kommunales voll finanziert. Für die voraussichtlichen Gesamtkosten stehen bis zu 100.000 € zur Verfügung. Die Stelle soll im 1. Halbjahr 2016 durch den Flüchtlingsrat NRW e.V. besetzt werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11095