LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11180 19.02.2016 Datum des Originals: 18.02.2016/Ausgegeben: 24.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4321 vom 19. Januar 2016 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/10843 Finanzielle Unterstützung des Kreises Borken in der Flüchtlingsproblematik durch Bundes- und Landesmittel Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleinen Anfrage 4321 mit Schreiben vom 18. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur finanziellen Unterstützung in der Flüchtlingsproblematik erhält das Land Nordrhein- Westfalen Bundesmittel. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten wiederum finanzielle Mittel für diese Aufgabe aus dem Landeshaushalt. 1. In welcher Höhe sind im Jahr 2015 kassenwirksam Bundesmittel in den Landeshaushalt geflossen? Im Haushaltsjahr 2015 sind im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung bei Kapitel 20 010 Titel 015 30 (Einnahmen aus dem Festbetrag an der Umsatzsteuer (Landesanteil) gemäß der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern) Bundesmittel in Höhe von 434.404.217,22 EUR aufgekommen. 2. In welcher Höhe haben die Kommunen direkt von den Bundesmitteln (Hilfe bei der Unterbringung von Flüchtlingen) partizipiert? Von dem in der Antwort zu Frage 1 genannten Betrag wurden 380.404.217,22 Euro an die Kommunen weitergeleitet. Die Differenz in Höhe von 54 Mio. Euro entstand bei der Verteilung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11180 2 der 1. Tranche des Bundes auf Grundlage des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern an die Kommunen“. Hierbei wurde dem Land Nordrhein-Westfalen ein Betrag in Höhe von 108 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Von diesen stellte der Bund jedoch 54 Mio. Euro als Bundesdarlehen mit Rückzahlungspflicht zur Verfügung. Der rückzahlungspflichtige Betrag in Höhe von 54 Mio. Euro verblieb (zur Entlastung der Kommunen) beim Land; dafür stellte das Land in gleicher Höhe Landesmittel auf der Grundlage des ersten Flüchtlingsgipfels in NRW zur Verfügung, die den Kommunen zugutegekommen sind. 3. Welchen Geldbetrag haben der Kreis Borken und die jeweiligen Kommunen im Kreis Borken im Jahr 2015 kassenwirksam tatsächlich erhalten? Nachfolgende Tabelle zeigt die den einzelnen Kommunen im Kreis Borken im Jahr 2015 vom Land zur Verfügung gestellten Landes- und Bundesmittel. Bei der Darstellung der Landesmittel wurde sich auf die Auszahlungen der Pauschalen gem. §§ 4 Abs. 1 und 4b Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) beschränkt. Kommune Betrag Landesmittel 2015 Betrag Bundesmittel § 4 Abs. 1 FlüAG § 4b FlüAG Summe Summe 2015 Ahaus 900.287 157.535 1.057.823 931.054 Bocholt 1.475.298 258.153 1.733.451 1.525.717 Borken 952.161 166.612 1.118.773 984.701 Gescher 408.544 71.489 480.033 422.506 Gronau (Westf.) 959.152 167.836 1.126.988 991.931 Heek 221.525 38.763 260.288 229.095 Heiden 211.189 36.955 248.143 218.406 Isselburg 249.730 43.699 293.428 258.264 Legden 181.228 31.712 212.940 187.422 Raesfeld 273.546 47.866 321.412 282.895 Reken 359.244 62.862 422.106 371.522 Kommune Betrag Landesmittel 2015 Betrag Bundesmittel § 4 Abs. 1 FlüAG § 4b FlüAG Summe Summe 2015 Rhede 447.524 78.309 525.834 462.818 Schöppingen 193.710 33.896 227.606 200.330 Stadtlohn 466.026 81.547 547.573 481.952 Südlohn 219.359 38.384 257.744 226.856 Velen 322.545 56.440 378.985 333.568 Vreden 572.794 100.229 673.023 592.369 Summe Kreis Borken 8.413.863 1.472.287 9.886.150 8.701.407 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11180 3 4. In welcher Höhe sind im Jahr 2015 Bewilligungsbescheide an den Kreis Borken und die jeweiligen Kommunen des Kreises Borken vom Land Nordrhein-Westfalen erteilt worden? Das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg (KfI) hat dem Kreis Borken und den Kommunen des Kreises Borken im Jahr 2015 Integrationspauschalen in Höhe von insgesamt 149.800 € bewilligt. Die Integrationspauschalen (§ 14 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes) werden den Kommunen für die Aufnahme und Betreuung von besonderen Personengruppen pauschal, d.h. nicht personengebunden gewährt. Zudem wurden dem Kreis Borken Zuwendungen im Rahmen der Förderkonzeption „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ in Höhe von 18.000 EUR und des Soforthilfeprogramms der Förderkonzeption „Zusammenkommen und Verstehen“ in Höhe von 34.300 EUR bewilligt. 5. Wie groß ist die Differenz bei den Gemeinden im Kreis Borken zwischen der tatsächlich zugewiesenen Anzahl an Flüchtlingen im Jahr 2015 und der für die Berechnung des FlüAG anrechenbare Anzahl an Flüchtlingen für Gemeinden im Kreis Borken? Die Bestandszahlen zum Stichtag 01.01.2015 und die im Jahr 2015 vorgenommenen Zuweisungen stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang. Die im Jahr 2015 vorgenommenen Zuweisungen erhöhen die Bestandszahl zum 01.01.2016. Diese wird durch die tatsächlichen Abgänge aus den Kommunen und die statistischen Abgänge aus dem Erfassungssystem des FlüAG, aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Anrechenbarkeit von Flüchtlingen gem. § 3 Abs. 3 FlüAG, reduziert. Im Übrigen verweise ich auf die getroffene Vereinbarung der Koalitionsfraktionen SPD und GRÜNE mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom 16.12.2015 in der hinsichtlich der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung u. a. geregelt ist, dass seitens des Landes bei Feststellung einer Überschreitung der prognostizierten Bestandszahl im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Verrechnung des Abweichungsbetrages im IV. Quartal 2016 erfolgen kann. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass ab dem Jahr 2017 eine Umstellung von dem aktuell geltenden Pauschalsystem gem. FlüAG auf ein dynamisiertes, monatliches, personenscharfes Erstattungssystem pro Flüchtling erfolgen wird. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11180