LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11345 07.03.2016 Datum des Originals: 04.03.2016/Ausgegeben: 10.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4433 vom 3. Februar 2016 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/11022 Überwachung tierärztlicher Hausapotheken – versucht Minister Remmel die schlechte Performance des LANUV bei der Überwachung tierärztlicher Hausapotheken zu kaschieren ? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4433 mit Schreiben vom 4. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nachdem dem LANUV in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen wurden, ohne dass gleichzeitig eine hinreichende personelle Ausstattung sichergestellt wurde, steht Minister Remmel wegen der in vielen Bereichen zu beobachtenden schlechten Performance des LA- NUV unter Druck. Im Bereich der Überwachung tierärztlicher Hausapotheken ist der Druck mittlerweile offenbar so groß, dass die derzeit in Ausbildung befindlichen Veterinärreferendare und Veterinärreferendarinnen ihre Ausbildung unterbrechen sollen, um im Rahmen einer Schwerpunktaktion im Frühjahr Kontrollen von tierärztlichen Hausapotheken durchzuführen. Diese Verzweifelungstat bringt beträchtliche negative Folgen für die betroffenen Veterinärreferendare und Veterinärreferendarinnen und die Ausbildungsbehörden mit sich. Dass eine Überwachung gewährleistet werden kann, die im Vergleich zu den Kreisordnungsbehörden, die bis zum 30.09.2015 zuständig waren, qualitativ zumindest gleichwertig ist, erscheint äußerst zweifelhaft. Vorbemerkung der Landesregierung Das LANUV ist zuständige Stelle für die Ausbildung von Veterinärreferendaren. Hierbei ist es das Ziel, approbierte Tierärzte im Hinblick auf die Tätigkeit im öffentlichen Dienst weiterzubilden . Im Rahmen dieser Ausbildung ist es üblich und sinnvoll Veterinärreferendare für typische Aufgaben im öffentlichen Veterinärwesen einzusetzen, damit sie dort Erfahrungen sammeln LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11345 2 können. Veterinärreferendare sind approbierte Tierärzte mit einer Erfahrung von mindestens 1 Jahr in der tierärztlichen Praxis und verfügen deshalb über die erforderlichen Fachkenntnisse , wie sie z. B. bei der Kontrolle Tierärztlicher Hausapotheken erforderlich sind. Für den laufenden Ausbildungsjahrgang ist deshalb entschieden worden, einen ca. 4-wöchigen Ausbildungsschwerpunkt auch im Bereich der Kontrolle der Tierärztlichen Hausapotheken zu legen . Dass damit auch ein Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Kontrollauftrages des LANUV in diesem Bereich geleistet wird, ist ein positiver Nebeneffekt. Eine verminderte Qualität der Überwachung ist durch diese Maßnahme nicht zu erwarten. 1. Ist es zutreffend, dass das LANUV angeordnet hat, dass sämtliche in Ausbildung befindlichen Veterinärreferendare und Veterinärreferendarinnen diese für einen gewissen Zeitraum unterbrechen müssen, um an einer Schwerpunktkontrolle tierärztlicher Hausapotheken teilzunehmen? Es trifft nicht zu, dass die Veterinärreferendare und Veterinärreferendarinnen ihre Ausbildung unterbrechen müssen. Zutreffend ist, dass die Veterinärreferendare und Veterinärreferendarinnen im Rahmen ihrer Ausbildung tierärztliche Hausapotheken kontrollieren sollen. 2. Wie lange soll die Unterbrechung der Ausbildung dauern? Für den Ausbildungsabschnitt der Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken wurden die Ausbildungspläne der Veterinärreferendare individuell angepasst, indem der Ausbildungsabschnitt im LANUV verlängert und andere Ausbildungsabschnitte verkürzt werden. Die Ausbildung der Referendare wird nicht unterbrochen, sondern es werden lediglich die Ausbildungsschwerpunkte verlagert. Die gesamte Ausbildungsdauer verlängert sich hierdurch nicht. Die Kontrollen durch die Veterinärreferendare finden in der Zeit vom 12.02. bis zum 10.03.2016 statt. 3. Sind weitere derartige Aktionen geplant? Es ist geplant, den nächsten Jahrgang der Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare schwerpunktmäßig in der Kontrolle der tierärztlichen Hausapotheken auszubilden. 4. In welcher Weise soll die Unterbrechung der Ausbildung und der Wegfall der Arbeitskraft der Referendare und Referendarinnen in den Kreisordnungsbehörden kompensiert werden? Wie zu Frage 2 bereits ausgeführt, wird die Ausbildung der Referendare nicht unterbrochen, sondern es wird lediglich ein weiterer Ausbildungsschwerpunkt gebildet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11345 3 5. Wie wird sichergestellt, dass die eingesetzten Referendare und Referendarinnen die Kontrollen in gleicher Qualität durchführen und mit niedergelassenen Tierärzten, die zum Teil über 40 Jahre Berufserfahrung haben, auf Augenhöhe kommunizieren können? Die Einstellungsvoraussetzungen für Veterinärreferendare sind die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt und nach der Erteilung der Approbation eine mindestens zwölf monatige hauptberufliche oder zeitlich vergleichbare Tätigkeit in einer tierärztlichen Praxis. Dabei sollten mindestens sechs Monate in einer Großtierpraxis gearbeitet worden sein. Aufgrund der noch frischen theoretischen Ausbildung und der während des Studiums durchlaufenden Praktika sowie der in der Praxis gesammelten Erfahrung kann, auch mit niedergelassenen erfahrenen Berufskollegen fachlich auf Augenhöhe kommuniziert werden. Ferner wird vor dem Einsatz im Ausbildungsschwerpunkt der Kontrolle tierärztlicher Hausapotheken im LANUV eine dreitägige Einführungsveranstaltung durchgeführt. Hier wird insbesondere das im Fachseminar II bereits erworbene Fachwissen vertieft und die Checkliste für die Kontrollen ausführlich besprochen. Des Weiteren erfolgt eine Einarbeitung in die Anwendung der Software Balvi für die Dokumentation der Kontrollen. Zudem ist eine Unterstützung durch den Innendienst des LANUV gegeben. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11345