LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11258 25.02.2016 Datum des Originals: 25.02.2016/Ausgegeben: 01.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4439 vom 3. Februar des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/11082 Aufgabenübertragung auf das LANUV – Wie ist die Jahresbilanz 2015 nach der Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens in den Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4439 mit Schreiben vom 25. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 1. Januar 2015 hat Rot-Grün das Widerspruchsverfahren für die Bereiche der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes wieder eingeführt. Für die Bearbeitung der eingehenden Widersprüche wurde das LANUV zur zuständigen Widerspruchsbehörde bestimmt, obwohl es ohne Stellenaufstockung personell nicht in der Lage war, diese zusätzlichen Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen. Trotz des prognostizierten Mehrbedarfs für den Gesetzesvollzug in Höhe von sieben Stellen wurden im Jahr 2015 eine und im Jahr 2016 lediglich eine weitere Stelle geschaffen. Obwohl keine Problemanzeigen vorlagen, wonach die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens irgendwelche Nachteile für den Rechtsschutz der Bürger mit sich gebracht hat, und vieles dafür spricht, dass Konflikte mit den Behörden einvernehmlich vor Ort bzw. zügig vor den Verwaltungsgerichten gelöst werden konnten, begründete die Landesregierung die Wiederführung mit einem angeblichen Zugewinn an Rechtschutz. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11258 2 Der grundgesetzlich verbürgte Justizgewährungsanspruch gebietet es gegenüber dem Bürger, dass behördliche Entscheidungsprozesse schnell und effizient durchgeführt werden. Inzwischen mehren sich die Berichte, wonach das LANUV mit der Widerspruchsbearbeitung weiterhin hoffnungslos überlastet sein soll und teilweise sogar bloße Eingangsbestätigungen erst mit erheblicher Verspätung versendet werden. Es ist zu befürchten, dass die Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens – insbesondere wegen der weiterhin mangelhaften Personalausstattung des LANUV – für Bürger zu erheblich längeren und aufwändigeren Verwaltungsverfahren geführt hat. Dadurch wäre das Gegenteil der mit der Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens verfolgten Ziele eingetreten. Vorbemerkung der Landesregierung Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3400 (LT-Drs. 16/8932) aus dem Vorjahr ausgeführt wurde, ist das Ziel der Wiedereinführung des Vorverfahrens in den Bereichen gesundheitlicher Verbraucherschutz, Verbraucherinformation, Tiergesundheit, Tierische Nebenprodukte und Tierschutz zum 1. Januar 2015 eine landeseinheitlich strukturierte Selbstkontrolle der Verwaltung und für Bürgerinnen und Bürger die wiederhergestellte Möglichkeit, gegen Maßnahmen der Verwaltung außergerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können. Die Rechtsschutzmöglichkeiten werden damit bürgerfreundlich erweitert. 1. Wie viele Widerspruchsverfahren in den jeweiligen Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes sind seit dem 01.01.2015 monatlich beim LANUV anhängig worden? Insgesamt sind seit dem 01.01.2015 beim LANUV als Widerspruchsbehörde 150 Verfahren anhängig geworden (Stand 31. Januar 2016). Einzelheiten zu den monatlichen Eingängen finden sich in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle. 2. Wie viele Widerspruchsverfahren konnten in den jeweiligen Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes seit dem 01.01.2015 monatlich aus jeweils welchen Gründen erledigt werden? Es wurden bis 31. Januar 2016 insgesamt 22 Verfahren erledigt. Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Tabelle. 3. Wie hoch war der Bestand an nicht erledigten Widerspruchs-verfahren in den jeweiligen Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes beim LANUV seit dem 01.01.2015 jeweils am Monatsende? Der Bestand an nicht erledigten Widerspruchsverfahren belief sich zum 31. Januar 2016 auf insgesamt 128 Fälle. Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage 3 beigefügten Tabelle. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11258 3 4. Wie lang sind die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten in den jeweiligen Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes? Nach Auskunft des LANUV betrug die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit der bislang erledigten Verfahren im Bereich der Lebensmittelüberwachung 121 Tage und im Bereich des Tierschutzes 135,75 Tage. In den Bereichen des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens hat es bislang keine Erledigungen gegeben, da die Widersprüche im letzten Quartal 2015 eingingen. 5. Wie beurteilt die Landesregierung den erreichten Mehrwert für den Rechtschutz der Bürger im Vergleich zum status quo ante und angesichts des beachtlichen zusätzlichen Aufwands in den Kreisordnungsbehörden und beim LANUV? Durch die Wiedereinführung des an sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung als Regel im Verwaltungsverfahren vorgesehenen Widerspruchsverfahrens ist für die Bürgerinnen und Bürger eine einfache und leicht zugängliche Rechtsschutzmöglichkeit geschaffen worden, die gleichzeitig die Gerichte entlastet. Die Mitarbeiterkapazitäten zur Bearbeitung der Widerspruchsverfahren wurden durch interne Aufgabenverlagerung sowie Neueinstellung in 2016 erweitert. Dadurch wird eine schnellere Bearbeitung der Widerspruchsverfahren gewährleistet. Eine qualitative Bewertung wird erst in der Folge erfolgen können. Anlage 1 Eingang nach Monaten Eingang Gesamt Lebensmittelüberwachung Verbraucherschutz * Veterinärwesen (Tiergesundheit) Tierschutz Sonstige* Jan 15 0 0 0 0 0 0 Feb 15 5 2 0 0 3 0 Mrz 15 7 1 0 0 6 0 Apr 15 11 4 0 0 6 1 Mai 15 14 4 0 0 10 0 Jun 15 13 1 1 0 11 0 Jul 15 15 4 0 0 11 0 Aug 15 12 1 0 0 11 0 Sep 15 13 2 0 0 11 0 Okt 15 10 1 0 0 9 0 Nov 15 18 1 3 1 13 0 Dez 15 12 0 0 3 9 0 Jan 16 20 0 0 0 20 0 SUMME: 150 21 4 4 120 1 * Bei den Nennungen unter „Verbraucherschutz“ handelt es sich um Widersprüche das Verbraucherinformationsgesetz betreffend. Bei Nennungen unter „Sonstige“ das Futtermittelrecht betreffend. Anlage 2 Abgeschlossene Verfahren Erledigung Gesamt Lebensmittelüberwachung Verbraucherschutz* Veterinärwesen (Tiergesundheit) Tierschutz Sonstige* Widerspruchsbescheid auf andere Weise erledigt Widerspruchsbescheid auf andere Weise erledigt Widerspruchsbescheid auf andere Weise erledigt Widerspruchsbescheid auf andere Weise erledigt Widerspruchsbescheid auf andere Weise erledigt Jan 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Feb 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Mrz 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Apr 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Mai 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jun 15 3 1 0 0 0 0 0 2 0 0 0 Jul 15 4 1 0 0 0 0 0 2 1 0 0 Aug 15 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Sep 15 6 2 0 0 0 0 0 2 2 0 0 Okt 15 5 1 0 0 0 0 0 1 2 0 1 Nov 15 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 Dez 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jan 16 2 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 SUMME: 22 5 0 0 0 0 0 10 6 0 1 * Bei den Nennungen unter „Verbraucherschutz“ handelt es sich um Widersprüche das Verbraucherinformationsgesetz betreffend. Bei Nennungen unter „Sonstige“ das Futtermittelrecht betreffend. Anlage 3 Nicht abgeschlossene Verfahren Übersicht nicht erledigte Verfahren Gesamt (kumuliert) Lebensmittelüberwachung Verbraucherschutz * Veterinärwesen (Tiergesundheit) Tierschutz Sonstige* Jan 15 0 0 0 0 0 0 Feb 15 5 2 0 0 3 0 Mrz 15 12 3 0 0 9 0 Apr 15 23 7 0 0 15 1 Mai 15 37 11 0 0 25 1 Jun 15 47 11 1 0 34 1 Jul 15 58 14 1 0 42 1 Aug 15 69 15 1 0 52 1 Sep 15 76 15 1 0 59 1 Okt 15 81 15 1 0 65 0 Nov 15 98 16 4 1 77 0 Dez 15 110 16 4 4 86 0 Jan 16 128 16 4 4 104 0 * Bei den Nennungen unter „Verbraucherschutz“ handelt es sich um Widersprüche das Verbraucherinformationsgesetz betreffend. Bei Nennungen unter „Sonstige“ das Futtermittelrecht betreffend. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11258