LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11183 18.02.2016 Datum des Originals: 18.02.2016/Ausgegeben: 24.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4311 vom 16. Januar 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/10808 Finanzierung und Verantwortlichkeiten bei trägergestützten Berufsfelderkundungen im Rahmen des Landesprojektes „Neues Übergangsmanagement Schule-Beruf Nordrhein- Westfalen/Kein Abschluss ohne Anschluss“ Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleinen Anfrage 4311 mit Schreiben vom 18. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen hat die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen erläutert: „Wir haben als Landesregierung mit unserer Initiative ‘Kein Abschluss ohne Anschluss‘ für Jugendliche eine systematische Berufsorientierung ab der 8. Klasse eingeführt. Mit den zugesagten Praktikumsplätzen können wir nun die Jugendlichen beim Übergang in den Beruf noch besser auf ihre Ausbildung vorbereiten“. Bezüglich der Berufsfelderkundungen, die Bestandteil des Landesprojektes und damit verpflichtendes Element in der Jahrgangsstufe 8 sind, stellt sich die Frage, wie diese auch in strukturschwachen Regionen und Kommunen ausreichend zur Verfügung gestellt werden können. Die bisherige Vorgabe von drei Tagen Berufsfelderkundungen stellt für Schulen und Kommunale Koordinierungen vielerorts eine Überforderung dar. Es erschließt sich auch nicht die Sinnhaftigkeit, diese zu einem so frühen Zeitpunkt und zu Beginn des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11183 2 Berufswahlprozesses als Pflichtveranstaltungen vorzuschreiben statt mindestens komplementär breite Erkundungsmöglichkeiten auf freiwilliger Basis in der regionalen Infrastruktur von Berufswahlvorbereitung zu schaffen. Darüber hinaus fehlen für Schüler/- innen mit dem späteren Ziel eines Studiums Erkundungsmöglichkeiten an Hochschulen. 1. Wurde die Möglichkeit trägergestützter Berufsfelderkundungen für alle Schüler/- innen, insbesondere auch für den Fall, dass sich flächendeckende Berufsfelderkundungen für alle Schüler/-innen über drei Tage regional/kommunal als nicht durchführbar erweisen, in Nordrhein-Westfalen finanziell kalkuliert? Der Ausbildungskonsens NRW hat mit „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW“ am 18. November 2011 beschlossen, dass das Standardelement SBO 6.1. „Berufsfelder erkunden“ vorrangig betrieblich durchzuführen ist. Die Berufsfelderkundung liefert den Jugendlichen Impulse, realistische Vorstellungen über die Berufswelt sowie die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu entwickeln. Die Berufsfelderkundung in Betrieben dient insbesondere dazu, unmittelbare Einblicke in einen Betrieb und in betriebliche Arbeitsabläufe zu ermöglichen sowie einen ersten Eindruck von den Ausbildungs- und Arbeitsanforderungen zu gewinnen. Unternehmen können interessierte Jugendliche kennenlernen und sie ggf. über Praktikums- und Ausbildungsplätze informieren. Für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (Pisa- Risikogruppe ca. 20 %) kann eine trägergestützte Berufsfelderkundung genutzt werden. Dafür stehen den Schülerinnen und Schülern ausreichend trägergestützte Berufsfelderkundungen zur Verfügung. Insgesamt können in jeder der 53 Gebietskörperschaften bis zu 25 % der Schülerinnen und Schüler eines 8. Jahrgangs trägergestützte Berufsfelderkundungen erhalten. Im Januar 2012 startete „Kein Abschluss ohne Anschluss“ mit 7 Referenzkommunen. 2013 starteten weitere 24 Kommunen, seit 2014 setzen alle 53 Gebietskörperschaften die Landesinitiative um. Erst mit dem Schuljahr 2016/2017 werden alle Schulen aller Schulformen in NRW mit ihren 8. Jahrgangsstufen teilnehmen. Die Monitoringdaten, die erstmals im Schuljahr 2014/2015 in den Schulen erhoben wurden, kommen zu dem Ergebnis, dass von 107.516 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern 81.630 eine mindestens eintägige betriebliche Berufsfelderkundung absolvierten. Das sind 76 % aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Angebot der betrieblichen Berufsfelderkundungen ist als Instrument akzeptiert und wird sich weiter entwickeln. Alle Akteure sind sich darüber einig, dass die aktuell erreichte Zahl der betrieblichen Berufsfelderkundungen auch weiterhin zu steigern ist. Dafür werben und akquirieren alle Akteure, insbesondere die Wirtschaft, in den Regionen. In den meisten Kommunen wurden Matching-Portale für die betriebliche Berufsfelderkundung eingeführt, in die sich die Betriebe und Schüler eintragen können. Daneben bestehen viele gute Kooperationsbeziehungen zwischen Schulen und Betrieben, über die Berufsfelderkundungsplätze zur Verfügung stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11183 3 2. Im Falle einer positiven Antwort zu Frage 1: Wie hoch sind hierfür die kalkulierten Kosten (pro Teilnehmer und insgesamt)? Entfällt 3. Aus welchen Gründen ist die Entscheidung gegen trägergestützte Berufsfelderkundungen für alle Schüler/-innen getroffen worden? Siehe Antwort zur 1. Frage. 4. Sollten sich flächendeckende Berufsfelderkundungen über drei Tage regional/kommunal als praktisch nicht umsetzbar erweisen – in wie weit lastet die Landesregierung die Nicht-Durch-führung den Schulen und/oder den Betrieben an? Wie schon zur 1. Frage beantwortet, sind sich alle Akteure darüber einig, dass die aktuell erreichte Zahl der betrieblichen Berufsfelderkundungen auch weiterhin zu steigern ist. Dafür werben und akquirieren alle Akteure, insbesondere die Wirtschaft, in den Regionen. Daneben bestehen viele gute Kooperationsbeziehungen zwischen Schulen und Betrieben, über die Berufsfelderkundungsplätze zur Verfügung stehen. 5. Welches Optimierungspotential hat die Landesregierung in Bezug auf das SBO 6.1. in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II in Nordrhein- Westfalen identifiziert? Der Ausbildungskonsens NRW hat mit seinem Gesamtkonzept „Kein Abschluss ohne Anschluss“ festgelegt, dass das Standardelement SBO 6.1 „Berufsfelder erkunden“ in der 8. Klasse nach der Potenzialanalyse zum Einsatz kommt. Dies wird in den konkretisierenden Hinweisen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung inhaltlich dargelegt. Das Standardelement SBO 6.1. ist konzeptionell in der Schule eingebettet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11183