LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11096 11.02.2016 Datum des Originals: 11.02.2016/Ausgegeben: 16.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4294 vom 12. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10748 Zustand der Landesstraße 279 zwischen Bedburg-Pütz und -Millendorf (Autobahnzubringer A 61) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4294 mit Schreiben vom 11. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesstraße 279 zwischen den Bedburger Stadtteilen Pütz und Millendorf, die als Zubringer zur Autobahn 61 dient, ist seit vielen Jahren in einem schlechten Zustand. Eine Sanierung der Fahrbahndecke wird von Politik und Bevölkerung seit langem gefordert, zumal die Straße aufgrund von Überschwemmungen immer wieder gesperrt werden muss. Dies war gerade zum Jahresbeginn 2016 (ab 4. Januar) wieder der Fall. Die Sperrungen sind somit immer noch notwendig, obwohl der Landesbetrieb Straßenbau NRW im Jahr 2014 bereits die Entwässerung verbessert hat. Offensichtlich reichte diese Maßnahme aber nicht aus. Sind aufgrund einer Sperrung Umleitungen nötig, führt dies zu erheblichen Zeitverlusten und zur Belastung der Ortsdurchfahrt von Bedburg-Kaster. Für die Bevölkerung wird der Zustand der Straße immer mehr zum Ärgernis. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die vor Jahren vorgenommene Zurückstufung auf der Prioritätenliste des Landes (vgl. KStA vom 09.02.2012 „Wenig Aussicht auf Erfolg “) noch nicht revidiert wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11096 2 1. Steht das Projekt „Sanierung der L 279 zwischen Bedburg-Pütz und -Millendorf (Autobahnzubringer A 61)“ im Landesstraßenerhaltungsprogramm 2016? Nein. 2. Wieso hat die Sanierung der Straße trotz ihres schlechten Zustandes keine Priorität ? Die Maßnahme konnte auf Grundlage der gegebenen finanziellen Möglichkeiten in Konkurrenz zu anderen anstehenden, dringenden Erhaltungsmaßnahmen im Landesstraßennetz nicht für eine Aufnahme in das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2016 berücksichtigt werden. 3. Wann ist nach heutigem Stand mit einer Sanierung der Fahrbahndecke zu rechnen ? Die Maßnahme wird in die Dispositionen für das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2017 erneut einbezogen. Eine belastbare Aussage zum Realisierungszeitpunkt ist nicht möglich, da über zukünftig zur Verfügung stehende Erhaltungsmittel im Landesstraßenhaushalt der Landtag jährlich neu zu entscheiden hat. 4. Mit welchen Kosten ist im Fall einer Sanierung zu rechnen? Es werden Kosten in Höhe von rd. 2 Mio. € veranschlagt. 5. Warum sind die Maßnahmen, die der Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Entwässerung der Straße getroffen hat, nicht wirksam? Die bereits durchgeführten, vorläufigen Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerungssituation sind wegen des Eintrags von Oberboden von angrenzenden Ackerflächen in den Straßenseitenraum inzwischen nicht mehr wirksam. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren Arbeiten von Versorgungsträgern im Straßenraum durchgeführt, die den schon mit Setzungen und Absackungen vorgeschädigten Deckenaufbau weiter geschwächt haben. In diesem Jahr wird im angesprochenen Streckenabschnitt eine provisorische Sanierung durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11096