LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11198 22.02.2016 Datum des Originals: 18.02.2016/Ausgegeben: 25.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4310 vom 16. Januar 2016 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/10807 Kein Abschluss ohne Anschluss: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer stehen für die Umsetzung des Neuen Übergangsmanagements Schule-Beruf NRW zur Verfügung? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4310 mit Schreiben vom 18. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Kahlschlag bei der Berufsvorbereitung durch das Landesprojekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (Drs.-Nr. 16/7325) führte die Landesregierung aus, dass im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 436 Lehrerstellen für die Umsetzung des genannten Landesprojektes zur Verfügung stehen. Für das Schuljahr 2015/2016 sollte entsprechend dem weiteren Ausbau der Betrag auf 506 Stellen (entspricht ca. 28,1 Mio. Euro) ansteigen. 1. Sind die 436 bzw. 506 Lehrerstellen zur Umsetzung des Landesprojektes „Kein Abschluss ohne Anschluss“ in den genannten Schuljahren realisiert worden? In den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 wurden den Bezirksregierungen aus Kapitel 05 300 Titel 422 01 für jedes Schuljahr jeweils 226 Ausgleichsstellen zur Unterstützung des Langzeitpraktikums ("Betrieb und Schule") und 210 bzw. 280 Ausgleichsstellen für Beratungs- und Koordinierungsbedarfe in der Berufs- und Studienorientierung zur Unterstützung des Ausbildungskonsenses zur Bewirtschaftung, gesamt also 436 bzw. 506 Stellen zugewiesen. Grundsätzlich werden die im Haushalt veranschlagten Lehrerstellen der Schulaufsicht zur Bewirtschaftung zugewiesen. Auf dieser Grundlage erhalten die Schulen eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz ergebenden und von der Schulaufsicht anerkannten Stellenbedarfs. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11198 2 2. Welche Stellenanteile wurden über das jeweilige Gesamtdeputat hinaus zur Umsetzung des Landesprojektes geschaffen? 3. In welcher Form wurden die in der Beantwortung zu Frage 2 neu geschaffenen Stellen durch Kürzungen in anderen Bereichen realisiert? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ein zusätzlicher Einsatz von Lehrerstellen für die genannten Zwecke über den hierfür im Haushaltsplan etatisierten Stellenrahmen hinaus wäre haushaltsrechtlich zu beanstanden. 4. Wie stellt sich in den genannten Schuljahren die Lehrer-Schüler-Relation zur Umsetzung des Landesprojektes dar (getrennt nach Schuljahren und aufgegliedert nach Schulformen der Sekundarstufe I und II sowie für Förderschulen)? Gemäß § 7 Absatz 1 der VO zu § 93 SchulG wird die Zahl der Lehrerstellen des normalen Unterrichtsbedarfs durch Anwendung der sog. Relation „Schülerinnen und Schüler je Stelle“ ermittelt. Für den hier angesprochenen Mehrbedarf im Zusammenhang mit dem Landesprojekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ erfolgt keine Anwendung einer Relation “Schülerinnen und Schüler je Stelle“. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11198