LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11139 16.02.2016 Datum des Originals: 15.02.2016/Ausgegeben: 19.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4284 vom 13. Januar 2016 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/10738 Lässt sich die Vereinbarung zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung ebenso konkret fassen wie in Bayern? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 4284 mit Schreiben vom 15. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minist5er für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Bayern haben die Staatsregierung, die bayerische Wirtschaft und die Bundesagentur für Arbeit am 13. Dezember 2015 die Integration von 60.000 Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vereinbart. Bis 2016 sollen bereits 20.000 in ein Beschäftigungsverhältnis gelangen. Die Vereinbarung war in Bayern Chefsache und wurde auch vom bayrischen Ministerpräsidenten unterzeichnet . In Nordrhein-Westfalen dagegen haben am 14. Dezember 2015 Arbeits- und Integrationsminister Rainer Schmeltzer und Wirtschaftsminister Garrelt Duin gemeinsam mit Spitzenvertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaft und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen eine Erklärung zur Konferenz „Chancen zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung aktiv nutzen“ verabschiedet. Eine konkrete Zielvereinbarung lässt sich dieser Erklärung nicht entnehmen. Ebenso bleiben viele Aussagen vage und wenig konkret . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11139 2 1. Auf welche Weise hat die Landesregierung konkret dazu beigetragen, landesweit flächendeckend bis Ende 2015 sogenannte „IntegrationPoints“ bei der Bundesagentur für Arbeit einzurichten? Die sog. „Integration Points“ sind aus der gemeinsamen Erkenntnis der Landesregierung und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW) erwachsen, dass ein rechtskreis- und behördenübergreifendes Zusammenwirken bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen erfolgen muss, um größtmöglichen Erfolg zu haben. Unter Federführung der Bundesagentur für Arbeit wurden in Nordrhein-Westfalen flächendeckend Integration Points eingerichtet. In den Integration Points werden durch die Bündelung der vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen Synergien erzeugt. Dies betrifft neben den Ausländerbehörden und Sozialämtern insbesondere die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter. Am 10. November 2015 hat die RD NRW gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und den drei kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsame Erklärung zur flächendeckenden Einführung der Integration Points unterzeichnet. Im Nachgang hierzu führt das zuständige Arbeitsministerium mit den kommunalen Jobcentern (zugelassene kommunale Träger) Gespräche hinsichtlich der Mitwirkung bei den Integration Points. In Fachgremien und Tagungen hat das Arbeitsministerium gemeinsam mit der RD NRW den Fortgang der flächendeckenden Einführung begleitet. Am 14. Januar 2016 haben das Arbeitsministerium und die RD NRW eine gemeinsame Tagung der Geschäftsführer der kommunalen Jobcenter und der Vorsitzenden der Agenturen für Arbeit in diesen Kommunen durchgeführt, um die Zusammenarbeit vor Ort zu verfestigen. Die Landesregierung setzt sich auch auf Bundesebene auf verschiedenen Ebenen dafür ein, dass diese erfolgversprechende Art des rechtskreisübergreifenden Zusammenwirkens als Muster für andere Länder dient. 2. Bis zu welchem Zeitpunkt will die Landesregierung Transparenz über die landesweit zur Verfügung stehenden Sprachförderangebote herstellen? Entsprechende Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales über die landesweit zur Verfügung stehenden Sprachförderangebote für erwachsene Migrantinnen und Migranten sind in Vorbereitung. Die Arbeiten hierzu werden zeitnah abgeschlossen sein. 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landes-regierung ihre Zusage erfüllen, sich „spürbar“ dafür zu engagieren, dass Sprachkurse und Beschäftigung, Ausbildung oder auch Projekte zum Berufseinstieg parallel ermöglicht werden? Im Rahmen der Beschulung von jungen Flüchtlingen in Klassen der Ausbildungsvorbereitung und in Fachklassen des dualen Systems werden erhebliche Anstrengungen zur Sprachförderung unternommen. Sofern die organisatorischen Rahmenbedingungen der Berufskollegs und kooperierender Träger und Betriebe berücksichtigt werden, bestehen keine Bedenken, parallele Angebote zu realisieren . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11139 3 Gemeinsam mit der RD NRW engagiert sich die Landesregierung auf verschiedenen Ebenen, insbesondere mit den Jobcentern und Agenturen für Arbeit, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und im Beirat Flüchtlinge dafür, dass die in Bundeszuständigkeit liegenden Sprachkurse deutlich ausgeweitet und flexibel in eine Integrationsstrategie eingebunden werden. Insbesondere arbeitet die Landesregierung darauf hin, dass die Regelinstrumente des SGB II und SGB III im Bereich der beruflichen Eingliederung flexibel mit Sprachförderung kombiniert werden. 4. Wie wirken sich die vereinbarten Veränderungen im Bereich der Internationalen Förderklassen an Berufskollegs auf Flüchtlinge aus, die nicht schulpflichtig sind? Unverändert besteht für schulpflichtige Flüchtlinge die Möglichkeit, sich sprachlich, berufsorientierend und berufsvorbereitend in den Internationalen Förderklassen für den Einstieg in Ausbildung und Beruf zu qualifizieren. Sofern dies im ersten Jahr – gerade mit Blick auf die sprachlichen Fähigkeiten – nicht gelingt, kann der Bildungsgang wiederholt werden. Für nicht mehr schulpflichtige junge Menschen bestehen mit den seit dem 1. Januar 2016 verkürzten Wartezeiten die Möglichkeiten, im Rahmen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in Klassen der Ausbildungsvorbereitung gefördert zu werden. In Abstimmung mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in NRW soll dazu ein neues Modell erprobt werden. Darüber hinaus besteht für junge Flüchtlinge in Einstiegsqualifizierungen oder in der dualen Ausbildung ohne Altersbeschränkung die Option, im Unterricht der Fachklassen des dualen Systems auch über das vorgesehene Unterrichtsangebot hinaus sprachlich gefördert zu werden . 5. Welches quantitative Ziel verfolgt die Landesregierung für die Vermittlung von Flüchtlingen in Ausbildung und Beruf bis zum Jahr 2019? Aufenthaltsgestattete und Geduldete als Kunden der Agenturen für Arbeit sowie anerkannte Asylberechtigte bei den gemeinsamen Ein-richtungen unterliegen der Zuständigkeit des Bundes . Lediglich die anerkannten Asylberechtigten bei den kommunalen Jobcentern unterliegen der Landeszuständigkeit. Aufgrund der hohen Zahl der anhängigen oder noch nicht eingeleiteten Asylverfahren, absehbar kurzer Verfahrensdauern und hoher Schutzquoten wird die Zahl der anerkannten Asylberechtigten in den Jobcentern deutlich anwachsen. Diese komplizierte Zuständigkeitsverteilung verdeutlicht, dass eine rechtskreis- und behördenübergreifende Zusammenarbeit, wie in Nordrhein-Westfalen zwischen Arbeitsministerium und RD NRW praktiziert, wichtig ist. Diverse Institute, wie z.B. das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), haben in jüngster Zeit die kurz- und mittelfristige Integrationswahrscheinlichkeit von Flüchtlingen dargelegt . Hierbei müssen stets die sich ändernden konjunkturellen und arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Quantitative Aussagen zu erfolgreichen Arbeitsmarktintegrationen bis 2019 wären nicht seriös. Von bloßen Absichtsbekundungen, wie z.B. in Bayern, sieht die Landesregierung aufgrund der Komplexität der Problemlagen und der bisher fehlenden validen Daten ab. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11139