LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11285 29.02.2016 Datum des Originals: 25.02.2016/Ausgegeben: 03.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4328 vom 21. Januar 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/19875 Sicherheitsüberprüfung aller Asylbewerber in Recklinghausen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4328 mit Schreiben vom 25. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten zur Folge startete Recklinghausen eine Sicherheitsabfrage zu sämtlichen Asylbewerbern in der Kommune. Das Ausländeramt der Stadt verschickte hierzu Auskunftsersuche zu jedem der rund 1000 Betroffenen an das Landeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst , das NRW-Innenministerium, das Verteidigungsministerium und das Zollkriminalamt. Eine derart detaillierte Suche nach strafrechtlichen Auffälligkeiten wird im Rahmen der normalen Flüchtlingsregistrierung leider immer noch nicht vorgenommen. Hintergrund des Engagements in Recklinghausen ist ein Anschlagsversuch in Paris durch einen mit verschiedenen Identitäten aufgetretenen angeblichen Flüchtling, der in Recklinghausen lebte. Obwohl der mutmaßliche IS-Sympathisant unter Verdacht stand, fiel sein Doppelleben offenbar nicht auf und er konnte ungehindert reisen. 1. Welche Personen umfasst die Sicherheitsabfrage genau? (Bitte insbesondere Anzahl der Personen, Geschlecht, Altersgruppen (10-Schritte) und angegebene Herkunft angeben.) Nach Mitteilung des Bürgermeisters der Stadt Recklinghausen bezog sich die Sicherheitsabfrage auf alle Asylbewerber, die sich in einem noch laufenden Asylverfahren, d.h. sowohl einem laufenden Asylerst- als auch einem laufenden Asylfolgeverfahren, befunden haben und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11285 2 zudem (taggenau) zum Zeitpunkt des Beginns der Sicherheitsabfrage, am 12.01.2016, strafmündig im Sinne des § 19 des Strafgesetzbuches waren. Es erfolgten 929 sicherheitsrechtliche Überprüfungen. Für die 299 strafunmündigen Asylsuchenden erfolgten keine Anfragen. Weitere Informationen zur Zusammensetzung der Personengruppe liegen dem MIK nicht vor. Nach Auskunft der Stadt Recklinghausen wäre eine detailliertere Darstellung mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, der in der für die zur Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist. 2. Zu wie vielen dieser Personen gab es Einträge bzgl. Vorstrafen, Strafverfahren, Mitgliedschaften in terroristischen Vereinigungen oder andere aktenkundige Auffälligkeiten ? (Bitte einzeln auflisten nach Geschlecht, Alter, Herkunft, Vorstrafe(n), Mitgliedschaften, o.ä., andere Auffälligkeiten sowie den involvierten Behörden.) Insgesamt sind 903 sicherheitsrechtliche Überprüfungen vollständig beantwortet, d.h. es liegen von den Sicherheitsbehörden Rückmeldungen vor (Stand: 08.02.2016). In ca. 180 Fällen wurden Erkenntnisse, nahezu ausschließlich vom Landeskriminalamt NRW (LKA NRW), übermittelt. Von diesen 180 Fällen lagen dem LKA NRW in 68 Fällen keine eigenen Erkenntnisse vor, diesbezüglich müssen Folgeanfragen an die genannten Behörden gestellt werden. In 60 der 180 Fälle handelt es sich offensichtlich um eher geringfügige strafrechtliche Ermittlungsverfahren . Rückmeldungen zu Mitgliedschaften in terroristischen Vereinigungen ergaben sich nicht. In einem Fall ergab sich ein Hinweis auf einen Haftbefehl wg. Bandendiebstahls. Ebenso erhielt die Ausländerbehörde Hinweise auf Aliaspersonalien und Aufenthaltsermittlungen. Weitergehende Informationen liegen dem MIK nicht vor. 3. Welche Konsequenzen wurden im Falle von positiven Rückmeldungen durch die Sicherheitsbehörden gezogen? (Sowohl die Auswirkungen für den einzelnen Asylsuchenden als auch die behördlichen Rückschlüsse und Konsequenzen zu jedem Fall beschreiben.) Hierzu hat der Bürgermeister der Stadt Recklinghausen mitgeteilt, dass aufgrund der Erkenntnismeldungen noch Zusatzanfragen erfolgt bzw. noch erforderlich sind. Die Ausländerbehörde der Stadt Recklinghausen werde alle gewonnenen Erkenntnisse je Einzelfall weiter verarbeiten und hiernach je nach Ergebnis der Prüfung ggf. weitere Maßnahmen treffen. Im Fall des o.g. Haftbefehls seien das zuständige Amtsgericht und das LKA informiert worden. 4. Ist vorgesehen, alle im Land bereits eingereisten und einreisenden Asylbewerber nun zu überprüfen? Nein. 5. Wenn nein, warum nicht? Durch das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts - und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) vom 02.02.2016 ist ein Verfahren wie durch die Ausländerbehörde Recklinghausen praktiziert künftig obsolet. Nach Registrierung und Aufnahme im Ausländerzentralregister kommt es zu einem Datenabgleich mit den Sicherheitsbehörden, wie er im vorliegenden Fall vorgenommen wurde. Die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11285 3 involvierten Behörden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zuständige Ausländerbehörden ) werden bei Vorliegen von Erkenntnissen unmittelbar unterrichtet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11285