LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1134 15.10.2012 Datum des Originals: 12.10.2012/Ausgegeben: 18.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 398 vom 28. August 2012 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/794 Sprach- und Integrationsförderung des Bundes in sogenannten Schwerpunkt-Kitas Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 398 mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bund unterstützt die Länder bei der Sprach- und Integrationsförderung mit rund 400 Mio. Euro, die von 2011 bis 2014 sogenannten Brennpunkt-Kitas zugutekommen (insgesamt 4.000 Einrichtungen). Jede der beteiligten Einrichtungen erhält pro Jahr 25.000 Euro aus Bundesmitteln, um damit eine Halbtagesstelle für zusätzliches, besonders qualifiziertes Fachpersonal zur Sprachförderung speziell von Unterdreijährigen einzurichten. Über 3.000 Einrichtungen haben bundesweit ihre Arbeit als Schwerpunkt-Kitas bereits im Frühjahr vergangenen Jahres aufgenommen. Weitere 1.000 Kindertageseinrichtungen konnten sich bis zum 16. Dezember 2011 bewerben. Vorbemerkung der Landesregierung Bund und Länder haben im Oktober 2010 eine Kooperationsvereinbarung Offensive Frühe Chancen: „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ geschlossen. Nach dieser Vereinbarung konzentriert sich die Bundesinitiative auf die Weiterentwicklung von Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1134 2 1. Welche Kindertageseinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen haben sich für das Förderprogramm des Bundes beworben? (bitte jugendamtsscharf auflisten) Der Bund hat die Liste der Einrichtungen bisher nicht öffentlich gemacht. Eine Einsicht im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport ist möglich. 2. Welche Kindestageseinrichtungen nehmen an dem Förderprogramm 2011 bis 2014 teil? Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen 891 halbe Stellen in 860 Einrichtungen und Einrichtungen in Verbünden gefördert. Eine Gesamtübersicht der geförderten Vorhaben der ersten und der zweite Förderwelle ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingestellt: http://www.fruehe-chancen.de/files/schwerpunkt_kitas/application/pdf/schwerpunkt-kitas_nw.pdf Die Auflistung ist gemeindebezogen. 3. Welche bundeseinheitlichen wie landesspezifischen Kriterien wurden herange- zogen, um zu prüfen, inwiefern es sich bei den eingegangenen Interessenbekundungen um sogenannte Brennpunkt-Kitas handelt? Gemäß der Kooperationsvereinbarung konnten sich um die Teilnahme an der Bundesinitiative Kindertageseinrichtungen bewerben, deren Einrichtung folgende Grundvoraussetzungen erfüllten: 1. „In der Einrichtung werden zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung Kinder unter drei Jahren betreut. 2. Die Einrichtung wird von einer überdurchschnittlichen Zahl von Kindern mit einem potentiell hohen Sprachförderbedarf besucht. 3. Die Einrichtung wird – ohne Schulkinder – von insgesamt mindestens 40 Kindern besucht (Einrichtungsverbund mindestens 80 Kinder).“ Der Nachweis eines potentiell hohen Sprachförderbedarfs konnte nach der Kooperationsvereinbarung alternativ erfolgen durch  „Eine sozialräumliche Bestimmung der Länder in Form eines entsprechenden Verzeichnisses der Einrichtungen oder durch eine Aufstellung der – mindestens nach Postleitzahl, in Städten vorzugsweise feingliedriger aufzuschlüsselnder – Gebiete, in denen entsprechende Einrichtungen liegen.(…)  Indikatoren: Ein potentiell hoher Sprachförderbedarf wird vermutet, wenn entweder der Anteil der Kinder, in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, über dem Landesdurchschnitt liegt, mindestens jedoch 15 Prozent beträgt, und/oder der Anteil der Kinder, für die aufgrund der einschlägigen Regelung wegen des geringen Einkommens der Familie kein Beitrag oder nur ein Mindestbeitrag geleistet wird, über dem Durchschnitt des betreffenden Landes liegt.“ Als länderspezifisches Kernkriterium für die Priorisierung zur Aufnahme in das Bundesprogramm wurde zu Grunde gelegt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1134 3  Die Einrichtung verfügt über einen hohen Anteil an Kindern, in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird. Ergänzend wurde sichergestellt, dass bei der Priorisierung die Trägerpluralität, der Trägeranteil an den Interessenbekundungen sowie der Anteil der U3-Kinder angemessen berücksichtigt werden konnte. 4. Welche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen haben sich für das Förderpro- gramm beworben, die zugleich als ein Familienzentrum im sozialen Brennpunkt arbeiten? (bitte jugendamtsscharf auflisten) Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wie viele Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen nehmen an dem Förderpro- gramm 2011 bis 2014 teil, die zugleich als ein Familienzentrum im sozialen Brennpunkt arbeiten? (bitte jugendamtsscharf auflisten) Aus Nordrhein-Westfalen nehmen insgesamt rund 90 Familienzentren an dem Förderprogramm des Bundes teil, die zugleich als Familienzentrum mit besonderem Unterstützungsbedarf gefördert werden. Eine Übersicht ist beigefügt (siehe Anlage). Gemäß der Auflistung im Bundesprogramm erfolgt diese gemeindebezogen. Anlage Bundesinitiative Offensive Frühe Chancen: "Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration" Anzahl der geförderten Familienzentren in Nordrhein-Westfalen mit Zusatzförderung "Besonderer Unterstützungsbedarf', die gleichzeitig im Bundesprogramm gefördert werden l I Anzahl der Famillenzentren mit Zusatzförderung "Besonderer UnterstOtzungsbedarf' in NRW, dieI am Bundesprogramm teilnehmenOrt ...... Aachen ............................................................... 4 ....... ............... i ..... Arnsberg .............................................................. ! ............................. i ............. Bergkam.eu" ........................................................................... 1 ................... ...... €.ast[0p:Rauxe_[ .......................................................................... ! .............................. ...... Dinslaken .............................................................. ! .................................. :. Dormagen ..................................... 2 .............................. .......... Doÿm.und .............................................................................. 2 ....................................... ............ Duiß_bu.rg ............................................ 1.3 ................................... - ......... Dü§seldorf ...................................................................... 9 ................................. Essen 6 Euskirchen 1 : ......... Gelsen.kirchen ............................................................ 3 ............................... Grevenbroich 1 ................. Gronau ........................................................ 2 ....... He.rf0[d ........................................... 1 ................ Heÿ.ne ........................................................ 1 : .............. Hö,ÿelhof ............................................... ...................................... 1 ............................. i Kamen 1 ...................... Kb!n .................................................................................................. 9 ................................................... Krefeld 2 ..... Lotsen" ............................................. 2 .................. .Mad ................................................ 2 ....... Mechemich 1 i - ........ Möncherÿg!adba£h ................................................................................................................ t Mülheim an der Ruht 1 ............................................................................................................................................... { ............... Mün?ter ............................................................ 5 ............................................... 1 ............ Oberhausen .................. ......... Recklingiÿausen ........................................................ .......... Remsche!d ............................ 1 . . Schwerte ............................ 1 ........ Soest .................. 1 ....... .............. Stolberg ......................... 1 Tön svorst 1 ....... Velbeÿ ....................... 1 ................ ; ...... Wa!db[ö! ................... 1 ..... Wese! .............................................................................. ........ WuppertaI ....................................................... 1 .......................... ! Fußnote: Die Verbundpartner der Verbünde des Bundesprogramms sind vom Bund in dieser Förderwelle nicht ausgewiesen. Hierzu können auch Familienzentren des Landes NRW geh0ren. Die 0berprüfung erfolgte |eilweise manuell. Abweichungen sind daher möglich.