LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11260 25.02.2016 Datum des Originals: 25.02.2016/Ausgegeben: 01.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4290 vom 14. Januar 2016 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/10744 Welchen zusätzlichen Personalbedarf sieht die Landesregierung durch den Flüchtlingszustrom? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4290 mit Schreiben vom 25. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidenten beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei der kürzlich stattgefunden Jahrestagung des Beamtenbundes (dbb) in Köln wurde auf den erheblichen Mehrbedarf im Öffentlichen Dienst durch den anhaltenden Flüchtlingsstrom aufmerksam gemacht. Dort ging man von bis zu 200.000 neuen Stellen bundesweit aus. Ein Großteil davon seien vor allem in den kommunalen Verwaltungen erforderlich, um die ganzheitliche Integration erfolgreich umsetzen zu können. Der Europaminister des Landes Baden-Württemberg, Peter Friedrich, forderte dort ein Wachstumsprogramm für Deutschland: „Wir brauchen qualifiziertes, geschultes Personal“ (Westfälische Nachrichten, 13. Januar 2016). Gleichzeitig warb er dafür, dass auch verstärkt Personen mit Migrationshintergrund in den Öffentlichen Dienst eingestellt werden sollen. Dadurch verspricht er sich ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Sprachen und Kulturen der Flüchtlinge in den Verwaltungen (vgl. Westfälische Nachrichten, 13. Januar 2016). Auch das Land Nordrhein-Westfalen muss diesen veränderten Bedingungen Rechnung tragen. Vorbemerkung der Landesregierung: In den letzten Monaten ist die Zahl der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen stetig gestiegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11260 2 Um dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung zu begegnen, wurden in Nordrhein- Westfalen von Politik und Verwaltung auf allen Ebenen verschiedene Maßnahmen getroffen. 1. Inwieweit teilt die Landesregierung die in den Medien dargelegte Einschätzung, dass die anhaltende Zuwanderung von Flüchtlingen mittelfristig zu einem erheblichen Mehrbedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst führen wird? 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung den migrationsbedingten Mehrbedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst landesweit für die kommenden fünf Jahre ein (bitte differenziert nach Landesbeschäftigten und kommunalen Beschäftigten)? 3. Welche Aufgabenbereiche sieht die Landesregierung von einem migrationsbedingten personellen Mehrbedarf besonders betroffen? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die Herausforderungen der anhaltenden Zuwanderung nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden können. In den Landeshaushaltsplänen der Jahre 2015 und 2016 wurden daher insgesamt 6.746 neue Stellen geschaffen. Eine detaillierte Übersicht über die neu geschaffenen Stellen und eine Auflistung der betroffenen Aufgabenbereiche ist als Anlage beigefügt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2017 wird der Personalbedarf des Landes auch vor diesem Hintergrund erneut einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Der Umfang der Zuwanderung in den nächsten fünf Jahren ist derzeit nicht abzusehen. Eine zuverlässige Prognose ist zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht möglich. Die Landesregierung hat im letzten Jahr gezeigt, dass sie in der Lage ist, kurzfristig und zielgerichtet im Haushalt nachzusteuern, sobald sich neue Entwicklungen abzeichnen. So wurden in zwei Nachtrags-haushalten zusätzliche Mittel zur Bewältigung der steigenden Flüchtlingszahlen bereitgestellt. Auch zukünftig wird der Landeshaushalt flexibel auf neue Anforderungen reagieren. 4. In welchem Umfang wird die kommunale Ebene Mittel für einen migrationsbedingten personellen Mehrbedarf etatisieren müssen? Die Bewirtschaftung des kommunalen Personals liegt in der Verantwortung der Kommunen. Die Landesregierung kann aufgrund des Grundsatzes der Kommunalen Selbstverwaltung daher zum Umfang des von der kommunalen Ebene zu etatisierenden Mehrbedarfs keine Aussagen treffen. Gemäß der am 16.12.2015 zwischen den Fraktionen SPD und Grüne und den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarung zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung ist vorgesehen, die in den Kommunen tatsächlich anfallenden migrationsbedingten Kosten - einschließlich der kommunalen Ausgaben für Personal - im Rahmen einer vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 stattfindenden Datenerhebung zu ermitteln. Die Erhebungskriterien werden mit einem angemessenen Vorlauf mit Unterstützung von Praktikern und Statistikern erarbeitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11260 3 5. Inwieweit wird das Land die Kommunen im Rahmen der erwarteten Personalaufstockungen finanziell unterstützen? Gemäß der am 16.12.2015 zwischen den Fraktionen SPD und Grüne und den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarung zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung, stockt das Land seine Unterstützung für die Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 2016 abermals deutlich auf. Die jährliche Pauschale wird von bislang 7.578 Euro je Flüchtling auf 10.000 Euro für das Jahr 2016 und auf 10.400 Euro im Jahr 2017 angehoben. Ab dem Jahr 2017 soll darüber hinaus von einer jährlichen Pauschale auf eine monatliche Zahlung pro Flüchtling umgestellt werden. Außerdem werden im Jahr 2016 neben den Asylbewerbern erstmalig auch die Geduldeten gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz berücksichtigt. Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erstattet das Land den Kommunen die Kosten der Unterbringung und Versorgung vollständig. Darüber hinaus leistet das Land ab dem 1.1.2016 den Kommunen einen pauschalen Ausgleich für den Verwaltungsaufwand der Jugendämter in Höhe von jährlich 3.100 Euro pro Fall. Das Land bringt im Jahr 2016 rund 4 Mrd. Euro für die Bewältigung der Flüchtlingszuwanderung auf. Darin sind rund 2,6 Mrd. Euro an Zuweisungen an die Kommunen enthalten. Davon kommen lediglich 800 Mio. Euro vom Bund. Den Rest bringt das Land auf. Aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen im Landeshaushalt neu eingerichtete Stellen Anlage 2015 2016 Summe MIK: 03 010 18 26 44 03 310 520 206 726 03 320 0 2 2 03 350 0 25 25 JM: 04 210 0 21 21 04 220 98 0 98 MSW: 05 300 3.653 2.153 5.806 MFKJKS: 07 010 0 1 1 07 040 3 0 3 MBWSV: 09 010 0 5 5 MAIS: 11 010 0 10 10 MGEPA: 15 010 0 5 5 Summe 4.292 2.454 6.746 Aufnahme von Flüchtlingen - MIK Betreuung von Flüchtlingen - MIK Unterbringung von Flüchtlingen - MIK, MBWSV Lehrerstellen (erhöhter Grundbedarf) - MSW Aufstockung der Auffang- und Vorbereitungsklassen - MSW Multiprofessionelle Teams im Schulbereich - MSW Schulpsychologen - MSW Aufstockung der Offenen Ganztagsschule - MSW Soziale Eingliederung von Flüchtlingen - MAIS Gesundheitsmaßnahmen für Flüchtlinge - MGEPA HaushaltEinzelplan / Kapitel Die zusätzlichen Stellen wurden insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen eingerichet: Betreuung traumatisierter Flüchtlinge, insbesondere traumatisierter Flüchtlingsfrauen – MGEPA Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11260