LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11167 18.02.2016 Datum des Originals: 17.02.2016/Ausgegeben: 23.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4283 vom 12. Januar 2016 des Abgeordneten Dr. Günther Bergmann CDU Drucksache 16/10737 Ressourcen fürs Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Kleve sichern Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4283 mit Schreiben vom 17. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Kleve (kurz: ZfsL Kleve) bietet mit seinen rund 80 Ausbildern/-innen im Kreis Kleve sowie am unteren Niederrhein von Moers bis Hamminkeln künftigen Lehrern/-innen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes beste Ausbildungsbedingungen. Neben der Ausbildung von Anwärtern/-innen im Vorbereitungsdienst im Lehramt für Grundschulen, für Haupt-, Real- und Gesamtschulen, für sonderpädagogische Förderung sowie für Gymnasien und Gesamtschulen begleitet das ZfsL auch Lehrkräfte im Seiteneinstieg bzw. berufsbegleitend sowie Studierende im Rahmen von Praxissemestern an der Uni Duisburg-Essen. Die Arbeit des ZfsL hilft, Pädagogen/-innen für den ländlichen Raum zu gewinnen, denn viele lernen erst während ihrer Ausbildung den unteren Niederrhein kennen und bleiben. Sie werden später als Lehrer/-in in der Region tätig und bringen sich auch oft als Ausbildungslehrer oder sogar Fachleiter ein. Mit dem Entwurf der Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbildung (Fassung: 17.09.2015) löste das zuständige Fachministerium auch im ZfsL Kleve erhebliche Verunsicherung und Unruhe aus, da lt. Entwurf bewährte Grundlagen für die anzurechnenden Ermäßigungen aufgegeben werden sollen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11167 2 1. Welche Gründe hat die Landesregierung für die Neuberechnung der Personalressourcen durch Änderung der Ermäßigungsstunden? Mit der Anlage 3 zur künftigen Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung (OVP) wird ein weiterentwickeltes und haushaltskonformes Verfahren zur Vergabe von Anrechnungsstunden für Fachleiterinnen und Fachleiter eingeführt. Die geplante Neuregelung bindet die Vergabe von Anrechnungsstunden an die Haushaltsvorgaben. Die Notwendigkeit der Neuregelung hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes mit Schreiben vom 27.06.2013 (Vorlage 16/976) ausführlich dargestellt. Die jetzt vorgesehenen Regelungen nehmen wesentliche Einwände zur bisherigen Praxis und bisherigen Regelungsentwürfen auf. Sie gewähren z.B. die notwendige Grundentlastung für die Übernahme von Ausbildungsgruppen unabhängig von deren Größe. Darüber hinaus ist eine gleichhohe Entlastung für Fachleiterinnen und Fachleiter in Kern- und Fachseminaren in Bezug auf die Zahl der auszubildenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (Nummer 3) vorgesehen. Die Regelung in Nummer 4 zu den Fachseminaren sowie eine neue Regelung zur Rundung der Anrechnungsstundenanteile (Nummer 3 Satz 2) in Fachseminaren sorgen dafür, dass der relativ höhere Ausbildungsaufwand in kleineren Ausbildungsgruppen angemessen berücksichtigt wird. 2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass mit den im Entwurf benannten Einschränkungen in der Ermäßigungsberechnung keine Qualitätsverluste für die ZfsL einhergehen? Die Landesregierung hat die notwendige Bindung der Anrechnungspraxis an die für Ausbildungszwecke zur Verfügung stehenden Haushaltsstellen mit einer erheblichen Erhöhung dieses Stellenansatzes verbunden (um insgesamt rund 300 Stellen in den Jahren 2013 und 2016). Die geplanten Regelungen zur Verteilung der Stellen in Form von Anrechnungsstunden an Fachleiterinnen und Fachleiter berücksichtigt sowohl die – lehramtsunabhängig – für jede Lehramtsanwärterin und jeden Lehramtsanwärter erforderliche Ausbildungsleistung als auch die besonderen Bedarfe sehr kleiner Ausbildungsgruppen („kleine Fächer“). Der Verteilmodus berücksichtigt zudem gerade aus Gründen der Qualitätssicherung die Weiterentwicklungen des Vorbereitungsdienstes in den letzten Jahren und Jahrzehnten (u.a. durch die spezielle Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen in den Kernseminaren seit 2011). 3. Plant die Landesregierung für ländlich strukturierte Seminargebiete mit ihren längeren und zeitaufwändigeren Distanzen Sonderregelungen bzgl. Fahrtzeiten? Nein. Weder regionale noch lehramts- oder fachspezifische Gegebenheiten lassen sich abschließend und exakt in Form von Anrechnungsstunden abbilden. 4. Wie steht die Landesregierung zu den vielen eingegangenen Stellungnahmen? Die schriftlichen Stellungnahmen, die dem Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW im Rahmen der Verbändebeteiligung des Frühjahres 2015 zugegangen sind, wurden in einem umfänglichen Prozess gesichtet und ausgewertet. Anregungen der unterschiedlichsten Interessensvertretungen, der ausbildungsfachlichen Aufsicht und auch der Ausbildungspraxis sind in die künftige Anlage 3 der OVP eingegangen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11167 3 5. Plant die Landesregierung im Hinblick auf die zeitweise Doppelbelastung – künftig soll lt. Entwurf die Tätigkeit der Fach- und Kernseminarleiter im Zeitraum vom 01.05. bis zum 31.10. eines Jahres mit dreimonatiger Verzögerung, also im Zeitraum vom 01.08. des Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres entlastet werden – Sonderregelungen oder Ausgleiche für die Leiter im Zeitraum zwischen Meldung der Referendarzahlen und Beginn der Entlastung? Anrechnungen von Wochenstunden auf die schulische Unterrichtsverpflichtung können nur im Rhythmus der Unterrichtsorganisation erfolgen in den jeweiligen Schulhalbjahren, etwa 01.08 bis 31.01.. Eine zu den Ausbildungshalbjahren exakt gleichlaufende Anrechnung ist im Interesse verlässlicher schulischer Unterrichtsorganisation nicht möglich. Unabhängig von einem exakten Gleichlaufen der Anrechnung entsteht dadurch aber in der Summe keine Mehrbelastung für Fachleiterinnen und Fachleiter. Da diese meist längerfristig am ZfsL tätig sind, oft auch verschiedene Ausbildungsgruppen begleiten, entstehen größere Schwankungen bei den zu erbringenden Leistungen vor allem bei erstmaliger Übernahme von Ausbildungsaufgaben und vollständigem Auslaufen dieser Aufgaben (Eintritt in den Ruhestand). Dazu gibt es in den Bezirksregierungen schon heute Verfahrensweisen, die Interessen von Ausbildung und Unterricht im Einzelfall zu einem sachgerechten Ausgleich bringen müssen. Eine generelle und landesweite Regelung ist nicht angezeigt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11167