LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11150 17.02.2016 Datum des Originals: 16.02.2016/Ausgegeben: 22.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4318 vom 20. Januar 2016 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/10840 Hat Innenminister Jäger eine Unterstützungsanfrage der Polizei im Rahmen der Ermittlungen zu den Silvester-Übergriffen im Bielefelder Bahnhofsviertel abgelehnt? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4318 mit Schreiben vom 16. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie das Westfalen-Blatt am 20.01.2016 berichtete, soll das nordrhein-westfälische Innenministerium eine Unterstützungsanfrage der Polizei im Rahmen der Ermittlungen zu den Silvester-Übergriffen im Bielefelder Bahnhofsviertel abgelehnt haben. Konkret geht es dabei um den Zugriff auf einen Internetserver des Bundeskriminalamtes, auf den Nachtschwärmer ihre private Bild- und Videoaufzeichnungen von den Geschehnissen der Silvesternacht hätten überspielen können, zu dem die Bielefelder Polizei aber keinen Zugang hat. Alternativ sei vom Polizeipräsidium Bielefeld angefragt worden, den Server eines privaten Unternehmens nutzen zu dürfen. Beide Ersuchen habe das nordrhein-westfälische Innenministerium jedoch abgelehnt. Ähnlichen Bitten der Polizeipräsidien Köln und Düsseldorf sei demgegenüber stattgegeben. In diesen Fällen habe das Ministerium über das Landeskriminalamt Kontakt zum Bundeskriminalamt aufgenommen, welches entsprechende Upload-Möglichkeiten eingerichtet habe. Das Polizeipräsidium Bielefeld habe stattdessen Zeugen bitten müssen, sich telefonisch einen Termin zu besorgen, um Foto- und Videodateien persönlich vorbei zu bringen – ein Prozedere, das bislang kein einziger möglicher Zeuge genutzt habe. Wie das Westfalen-Blatt weiter berichtet, habe das nordrhein-westfälische Innenministerium auf Anfrage mitgeteilt, dass das Ersuchen der Bielefelder Polizei vom Bundeskriminalamt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11150 2 abgelehnt worden sei. Diese Information soll nach Recherchen der Zeitung jedoch falsch sein. Eine neue Antwort sei für den 20.01.2016 in Aussicht gestellt. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hatte im Rahmen ihrer Regierungserklärung vom 29.01.2015 erklärt: „Für etliche ist Nordrhein-Westfalen im Digitalzeitalter bereits ‚the place to be‘. Wir arbeiten daran, dass es noch sehr viel mehr werden.“ 1. Wie stellt sich der oben beschriebene Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung dar? Das durch das Bundeskriminalamt administrierte Portal für Bild- und Videodaten privater Hinweisgeber in Fällen terroristischer Anschläge wurde im August 2015 fertiggestellt. Auf Ersuchen des Polizeipräsidiums Köln bat das Landeskriminalamt NRW am 08.01.2016 das Bundeskriminalamt, das Hinweisportal in Betrieb zu nehmen. Die Inbetriebnahme des Hinweisportals erfolgte für das Polizeipräsidium Köln am 09.01.2016. Auf Ersuchen des Polizeipräsidiums Düsseldorf bat das Landeskriminalamt NRW am 18.01.2016 das Bundeskriminalamt, die Hinweisplattform auch für das Polizeipräsidium Düsseldorf zur Verfügung zu stellen; die Inbetriebnahme erfolgte am 19.01.2016. Auf Ersuchen des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 19.01.2016 bat das Landeskriminalamt NRW am 19.01.2016 das Bundeskriminalamt, die Hinweisplattform auch für das Polizeipräsidium Bielefeld zur Verfügung zu stellen; die Inbetriebnahme erfolgte am 20.01.2016. Entscheidungen zur Beauftragung externer Dienstleister liegen ausschließlich im Ermessen der jeweils ermittlungsführenden Polizeibehörde. 2. Aus welchen Gründen ist das Ersuchen der Bielefelder Polizei zunächst abgelehnt worden? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Zeugen sind im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Silvester- Übergriffen im Bielefelder Bahnhofsviertel inzwischen persönlich beim Polizeipräsidium Bielefeld vorstellig geworden, um private Foto- und Videodateien abzugeben? Bislang (Stand: 27.01.2016) sind beim Polizeipräsidium Bielefeld keine Zeugen vorstellig geworden seien, um Foto- oder Videodaten persönlich abzugeben. 4. In wie vielen Fällen ist es Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2010 ermöglicht worden, zu Ermittlungszwecken den o.g. Server des Bundeskriminalamtes nutzen bzw. Server privater Unternehmen mieten zu dürfen? (Bitte jeweils differenziert nach Jahren, Kreispolizeibehörden und Nutzung von BKA-/Privatservern einzeln auflisten.) Das Hinweisportal des Bundeskriminalamts wurde im Januar 2016 erstmalig durch nordrheinwestfälische Polizeibehörden genutzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11150 3 Das Polizeipräsidium Bielefeld betrieb im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens im Jahr 2014 ein Hinweisportal zur Entgegennahme von Bild- und Videomaterial privater Hinweisgeber bei einem privaten Dienstleister. Eine solche IT-Plattform nutzte auch das Polizeipräsidium Köln vom 08.01.2016 bis zur Nutzung des Bundeskriminalamts-Hinweisportals. Darüber hinausgehend liegen der Landesregierung zu Art und Umfang der Nutzung von IT- Infrastrukturen privater Dienstleister durch Polizeibehörden des Landes NRW keine Informationen vor. 5. Inwieweit trifft die oben zitierte Aussage der Ministerpräsidentin, wonach Nordrhein-Westfalen im Digitalzeitalter „für etliche“ bereits ein „place to be“ sei auch auf den Polizeibereich zu? Die in der Fragestellung zitierte Aussage hat Frau Ministerpräsidentin Kraft im Rahmen ihrer Regierungserklärung vor dem Landtag am 29.01.2015 getroffen und bezog sich auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen. Die Polizei des Landes NRW ist u. a. mit Einrichtung des Cybercrime-Kompetenzzentrums beim Landeskriminalamt NRW und spezialisierter Dienststellen sowie durch fortwährende Anpassung der Aus- und Fortbildung auf die mit einer zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft einhergehenden Herausforderungen weitreichend eingestellt. Dieser Status sowie die entsprechende Ausstattung der Polizei NRW werden den spezifischen Anforderungen im Übrigen fortlaufend angepasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11150