LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11209 23.02.2016 Datum des Originals: 23.02.2016/Ausgegeben: 26.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4428 vom 29. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/11017 Tägliches Lagebild – Freitag 01.01.2016, Samstag 02.01.2016 und Sonntag 03.01.2016 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4428 mit Schreiben vom 23. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Innenminister hat in einer E-Mail vom 21.01.2016 den Mitgliedern des Innenausschusses das „Tägliche Landeslagebild“ vom 01.01.2016 zur Verfügung gestellt. In dem 8-seitigen Dokument des LZPD fehlen jegliche Hinweise zu Ausschreitungen von Asylsuchenden in Köln, Düsseldorf, Bielefeld und anderen Orten, in denen es zu Problemen in der Silvesternacht kam. 1. Wer verantwortet das „Tägliche Landeslagebild“? Verantwortlich für die Erstellung des Täglichen Landelagebildes ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) Nordrhein-Westfalen. 2. Welche Vorschriften existieren zur Erstellung für das Lagebild? Das Tägliche Landeslagebild begründet sich auf: RdErl. d. Innenministeriums vom 29.6.2007, 43 - 58.01.02; „Konkretisierung und Ergänzung der Aufgaben der Landesoberbehörden“ RdErl. MIK NRW vom 01.07.2008, 41 - 60.23.02; „Meldung wich-tiger Ereignisse (WE- Meldung)“ PDV 100 VS-NfD, Anlage 20 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11209 2 Das LZPD führt im Täglichen Landeslagebild ihm bekannt gewordene Sachverhalte auf, die unter anderem mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen: landesweite Bedeutung für die polizeiliche und/oder politische Führung Beunruhigung der Bevölkerung in hohem Maße hohes mediales Interesse besondere Öffentlichkeitswirksamkeit Bedeutung für die Grundsätze der Eigensicherung herausragend in sonstiger Weise Grundlage für einen Eintrag im Täglichen Landeslagebild ist das Vorliegen einer entsprechenden WE-Meldung der Ereignisbehörde. 3. An welchen Verteiler wird das Lagebild zu welchem Zeitpunkt bzw. in welchem Zeitfenster versendet? Der Versand des Täglichen Landelagebildes erfolgt täglich in der Regel zwischen 06.30 Uhr und 06.45 Uhr. Das Tägliche Landeslagebild wird an das MIK NRW, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und an die Deutsche Hochschule der Polizei versandt. Innerhalb des LZPD erfolgt eine Steuerung an einen festgelegten Personenkreis, sowie an die Sachgebiete „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ und „Zentraler Service“. Zeitgleich bzw. direkt im Anschluss erfolgt dann die Veröffentlichung im Intranet der Polizei des Landes NRW. 4. Wie erklärt die Landesregierung den Umstand, dass jegliche Meldung zu Übergriffen durch Asylsuchende in dem Landeslagebild vom 01.01.2016 fehlt? Entsprechende WE-Meldungen lagen dem LZPD nicht vor. Ansonsten siehe Ausführungen zu Frage 2. 5. Welche Meldungen umfassten die Lagebilder der beiden folgenden Tage? (Bitte die Landeslagebilder des 02.01.2016 und 03.01.2016 vollständig und wortwörtlich anfügen.) Die Täglichen Landeslagebilder vom 02.01. und 03.01.2016 beinhalten keine Meldung zu den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln. Erstmalig im Täglichen Landeslagebild vom 04.01.2016 ist aufgeführt, dass es im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten auf dem Bahnhofsvorplatz mehrfach zu Übergriffen auf junge Frauen durch eine circa 40- bis 50-köpfige Personengruppe kam. Die Frauen wurden hierbei umzingelt, sexuell belästigt bzw. körperlich angegangen und anschließend bestohlen bzw. beraubt. Die Tätergruppierung konnte anschließend unerkannt vom Tatort flüchten. Aufgrund der hohen Anzahl der bekannt gewordenen Taten wurde eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Am 03.01.2016 nahmen Beamte der Bundespolizei im Hauptbahnhof fünf Tatverdächtige im Alter zwischen 18 und 21 Jahren fest, welche Zeugenangaben zufolge mindestens vier bislang unbekannte Frauen in ähnlicher Weise massiv bedrängt und belästigt hatten. Bei der Durchsuchung der Tatverdächtigen wurde Diebesgut aufgefunden. Die weitere Sachbearbeitung wurde durch die eingerichtete Ermittlungsgruppe übernommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11209 3 Abschließend weise ich darauf hin, dass das Tägliche Landeslagebild als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist. Die genauen Inhalte unterliegen der Geheimhaltung . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11209