LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11322 03.03.2016 Datum des Originals: 03.03.2016/Ausgegeben: 08.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4326 vom 20. Januar 2016 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/10862 Aufsuchungsfelder in den Gemeinden Issum und Weeze – „Wesel-Gas“, „Ruhr“ und „Barbara Gas“ Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4326 mit Schreiben vom 3. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Presse war zu entnehmen, dass die Gemeinde Issum in einem dritten Aufsuchungsfeld für unkonventionelle Erdgasförderung liegen könnte. Neben den Aufsuchungsfeldern „Wesel- Gas“ und „Ruhr“ gibt es einen Antrag für ein drittes Aufsuchungsfeld unter dem Titel „Barbara Gas“. Weiterhin liegt die Gemeinde Weeze in dem bereits genehmigten Aufsuchungsfeld „Ruhr“. Nach heutigem Wissensstand ist eine Erschließung unkonventioneller Erdgasfelder nur durch Fracking möglich. Da es immer wieder öffentliche Diskussionen über den Austritt von Frackingfluiden in Trinkwasservorkommen gibt, führt dies zu Verunsicherungen in der Bevölkerung . 1. Stimmt es, dass Issum zukünftig in drei Aufsuchungsfeldern liegt? Das Gebiet der Gemeinde Issum wird teilweise von den Feldern der Aufsuchungserlaubnisse "Ruhr", " Wesel-Gas " und "BarbaraGas" überdeckt. Die Aufsuchungserlaubnisse sind befristet : LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11322 2 Erlaubnis Erteilung der Erlaubnis Befristung Ruhr 05.08.2010 04.08.2016 Wesel-Gas 20.07.2012 19.07.2017 BarbaraGas 13.01.2016 12.01.2021 2. Wer trägt die Kosten für die Aufsuchung? Die Kosten für die Aufsuchung werden von den Unternehmen getragen, die die Aufsuchung durchführen. 3. Wie ist die grundlegende Haltung der Landesregierung zum Thema Fracking? Wird weiterhin eine Genehmigung nur erteilt, wenn auf Fracking verzichtet wird? Es bleibt bei der Position der Landesregierung, dass angesichts der mit dem Fracking in unkonventionellen Erdgaslagerstätten verbundenen Risiko- und Gefahrenpotenziale eine Anwendung nicht zu verantworten ist. Deshalb ist es auch weiterhin Absicht der Landesregierung, im Landesentwicklungsplan aus diesen Gründen einen Ausschluss von Fracking zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zu regeln. Zudem gilt auch weiterhin, dass über etwaige Vorhaben in Nordrhein-Westfalen nur entschieden wird, wenn die Antragsteller erklären, dass sie aktuell und zukünftig auf den Einsatz der Fracking-Technologie verzichten werden. Der gemeinsame Erlass des Wirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums aus 2011, der dies sicherstellt, bleibt daher uneingeschränkt bestehen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11322