LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1110 12.10.2012 Datum des Originals: 11.10.2012/Ausgegeben: 17.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 428 vom 7. September 2012 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/857 Sind „Stundungspläne“ der Landesregierung überhaupt mit dem NKF vereinbar? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 428 mit Schreiben vom 11. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Finanzminister und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines Berichts der Westfälischen Nachrichten vom 4. September 2012 erklärte die nordrhein -westfälische Europaministerin Dr. Angelika Schwall-Düren, dass EU-Förderprojekte zukünftig auch für „klamme“ Kommunen interessanter werden sollen. Der Eigenanteil der Kommunen werde nicht erlassen. Dafür sei geplant, dass der von den Kommunen aufzubringende Eigenanteil für fünf Jahre gestundet werde und bei positivem Verlauf eine Stundung für weitere fünf Jahre danach möglich sei. Erst anschließend solle der Eigenanteil in Stufen zurückgezahlt werden. Ein entsprechendes Papier der Landesregierung sei in Vorbereitung , so Ministerin Schwall-Düren in dem Bericht. 1. Wie bewertet die Landesregierung die von der Ministerin dargestellten Pläne, das Förderprogramm der EU auch für Nothaushalts- und Haushaltssicherungskommunen durch die Möglichkeit der Stundung interessanter machen zu wollen? Es ist das generelle Ziel der Landesregierung, auch zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass alle Kommunen, auch jene im Stärkungspakt, in der Haushaltssicherung und unter Nothaushaltsrecht , ihre kommunalen Eigenanteile bei der Strukturförderung darstellen können. Kommunen mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept oder einem genehmigten Haushaltssanierungsplan können bereits jetzt an Förderprogrammen partizipieren, wenn die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1110 2 zu fördernde Maßnahme im Haushalt und der Haushaltssicherungs- bzw. -sanierungsplanung abgebildet ist. Es gibt Überlegungen, inwieweit darüber hinaus noch zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um das genannte Ziel zu erreichen. Eine abschließende Bewertung dieser Überlegungen ist zur Zeit noch nicht möglich, da diese erst innerhalb der Landesregierung zwischen den zu beteiligenden Ressorts noch weiter erörtert werden müssen. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Stundungsmöglichkeit vor dem Hinter- grund, der für die Kommunen zwingend zu beachtenden Vorschriften des "Neuen kommunalen Finanz-managements" und der Folge, dass im NKF bei einer Stundung die Ergebnisbelastung und Hürden für die Kommunen folglich in unveränderter Höhe gegeben sind? 3. Wie hält die Landesregierung die dargestellten Pläne auch für Nothaushalts- und Haushaltssicherungskommunen für umsetzbar? 4. Welche Kriterien sollen für den "positiven Verlauf" gelten, der als Voraussetzung für eine zweite Stundung in den Jahren 5 bis 10 angeführt wird? 5. Hält die Landesregierung bei der Umsetzung entsprechender Pläne die Erhebung von Stundungszinsen für notwendig und zielführend? Antworten zu diesen Fragen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da sich – wie in der Beantwortung zu 1. dargestellt – das Vorhaben noch in Vorbereitung befindet.