LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11114 12.02.2016 Datum des Originals: 12.02.2016/Ausgegeben: 17.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4269 vom 10. Januar 2016 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/10713 Bestmögliche Transparenz für die mit Steuergeld bezahlten Gutachtenergebnisse – Wie proaktiv und vollständig veröffentlicht die Landesregierung die Befunde der von ihr beauftragten Gutachten und Expertisen sowie die honorierten Auftragnehmer? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4269 mit Schreiben vom 12. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans hat vor kurzem eine vollständige und nach den einzelnen Ressorts der Landesregierung aufgeschlüsselte Übersicht über die Beauftragung externer Gutachter und Berater publiziert (LT-DS 16/10443). Im Zeitraum seit September 2014 bis Dezember 2015 hat die Landesregierung demnach immerhin 159 Begutachtungen und Beratungsleistungen an fremde Dritte kommerziell vergeben. Von den externen Beauftragungen sind die Ressorts wie folgt betroffen: Ressort Anzahl und Anteil IST-Kosten absolut und anteilig 1 Staatskanzlei / MBEM 16 = 10,10 % 131.160,00 € = 1,05 % 2 MSW 8 = 5,03 % 146.000,00 € = 1,17 % 3 MWEIMH 4 = 2,52 % 330.000,00 € = 2,64 % 4 MIK 7 = 4,40 % 695.400,00 € = 5,57 % 5 MAIS 10 = 6,29 % 268.700,00 € = 2,15 % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11114 2 6 JM 3 = 1,89 % 137.000,00 € = 1,09 % 7 MKULNV 43 = 27,04 % 2.676.000,00 € = 21,43 % 8 MBWSV 10 = 6,29 % 1.993.800,00 € = 15,97 % 9 MIWF 12 = 7,55 % 78.700,00 € = 0,63 % 10 MFKJKS 18 = 11,32 % 3.643.200,00 € = 29,18 % 11 MGEPA 16 = 10,06 % 1.120.000,00 € = 8,97 % 12 FM 12 = 7,55 % 1.267.000,00 € = 10,15 % Summe 159 12.486.960,00 € Das publizierte Auftragsvolumen beträgt dabei an IST-Kosten rund 12,5 Mio. Euro, hinzu kommen rund 4 Mio. Euro geschätzte Kosten. Die tatsächlichen Kosten für den Steuerzahler dürften dabei um einiges höher liegen, da bei mehreren Beauftragungen ausdrücklich keine Kosten ausgewiesen sind, da es sich hierbei offenbar um vertrauliche Informationen handeln soll, die nicht in den genannten Gesamtbetrag mit eingegangen sind. In den letzten Jahren ist schon wiederholt ein politischer Streit über die Geheimhaltung der Gutachtenergebnisse und verschiedentlich deutlich spätere Zeitpunkte einer Veröffentlichung gegenüber Parlament und interessierter Öffentlichkeit entbrannt. Es ist daher auch für den Landtag von großer Relevanz zu erfahren, welche Gutachten seitens der Landesregierung für die politische Debatte bereits publiziert sind oder dieser Schritt noch erfolgt, und in jeweils welchen Fällen diesem parlamentarischen Informationswunsch nicht nachgekommen wird. Ferner ist von Interesse, warum bereits die tatsächlich für den Steuerzahler angefallenen Kosten (nicht nur die Ergebnisse) nachfolgender Expertisen geheimgehalten werden sollen. Beispielsweise sind dies: - Rechtsberatung i. S. WestLB-Restrukturierungsprozess durch den Auftragnehmer Freshfields Bruckhaus Deringer (FM Nr. 2) - Beratung im Zusammenhang mit einem laufenden Beratungsverfahren nach § 17 Satz 4 SpkG NRW durch den Auftragnehmer Linklaters LLP (FM Nr. 5) Dasselbe gilt auch für die beauftragten Gutachter: In mehr als 30 Fällen werden diese nicht offengelegt, da diese Auftragnehmer offenbar nicht mit einer Namensnennung einverstanden sind. Auch wenn man diese rechtlich ohne Einwilligung gegebenenfalls nicht veröffentlichen darf, stellt sich die Frage, warum die Landesregierung als Auftraggeber in diesen Fällen auf die Option einer begleitenden Einverständniserteilung bei Vertragsabschluss verzichtet, die die spätere Namensnennung des Gutachters problemlos ermöglichen würde. Es ist vor dem dargestellten Hintergrund nun von besonderem Interesse für das Parlament, umfassend darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, aus jeweils welchen Sachgründen genau welche Studien und Gutachtenergebnisse zu allgemeinen politischen Fachfragen gegenüber dem Landtag zur Einbeziehung in dessen Meinungsbildung ausdrücklich nicht bereitgestellt werden sollen. Es ist nachvollziehbar, dass Rechtsberatungen, die individuelle Sachverhalte betreffen und daher Datenschutzbelange tangieren, nur dem Grunde nach und ohne den vollständigen Wortlaut publiziert werden müssen. Für rein fachpolitische Sachfragen sollte seitens der Landesregierung jedoch keine übertriebene Geheimhaltung wissenschaftlicher Befunde praktiziert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11114 3 Die Aufstellung der Landesregierung zeigt ferner, dass nur jede vierte Beauftragung eines Gutachtens (39 Fälle) transparent ausgeschrieben worden ist. In 34 Fällen ist eine Vergabe freihändig erfolgt, in 71 Fällen mittels einer Direktvergabe. Eine EU-rechtliche Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung besteht zwar erst ab einem Auftragswert von 207.000,00 Euro, doch bietet ein derart transparentes Vergabeverfahren auch für die beauftragende Landesregierung die Möglichkeit, die Wettbewerbsvorteile des Marktes zu nutzen und dabei gegebenenfalls zugleich noch auf neue qualifizierte Anbieter aufmerksam zu werden, zu denen bislang kein geschäftlicher Kontakt besteht. Es ist daher fraglich, wie die Landesregierung ihrem selbst oft formulierten Transparenzanspruch in der praktischen Politik gerecht werden will und welche Verbesserungen sie für einen öffentlich nachvollziehbaren Umgang mit ihren Beauftragungen zukünftig beabsichtigt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vergabepraxis für Gutachten hat sich im Vergleich zu den vorhergehenden Legislaturperioden nicht geändert. Grundsätzlich ist sowohl oberhalb als auch unterhalb des für die Landesverwaltung geltenden EU-Schwellenwertes für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 209.000 Euro (bis 31.12.2015 207.000 Euro) ein Wettbewerb durchzuführen. In beiden Fällen sehen sowohl die wettbewerbsrechtlichen als auch die haushaltsrechtlichen Vorschriften in bestimmten Fällen Ausnahmen vom Wettbewerbsgebot vor. Die Behauptung in der Kleinen Anfrage 4269 (LT-Drs. 16/10713), wonach in 105 Fällen eine Vergabe ohne Wettbewerb durchgeführt wurde, ist falsch. Der Fragesteller verschweigt, dass bei den in Rede stehenden 34 freihändigen Vergaben ein Wettbewerb durchgeführt wurde. Die Durchführung einer freihändigen Vergabe oder eines Verhandlungsverfahren bedeutet nicht, dass damit auf einen Wettbewerb verzichtet wurde. Häufig wird ein sogenannter Teilnahmewettbewerb durchgeführt, in dem die Unternehmen ihr Interesse bekunden und ihre Eignung darlegen können. Wenn sich mehrere geeignete Unternehmen bewerben, werden sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ist es im Unterschwellenbereich auch zulässig, formlos (also ohne ein förmliches Vergabeverfahren) Vergleichsangebote im Wettbewerb einzuholen. Ein zulässiger Wettbewerbsverzicht erfolgt nur in bestimmten Fällen als Direktvergabe. Soweit die Nichtveröffentlichung von Gutachten hinterfragt wird, ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über die Abnahme sowie über die Freigabe oder Veröffentlichung von Gutachten und anderen Beratungsleistungen eine Abwägung erforderlich macht, bei der Rechte und Interessen der Auftragnehmer, der auftraggebenden Ressorts (Arkanbereich), des Parlaments und der interessierten (Fach-) Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11114 4 1. Welche der in LT-DS 16/10443 aufgeführten Gutachten und Beratungsaufträge sind unter Nennung der dafür jeweils einschlägigen Sachgründe des konkreten Einzelfalls bislang seitens der Landesregierung noch nicht veröffentlicht worden bzw. sollen auch später nicht mehr publiziert werden? (bitte vollständige Enumeration, ggf. am einfachsten durch Komplettierung der Übersichtstabellen) 2. Wie lange etwa wurden die in LT-DS 16/10443 aufgeführten einzelnen Gutachten und Beratungsaufträge jeweils vom Zeitpunkt ihrer Übergabe an das jeweilige Ministerium bis zur Publikation gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidern im Landtag zurückgehalten? (bitte ebenfalls vollständige Enumeration) Die Antworten auf die Fragen 1 und 2 ergeben sich aus der beiliegenden Tabelle. 3. Aus welchen einzelnen Gründen hat die Landesregierung selbst jeweils in den oben erwähnten zwei Fällen eine Vertragsgestaltung gewählt, der zufolge ihr die Bekanntgabe der Honorarvereinbarung auch nachträglich ausdrücklich nicht mehr gestattet ist? (bitte für die unterschiedlichen Sachverhalte einzeln begründet darlegen) Zwischenzeitlich haben die Auftragnehmer ihr Einverständnis zur Offenlegung der Honorare erklärt. Die Honorare belaufen sich auf: Freshfields Bruckhaus Deringer 85.025,56 EUR, Linklaters 64.801,57 EUR. 4. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig im Sinne größtmöglicher Transparenz für das Parlament und die Öffentlichkeit, begleitend zu der Auftragsvergabe die Einholung einer Einverständniserklärung des mit dem Auftrag bedachten Gutachters zur späteren Veröffentlichung seiner Autorenschaft? Größtmögliche Transparenz wird auch künftig die Berechtigung einschließen, gutachterliche Entscheidungsgrundlagen in Auftrag zu geben, die vertraulich bleiben müssen. Auf die Antworten zu den Fragen 1-3 der Kleinen Anfrage 2474 (LT-Drs. 16/6746) und 3980 (LT-Drs. 16/10443) sowie auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2681 (LT-Drs. 16/7317) wird hingewiesen. 5. Aus welchen einzelnen Gründen praktiziert die Landesregierung auch über bestehende rechtliche Verpflichtungen hinausgehend nicht häufiger öffentliche Ausschreibungen, um ihre Marktposition zum Zwecke eines optimalen Preis- Leistungs-Verhältnisses dadurch zu stärken? Auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 2681 (LT-Drs. 16/7317) wird hingewiesen. Stk lfd. Nr.1 nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 X Noch nicht abgeschlossen. Veröffentlichung geplant. 2 X Noch nicht abgeschlossen. Veröffentlichung geplant. 3 X Zweites Teilgutachten Der Auftrag umfasst zwei Teilgutachten: Der erste Teil zur Auswertung der landesweiten Siedlungsflächenerhebung ist veröffentlicht Der zweite Teil mit einem Konzept zur Weiterentwicklung des Siedlungsflächenmonitorings wurde Ende Dezember fertiggestellt. Die Veröffentlichung ist geplant. Erstes Teilgutachten: 1 Monat 4 X Wurde Ende September 2015 vorgelegt. Die Veröffentlichung erfolgt im Januar/Februar 2016. 5 X Die in Auftrag gegebene Studie dient als wichtige Informationsquelle für den Umsetzungsprozess des § 4a BestG NRW. Zunächst ist der mit den betroffenen Akteuren begonnene Konsultationsprozess im Kontext der Umsetzung abzuwarten. 6 X Ebenso wie die unter lfd. Nr. 5 aufgeführte Studie dient das Gutachten als wichtige Informationsquelle für den Ausarbeitungsprozess des §4a BestG NRW. Aus dieser Tatsache ergeben sich die gleichen Gründe für die derzeitige Nichtveröffentlichung. 7 X Fachliche Expertise für interne Veranstaltung 8 X Rechtliche Kurz-Bewertung von der KEF veröffentlichter Zahlen – Informationen für interne Meinungsbildung 9 X Fachliche Expertise für interne Veranstaltung 10 0,5 11 X Beihilferechtliche Prüfung der Anwendung der AGVO auf die Fördermaßnahmen der Film- und Medienstiftung NRW – Informationen für interne Meinungsbildung 12 0 13 0 14 1 15 X Hängt mit Gutachten Nr. 16 zusammen und soll gemeinsam veröffentlicht werden 16 X Noch nicht abgeschlossen. Veröffentlichung beabsichtigt. 1 Übernahme der Lfd. Nr. aus der ersten Tabelle zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 3980 (LT-Drs. 16/10443) zur Bezeichnung der Dienstleistung. MSW: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 1 Monat 2 X Lediglich Unterstützung (Beratung und Begleitung) im Rahmen einer wissenschaftlichen Weiterbildung 3 X Beratungsbeitrag für die interne Willensbildung zu Ergebnissen der Verbändebeteiligung 4 Veröffentlichung wird voraussichtlich in 2017 in Form einer Abschlussdokumentation der beteiligten Länder ST und NRW erfolgen 5 Veröffentlichung erfolgt jährlich in Berichtsform. Eine Abschlussdokumentation ist unmittelbar zum Ende der Projektlaufzeit im Jahr 2018 vorgesehen 6 Gutachten liegt noch nicht vor (voraussichtlich 2. Hälfte 2016); Veröffentlichung der Ergebnisse ist beabsichtigt 7 Gutachten liegt noch nicht vor 8 Eine Veröffentlichung erfolgt in dem für verfassungsgerichtliche Verfahren üblichen Rahmen MWEIMH lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 X Vertraulichkeit des Prüfberichts bzw. der enthaltenen sensiblen Daten 2 * X Das Gutachten ist als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Eine Zusammenfassung des Gutachtens wurde auf der Internetseite des MWEIMH veröffentlicht. 0 (Veröffentlichung der Zusammenfassung im gleichen Monat) 3 * X Die Stellungnahme des Sachverständigen ist nur ein Baustein für Einzelentscheidungen der Atomaufsicht zu Bereichen des Rückbaus des Forschungsreaktors Jülich 2 (FRJ-2) die vom Betreiber beantragt werden. Anträge und zugehörige Stellungnahmen betreffen vielfach Betriebsgeheimnisse und/oder sind von Amts wegen nur für den Dienstgebrauch und können daher nicht veröffentlicht werden. 4 X bislang keine Pflicht zur Veröffentlichung ersichtlich * Die Hinzuziehung von Sachverständigen sowie die Kostenübernahme durch den Betreiber ist im Atomgesetz geregelt und bundesweite Praxis MIK: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 X Keine Gutachtertätigkeit. Rahmenvertrag für die gesamte Landesverwaltung für Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung der Open.NRW Strategie 2 X Die Auswertung des Gutachtens sowie die Diskussion um zu ergreifende Maßnahmen und den weiteren Umgang mit dem Gutachten sind noch nicht abgeschlossen. Die Abstimmung auf Ebene der Ressorts erfolgt derzeit. 3 X Das Kurzgutachten wurde in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren der Gemeinde Alpen sowie weiterer 71 Kommunen gegen die Solidaritätsumlage - VerfGH 34/14 - als Anlage der Antragserwiderung der Landesregierung vom 23.09.2015 beigefügt. 4 X Das Rechtsgutachten diente ausschließlich der rechtssicheren Klärung der Vereinbarkeit der von den kommunalen Versorgungskassen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der freiwilligen Versicherung beabsichtigten Einführung einer „Abrechnungsverbandsübergreifenden Verlustrücklage“ mit Landes-, Bundes- und EU- Recht unter dem Blickwinkel der möglicherweise unzulässigen Beihilfe. 5 X Die Überprüfung und Erprobung der Planungsziele für die Feuerwehrbedarfsplanung bei 10 Pilotkommunen auf Praxistauglichkeit ist noch nicht angelaufen. Ergebnisse werden mit Abschluss des Projektes Feuerwehrensache (Frühjahr 2017) im Projektbericht veröffentlicht. 6 0 7 X Beauftragt sind die Beratung / Unterstützung bei der Entscheidung, ob ein Forschungsprojekt überhaupt begonnen werden soll, sowie vorbereitende Tätigkeiten (Vertragsverhandlungen). Ein Gutachten ist in diesem Rahmen nicht Gegenstand des Auftrags. Wenn die vorzubereitende Entscheidung zugunsten des Forschungsprojekts fällt, sollen dessen Ergebnisse auch veröffentlicht werden. MAIS: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 3 2 X Die Ergebnisse werden im Rahmen des Endberichts zur Evaluation des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ berücksichtigt werden, dessen Veröffentlichung im 2. Quartal 2016 geplant ist. 3 X Das Fachgespräch diente der internen Meinungsbildung. 4 X Das Gutachten diente der internen Meinungsbildung. 5 X Der Vorgang (Kurzstudie / Schulungen zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung) ist noch nicht abgeschlossen; eine Veröffentlichung der Studie erfolgt nach Abnahme der Dienstleistung. 6 X Die wissenschaftliche Beratung und Begleitung diente der internen Wissensfindung. 7 X Das Rechtsgutachten diente als interne Beratungsgrundlage der Konferenz der Obersten Landessozialbehörden. 8 2 9 X Das Ergebnis der Beratung diente intern zur Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema. 10 X Der Endbericht wurde am 15.12.2015 durch das MAIS abgenommen und soll am 05.02.2016 im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Kreisverwaltung Unna der Öffentlichkeit vorgestellt werden. JM: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 X Forschungsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen 2 X Forschungsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen 3 X Der Auftrag hatte die Beratung zur Entwicklung von justizinternen Handlungsstrategien im zunehmenden Wettbewerb um geeignetes Personal zum Gegenstand und betrifft innerorganisatorische Fragen der Personalverwaltung. MKULNV: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 < 1 Monat 2 < 1 Monat 3 X Spezielle Fachexpertise (nicht vorhanden) 4 X Spezielle Fachexpertise (nicht vorhanden) 5 0, direkt dem Landtag übersandt 6 X Das Gutachten liegt seit Dezember 2015 vor. Eine Veröffentlichung erfolgt nach umfangreicher fachlicher Prüfung. 7 X Das Gutachten liegt seit Dezember 2015 vor. Eine Veröffentlichung erfolgt nach umfangreicher fachlicher Prüfung. 8 X Siehe unter lfd. Nr. 6 9 X Endgültige Ergebnisse werden erst noch vorgelegt 10 X Es handelt sich nicht um eine Gutachtenerstellung, sondern um eine Beratungs- und Unterstützungsleistung 11 3 Monate 12 X Die (vorläufigen) Ergebnisse des Gutachtenabgleichs zwischen den „Frackinggutachten“ im Auftrag der Landesregierung NRW und der niederländischen Regierung wurden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 23.4.2015 präsentiert. Eine schriftliche Ausarbeitung hierzu war nicht beauftragt. Der Auftrag wurde vor dem Hintergrund der geplanten weiteren Vorgehensweise in den Niederlanden (Moratorium, gemeinsame UVP mit der Strukturvision Untergrund Anfang 2016) verlängert (s. Ziffer 13) 13 X Laufender Auftrag s. Ziffer 12 – die Ergebnisse werden in weitere Stellungnahmen gegenüber der niederländischen Regierung einfließen – auch hierüber wird – wie bereits in der Vergangenheit – der Landtag informiert 14 3 Monate 15 X Im Rahmen des Beratungsauftrages entstehen keine Ergebnisse in Form von Konzepten oder Gutachten, da es sich um laufende Beratungs- bzw. Unterstützungsarbeiten handelt. Daher kann auch nichts veröffentlicht werden 16 Laufender Auftrag 17 X Es handelt sich nicht um eine Gutachtenerstellung, sondern um eine kontinuierliche Beratungs- und Unterstützungsleistung bei der Steuerung und Überwachung der Projektentwicklung von zwei wasserwirtschaftlichen Großprojekten, die zu 100% finanziert werden 18 3 Wochen MKULNV: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 19 Keine Veröffentlichung bislang, da das Projekt bzw. die Berechnung des Fußabdrucks noch nicht abgeschlossen ist 20 X das Gutachten wurde im Rahmen von Anträgen nach dem UIG bereits zugänglich gemacht 21 Abnahme der Dienstleistung ist für Dezember 2016 geplant; mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ist erst in 2017 zu rechnen. 22 X Die Einholung eines Rechtsgutachtens diente ausschl. dem weiteren rechtlich sicheren Verwaltungshandeln des MKULNV auf dem Gebiet des Urheber- und Markenrechtes in einem ganz konkreten Einzelfall 23 X Der Beratungsgegenstand betrifft EUbeihilferechtliche Beratung und Erarbeitung von EU-beihilferechtlichen Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU- Vorschriften für staatliche Beihilfen gemäß Artikel 107 – 109 des Vertrags über die Arbeitsweis der Europäischen Union (AEUV) 24 X Es handelt sich um eine Unterstützungsleistung der Projektleitung. Publizierbare Ergebnisse waren nicht Vertragsgegenstand und liegen auch nicht vor 25 X Gutachten; Erarbeitung eines Vorschlags, der sich in der Diskussion mit den betroffenen Ressorts befindet Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im Juni 2016 26 X Gutachtenauftrag ist noch nicht abgeschlossen; Veröffentlichung geplant 27 X Gutachtenauftrag ist noch nicht abgeschlossen; Veröffentlichung geplant 28 X Gutachtenauftrag ist noch nicht abgeschlossen; Veröffentlichung geplant 29 0 (unter einer Woche) 30 Das Gutachten wurde der am Prozess zum „Masterplan Umwelt und Gesundheit NRW“ beteiligten Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eine Zusammenfassung wird in 2016 mit dem Masterplan veröffentlicht 3 Wochen 31 X Auftrag ist noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich nicht um ein Gutachten o.ä., sondern um eine Kommunikations- und Moderationsaufgabe. Die Dokumentation des bereits durchgeführten Workshops ist im Internet veröffentlicht 32 X Interne Verwendung zur Vorbereitung einer fachlichen Entscheidung MKULNV: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 33 X Eine Veröffentlichung ist nicht erfolgt bzw. nicht geplant, weil es sich um Ergebnisse handelt, welche die inhaltliche und strategische Ausrichtung der operativen Clusterarbeit beurteilen, die für interne Arbeitszwecke benötigt werden, wie die Steuerung und Weiterführung des Clustermanagements 34 X Eine Veröffentlichung ist nicht erfolgt bzw. nicht geplant, weil es sich um einen bedarfsbezogenen Abruf von Fachexpertise mit Bezug auf die Inhalte (z.B. Methodik, Analyseergebnisse) des Umweltwirtschaftsberichtes NRW 2015 handelt, beispielsweise für die Vorstellung von Untersuchungsergebnissen oder im Rahmen von Stellungnahmen zu Detailfragen 35 X Der Ergänzungsauftrag zum Auftrag „Entwicklung und Durchführung einer Impactanalyse für den Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen“ umfasst lediglich die Durchführung von weiteren Akteursgesprächen sowie Anpassungen oder Ergänzungen von Einzelaspekten zum Endbericht. Daher ist keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant 36 X Es handelt sich um eine wissenschaftliche Begleitberatung für das MKULNV im Vorfeld der Antragsphase im SINTEG-Programm 37 X Studie noch nicht abgeschlossen. Die Studie ist nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Sie dient der Landesregierung als Handlungsempfehlung zum effizienten und zielgerichteten Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW 38 X Es ist keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant, weil es sich um eine Rechtsberatung zur Auslegung des Rahmenvertrages mit der EnergieAgentur.NRW gehandelt hat, die für interne Arbeitszwecke benötigt wurde. Eine Publikation gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidern ist nicht erforderlich, weil der Beratungsgegenstand für diese nicht von Interesse ist. 39 noch nicht veröffentlicht , aber Veröffentlichung im EFRE-OP – Begleitausschuss vorgesehen (Teil B voraussichtlich im I. Quartal 2016; Teil A voraussichtlich im III. Quartal 2016) Veröffentlichung noch nicht erfolgt, weil der regierungsinterne Abstimmungsprozess zur Freigabe des Gutachtens noch nicht abgeschlossen ist MKULNV: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 40 X Es ist keine Veröffentlichung erfolgt bzw. geplant, weil es sich um eine Beratungsleistung gehandelt hat, die für interne Arbeitszwecke benötigt wurde 41 1 42 Die Frage nach einer Veröffentlichung ist noch nicht entschieden. Die Endabnahme erfolgt erst Ende Januar 2016 43 X Es handelt sich um eine vorbereitende Arbeit für die Diskussion und Entscheidungsfindung des Hauses und der Fachjury zur Auswahl der LEADER- Regionen. Die Inhalte sind in die Juryarbeit eingegangen , das Ergebnis der Juryarbeit ist bereits veröffentlicht . MBWSV: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 X Veröffentlichung nach Fertigstellung (2017) 2 X Untersuchung diente der Aktualisierung / Harmonisierung vorliegender Untersuchungen zur Erhebung und Bewertung von Logistikflächen unter Beteiligung von Regionalplanung und Kommunen. Dabei handelt es sich um eine Prozessbegleitung, die u.a. die Durchführung von erforderlichen Besprechungen mit den o.a. Beteiligten umfasste. Das Ergebnis wird in das neue Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzept NRW einfließen, welches zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit vorgestellt wird. 3 X Der Rahmenvertrag umfasst die wissenschaftliche und gutachterliche Beratung bei ad hoc-Fragestellungen zu Themen des Wasserstraßen-, Hafenund Logistikkonzepts NRW sowie Beschaffung und Aktualisierung von Datenmaterial zu diesem Themenkreis. Dabei handelt es sich nicht um ein Gesamtgutachten oder eine abschließende Untersuchung, sondern um einen fortlaufenden Beratungsprozess, der auch mittels telefonischer oder persönlicher Unterrichtung erfolgt. 4 0 Monate 5 X Das Gutachten dient der internen Entscheidungsvorbereitung im Hinblick auf mögliche Änderungen des ÖPNVG NRW. Eine Relevanz wird nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für die von der Gesetzgebung betroffenen Zweckverbände gesehen, denen das Gutachten auf Anfrage parallel zur Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens zur ÖPNVG-Novelle im Frühjahr 2016 zur Verfügung gestellt wird. Einer Weitergabe im Einzelfall steht nichts entgegen. 6 X Untersuchungsergebnisse liegen derzeit noch nicht vor; Veröffentlichung unmittelbar nach Fertigstellung im Gesamtzusammenhang „Straßenverkehrszählung 2015“ vorgesehen 7 1 Monat 8 X Gutachten wird im März 2016 veröffentlicht. 9 X Gutachten ist noch nicht abgeschlossen, deshalb ist über eine Veröffentlichung noch nicht entschieden. 10 X Gutachten ist noch nicht abgeschlossen, deshalb ist über eine Veröffentlichung noch nicht entschieden. MIWF: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 X Die Entwicklung und Durchführung eines konkreten Personalauswahlverfahrens unterliegt im Hinblick auf die betroffenen Personen dem Datenschutz. 2 X Bezüglich der geplanten Zusammenführung der Nuklearbereiche der FZJ GmbH und der AVR GmbH in eine bundeseigene Gesellschaft wurde der Auftragnehmer beauftragt, die von FZJ und AVR in diesem Zusammenhang erstellten Wert- und Kostenberechnungen sowie deren Finanzplanung zu überprüfen. Eine Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses ist aus rechtlichen und sachlichen Erwägungen nicht zulässig und sinnvoll. 3 Die Expertise der Expertinnen und Experten hat in der Regel die Form einer mündlichen Kommentierung von Entwurfsdokumenten zum Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP) im Rahmen von Arbeitssitzungen, die Grundlage der Weiterentwicklung des LHEP-Dokuments sind. Der Expertenrat erstellt kein separates Gutachten. Der letztendliche LHEP-Entwurf durchläuft dann das parlamentarische Beratungsverfahren. 4 X Die Evaluation wurde lediglich für interne Zwecke des Auftraggebers beauftragt. Das Ergebnis der Evaluation ist lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung. Insoweit ist es für eine Veröffentlichung nicht geeignet. 5 X Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung im Hinblick auf die förderrechtliche Abwicklung eines Projektes. 6 X Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung im Hinblick auf die förderrechtliche Abwicklung eines Projektes. 7 X Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung im Hinblick auf die Abwicklungsfinanzierung der aufgelösten Leibniz-Einrichtung. 8 X Das Ergebnis des Fachgutachtens ist lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung im Hinblick auf die förderrechtliche Abwicklung eines Projektes. 9 X Die Evaluation wurde lediglich für interne Zwecke des Auftraggebers beauftragt. Das Ergebnis der Evaluation ist lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung. Insoweit ist es für eine Veröffentlichung nicht geeignet. 10 X Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung im Hinblick auf die Abwicklungsfinanzierung der aufgelösten Leibniz-Einrichtung. MIWF: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 11 Das Ergebnis der Vorstudie dient zur Entwicklung eines Forschungsdesigns zur Überprüfung der Arbeit der zdi-Netzwerke. Insofern ist sie lediglich von verwaltungsinterner Bedeutung. Über wichtige Erkenntnisse soll jedoch der Landtag unterrichtet werden. 12 X Das Ergebnis des Gutachtens hat lediglich verwaltungsinterne Bedeutung für das Modell der Berechnung der im Rahmen der finanziellen Absicherung von nichtstaatlichen Hochschulen vorzulegenden Bürgschaften. MFKJKS: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung (bitte X setzen) Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 X Es handelt sich um den Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Begleitung eines Projekts. Der Bericht ist den Teilnehmern des Projektes zur Kenntnis gebracht worden. Die Erkenntnisse sind in die Konzeption eines Folgeprojektes eingeflossen. In der wissenschaftlichen Arbeit und in Publikationen wird auf Ergebnisse der Studie Bezug genommen. Eine Veröffentlichung darüber hinaus war daher nicht angezeigt. 2 Bei der Studie „Führen und Teilzeit“ handelt es sich um eine Pilotstudie. Die Pilotstudie soll in einem nächsten Schritt im Jahr 2016 erweitert werden und damit „in die Fläche“ gehen. Eine Veröffentlichung erfolgt sodann anschließend. 3 X Die Prozessbegleitung umfasst, wie der veröffentlichten Leistungsbeschreibung entnommen werden kann, verschiedene fachliche und wissenschaftliche Begleitmaßnahmen, die nicht das Ziel einer Publikation haben, sondern die Landesregierung dabei unterstützen, die gesetzliche Verpflichtung des § 82 SGB VIII zu erfüllen. 4 5 Monate 5 X Es handelt sich um eine Begleitmaßnahme im Rahmen der internen Meinungsbildung der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Verkauf des Kunstbestandes der Portigon AG. Außerdem liegt der Beratungstext nur im Entwurf vor und ist nicht mehr finalisiert worden. 6 X Es handelt sich um Beratungsleistungen zu konkreten Verwaltungsvorgängen, die wegen des personenbezogenen Charakters nicht für eine Veröffentlichung geeignet sind. 7 Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Nach § 12 IFG NRW sind öffentliche Stellen verpflichtet, u.a. auch Aktenpläne allgemein zugänglich zu machen. Der Plan wird zu gegebener Zeit im Intranet MFKJKS, Internet und Landesintranet veröffentlicht werden. 8 1 Monat 9 X Die Beratung dient ausschließlich der internen Beratung zur Erstellung des Entwurfes des 1. Berichtes 10 X Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden intern geprüft und erörtert. 11 X Die Evaluation dient ausschließlich der internen Projektsteuerung. MFKJKS: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 12 X Die Beratung dient ausschließlich der internen Kostenermittlung im Rahmen von Verhandlungen mit der Stadt Düsseldorf. 13 X Das in Auftrag gegebene Gutachten ist Grundlage für vertrauliche Vertragsverhandlungen mit der Portigon AG. 14 Unmittelbar nach Fertigstellung (Grundlage für die Beratungen mit den Trägern und für die parlamentarischen Beratungen zum Schwangerschaftskonfliktge setz) 15 Unmittelbar nach Fertigstellung (Grundlage für die Beratungen mit den Trägern und für die parlamentarischen Beratungen zum Schwangerschaftskonfliktge setz) 16 X Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden intern geprüft und erörtert. 17 Es handelt sich um einrichtungsbezogene Prüfungen. Das jeweilige Gütesiegel wird unmittelbar nach Begutachtung öffentlich gemacht. 18 X Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. MGEPA: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 X Gutachten dient der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht. 2 X Eine Veröffentlichung ist nicht geplant, da die Fachexpertise zur Unterstützung bei der Erarbeitung der Novellierung des Gesetzes herangezogen wurde. Sofern im Gesetzgebungsverfahren die Inhalte relevant werden sollten, werden die Expertisen zur Verfügung gestellt. 3 X Es handelt sich nicht um ein Gutachten o.ä., sondern um die Projektkoordinierung der Errichtung des Landeskrebsregisters inkl. der Integration des bestehenden EKR NRW. Faktisch wird durch den zukünftigen Betrieb des LKR inkl. seiner Öffentlichkeitsarbeit einer „Veröffentlichung“ der Ergebnisse entsprochen. 4 Broschüre ist noch nicht fertiggestellt. Nach Fertigstellung und Druck umgehende Veröffentlichung. 5 Broschüre ist noch nicht fertiggestellt. Nach Fertigstellung und Druck umgehende Veröffentlichung. 6 Expertise ist noch nicht fertiggestellt. Nach Fertigstellung ist die Veröffentlichung geplant. 7 X Interne Arbeitsgrundlage im Rahmen der Novellierung des WTG-Rahmenprüfkatalogs; nicht von allgemeinem öffentlichen Interesse. 8 X Rechtsprüfung dient der verfassungsrechtlich geschützten internen Meinungsbildung der Landesregierung. 9 X Interne Arbeitsgrundlage; nicht von allgemeinem öffentlichen Interesse 10 Veröffentlichung ist geplant, Untersuchung läuft noch bis 2017. 11 Veröffentlichung ist geplant, die Bestandsaufnahme wurde erst Ende Dezember 2015 dem MGEPA vorgelegt. Eine Veröffentlichung wird zeitnah erfolgen. 12 Gutachten wurde im November 2015 vorgelegt. Vor geplanter Veröffentlichung soll Auswertung erfolgen. Veröffentlichung im 1. Quartal 2016 vorgesehen. 13 Veröffentlichung: 10.08.2015 Zeitraum zwischen Abnahme und Veröffentlichung: 8 Monate 14 . Die Zusatzerhebung wird im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2016 durchgeführt. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse kann frühestens im 1. Quartal 2017 erfolgen. MGEPA: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 15 X Es handelt sich nur um eine Vorstudie mit begrenztem Informationswert. Auf dieser Beratungsgrundlage soll entschieden werden, wo Datenquellen existieren und Verbesserungspotentiale bestehen und in welchem Umfang eine ergänzende Begutachtung erfolgen muss. Die Vorstudie kann bei Interesse angefordert werden. 16 Werk ist noch nicht fertiggestellt. Nach Fertigstellung (1. Quartal 2016) umgehende Veröffentlichung. FM: lfd. Nr. nicht veröffentlicht oder nicht geplante Veröffentlichung Angabe der Gründe, soweit keine Veröffentlichung erfolgt ist bzw. geplant ist soweit eine Veröffentlichung erfolgt ist, Angabe des Zeitraums in Monaten zwischen Abnahme der Dienstleistung und Veröffentlichung 1 X Noch nicht abgeschlossen. Veröffentlichung beabsichtigt. 2 X Laufende Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem WestLB Restrukturierungsprozess, die nicht zur Veröffentlichung geeignet ist. 3 X Rechtliche Beratungsleistung, die nicht zur Veröffentlichung geeignet ist. 4 X abgeschlossene Rechtsberatung; es liegt kein Gutachten vor 5 X Rechtsberatung in Zusammenhang mit einem laufenden Beanstandungsverfahren nach § 17 Satz 4 SpkG, die nicht zur Veröffentlichung geeignet ist. 6 X Der ursprüngliche Gutachtenauftrag hat sich in eine laufende Rechtsberatung bezüglich der Abwicklung der Auszahlungen gewandelt, so dass es kein in sich abgeschlossenes Gutachten, das alle Aspekte der Beauftragung umfasst, gibt. Ferner sind nicht zur Veröffentlichung bestimmte vertrauliche Informationen über die Betreibergesellschaft enthalten. 7 X Es handelt sich um eine „Vorarbeit“ im Hinblick auf die mögliche Entwicklung eines Leitfadens/Rechenmodells. 8 5 Monate 9 X Gutachten enthält rechtliche Bewertung, die der internen Meinungsbildung dient. 10 X Gutachten dient der internen Meinungsbildung/Vorstrukturierung und enthält daher keine abschließenden Ergebnisse. 11 X Bei dem vorliegenden Gutachten handelt es sich um eine Rechtsprüfung, die sich auf einen individuellen Sachverhalt bezieht und schützenswerte Rechte Dritter betrifft. 12 X Die im Rahmen der Rechtsberatung und Begleitung eines Ausschreibungsverfahrens gefertigten Schriftstücke haben Inhalte, die nicht zur Veröffentlichung geeignet sind. Anmerkung zur Aufstellung des Finanzministeriums NRW: Aufgrund eines redaktionellen Versehens ist in der Tabelle 1 zur Kleinen Anfrage 3980 (LT-DS 16/10443) zum Projekt lfd. Nr. 12 ein Zahlenfehler enthalten, der nunmehr richtig gestellt wird: lfd. Nr. Kurzbezeichnung Gutachten bzw. stg. externer Beratungsauftrag Auftragnehmer Gegenstand/Auftragsinhalt Datum Auftragserteilung Kosten (brutto) in Tsd. Euro 12 Rechtsberatung Bird&Bird LLP Rechtliche Beratung und Begleitung bei einem Ausschreibungsverfahren August 2014 90,1 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11114