LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11253 25.02.2016 Datum des Originals: 25.02.2016/Ausgegeben: 01.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4332 vom 26. Januar 2016 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/10879 Welche Möglichkeiten haben Gefangene in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten zu telefonieren? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4332 mit Schreiben vom 25. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Strafvollzugsgesetz NRW kann den Gefangenen gestattet werden, Telefongespräche durch Vermittlung der Anstalt zu führen, soweit es die räumlichen, personellen und organisatorischen Verhältnisse der Anstalt zulassen. Die Ausgestaltung der Telefonmöglichkeiten ist in der Strafvollzugspraxis sehr unterschiedlich, sowohl hinsichtlich des generellen Zugangs zum Telefon als auch hinsichtlich der für die Gefangenen entstehenden Kosten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24.11.2015 erneut darauf hingewiesen, dass die Justizvollzugsanstalt im Rahmen des Resozialisierungsgebots die finanziellen Interessen der Gefangenen auch dann zu wahren hat, wenn sie bestimmte Leistungen nicht unmittelbar selbst erbringt, sondern hierfür Private einschaltet. In einem solchen Fall muss die Anstalt sicherstellen, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (2 BvR 2002/13). Das Landgericht Stendal hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 30.12.2014 die JVA Burg (Sachsen-Anhalt) verpflichtet, erneut über den Antrag eines Gefangenen auf Senkung der Telefongebühren zu entscheiden (509 StVK 179/13). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11253 2 1. Welche Möglichkeiten haben die Gefangenen in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten Telefongespräche zu führen (bitte differenziert nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten und gegebenenfalls nach Binnendifferenzierung unter Angabe von Häufigkeit und Dauer der im Regelfall zugelassenen Telefongespräche)? 2. Auf welche Weise werden die Telefongespräche der Gefangenen jeweils durchgeführt (beispielsweise beim Abteilungsbeamten, beim Seelsorger, mittels Telefonkarten etc.; bitte differenziert nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten und gegebenenfalls nach Binnendifferenzierung)? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet: § 24 StVollzG NRW räumt den Justizvollzugsanstalten ein Ermessen hinsichtlich der Gewährung und der Ausgestaltung der Telefonate von Gefangenen in Abhängigkeit von den räumlichen, personellen und organisatorischen Verhältnissen der Anstalt ein. In allen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen besteht für Strafgefangene die Möglichkeit, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses Telefonate zu führen. Die Dauer und Häufigkeit der Telefonate richten sich nach der Dringlichkeit und dem Bedarf im Einzelfall. Darüber hinaus werden zusätzliche Telefonmöglichkeiten für Gefangene angeboten, ohne dass ein besonderer Anlass oder Bedarf vorgetragen werden muss. Hinsichtlich der Art, Dauer und Häufigkeit der zusätzlichen Telefonate wird auf Anlage 1 verwiesen. Die Ausgestaltung der Durchführung der Telefonate richtet sich nach den räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten der jeweiligen Anstalt. Telefonate erfolgen in der Regel über den Abteilungsdienst im Abteilungsbüro oder in einem separaten Raum bzw. über den Sozialdienst oder den Seelsorgerischen Dienst im Fachdienstbüro oder in einem separaten Raum. In einigen Anstalten wird ergänzend sog. Flurtelefonie angeboten. Bei dieser Telefonmöglichkeit befinden sich die Telefone auf den Fluren der Abteilungen und können von den Gefangenen in der Regel selbstständig, mittels einer PIN oder einer Telefonkarte, genutzt werden. 3. Welcher durchschnittliche Personalaufwand entsteht in Bezug auf das einzelne Telefongespräch der Gefangenen in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt (bitte gegebenenfalls differenziert, falls innerhalb der JVA unterschiedliche Modalitäten)? Der durchschnittliche Personalaufwand ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Telefonats. Dabei kann der Personalaufwand nach dem Grad der Intensität der Überwachung, der zugrundeliegenden Vollzugsart (offener / geschlossener Vollzug), der Möglichkeit der Flurtelefonie oder insbesondere auch der anlassbezogenen Dauer des jeweiligen Telefonats stark variieren. Vor diesem Hintergrund kann ein durchschnittlicher Personalaufwand für die Durchführung von Telefonaten nicht beziffert werden. 4. Inwieweit bedienen sich nordrhein-westfälische Justizvollzugsanstalten zur Bereitstellung von Telefonie für die Gefangenen der Leistungen Dritter (bitte unter Angabe der jeweiligen Justizvollzugsanstalt und des jeweiligen Anbieters, falls erforderlich anonymisiert: Firma A, Firma B etc.)? Im geschlossenen Vollzug sind in Nordrhein-Westfalen drei private Anbieter bei der Bereitstellung der Gefangenentelefonie tätig: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11253 3 JVA Bielefeld-Brackwede: Deutsche Telekom AG JVA Bochum: Sagi.de GmbH JVA Münster: Deutsche Telekom AG JVA Remscheid: Telio Management GmbH JVA Schwerte: Deutsche Telekom AG JVA Willich I: Telio Management GmbH Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen: Deutsche Telekom AG Die Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte erfolgt im offenen Strafvollzug insbesondere im Wege der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen. Darüber hinaus befinden sich in den offenen Vollzugsanstalten des Landes auf dem Anstaltsgelände Karten- bzw. Münztelefone, die mit öffentlichen Telefonzellen vergleichbar sind und von der Deutschen Telekom AG betrieben werden. 5. Wie hoch sind für die Gefangenen jeweils die Telefonkosten pro Minute (bitte differenziert nach Justizvollzugsanstalt sowie gegebenenfalls differenziert nach Tarifstruktur für Ortsgespräche, Ferngespräche etc.)? Die Telefonkosten für Inlandsgespräche ergeben sich aus der in Anlage 2 beigefügten Übersicht. Die Darstellung veranschaulicht, dass in den vergangenen Jahren in zahlreichen Anstalten besondere - günstige - Konditionen ausgehandelt werden konnten. Soweit in anderen Anstalten eine Tarif-Anpassung - z.B. aufgrund vertraglicher Bindungen - noch nicht erfolgt ist, sind die Anstaltsleitungen mit Erlass vom 04.01.2016 unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Naumburg vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 - gebeten worden sicherzustellen, dass die den Gefangenen eröffnete Möglichkeit der Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen genutzt werden kann. Die Telefongebühren für Auslandsgespräche differieren stark nach Zielregion, Zeitzone sowie dem jeweils angewählten Netz. Eine Darstellung sämtlicher Auslandstarife ist innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit nicht möglich. Unabhängig von den Tarifen des jeweiligen Betreibers der Telefonanlage der Anstalt besteht in einigen Justizvollzugsanstalten für Gefangene auch die Möglichkeit, Telefonkarten zu erwerben, mit welchen günstige Tarife privater Unternehmen in Anspruch genommen werden können (sog. “calling-cards"). Seite 1 von 4 Anlage 1 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 4332 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP „Welche Möglichkeiten haben Gefangene in nordrhein -westfälischen Justizvollzugsanstalten zu telefonieren?“, LT-Drucksache 16/10879 JVA (geschlossener Vollzug) Zusätzliche Telefonmöglichkeiten für Gefangene max. Anzahl zusätzlicher Telefonate pro Monat pro Gefangene / Gefangenen max. zugelassene Dauer Aachen Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 4 Telefonate nach Bedarf Attendorn Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 2 Telefonate 15 Minuten pro Telefonat Bielefeld-Brackwede Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 3 Telefonate 10 Minuten pro Telefonat Flurtelefonie mittels PIN (ausschließlich im Frauenhaus der JVA) keine Vorgabe 10 Minuten pro Telefonat Bochum Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) Ohne Besuchskontakte : 4 Telefonate monatlich. Im Übrigen : 2 Telefonate monatlich. nach Bedarf Bochum (Hafthaus 3) Flurtelefonie mittels PIN 8 Telefonate 15 Minuten pro Telefonat Detmold Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) Soweit keine Besuchskontakte : ein Telefonat monatlich 10 Minuten pro Telefonat Duisburg-Hamborn Telefon in separater Räumlichkeit mittels Telefonkarte 2 Telefonate 10 Minuten pro Telefonat - 2 - Seite 2 von 4 JVA (geschlossener Vollzug) Zusätzliche Telefonmöglichkeit max. Anzahl zusätzlicher Telefonate pro Monat pro Gefangene / Gefangenen max. zugelassene Dauer Düsseldorf Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 2 Telefonate nach Bedarf Geldern Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 2 Telefonate 5 Minuten Gelsenkirchen Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 2 Telefonate 10 Minuten pro Telefonat Hamm Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 2 Telefonate 20 Minuten pro Telefonat Hövelhof (Pflegeabteilung) Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 9 Telefonate 10 Minuten pro Telefonat Kleve Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 2 Telefonate 15 Minuten pro Telefonat Vermittlung durch Fachdienst/Seelsorge 5 Telefonate nach Bedarf Köln (Männervollzug) Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 1 Telefonat 15 Minuten Köln (Frauenvollzug) Flurtelefonie mittels Telefonkarte 4 Telefonate 15 Minuten - 3 - Seite 3 von 4 JVA (geschlossener Vollzug) Zusätzliche Telefonmöglichkeiten für Gefangene max. Anzahl zusätzlicher Telefonate pro Monat pro Gefangene / Gefangenen max. zugelassene Dauer Münster (Pädagogisches Zentrum) Flurtelefonie mittels PIN keine Vorgabe nach Bedarf Remscheid Flurtelefonie mittels PIN keine Vorgabe nach Bedarf Schwerte Flurtelefonie mittels PIN 4 Telefonate 10 Minuten pro Telefonat Werl Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder separate Räumlichkeit ) 4 Telefonate 10 Minuten Willich I Flurtelefonie mittels PIN keine Vorgaben 240 Minuten pro Monat Willich II Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder in separater Räumlichkeit) 1 Telefonat 15 Minuten Wuppertal-Vohwinkel Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder in separater Räumlichkeit) 3 Telefonate (soweit kein Besuch) 1 Telefonat (bei unregelmäßigem Besuch) 15 Minuten pro Telefonat Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen Flurtelefonie mittels PIN keine Vorgaben nach Bedarf Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg (Pflegeabteilung ) Vermittlung durch Abteilungsdienst (Abteilungsbüro oder in separater Räumlichkeit) 4 Telefonate 10 Minuten pro Telefonat JVA (offener Vollzug) Zusätzliche Telefonmöglich - keiten für Gefangene max. Anzahl zusätzlicher Telefonate pro Monat pro Gefangene / Gefangenen max. zugelassene Dauer Attendorn (Teilanstalt) Münz- / Kartentelefone auf dem Anstaltsgelände keine Vorgabe nach Bedarf - 4 - Seite 4 von 4 Bielefeld-Senne Münz- / Kartentelefone auf dem Anstaltsgelände keine Vorgabe nach Bedarf Bochum-Langendreer Münz- / Kartentelefone auf dem Anstaltsgelände keine Vorgabe nach Bedarf Castrop-Rauxel Münz- / Kartentelefone auf dem Anstaltsgelände keine Vorgabe nach Bedarf Euskirchen Münztelefon in der Zugangsabteilung sowie im Kirchencafè auf dem Anstaltsgelände keine Vorgabe nach Bedarf Münz- / Kartentelefone auf dem Anstaltsgelände keine Vorgabe nach Bedarf Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg (Mutter-Kind- Einrichtung) Münztelefone keine Vorgabe nach Bedarf Moers-Kapellen Münz- / Kartentelefone auf dem Anstaltsgelände keine Vorgabe nach Bedarf Remscheid (Teilanstalt) Münz- / Kartentelefone auf dem Anstaltsgelände keine Vorgabe nach Bedarf Willich II (Teilanstalt) Flurtelefonie mittels Telefonkarte keine Vorgabe nach Bedarf Stand: 01.02.2016 Seite 1 von 2 Anlage 2 zur Antwort auf die Kleine Anfrage 4332 des Abgeordneten Dirk Wedel der Fraktion der FDP „Welche Möglichkeiten haben Gefangene in nordrhein -westfälischen Justizvollzugsanstalten zu telefonieren?“, LT-Drucksache 16/10879 JVA (geschlossener Vollzug) Telefonkosten in Euro pro Minute Festnetz Mobilfunknetz Aachen 0,06 Euro 0,24 Euro Attendorn 0,01 Euro 0,03 Euro Bielefeld-Brackwede Telefonate von Telefonanlage der JVA: 0,06 Euro 0,35 Euro Telefonate von Flurtelefon (im Frauenhaus): 0,10 Euro 1,24 Euro Bochum (Flurtelefonie) 0,20 Euro1 0,50 Euro2 Detmold 0,01 Euro 0,07 - 0,08 Euro nach Netzwahl Dortmund 0,01 Euro 0,48 Euro bis 1,16 Euro nach Netzwahl Duisburg-Hamborn 0,06 Euro 0,13 Euro Düsseldorf 0,03 Euro 0,13 Euro Essen 0,02 Euro 0,02 Euro Geldern 0,01 Euro 0,07 Euro - 0,08 Euro nach Netzwahl Gelsenkirchen 0,01 Euro 0,01 Euro Hagen Nah: 0,02 / 0,043 Fern: 0,04 /0,064 Euro 0,24 Euro Hamm 0,06 Euro 0,18 Euro Hövelhof (Pflegeabteilung) 0,06 Euro 0,06 Euro Kleve 0,06 Euro 0,06 Euro Köln 0,06 Euro 0,06 Euro Münster 0,10 Euro 1,22 Euro Remscheid Nah: 0,10 Euro Fern: 0,20 Euro 0,70 Euro Rheinbach 0,15 Euro 0,16 Euro Schwerte 0,10 Euro 1,24 Euro Siegburg 0,03 Euro 0,14 Euro Werl 0,01 Euro 0,07 Euro - 0,18 Euro nach Netzwahl 1 bei großzügiger Kostenübernahme gem. § 18 Abs. 3 Satz 2 StVollzG NRW bei bedürftigen Gefangenen im Rahmen der übrigen Telefonie. 2 vgl. Fußnote 1. 3 Der Tarif bestimmt sich nach der Anrufzeit. 4 vgl. Fußnote 3. - 2 - Seite 2 von 2 JVA (geschlossener Vollzug) Telefonkosten in Euro pro Minute Festnetz Mobilfunknetz Willich I Nah: 0,10 Euro Fern: 0,20 Euro 0,69 Euro Willich II 0,06 Euro 0,06 Euro Wuppertal-Vohwinkel 0,01 Euro 0,14 Euro Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen 0,10 Euro 1,24 Euro Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg 0,03 - 0,10 Euro5 0,07 - 0,08 Euro nach Netzwahl . JVA (offener Vollzug) Telefonkosten in Euro pro Minute Festnetz Mobilfunknetz Attendorn (Teilanstalt) 0,50 Euro in der ersten Minute , jede weitere Minute 0,10 Euro 3,20 Euro in der ersten Minute, jede weitere Minute 1,60 Euro Bielefeld-Senne 0,50 Euro in der ersten Minute , jede weitere Minute 0,10 Euro 0,80 Euro in der ersten Minute, jede weitere Minute 0,40 Euro Bochum-Langendreer 0,50 Euro in der ersten Minute , jede weitere Minute 0,10 Euro 0,80 Euro in der ersten Minute, jede weitere Minute 0,40 Euro Castrop-Rauxel 0,50 Euro in der ersten Minute , jede weitere Minute 0,10 Euro 0,80 Euro in der ersten Minute, jede weitere Minute 0,40 Euro Euskirchen Münztelefone Zugangsabteilung / Kirchencafè: 0,15 Euro 0,40 Euro Münz- / Kartentelefone Anstaltsgelände: 0,50 Euro in der ersten Minute , jede weitere Minute 0,10 Euro 0,80 Euro in der ersten Minute, jede weitere Minute 0,40 Euro Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg (Mutter-Kind- Einrichtung) 0,05 Euro 0,20 Euro Moers-Kapellen 0,05 Euro 0,20 Euro Remscheid (Teilanstalt) 0,50 Euro in der ersten Minute , jede weitere Minute 0,10 Euro 0,80 Euro in der ersten Minute, jede weitere Minute 0,40 Euro Willich II (Teilanstalt) Nah: 0,23 Euro Fern: 0,34 Euro 0,80 Euro Stand: 01.02.2016 5 Der Tarif bestimmt sich nach der Anrufzeit. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11253