LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11208 23.02.2016 Datum des Originals: 23.02.2016/Ausgegeben: 26.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4342 vom 26. Januar 2016 der Abgeordneten Gregor Golland und Josef Wirtz CDU Drucksache 16/10898 Gewalttätige Übergriffe rund um den Hambacher Forst Rund 30 vermummte Umweltaktivisten haben am 21. Januar 2016 an der alten A4 Arbeiter am Hambacher Forst angegriffen. Die Unbekannten sollen das Rodungsteam und die Sicherheitskräfte unter anderem mit Messern, Steinen und Zwillen angegriffen haben. Dabei sind fünf Mitarbeiter verletzt und Sachschäden an Fahrzeugen verursacht worden. Zudem wurde offenbar eine Pumpstation in Brand gesetzt. Die Polizei hat einen Täter, der mit einem Messer bewaffnet war, gefasst. Am 23. Januar 2016 hat es weitere Straftaten gegeben, die im Zusammenhang mit den gegen den Tagebau protestierenden Aktivisten stehen. In diesem Fall hatten zum Teil vermummte Personen an der Rodungszone des Tagebaus Barrikaden errichtet und eintreffende RWE- Mitarbeiter sowie Polizeikräfte mit Brandsätzen beworfen. Glücklicherweise wurde dabei niemand ernsthaft verletzt, es entstand allerdings ein erheblicher Sachschaden. 1. Wie genau liefen die beiden geschilderten Vorfälle ab? (Bitte Zeiten, Anzahl der Täter , Vorgehen, Bewaffnung, Reaktionszeiten der Polizei, etc. angeben.) Tatgeschehen 21.1.2016 Am Donnerstag, den 21.1.2016, um 12:15 Uhr, wurden Mitarbeiter des Industrie- und Werkschutz (IWSM) im Tagebau Hambach, Brücke 105, von mehreren Gewalttätern angegriffen. Nach bisherigem Ermittlungsstand führten 17 Mitarbeiter von IWSM eine Standwache auf der Brücke 105 durch, als sich eine Gruppe von 20 – 40 vermummten Personen näherte, die mit Messern, Flaschen, Ästen und Steinen bewaffnet waren. Die Personengruppe griff die Mitarbeiter von IWSM mit Feuerwerkskörpern, Steinen und Reizgas an. Eine Person zerdrückte eine kleine Plastikflasche mit gelblicher Flüssigkeit, die beim Herausspritzen das Gesicht eines Sicherheitsangestellten traf und brennende Schmerzen hinterließ. Im weiteren Verlauf konnte eine männliche Person festgehalten werden, die zuvor einen Stein gegen die Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges des Sicherheitsdienstes geworfen hatte, in dem sich zwei Mitarbeiter befanden. Diese Person besprühte weiterhin einen Mitarbeiter von IWSM mit Reizgas. Nachdem der Straftäter von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes zu Boden gebracht worden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11208 2 war, wurden ihm ein mitgeführtes Messer und die Gesichtsmaske abgenommen. Währenddessen versuchte eine Gruppe von vermummten Personen, den Festgenommenen unter Einsatz von Reizgas zu befreien. Eine weibliche unbekannte Täterin sprühte dabei einem Mitarbeiter von IWSM Reizgas ins Gesicht, während sie in der anderen Hand ein Messer mitführte. Ein weiterer Mitarbeiter von IWSM wurde durch einen Steinwurf unterhalb seines Helms am Hinterkopf getroffen. Er flüchtete daraufhin in ein Fahrzeug und fuhr davon. Während der Abfahrt wurde die Heckscheibe des Jeeps durch einen Stein durchschlagen und landete im Fahrzeuginnenraum . Der Mitarbeiter wurde später zur ambulanten Behandlung in das Krankenhaus Bergheim gebracht. Einem weiteren Angestellten der Sicherheitsfirma wurde ebenfalls mit Reizgas ins Gesicht gesprüht. Die von den Mitarbeitern des IWSM festgehaltene Person wurde mit einem Fahrzeug des Sicherheitsdienstes in das sogenannte Camp 1 (Materialliegenschaft von RWE-Power-AG am Brückenbauwerk 106) verbracht und dort der Polizei übergeben , durch die er dem Polizeigewahrsam der Kreispolizeibehörde (KPB) Düren zugeführt wurde. Die festgenommene Person machte Angaben dazu, von einem Fahrzeug der Sicherheitsfirma angefahren worden zu sein. Da er über Beschwerden klagte, wurde ein polizeilicher Vertragsarzt der KPB Düren hinzugezogen. Die Untersuchung fand unter Ausschluss der Polizei statt. In einer nachfolgenden Befragung äußerte sich der Festgenommene nicht zu dem Geschehen. Gegen 19 Uhr wurde er dem Krankenhaus Düren zur weiteren Untersuchung (Röntgen pp.) zugeführt. Dort verweigerte er jegliche Behandlung. Die Gewahrsamsfähigkeit wurde anschließend durch den Vertragsarzt bestätigt. Am Folgetag wurde der Beschuldigte dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Seitdem befindet er sich in der JVA Aachen in U-Haft. Seine Identität ist weiterhin ungeklärt. Am 22.1.2016 wies der RWE-Sicherheitsdienst auf ein You-Tube-Video hin, das zeigt, wie ein Fahrzeug des Sicherheitsdienstes auf die Gruppe der Störer zufährt. Das Video wurde durch die sachbearbeitende Staatsschutzdienststelle gesichert. Nach Kenntnisnahme und Bewertung des Gesamtsachverhalts hat die Staatsanwaltschaft entschieden, den im Video festgehaltenen Sachverhalt zum Gegenstand eines eigenen Strafverfahrens wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zu machen. Der Fahrer des Fahrzeugs wurde zwischenzeitlich ermittelt. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Das zuvor geschilderte Einsatzersuchen erreichte die Leitstelle der örtlich zuständigen KPB Düren um 12:19:22 Uhr. Das erste Einsatzmittel wurde um 12:20:10 Uhr mit der Wahrnehmung des Einsatzes beauftragt und traf um 12:35:18 Uhr vor Ort ein. Insgesamt wurden in diesem Einsatz neun Einsatzmittel eingesetzt. 1.2 Tatgeschehen 23.1.2016 Am Samstag, den 23.1.2016, 16:50 Uhr, wurden Einsatzkräfte der KPB Düren zur Brücke 105 in Merzenich-Morschenich, Tagebau Hambacher Forst, entsandt. Dort versuchte eine Gruppe von 15 – 20 Personen, Baumstämme unter der Brücke auf die stillgelegte BAB 4 zu legen, um diese zu entzünden. Bereits bei der direkten Zufahrt zum Einsatzort wurden die Einsatzkräfte durch errichtete Baumbarrikaden behindert. Auch die Zufahrt über eine Alternativroute wurde durch weitere Blockaden verhindert, so dass die Einsatzkräfte den Zielort nur über Umwege erreichen konnten. Die im Bereich der Brücke 105 gesichteten Störer flüchteten bei Eintreffen der Polizeikräfte. Bei den anschließenden Räumungsarbeiten wurde der eingesetzte Radlader mit Molotow- Cocktails und Feuerwerkskörpern beworfen und beschossen, dies im Beisein von RWE-Sicherheitsdienst , Polizei und Feuerwehr. Zusätzlich wurden Krähenfüße auf die Fahrbahn geworfen , die einen Reifenschaden an einem Funkstreifenwagen verursachten. Der eingesetzte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11208 3 Radlader räumte im Nachgang im Bereich des Parkplatzes „Manheimer Börde“ einen illegal angelegten Steinhaufen. Dort wurden erneut Feuerwehr, Polizei und RWE-Fahrzeuge mit Steinen , Molotow-Cocktails und Feuerwerkskörpern beworfen bzw. beschossen. Zehn Störer in Tarnkleidung und vermummt mit Sturmhauben wurden als Täter am Waldrand gesichtet. Von einer fußläufigen Verfolgung in der Dunkelheit des Waldes wurde aus Gründen der Eigensicherung Abstand genommen. Personenschäden entstanden nicht. Es wurden jedoch Dienstund Arbeitsfahrzeuge beschädigt. Das Einsatzersuchen erreichte die Leitstelle der örtlich zuständigen KPB Düren um 16:52:46 Uhr. Das erste Einsatzmittel wurde um 16:56:10 mit dem Einsatz beauftragt und traf um 17:05:35 Uhr vor Ort ein. Von der KPB Düren wurden in diesem Einsatz insgesamt fünf Einsatzmittel eingesetzt. 2. Welche Schäden haben die radikalen Aktivisten verursacht? (Bitte sowohl Verletzungen als auch Sachschäden auflisten.) Eine abschließende Auflistung liegt nicht vor, da die Ermittlungen noch andauern. 3. Wegen welcher Vergehen wird gegen die Täter ermittelt? An den beiden Einsatztagen wurden folgende Ermittlungsverfahren eingeleitet: Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, § 125a StGB Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB Sachbeschädigung/Sachbeschädigung an KFZ/ Sachbeschädigung durch Feuer, § 303 StGB Störung öffentlicher Betriebe, § 316 StGB Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel, § 305 StGB Nötigung, § 240 StGB Die juristische Einordnung jedes einzelnen Tatgeschehens obliegt der abschließenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft. 4. Gibt es Hinweise auf die Herkunft der Täter, bzw. ein Bekenntnisschreiben? Die Ermittlungsverfahren richten sich bisher alle gegen Unbekannt bzw. gegen den am 21.1.2016 festgenommenen Täter. Diese Person macht nach wie vor keine Angaben zur Sache und zu ihrer Identität. Die Identifizierung steht noch aus. Eine öffentliche Bekennung zu den Taten ist bisher nicht festgestellt worden. 5. Was unternimmt die Landesregierung konkret zum Schutz vor den zunehmend radikaleren und gewaltbereiten Aktivisten bzw. gegen das zunehmende Gewaltpotential ? Das erhöhte Straftatenaufkommen im Hambacher Forst hat bereits im Jahr 2015 zu Dienstbesprechungen aller beteiligten Kreispolizeibehörden, dem Landeskriminalamt NRW, dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste sowie Angehörigen der Polizeiabteilung meines Hauses geführt, um so ein abgestimmtes Einsatzkonzept sicherzustellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11208 4 Aufgrund der Tatsache, dass die jeweiligen Tatörtlichkeiten die Zuständigkeitsgrenzen verschiedener Kreispolizeibehörden tangieren, wurde die zentrale Zuständigkeit zur Bearbeitung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Hambacher Forst dem PP Aachen übertragen. Weitere Angaben zu Ermittlungsmaßnahmen können vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11208