LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11151 17.02.2016 Datum des Originals: 16.02.2016/Ausgegeben: 22.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4266 vom 6. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10710 Konsequenzen aus Silvesternacht in Köln und Androhung von Abschiebungen – Nur Beruhigungsrhetorik für die Bevölkerung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4266 mit Schreiben vom 16. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat angekündigt, künftig straffällig gewordene Asylbewerber oder geduldete Personen konsequent abzuschieben. „Straftäter haben keinen Anspruch auf ein Bleiberecht“ zitiert der Kölner Stadt Anzeiger den Landesinnenminister in seiner Ausgabe vom 06.01.2016. Grundsätzlich stellt sich nach den sexuellen Belästigungen, Ausschreitungen und Diebstählen rund um den Hauptbahnhof der Domstadt die Frage nach dem Einsatzkonzept und der Verantwortung für das Ausmaß der Vorfälle. Offenbar war der Führungsspitze der Polizei nichts bekannt, als am 01.01. eine völlig harmlose und beschönigende Darstellung über die Ereignisse der Nacht in einer offiziellen Pressemitteilung veröffentlicht wurde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11151 2 1. Welche WE-Meldungen (Wichtiges Ereignis) wurden in Bezug auf die Silvesternacht in Köln und in ganz Nordrhein-Westfalen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens verfasst? (Bitte alle Meldungen mit Uhrzeit im Wortlaut wiedergeben.) In Bezug auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln ist im Lagezentrum der Landesregierung am 01.01.2016, 02.56 Uhr, eine WE-Meldung des PP Köln „WE-Meldung, Gefahr einer Massenpanik, Köln, 31.12.2015“, eingegangen. Hinsichtlich des Wortlautes der WE-Meldung verweise ich auf den Bericht der Landesregierung für die Innenausschusssitzung am 21.01.2016 (Vorlage 16/3642). 2. Wann wusste der verantwortliche Polizeipräsident Albers von den Ausmaßen der Vorfälle in Köln? (Bitte Zeitangaben und Umfang der jeweiligen Erkenntnisse wiedergeben.) In der Silvesternacht hat es Telefonkontakt zwischen dem Dienstgruppenleiter der Leitstelle und Herrn Albers gegeben. Am 01.01.2016 kurz nach 00:00 Uhr erhielt der DGL der Leitstelle einen Anruf von Herrn Albers, der Neujahrsgrüße übermittelte. In diesem Gespräch hat der DGL der Leitstelle Herrn Albers über die Räumung des Bahnhofvorplatzes informiert. Aufgrund der Feststellung einer Häufung von Anzeigen mit sexuellen Hintergrund informierte die Leiterin der Pressestelle des PP Köln Herrn Albers am Nachmittag des 01.01.2016. 3. Inwieweit wird die Kölner Polizei künftig personell und materiell besser aufgestockt, um bei Großereignissen wie dem Karneval, dem CSD oder den Kölner Lichtern für Sicherheit und Ordnung zu sorgen? (Bitte konkrete Maßnahmen, insbesondere auch personelle Neuausrichtungen, auflisten.) Die Personalstärke des Polizeipräsidiums Köln (PP) Köln ist in den letzten Jahren kontinuierlich und deutlich gestiegen. Planstellen KPB Köln zum 01.10. eines Jahres 2011 2012 2013 2014 2015 3.837 3.891 3.933 3.977 4.010 Für herausragende Großveranstaltungen stehen darüber hinaus lage-angepasst u. a. achtzehn Einsatzhundertschaften und achtzehn Alarmzüge zur Verfügung. Aus Anlass der aktuellen Vorfälle wird die Landesregierung die polizeiliche Präsenz insbesondere an den Kriminalitätsbrennpunkten in den Ballungsräumen - damit auch beim PP Köln - erhöhen. Die hierfür erforderlichen Schritte werden derzeit erarbeitet, sodass zur weiteren Personalstärkeentwicklung des PP Köln im Moment keine weiteren Angaben möglich sind. Der Markt der Führungs- und Einsatzmittel für Sicherheitskräfte wird ständig beobachtet und analysiert, um so die bestehenden Ausrüstungsstandards anzupassen und weiter zu entwickeln. Hier sind durch die Landesregierung in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Beamtinnen und Beamten umgesetzt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11151 3 Dazu wurden dem Fragesteller in der Antwort zur Kleinen Anfrage 3089 (Drs. 16/8020) konkrete Beispiele genannt. Zudem wurde im nicht öffentlichen Teil der Innenausschusssitzung am 19.11.2015 umfassend zur aktuellen Ausrüstung der Polizeibeamtinnen und -beamten und den Möglichkeiten der Optimierung der Schutzausstattung berichtet. 4. Wie lauten die genauen Bestimmungen der Landesregierung bzgl. der Ausweisung von straffällig gewordenen nichtdeutschen Personen? Bestimmungen der Landesregierung bezüglich der Ausweisung von straffällig gewordenen nichtdeutschen Personen, die das Bundesrecht (§§ 53-56 Aufenthaltsgesetzt) durch untergesetzliche Regelungen ergänzen, liegen nicht vor. 5. Wie viele Abschiebungen/Ausweisungen von Straftätern hat es im Jahr 2015 in Nordrhein-Westfalen gegeben? (Bitte die Abschiebungen bzw. Ausweisungen jeweils nach Datum, Kreis/kreisfreier Stadt, Person, Alter, Geschlecht, Straftat(en) und Zielland der betroffenen Personen einzeln auflisten.) Die Anzahl der Ausweisungen bzw. Abschiebungen von Straftätern wird statistisch nicht gesondert erfasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11151