LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11181 19.02.2016 Datum des Originals: 18.02.2016/Ausgegeben: 24.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4309 vom 16. Januar 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/10806 Einbezug von Eltern sowie von komplementären Angeboten der regionalen (Bildungs-)Infrastruktur in die Berufs- und Studienvorbereitung Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das „Neue Übergangsmanagement Schule-Beruf Nordrhein-Westfalen/Kein Abschluss ohne Anschluss“ betont zu Recht die Bedeutung der Eltern für die Berufs- und Studienvorbereitung ihrer Kinder. Die Ausschreibung der Potenzialanalysen für das laufende Schuljahr schreibt erstmals einen verbindlichen Informationsabend für die Schüler/-innen und Eltern vor. Durch das Landesprojekt erfolgen keine weiteren verbindlichen Vorgaben für Informationsveranstaltungen in Folge-Schuljahren, bei denen jahrgangsstufenweise zu weiteren Themen jeweils nach Stand des Berufs- und Studienwahlprozesses informiert wird. Des weiteren ist der Eindruck entstanden, dass die Agenturen für Arbeit aufgrund des verbindlichen Standardelementes Nr. 6.1 in der Jahrgangsstufe 8 andere Angebote (zum Beispiel berufskundliche Nachmittage für mehrere Jahrgangsstufen) herunterfahren oder vergleichbare komplementäre Angebote der regionalen (Bildungs-)Infrastruktur zur Berufswahlvorbereitung als konkurrierend zu Berufsfelderkundungen ansehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11181 2 1. In welcher Weise wird die Durchführung der einzelnen Standardelemente des Landesprojektes, insbesondere von Informationsabenden für Schüler/-innen und Eltern, bei den Schulen nachgehalten, die an dem Landesprojekt teilnehmen? Im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ findet jeweils zum Ende des Schuljahres ein Monitoring statt, mit dem von allen teilnehmenden Schulen Daten zur Nutzung und Umsetzung der Standardelemente abgerufen werden. So wird in diesem Rahmen auch das Standardelement Studien- und Berufsorientierung - SBO 2 „Schulische Beratung“ für die Jahrgangs-stufen 8, 9 und 10 wie folgt abgefragt: 1) Anzahl der Betriebsorientierungsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe, an denen die Schule beteiligt war (schulintern oder extern durchgeführt von Schule/BA/Wirtschaft/andere) Sowie 2) Anzahl der Berufsorientierungsveranstaltungen für die Eltern je Jahrgangsstufe, an denen die Schule beteiligt war. Über das Monitoring werden ausschließlich Summendaten erhoben und durch die G.I.B. NRW ausgewertet. Zu keinem Zeitpunkt können diese Eingaben reanonymisiert werden. Personenbezogene Daten werden nicht erfasst. Die Bezirksregierungen und Kommunalen Koordinierungsstellen erhalten von dort Auswertungen schulformübergreifend und schulformbezogen, jedoch nicht schulscharf, um bei Bedarf beratend und unterstützend tätig werden zu können. Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung. 2. Wie verbindlich müssen die Träger der Potenzialanalyse die Durchführung dieser Informationsveranstaltungen nachweisen? Die Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Erziehungs-berechtigen ist ein verbindlicher Bestandteil des Leistungskatalogs der beauftragten Träger zur Umsetzung der Potenzialanalysen. Der Träger hat sie in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung zu organisieren. Die Einladungen erfolgen durch die Schule. Der Nachweis der Informationsveranstaltung erfolgt über eine Durchführungsbestätigung. 3. Sieht die Landesregierung eine Konkurrenzsituation zwischen Potenzialanalysen und anderen auf Freiwilligkeit basierenden regionalen Erkundungsmöglichkeiten zu Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen? Im Ausbildungskonsens NRW wurde in 2011 die Einführung und Umsetzung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ mit dem Ziel beschlossen, den Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf nachhaltig zu verbessern. Dazu dienen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen landesweit einheitliche, verbindliche Elemente der Berufs- und Studienorientierung. Die Bemühungen des Landesvorhabens zielen darauf ab, ein Regelsystem zu entwickeln, das den Anspruch hat, allen Jugendlichen flächendeckend die Teilhabe an einem Mindestangebot zu ermöglichen. Dieses Mindestangebot kann durch regionale Angebote und Initiativen sinnvoll ergänzt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11181 3 Der Berufs- und Studienorientierungsprozess im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ beginnt in der Regel in Klasse 8 mit der Potenzialanalyse. Die Potenzialanalyse zielt darauf ab, dass sich Schülerinnen und Schüler den eigenen Interessen, Neigungen und Möglichkeiten annähern und sich mit diesen auseinandersetzen. Sie erschließt Anhaltspunkte für die nächsten Schritte im Berufs- und Studienorientierungsprozess, die u.a. in der Nutzung regionaler Erkundungsmöglichkeiten zu Ausbildungsberufen oder dualen Studiengängen liegen können. 4. Wie hat sich die Anzahl berufskundlicher Nachmittage im Verantwortungsbereich der Agenturen für Arbeit in Nordrhein-Westfalen über die vergangenen fünf Jahre entwickelt (Angabe bitte inklusive Teilnehmerzahlen)? Mit der Einführung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) hat sich die Anzahl der regionalen Veranstaltungsformate, die vergleichbar mit dem Standardelement 6.1 („Berufsfelder erkunden“) sind und durch die örtlichen Agenturen für Arbeit organisiert und mithilfe von Netzwerkpartnern durchgeführt werden, grundsätzlich nicht verändert. Der Zielrichtung von KAoA entsprechend werden die Angebote der Partner gebündelt, systematisiert und unterschiedliche berufskundliche Veranstaltungen miteinander verzahnt. Das Angebot an berufskundlichen Veranstaltungen wurde bis auf wenige Auswirkungen der Neugestaltung des § 48 SGB III (Kofinanzierung Lehrerstellen und Barmittel) unverändert aufrechterhalten und war überwiegend konstant. Vereinzelt haben einige Agenturen für Arbeit ihr Angebot leicht erhöhen können. Die Zielgruppe ging über den Adressatenkreis der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 hinaus. Eine Vielzahl der Agenturen für Arbeit streben eine Ausweitung der Veranstaltungen in 2016 an und sehen die Angebote nicht als konkurrierend zu KAoA. Die Teilnehmerzahlen werden nicht flächendeckend erhoben und können daher nicht für den gesamten Bezirk NRW dargestellt werden. 5. Worauf führt die Landesregierung die im Rahmen der Beantwortung zu Frage 4 festgestellte Entwicklung zurück? Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ legt landesweit einheitliche und verbindliche Elemente der Berufs- und Studienorientierung fest. Angebote wie die von den örtlichen Agenturen für Arbeit organisierten berufskundlichen Veranstaltungen sind eine sinnvolle Ergänzung, die im Sinne von KAoA ausgestaltet und umgesetzt werden. Das quantitativ grundsätzlich unveränderte und in einigen Agenturen leicht erhöhte Angebot wird von der Landesregierung als Ergebnis funktionierender und engagierter Zusammenarbeit der Partner in den Regionen begriffen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11181