LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11210 23.02.2016 Datum des Originals: 23.02.2016/Ausgegeben: 26.02.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4347 vom 27. Januar 2016 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/10917 Wie bewertet die Landesregierung das Schwimmbadverbot der Stadt Bornheim für männliche Flüchtlinge? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4347 mit Schreiben vom 23. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister, Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Sozialdezernent der Stadt Bornheim, Markus Schnapka (Bündinis 90/Grüne), hat in der letzten Woche ein Schwimmbadverbot für männliche Flüchtlinge erlassen, weil Frauen und Angestellte im Bad wiederholt sexuell belästigt worden seien. Während andere Städte, wie beispielsweise München, in Schwimmbädern auf Aufklärungsplakate und Flyer in verschiedenen Sprachen setzen, markiert das Verbot in Bornheim einen einmaligen Vorgang: Das – wenn auch zeitlich befristete – Schwimmbadverbot stellt eine große Personengruppe unter Generalverdacht und steht in einem krassen Widerspruch zur Behauptung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, in Deutschland das Integrationsland Nummer 1 zu sein. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist ein hohes Gut; es kann und darf aber nicht bedeuten , dass eine Kommune diskriminierende Verbote ausspricht, die in einem eklatanten Widerspruch zu unseren Werten stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11210 2 1. Wie bewertet die Landesregierung das Schwimmbadverbot der Stadt Bornheim für männliche Flüchtlinge? Die Stadt Bornheim hat ihre Vorgehensweise in den der Landesregierung vorliegenden Berichten wie folgt erläutert: Der vorübergehende Ausschluss von männlichen erwachsenen Flüchtlingen aus drei Bornheimer Einrichtungen sei als kurzfristig angelegte Sonderreaktion auf sich häufende Beschwerden über sexistische Attacken und Belästigungen gegenüber Besucherinnen des Hallenfreizeitbades veranlasst worden. Ein gezieltes Hausverbot sei nicht möglich gewesen, da sich bei mehreren Hinweisen die Identität der belästigenden Personen nicht habe feststellen lassen. Während der insgesamt auf sechs Tage begrenzten Maßnahme sei eine von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Stadt Bornheim sowie von ehrenamtlichen Kräften begleitete Bewusstseinsbildung zur Rolle der Frau und des Mannes in der deutschen Gesellschaft, zur Gleichstellung der Geschlechter und zum Respekt vor Frauen in Gang gesetzt worden. Während der Maßnahme, die von allen Flüchtlingen beachtet wurde, habe man in einem permanenten Dialog mit den Flüchtlingen gestanden. Die Stadt verweist hierzu auf ihre Presseerklärung vom 18.01.2016 sowie auf den Text der Ansprache an die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte in Bornheim von Sozialdezernent Markus Schnapka, welche auf der Homepage der Stadt Bornheim einsehbar sind. Die Stadt Bornheim berichtet weiter, dass sie bei Verhängung der Maßnahme davon ausgegangen sei, dass ihr Handeln durch ihr allgemeines Hausrecht als Eigentümerin des Gebäudes des Hallenfreizeitbades gedeckt sei. Diese Rechtsauffassung hat die Stadt Bornheim zwischenzeitlich als unzutreffend erkannt. 2. Hat die Landesregierung nach Bekanntwerden dieses Verbots Kontakt zum Bürgermeister der Stadt Bornheim, Wolfgang Henseler (SPD), oder zum Sozialdezernenten aufgenommen? Ja, Staatssekretär Klute hat am 15. Januar 2016 mit dem Bürgermeister der Stadt Bornheim über die Situation gesprochen. 3. Hat Integrationsminister Rainer Schmeltzer zu diesem Vorgang Stellung genommen ? Nein. 4. Hat die Landesregierung Pläne, wie sie in Zukunft mit solchen oder ähnlichen Verboten umgehen will? Die Landesregierung hat volles Vertrauen in die ordnungsgemäße Erledigung der den Kommunen übertragenen Aufgaben, und die staatlichen Aufsichtsbehörden begleiten die Kommunen in der Aufgabenerledigung situationsangemessen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11210