LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11290 01.03.2016 Datum des Originals: 26.02.2016/Ausgegeben: 04.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4438 vom 3. Februar 2016 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/11027 Wie bewertet die Landesregierung die möglichen Auswirkungen von eingeschleppten Zika-Infektionen nach Nordrhein-Westfalen? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 4438 mit Schreiben vom 26. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat vor wenigen Tagen die Zika-Epidemie zum „internationalen Gesundheitsnotfall“ erklärt. Dem Virus mit grippeähnlichen Symptomen wird nachgesagt, dass er sich von schwangeren Infizierten auf die ungeborenen Kinder überträgt und zu Fehlbildungen bis hin zur Mikrozephalie führen kann. Das Auswärtige Amt hat deshalb bereits im Dezember 2015 erklärt: „Schwangere sollten möglichst von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen Abstand nehmen.“ Am 28.01.2016 meldete das Gesundheitsamt der Stadt Köln den ersten Fall in NRW. Die Kölnerin hatte sich anscheinend auf einer Reise nach Haiti angesteckt. Heute wurde ein weiterer Fall aus Düsseldorf bekannt. Auch wenn die Gelbfiebermücke in Deutschland nicht heimisch und eine direkte Übertragung damit eher unwahrscheinlich ist, zeigen die beiden Fälle, dass auch Nordrhein-Westfalen auf mögliche weitere eingeschleppte Zika-Infektionen vorbereitet sein muss. So stellen die Flughäfen Düsseldorf mit fast 22 Millionen Fluggästen (2014) und Köln mit 9,5 Millionen Fluggästen (2014) zusammen etwa 15% des bundesweiten Fluggastaufkommens. Gleichzeitig meldete die Gesundheitsbehörde Dallas den ersten Fall einer Zika-Übertragung durch ungeschützten Geschlechtsverkehr. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11290 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Zikavirus breitet sich derzeit in zahlreichen Staaten in Mittel- und Südamerika aus. Besonders stark betroffen vom aktuellen Ausbruch ist Brasilien. Die Überträger-Mücke ist in allen tropischen und einigen subtropischen Gebieten der Welt verbreitet. In Deutschland ist die Mückenart nicht heimisch. Eine Übertragung durch Mücken in Nordrhein-Westfalen ist insoweit äußerst unwahrscheinlich. Die wenigen bekannten Fälle, die bisher in Deutschland diagnostiziert wurden, gehen nicht auf Infektionen innerhalb von Deutschland zurück. Das Virus kann grippeähnliche Symptome verursachen. Es gibt Hinweise, dass eine Infektion mit dem Zikavirus in der Schwangerschaft beim Fötus zu Fehlbildungen des Gehirns (pränatale Mikrozephalie) führen könnte. Eine Vielzahl der Infizierten erkrankt jedoch nicht. Wichtig ist, dass Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus dem mittel- und südamerikanischen Raum beim Auftreten von grippeähnlichen Symptomen innerhalb von 3 Wochen nach ihrer Rückkehr ihre Ärztin/ihren Arzt aufsuchen und über ihre Reise informieren. Die Ärzteschaft ist entsprechend sensibilisiert. Die Diagnostik erfolgt in Deutschland beim Nationalen Referenzzentrum für tropische Infektionserreger am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg. 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung bisher zu Zika-Infektionen in Nordrhein-Westfalen vor? Bislang wurden dem Landeszentrum Gesundheit NRW zwei Zikavirus-Infektionen übermittelt. Es handelte sich um eine junge Frau aus dem Rheinland, die während des Urlaubes leicht erkrankt war und inzwischen wieder gesund ist. Ein weiterer junger Mann aus dem Ruhrgebiet ist ebenfalls während eines Urlaubes erkrankt und nun positiv auf das Zikavirus getestet worden. Grundsätzlich werden die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen gebeten, Zikavirus- Infektionen zu übermitteln. Eine Meldepflicht besteht derzeit nicht, ist jedoch durch den Bundesgesetzgeber beabsichtigt. 2. Welche Maßnahmen planen die Landesregierung und die kommunalen Gesundheitsbehörden im Hinblick auf den Schutz vor weiteren Infektionen? Die Mückenarten, die Zikaviren übertragen, kommen in Nordrhein-Westfalen laut Robert Koch- Institut nicht vor. Aktuell sind deshalb keine Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen in Nordrhein-Westfalen geplant. Davon unabhängig erfolgt die Aufklärung und Beratung für Reisende durch die Gesundheitsämter, Ärztinnen und Ärzte sowie Tropen- oder Reisemedizinerinnen und –mediziner vor Ort. 3. Welche Angebote zur Aufklärung und Beratung insbesondere vor Reisen in die betroffenen Gebiete Lateinamerikas sind der Landesregierung bekannt? Die Aufklärung und Beratung erfolgt vor Ort durch die Gesundheitsämter, Ärztinnen und Ärzte sowie durch spezialisierte Tropen- oder Reisemedizinerinnen und -mediziner. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von vermeidbaren Reisen in die Risikogebiete ab. Eine Beratung durch Tropen- oder Reisemedizinerinnen/-mediziner mit Kenntnis der jeweiligen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11290 3 aktuellen epidemiologischen Situation wird insbesondere Schwangeren vor Abreise dringend empfohlen. 4. Plant die Landesregierung hierzulande zusätzliche Angebote zur Aufklärung und Beratung einzurichten? Die Landesregierung hält die bestehenden Beratungsangebote derzeit für ausreichend. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11290