LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11169 18.02.2016 Datum des Originals: 17.02.2016/Ausgegeben: 23.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4323 vom 21. Januar 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Henning Höne FDP Drucksache 16/10854 Wie verfährt die Landesregierung mit dem Schulversuch PRIMUS in Münster? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4323 mit Schreiben vom 17. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes wurden in Nordrhein-Westfalen fünf PRIMUS- Modellversuchsschulen zum Schuljahr 2013/2014 eingeführt. In diesem Schulversuch des längeren gemeinsamen Lernens werden Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur zehnten Jahrgangsstufe ohne Schulwechsel betreut, um die Auswirkungen auf ihr Sozialverhalten und ihre Leistungsentwicklungen zu untersuchen. Eine der fünf gegründeten Primus-Modellversuchsschulen war die Schule Berg Fidel in Münster. Seinerzeit wurde nach vorliegenden Informationen die Gründung der Schule Berg Fidel im Rat der Stadt Münster auf drei Jahre befristet bewilligt. Laut Vorgaben des Ministeriums müssen Primusschulen bei der Errichtung in der Regel dreizügig sein und pro Zug 25 Schülerinnen und Schüler umfassen. Ausnahmsweise kann eine solche Schule auch zweizügig errichtet werden. Dies aber demnach insbesondere, wenn es sich um das letzte Schulangebot einer Gemeinde handelt, was in Münster offenkundig nicht der Fall ist. Auch wenn die Schulen mit einer Vielzahl von Ressourcenprivilegien ausgestattet wurden, die z.B. die tatsächliche Übertragung möglicher „wissenschaftlicher Erkenntnisse“ auf das Land fragwürdig erscheinen lassen, müssten auch für diese Schulen Fortführungsgrößen gelten. Dies zumal, da die Landesregierung etwa bei Förderschulen rigoros die Schließung von Schulen erzwingt, wenn die – letztlich veränderten – Mindestgrößen unterschritten werden. Die Anmeldezahlen an der PRIMUS-Schule Berg Fidel lagen bzw. liegen nach vorliegenden Informationen nicht nur kontinuierlich unter der Errichtungsgröße; auch wird z.B. die Fortführungsgröße von Sekundarschulen konsequent unterschritten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11169 2 1 . Wie haben sich die Anmeldezahlen der Primusschule Berg Fidel seit ihrer Errichtung entwickelt (bitte inklusive Anmeldezahl bei Errichtung sowie jeweils schuljahresbezogen auflisten)? 2014 jeweils zum 1. Schultag 2015 jeweils zum 1. Schultag 2016 jeweils zum 1. Schultag Jahrgang 1 Jahrgang 5 Jahrgang 1 Jahrgang 5 Jahrgang 1 Jahrgang 5 51 75 42 60 53 nicht bek. Das Anmeldeverfahren für den Jahrgang 5 des Schuljahres 2016/2017 ist noch nicht abgeschlossen. 2. Welche Rolle spielt es für die Landesregierung, dass der Rat der Stadt Münster die Errichtung dieser Schule zunächst für drei Jahre und unter der Prämisse stabiler Anmeldezahlen genehmigt hat? Die Genehmigung der PRIMUS-Schule in Münster erfolgte nicht durch den Rat der Stadt Münster, sondern durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung. 3. Wo liegt bei Primusschulen die Grenze einer benötigten Mindestgröße (bitte einzeln für zwei- bzw. dreizügige Primusschulen darlegen)? Die Mindestgröße einer dreizügigen PRIMUS-Schule beträgt bei Errichtung 75 Schülerinnen und Schüler, bei Fortführung 54 Schülerinnen und Schüler. Die Mindestgröße einer zweizügigen PRIMUS-Schule beträgt bei Errichtung 50 Schülerinnen und Schüler, bei Fortführung 36 Schülerinnen und Schüler. 4. Wie kann die Landesregierung laut vorliegender Informationen einer Fortführung als zweizügiger Schule zustimmen, wenn die die Vorgaben des Ministeriums explizit auf eine solche Möglichkeit im Falle eines letzten weiterführenden Schulangebots einer Kommune abzielen (und dies in Münster offensichtlich nicht der Fall ist)? 5. Wie gedenkt die Landesregierung bezüglich unzureichender Anmeldezahlen bei der Schule Berg Fidel unter der Prämisse vorzugehen, dass Schulen anderer Schulformen bei mehrmaliger Unterschreitung der Mindestzahlen ‚geschlossen‘ werden müssen? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Ob und in welcher Weise die Primus-Schule in Münster weitergeführt wird, hängt u.a. davon ab, wie viele Schülerinnen und Schüler für die Jahrgänge 1 und 5 tatsächlich angemeldet werden und ob die Stadt Münster als Schulträger einen Antrag auf Fortführung dieser Schule stellt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11169