LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11123 15.02.2016 Datum des Originals: 12.02.2016/Ausgegeben: 18.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4282 vom 4. Januar 2016 der Abgeordneten Gregor Golland und Theo Kruse CDU Drucksache 16/10736 Verschweigen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen die Begehung bestimmter Straftaten und den Hintergrund mutmaßlicher Täter? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4282 mit Schreiben vom 12. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bundesweit gelangen Informationen über Straftaten von Asylbewerbern und Flüchtlingen offenbar nicht immer an die Öffentlichkeit, wie es in einem Medienbericht (Die Welt, 24.10.2015) schon vor Monaten geschildert wurde. Sowohl in Thüringen als auch in Schleswig-Holstein wurde die Pressearbeit der Landespolizei kritisiert. Im nördlichsten Bundesland habe es etwa keine Pressemeldungen zur Bedrohung einer Augenärztin oder zu Tumulten mit mindestens 100 Beteiligten in einer Lübecker Erstaufnahmeeinrichtung gegeben. Zudem soll die Landespolizei die Redaktion der „Kieler Nachrichten“ aufgefordert haben, auf eine Berichterstattung über die „Lagebilder Flüchtlingsthematik“, die seit dem 1. September 2015 erstellt werden, zu verzichten, um nicht zu „zündeln“ (Kieler Nachrichten, 23.10.2015). Die Vorgänge rund um die sexuellen Übergriffe auf Frauen am Silvesterabend am Hauptbahnhof in Köln legen nahe, dass diese Praxis auch in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommt. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger am 08.01.2016 in Übereinstimmung mit anderen nordrheinwestfälischen Zeitungen berichtet, hätten die Verantwortlichen der Kölner Polizei die Herkunft der Tatverdächtigen „absichtlich verheimlicht“. Demnach sei der Polizeiführung bereits in der Silvesternacht klar gewesen, dass es sich bei vielen der dort kontrollierten Männer nicht um „Antänzer-Trickdiebe“, sondern auch um Asylbewerber aus Syrien, dem Irak und Afghanistan gehandelt habe. Der verantwortliche Dienstgruppenleiter soll im ersten polizeilichen Abschlussbericht („WE-Bericht“) zu den Vorkommnissen die Herkunft der Täter aber ganz bewusst nicht genannt haben, da dies „politisch heikel“ sei. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11123 2 Die Welt (08.01.2016) zitiert im Rahmen eines anonymisierten Interviews einen Polizeibeamten , der mit den am Kölner Hauptbahnhof eingesetzten Beamten „im Austausch“ stehe. Dieser berichtet, dass die Kölner Polizeiführung auch mit Blick auf die Art der begangenen Straftaten zunächst falsche Angaben gemacht habe. Die Reaktion der eingesetzten Beamten auf die Aussagen des Kölner Polizeipräsidenten am Dienstag, es gebe bislang keinen Hinweis darauf, dass Flüchtlinge an den Taten beteiligt gewesen seien, schildert er so: „So einige Beamte dürften geschluckt haben, als sie das gehört haben.“ Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu den von der FDP-Fraktion beantragten Tagesordnungspunkten „Aktueller Sachstand zu massiven Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderen NRW-Städten„ „Aktueller Sachstand zu Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht am Bielefelder Boulevard „ „Sachstand polizeilicher Ermittlungen und Maßnahmen gegen bekannte Tätergruppen mit arabischen bzw. nordafrikanischen Wurzeln in Köln und Düsseldorf: Taschendiebstähle , Antanzen, Drogenhandel oder Raubüberfälle mit Körperverletzung – Düsseldorfer SOKO Casablanca zählt über 2.200 Tatverdächtige; Kölner Ermittler kritisieren Justiz“ wurde in der Sitzung des Innenausschusses am 21.01.2016 ausführlich berichtet (Vorlage 16/3242). Dieser Bericht ergänzt den Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 10.01.2016 für die Sonder-Innenausschusssitzung vom 11.01.2016 (Vorlage 16/3642). 1. Liegen dem Innenministerium Informationen vor, aus denen hervorgeht, ob – und wenn ja welche – Personen innerhalb der Kölner Polizeibehörde das Verschweigen der Herkunft der mutmaßlichen Täter im offiziellen WE-Bericht veranlasst haben? 2. Liegen dem Innenministerium Informationen vor, aus denen hervorgeht, ob – und wenn ja welche – Personen innerhalb der Kölner Polizeibehörde veranlasst haben, die begangenen Sexualstraftaten zunächst als Bestandteil von Trickdiebstählen zu relativieren? 3. Haben Stellen der Landesregierung, insbesondere des zuständigen Innenministeriums , die Kölner Polizeiführung im Vorfeld oder kurz nach den Übergriffen am Silvesterabend dazu angehalten, Informationen, die eine Beteiligung von Flüchtlingen an den Taten nahelegen, zu verschweigen? 4. Ab welchem Zeitpunkt (Tag und ungefähre Uhrzeit) lagen dem Innenminister Informationen zum tatsächlichen Charakter der am Silvesterabend am Kölner Hauptbahnhof be-gangenen Straftaten vor? 5. Ab welchem Zeitpunkt (Tag und ungefähre Uhrzeit) lagen dem Innenminister Informationen zur Herkunft der am Silvesterabend am Kölner Hauptbahnhof kontrollierten Personen vor? Zu den Fragen 1. bis 5. siehe Vorbemerkungen Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11123