LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11116 12.02.2016 Datum des Originals: 12.02.2016/Ausgegeben: 17.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4261 vom 11. Januar 2016 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/10705 Wasserpreise nach der Sicherheitskontrolle an NRW-Flughäfen – Was unternimmt die Landesregierung, um Flugreisende vor Abzocke zu schützen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4261 mit Schreiben vom 12. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Trinkwasser ist das wichtigste Grundnahrungsmitteln des Menschen. Jeder Mensch soll mindestens 1,5 Liter davon täglich zu sich nehmen. Nach der umstrittenen EU-Richtlinie für Handgepäck, die 2006 zum Schutz nach versuchten Terroranschlägen an Flugzeugen eingeführt wurde, dürfen jedoch Passagiere keine handelsüblichen Wasserflaschen nach der Sicherheitskontrolle mehr mit sich führen. Es ist lediglich gestattet, Flüssigkeiten oder auch Gegenstände von ähnlicher Konsistenz, wie etwa Cremes, Zahnpasta oder Gels, im Handgepäck zu führen, die in kleinen Einzelbehältnissen von max. 100ml in einem durchsichtigen wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt sein müssen. Über die Effektivität der EU-Bestimmungen hinsichtlich der Handgepäckregelungen herrscht Uneinigkeit, ob nicht auch schon kleinste Mengen, die unterhalb der 100ml Grenze liegen, Flüssigkeitssprengstoff ausreichen würden, um Terroranschläge zu verüben. Die Sinnhaftigkeit dieser reglementierten erlaubten Wassermitnahmemenge steht somit in Frage. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass viele Flugreisende nach dem Sicherheitsschleusenbereich auf Flüssigkeitszufuhr leichtfertig wegen überteuerter Preise LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11116 2 verzichten, denn de facto sind die Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals überteuerten Wasserpreisen im Abflugbereich nach der Sicherheitskontrolle ausgesetzt. Auf diesen langen bekannten Umstand ist jetzt die EU-Kommission aufmerksam geworden und befindet sich nach Angaben der EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc „in intensiven Gesprächen mit der Flughafenvereinigung darüber, wie man es ändern kann, dass Wasser nach der Sicherheitskontrolle für Passagiere erheblich teurer ist als davor“ (Vgl. Rheinische Post, 29. Dezember 2015). Es sei angestrebt, dass alle Flughäfen in Europa so genanntes „Ein- Euro-Wasser“ auch nach der Sicherheitsschleuse anbieten sollen. Derzeit sei dies bei 126 Flughäfen in Europa der Fall. In NRW jedoch momentan nur am Flughafen Köln-Bonn. Auf gesetzliche Vorschriften dazu will die EU derzeit noch verzichten. Der europäische Flughafenverband ACI schlägt zudem vor, zusätzliche Wasserspender vor den Gates aufzustellen (Vgl. Rheinische Post, 29. Dezember 2015). 1. Wie bewertet die Landesregierung die Effektivität der EU-Richtlinie für Handgepäck in Flugzeugen insgesamt? 2. Inwieweit erkennt die Landesregierung Änderungsbedarf in der EU-Richtlinie für Handgepäck? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Um dem erhöhten Risiko der Einschleusung von Flüssigsprengstoffen in Luftfahrzeuge nach den vereitelten Sprengstoffanschlägen auf Passagiermaschinen an 11. August 2006 am Flughafen London-Heathrow Rechnung zu tragen, wurde mit der VO (EG) Nr. 1546/2006 die Beschränkung der Mitnahme von Flüssigkeiten (LAG - liquids, aerosols and gels) im Handgepäck festgelegt. Mit der Verordnung (EU) Nr. 245/2013, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 246/2013 sowie dem Durchführungsbeschluss vom 19. März 2013 – C (2013) 1587 final – hat die Europäische Kommission die schrittweise Aufhebung der Flüssigkeitsbeschränkung im Handgepäck beschlossen. Im ersten Umsetzungsschritt müssen bestimmte Flüssigkeiten seit dem 31. Januar 2014 mit besonderer Detektionstechnik kontrolliert werden. Hierzu gehören flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrung sowie Flüssigkeiten, die Duty-free an einem Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs erworben wurden und besonders verpackt sind. Die Europäische Kommission arbeitet auf die vollständige Aufhebung der Beschränkungen für die Mitnahme von LAG hin; ein Datum, zu dem alle Flüssigkeiten wieder im Handgepäck zugelassen sein werden, steht bisher nicht fest. Die nächsten Schritte werden aufgrund der ab dem 31. Januar 2014 gewonnenen Erkenntnisse (insbesondere technologische Entwicklungen, reibungslose Abwicklung der Fluggastformalitäten) zu beurteilen sein. Die Landesregierung begrüßt die unter Berücksichtigung der Belange der Luftsicherheit getroffene Lockerung der Beschränkungen für die Mitnahme von LAG. 3. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die EU konkret in dem Ziel, auch an allen NRW-Flughäfen so genanntes „Ein-Euro-Wasser“ anzubieten? Dieser Vorschlag wird begrüßt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11116 3 4. Inwiefern sind der Landesregierung die Wasserpreise an den NRW-Flughäfen nach der Sicherheitsschleuse bekannt (bitte nach Möglichkeit die Preise nach den einzelnen NRW-Flughäfen auf der Luftseite differenziert angeben?) Die Landesregierung führt keine Liste über die Wasserpreise an den NRW-Flughäfen im Sicherheitsbereich. 5. Welche Möglichkeiten kann sich die Landesregierung vorstellen, um den Vorschlag des europäischen Flughafenverbandes ACI, kostenlose Wasserspender zusätzlich zur Verfügung zu stellen, an NRW-Flughäfen umzusetzen? Es obliegt der Entscheidung eines jeden Flughafenbetreibers, ob er kostenlose Wasserspender zur Verfügung stellt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11116