LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11148 17.02.2016 Datum des Originals: 16.02.2016/Ausgegeben: 22.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4286 vom 13. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10740 Ausstattung der neuen Polizeiwagen in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4286 mit Schreiben vom 16. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach und nach werden Streifenwagen der Marke VW Passat bei den Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen durch neue Fahrzeuge vom Modell BMW 318d Touring ersetzt. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 3651 teilt die Landesregierung mit, dass die neuen Fahrzeuge unter anderem mit einem Farbmonitor mit Rückfahrkamera ausgestattet sind (Drucksache 16/9449). In Polizeikreisen wird jedoch bemängelt, dass die Fahrzeuge zwar über Display und Sensoren verfügen, jedoch nicht tatsächlich über eine Rückfahrkamera. Weiterhin können offenbar kaum mehr als zwei Personen im Fond der Wagen transportiert werden, da nicht ausreichend Platz vorhanden ist. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 4122 wird unter anderem erläutert, dass zur Gewährleistung von „sicherheitsrelevanten Fahrzeugfunktionen (Bremsen, Lenkfunktion)“ alle anderen „elektrischen Verbraucher“ (Funk, Beleuchtung, Blaulicht, Sirene, usw.) abgeschaltet werden. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, ob die Fahrzeuge optimal ausgestattet sind und Batterien im Fahrzeug die erforderliche Leistung vorweisen. Zudem dementiert der Landesinnenminister, dass es überhaupt Mängel an neuen Fahrzeugen gegeben habe, was bei der hohen Anzahl neuer Fahrzeuge und dem Umfang der Investition höchst erstaunlich ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11148 2 1. Ist tatsächlich jeder neue Streifenwagen mit einer Rückfahrkamera ausgestattet? (Wenn ja: Bitte Aufbau genau beschreiben, wenn möglich inklusive Belegen.) Die Fahrzeuge der Funktion 021 wurden nicht mit Rückfahrkameras ausgestattet. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3651 (LT-Drs. 16/9246) vom 06.08.2015 wurden im Rahmen der Beantwortung hinsichtlich der Ausstattung des neuen Funkstreifenwagens der Funktion 021 (Marke BMW 318d Touring) u.a. die Vorteile einer Rückfahrkamera skizziert. Diese Antwort ist mittlerweile überholt. Zum Zeitpunkt dieser Anfrage ging das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW noch davon aus, den in der Technischen Leistungsbeschreibung (TLB) geforderten Rücksichtsbereich durch die Heckscheibe mittels einer Rückfahrkamera zu realisieren, falls das im Laderaum verbaute Ladungssicherungssystem zu hoch aufbauen würde. Nach erfolgter technischer Baubesprechung mit dem Hersteller und Konzeption einer Musterbeladung stellte sich heraus, dass die in der TLB geforderte freie Sichtfläche sowohl des Fahrers als auch des Beifahrers nach hinten durch die beiden Innenspiegel gewährleistet ist. Daher konnten die für den Einbau einer Rückfahrkamera erforderlichen Kosten eingespart werden. 2. Wenn nicht: Wieso ist die Rückfahrkamera in der Beantwortung meiner Anfrage angegeben? sh. Antwort zur Frage 1 3. Wie viele Personen können nach Ansicht der Landesregierung problemlos im Fond der neuen Streifenwagen transportiert werden? Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3651 (LT-Drs. 16/9246) vom 06.08.2015 unter Punkt 3.1 der Ausstattungsmerkmale des BMW 318d Touring dargestellt, ist das Fahrzeug grundsätzlich mit 5 Sitzen ausgestattet. Unter Berücksichtigung der polizeitaktischen Gegebenheiten sieht die Konzeption des Funkstreifenkraftwagens (FuStKw) der Funktion 021 eine Besetzung mit zwei Polizeivollzugsbeamten des Wachdienstes einschließlich persönlicher Ausrüstung sowie der erlassmäßig vorgeschriebenen Führungsund Einsatzmittel vor. Alle Berechnungen bezüglich der zulässigen Gewichte beruhen auf dieser Annahme. Der angenommene Durchschnittwert von 75 kg pro Insasse lässt – neben den beiden Streifenbeamtinnen/beamten und ggf. einem Auszubildenden - bei einer Beladung mit der vorgeschriebenen Ausstattung des Wachdienstes mindestens die Mitnahme von einer weiteren Person im Fond jederzeit zu, ohne die zulässige Beladung bzw. die zulässigen Gewichte zu überschreiten. 4. Ist geplant, die Batterieleistung in den neuen Fahrzeugen zu optimieren, um alle Funktionen des Fahrzeuges betriebssicher zu gewährleisten? Das im aktuellen Funkstreifenwagen Funktion 021 BMW 318d Touring verbaute Energiemanagementsystem stellt den derzeit aktuellsten Stand der in einem Polizeifahrzeug realisierbaren Technik dar. Im Vergleich zum Vorgängermodell VW Passat B7 und aufgrund der dort gewonnenen Erfahrungen konnten folgende Features realisiert werden: Zusatzbatterie (für die polizeiliche Sondertechnik) in wartungsfreier Blei-Gel Technologie bei geringer Selbstentladung und hoher Lebensdauer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11148 3 Verbau eines Funkhauptschalters, der bei zu geringer Batteriespannung sowohl das Steuergerät der Sondersignalanlage als auch das der Funkanlage kontrolliert herunterfährt Kontrollleuchte im Innenraum des Fahrzeuges, die eine zu niedrige Batteriespannung optisch signalisiert Summer mit einem Warnton, der eine zu niedrige Batteriespannung akustisch signalisiert Separate Ladesteckdose in der rechten Seitenverkleidung des Laderaums, die den Anschluss eines Schnellladegerätes ermöglicht, ohne z. B. mittels „Überbrückungskabel“ an die Pole der Batterie zu müssen Betrieb der Motorweiterlaufschaltung (MWS) zum kurzfristigen Laden der Batterie ist jetzt auch bei ausgeschalteter Sondersignalanlage (Blaulicht) möglich. Die Betriebssicherheit des Fahrzeugs ist herstellerseitig gewährleistet, wenn nicht durch fehlerhaftes Nutzerverhalten Störungen provoziert werden. In der Anleitung zum neuen Funkstreifenwagen BMW ist detailliert beschrieben, wie die Betriebssicherheit erhalten werden kann. 5. Sind die Neuanschaffung und die Umstellung auf die neuen Fahrzeuge tatsächlich ohne einen einzigen Mangel und eine einzige Reklamation an einem Fahrzeug vonstattengegangen? Mit Meldung einer Kreispolizeibehörde vom 07.12.2015 wurde bislang lediglich ein technisches Problem bekannt, welches auf die fehlerhafte Verkabelung eines Potentiometers zurückzuführen war. Dieser Mangel wurde in Absprache mit der Qualitätssicherung des Herstellers schnellstens - noch vor Weihnachten 2015 - abgestellt. Bereits ausgelieferte Fahrzeuge werden in den polizeieigenen Werkstätten oder bei BMW in wenigen Minuten instandgesetzt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11148