LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11319 03.03.2016 Datum des Originals: 02.03.2016/Ausgegeben: 08.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4430 vom 2. Februar 2016 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/11019 Stigmatisierung in der Polizeilichen Kriminalstatistik Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4430 mit Schreiben vom 2. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mehreren Presseartikeln ist zu entnehmen, das sich die Innenminister der Länder darauf verständigt haben ab dem 1. Januar 2016 Geflüchtete in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gesondert zu erfassen.1 Dabei stammen die aus ihrer Heimat vertriebenen und nach Deutschland geflohenen Personen aus ganz unterschiedlichen Teilen der Welt. Auch die Fluchtursachen sind sehr unterschiedlich und reichen von Flucht vor Krieg und Bürgerkrieg, Hunger, politischer und/oder rassistischer Verfolgung bis hin zu Armutsmigration und wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit. Die einzige Gemeinsamkeit dieser Personen scheint der rechtliche Aufenthaltsstatus zu sein. Diese Menschen als eine gemeinsame Gruppe zu betrachten wäre nicht aussagekräftig, da weitere Gemeinsamkeiten häufig fehlen. Ein Mehrwert für die Kriminalistik ist somit fraglich. 1. Welche weiteren Angaben werden in der PKS nach Vereinbarung der Innenminister zu welchen Zwecken gespeichert? 2. Wie definiert die Landesregierung Personen, die als „Flüchtlinge“ in der PKS markiert werden sollen? 1 https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-1339.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11319 2 3. Mit welchen Wortlaut sind die Polizistinnen und Polizisten über diese neue Datenerhebung unterrichtet worden? Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine bundesweit gültige und länderübergreifend nach einheitlichen Grundsätzen geführte Jahresstatistik. Änderungen oder Erweiterungen der statistisch erfassten Daten beruhen insoweit auf entsprechenden Gremienbeschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder oder deren Arbeitskreis für Innere Sicherheit. Demzufolge müssen Änderungen oder Erweiterungen der Erfassungsmodi mit allen Bundesländern sowie dem Bund abgestimmt sein und stehen insoweit nicht zur unmittelbaren Disposition der Landesregierung. Die PKS dient insbesondere der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises, der Veränderung von Kriminalitätsquotienten sowie zur Erlangung von Erkenntnissen zur präventiven und repressiven Kriminalitätskontrolle. Darüber hinaus wird sie im Rahmen der kriminologisch-soziologischen Forschung und zur Entwicklung kriminalpolitischer Maßnahmen genutzt. Damit auf dieser Grundlage spezifische Bekämpfungs- und Präventionskonzepte entwickelt werden können, ist die Erfassung hierzu relevanter Faktoren erforderlich. Zur Entwicklung eines zielgerichteten Präventionsprogramms ist es beispielsweise notwendig, zu erkennen, ob bestimmte Gruppen mit höherem Risiko Opfer werden. Daher wurden mit Umsetzung der neuen Erfassungsrichtlinie bundesweit alle Polizeibehörden verpflichtet, zum 1.1.2016 die opferspezifische Erfassungsmöglichkeit „Asylbewerber/Flüchtling“ zu nutzen. Ergänzend hierzu haben sich Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer dazu entschlossen , freiwillig den bereits erfassten Aufenthaltsstatus differenzierter zu erfassen. Seit dem 1.1.2016 wird dieser durch die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen unterschieden nach Asylbewerber international/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte Kontingentflüchtling Duldung unerlaubter Aufenthalt erfasst. 4. Plant die Landesregierung weitere Personengruppen durch zusätzliche Datenerhebung in der PKS darzustellen, etwa nach Einkommen, Parteizugehörigkeit, Beruf oder Verwandtschaft? Nein. 5. Welche Erkenntnisse erhofft sich die Landesregierung aus der Erfassung von Geflüchteten in PKS zu gewinnen, vor dem Hintergrund der fehlenden Gemeinsamkeiten dieser Personen? Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11319