LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11306 02.03.2016 Datum des Originals: 02.03.2016/Ausgegeben: 07.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4421 vom 29. Januar 2016 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/11010 Kontrolle von Atomtransporten in NRW 2015 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4421 mit Schreiben vom 2. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vorbemerkung: NRW ist unverändert von einer Unzahl an Atomtransporten betroffen, sowohl als Transitland als auch mit Start- und Zielorten im Land. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Kontrollen von Atomtransporten fanden in NRW im Jahre 2015 statt? Bitte aufschlüsseln nach Datum und Ort der Kontrolle, durchführender Behörde / Polizeieinheit, Ergebnis der Kontrolle! LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11306 2 1. Welche Kontrollen von Atomtransporten fanden in NRW im Jahr 2015 statt? Bitte aufschlüsseln nach Datum und Ort der Kontrolle, durchführende Behörde / Polizeieinheit, Ergebnis der Kontrolle! Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service GmbH hat als Betreiberin der Konditionierungsanlage in Duisburg der Bezirksregierung Düsseldorf (BR D) als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde im Jahr 2015 pflichtgemäß jeden ankommenden und abgehenden Transport fünf Tage vorher mitgeteilt (vgl. § 75 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung). Die Überprüfung der Transportmitteilungen durch die BR D ergab keine Mängel oder Anhaltspunkte für weitere Überwachungsmaßnahmen. Die Bezirksregierung Köln (BR K) als atomrechtliche Aufsichtsbehörde führte im Verlauf des vergangenen Jahres 17 Überprüfungen bei Werkstoffprüfern durch. Werkstoffprüfunternehmen befördern hochradioaktive Strahlenquellen zu ihren jeweiligen Einsatzorten. Deshalb bezogen sich die Überprüfungen durch die BR K auch auf die Einhaltung der Beförderungsvorschriften. Die Aufsichtsbehörde stellte in einem Fall Verstöße gegen Beförderungsvorschriften fest. Kontrollen von Transportfahrzeugen mit radioaktiven Stoffen, die sich auf einer öffentlichen oder auf einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Straße befinden, führen die Kreispolizeibehörden, im Rahmen der gefahrgutrechtlichen Überwachung bzw. im Rahmen ihrer Aufsicht über die Beförderung radioaktiver Stoffe im Straßenverkehr, nach eigenem Ermessen durch. Zu den Kontrollen von Transporten radioaktiver Stoffe als gefährliche Güter im Sinne der internationalen Beförderungsvorschriften gibt es kein generelles Meldewesen der Polizei, weshalb der Landesregierung diesbezüglich keine Angaben im Zusammenhang mit der Beförderung auf öffentlichen Verkehrswegen vorliegen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11306