LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11276 26.02.2016 Datum des Originals: 25.02.2016/Ausgegeben: 02.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4351 vom 28. Januar 2016 des Abgeordneten Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/10925 Behindern bürokratische Hürden in Sportförderprogrammen die ehrenamtliche Ausrichtung von nationalen und internationalen Meisterschaften? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 4351 mit Schreiben vom 25. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sportgroßveranstaltungen sind eine gute Möglichkeit für das Land Nordrhein-Westfalen, sich national und international zu präsentieren. Gerade Sportarten, die keine regelmäßige mediale Präsenz erlangen, rücken zumindest vorübergehend in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Auf diese Weise werden sowohl die Sportarten bei der Nachwuchsgewinnung als auch die Leistungssportler bei der Finanzierung ihres Sports unterstützt. Die Austragung nationaler und internationaler Meisterschaften ist in der Regel mit einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Können große Verbände und Vereine diesen Aufwand oft stemmen, ist dieser gerade für kleinere Vereine und Sportverbände ohne Unterstützung nicht leistbar. Das Land NRW fördert deshalb zu Recht die Austragung nationaler und internationaler Meisterschaften sowie sonstiger herausragender Sportereignisse in Nordrhein-Westfalen. Die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements vor Ort in den Vereinen und Verbänden ist zu begrüßen und vielen Fällen dringend erforderlich. Leider kommt es im Zuge der Antragstellung regelmäßig zu Beschwerden über den bürokratischen Aufwand und die hohen Auflagen im Antragsverfahren. Besonders bei niedrigem Antragsvolumen übersteigt der finanzielle und zeitliche Aufwand der Antragstellung schnell die eigentliche Fördersumme. Vor allem die als Auflage geforderten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Sportland NRW sind mit nicht unerheblichen finanziellen Einbußen für die Veranstalter verbunden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11276 2 Von den abschießend bereitgestellten Fördergeldern wird somit oftmals ein großer Teil bereits durch die Antragsanforderungen und das Antragsverfahren aufgezehrt. Darüber hinaus wird die Arbeitsbelastung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer weiter erhöht, anstatt diese zu entlasten. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Vorbereitung und Durchführung sportlicher Großveranstaltungen sowie sonstige Maßnahmen, die der Entwicklung und Darstellung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen dienen. Gefördert werden auch Veranstaltungen, die für den sportlichen Nachwuchs eine herausragende Bedeutung haben. Die Bereitstellung von Fördermitteln und das Fördervolumen ist neben dem Stellenwert des jeweiligen Sportereignisses im Veranstaltungskalender des Landesfachverbandes bzw. Spitzenverbandes abhängig von der Höhe der Mittel, die im jeweiligen Haushaltsjahr für diesen Zweck zur Verfügung stehen. 1. Wie bewertet und beziffert die Landesregierung das Verhältnis des zeitlichen und finanziellen Aufwands für die Antragsteller, um die Auflagen für eine Förderung zu erfüllen, und ausgezahlter Fördersumme? 2. Welches der Förderziele rechtfertigt den hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand bei der Mittelbeantragung? 4. Wie bewertet und beziffert die Landesregierung den verwaltungsseitigen Aufwand, um die Anträge der Sportvereine, Sportfachverbände oder Kommunen zu prüfen und die Mittel zur Verfügung zu stellen? Bitte gesonderte Darstellung nach Höhe der Antragssummen. Die Fragen 1,2 und 4 werden zusammengefasst beantwortet. Anträge mit einer Fördersumme von weniger als 2.000 € unterfallen der Bagatellgrenze nach Nr. 1.1 VV zu § 44 LHO und werden deshalb nicht gefördert. Die Bagatellgrenze für Zuwendungen an Gemeinden beträgt 12.500 € (Nr. 1.1 VVG zu § 44 LHO). Insofern wird das o.g. Verhältnis zwischen Aufwand und Fördersumme bei der Antragstellung und Antragsbearbeitung als verhältnismäßig bewertet. 3. Inwieweit berücksichtigt die Landesregierung bei der Ausgestaltung von Sportförderprogrammen die Tatsache, dass die Umsetzung der Projekte vor Ort in der Regel durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer erfolgt? Ehrenamtliches Engagement von Helferinnen und Helfern in Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen wird nach den Richtlinien zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement (Rd.Erl. MFKJKS vom 01.04.2013) bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben berücksichtigt. Das für den Sport zuständige Ministerium stellt darüber hinaus alle Informationen zum Verfahren auf seiner Homepage zur Verfügung. Zudem stehen das Ministerium sowie die Bezirksregierungen den Antragstellerinnen und Antragstellern jederzeit für Auskünfte zum Verfahren zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11276