LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11178 19.02.2016 Datum des Originals: 18.02.2016/Ausgegeben: 24.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4320 vom 20. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/10842 Kleine Waffenscheine in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4320 mit Schreiben vom 18. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 17.02.2016 trifft sich der Landesinnenminister mit Polizeipräsidenten und -präsidentinnen von Nordrhein-Westfalen zu einer Arbeitssitzung. Unter anderem wird, so ist zu vernehmen, der Anstieg der Kleinen Waffenschein-Anträge zu den Beratungspunkten zählen. Diverse Medien berichteten in den vergangenen Tagen von einem Anstieg der Zahlen, der offenbar bereits 2015 spürbar war. Nach der Silvesternacht steigen die Zahlen aber nun rapide. In Wuppertal wurden beispielsweise in den ersten Januartagen bisher so viele Anträge gestellt, wie im gesamten Jahr 2014. Vorbemerkung der Landesregierung Ich treffe mich mitnichten mit der Arbeitsgemeinschaft der Polizeipräsidenten und - präsidentinnen (AG PP) zu einer Arbeitssitzung. Ich nehme vielmehr als Gast auf Einladung der AG PP an deren Sitzung teil. Die AG PP trifft überdies keine landesweiten Regelungen. Die Zuständigkeit liegt vielmehr bei allen Kreispolizeibehörden. Grundsätzlich werden Waffendaten auf Grundlage des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG) seit Januar 2013 im Nationalen Waffenregister gespeichert. Die Kleine Anfrage LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11178 2 bezieht sich auf den Zeitraum seit 2010. Für diesen Zeitraum wird eine landesweite Jahresstatistik für NRW anhand von Einzelabfragen in den 47 NRW-Kreispolizeibehörden geführt, mit der allerdings keine monatlichen Daten zusammengestellt werden. Um Entwicklungen aufzuzeigen, sind diese Daten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wegen der Quellenidentität über den Zeitraum hinweg grundsätzlich vorzugswürdig. Sofern die Jahresstatistik erfragte Daten nicht ausweist oder Daten wie im Fall des Stichtages 31.12.2015 noch nicht verfügbar sind, diese sich aber über das Nationale Waffenregister ermitteln lassen, wird zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Daten des Nationalen Waffenregisters zurückgegriffen. 1. Wie viele Kleine Waffenscheine sind derzeit in Nordrhein-Westfalen ausgestellt? (Bitte für jede Kreispolizeibehörde die jeweiligen Zahlen auflisten) Im NWR sind zum Stichtag 31.01.2016 für Nordrhein-Westfalen 73.846 kleine Waffenscheine gespeichert. Inwieweit sich diese auf die einzelnen Kreispolizeibehörden verteilen, ist zentral ausschließlich im NWR erfasst. Eine Erhebung dieser Daten ist nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich, da die Daten beim Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registerbehörde des NWR vorgehalten werden. Etwaige statistische Abfragen beim BVA erfolgen auf Grundlage des § 15 NWRG. 2. Wie viele Anträge auf Kleine Waffenscheine wurden seit 2010 bis heute jährlich gestellt? (Bitte jeweils die jährlichen Zahlen bzw. die bisherigen Zahlen für 2016 einzeln nach Kreispolizeibehörden sortiert auflisten) Antragszahlen werden von den Kreispolizeibehörden nicht erfasst, sondern ausschließlich die Gesamtzahlen der kleinen Waffenscheine. 31.12.2010: Steigerung um 1.555 kleine Waffenscheine gegenüber dem Vorjahr 31.12.2011: Steigerung um 1.303 kleine Waffenscheine gegenüber dem Vorjahr 31.12.2012: Steigerung um 674 kleine Waffenscheine gegenüber dem Vorjahr 31.12.2013: Steigerung um 1.738 kleine Waffenscheine gegenüber dem Vorjahr 31.12.2014: Steigerung um 2.601 kleine Waffenscheine gegenüber dem Vorjahr 31.12.2015: Steigerung um 5.205 kleine Waffenscheine gegenüber dem Vorjahr (aus NWR entnommen) Die Verteilung für die Jahre 2010 bis 2014 auf die einzelnen Kreispolizeibehörden ergibt sich aus Anlage 1. Eine Aufteilung der bisherigen Zahlen für 2015 und 2016 nach einzelnen Kreispolizeibehörden ist aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht möglich. 3. Wie viele Anträge auf Kleine Waffenscheine wurden in den Jahren 2010 bis heute jeweils im Januar beantragt? (Bitte Zahlen nach Kreispolizeibehörden sortiert auflisten. Ggf. auch zum Stichtag der Einreichung der Kleinen Anfrage) Für die Jahre 2010 bis 2013 ist eine Erhebung dieser Daten nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. Für die Jahre 2014 bis 2016 kann auf Daten des NWR zurückgegriffen werden, wobei auch hier nicht die Zahl der Erteilungen, sondern nur die Differenz zum Vormonat abgebildet wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11178 3 Januar 2014: Steigerung um 1.066 kleine Waffenscheine gegenüber dem Vormonat Januar 2015: Steigerung um 361 kleine Waffenscheine gegenüber dem Vormonat Januar 2016: Steigerung um 3.089 kleine Waffenscheine gegenüber dem Vormonat Inwieweit sich diese auf die einzelnen Kreispolizeibehörden verteilen, ist zentral ausschließlich im NWR erfasst. Eine Erhebung dieser Daten ist nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich, da die Daten beim Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registerbehörde des NWR vorgehalten werden. Etwaige statistische Abfragen beim BVA erfolgen auf Grundlage des § 15 NWRG. 4. Wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt, versagt oder verboten? (Bitte jährliche Zahlen bzw. die bisherigen Zahlen für 2016 nach Kreispolizeibehörden sortiert und mit Angabe der Ablehnungsründe auflisten) Diese Daten werden zentral nicht erfasst. 5. Wieviel Erlaubnisse zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe wurden in den Jahren 2010 bis heute widerrufen (Bitte auflisten nach Jahr, Monat, KPB und Grund) 2010: 182 Widerrufe 2011: 227 Widerrufe 2012: 363 Widerrufe 2013: 113 Widerrufe 2014: 136 Widerrufe 2015: 117 Widerrufe (aus NWR entnommen) Inwieweit sich diese auf die einzelnen Kreispolizeibehörden, Monate und den Grund der Widerrufs verteilen, ist zentral nicht erfasst. Eine Erhebung dieser Daten ist nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen können die erbetenen Daten nicht erhoben werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11178