LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11346 07.03.2016 Datum des Originals: 04.03.2016/Ausgegeben: 10.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4362 vom 29. Januar 2016 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/10946 Wie ist es um die Leistungsfähigkeit des LANUV bei der Überwachung tierärztlicher Hausapotheken gestellt? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4362 mit Schreiben vom 4. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz vom 10. Februar 2015 (GV.NRW.2015, S. 210) wurde die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken zum 01.10.2015 von den Kreisordnungsbehörden auf das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) übertragen. Dies geschah entgegen der klaren Wünsche der betroffenen Akteure und der CDU-Fraktion. Obwohl beispielsweise das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Jahr 2013 eine deutlich geringere jährliche Kontrollquote von unter 20% als die nordrhein-westfälischen Kreisordnungsbehörden erreichte (und diese auch im Jahr 2014 auf lediglich 27,35% steigern konnte, vgl. http://www.laves.niedersachsen.de/download/43111/Organisation_der_Tierarzneimittelueberwachung .pdf ), hielt die Landesregierung eine Verstaatlichung und Zentralisierung dieser Aufgabe für erforderlich und begann (ausweislich der Antwort zu Frage 3 und 4 der Kleinen Anfrage 3938 vom 06.10.2015 (Drucksache 16/10276) mit dem Aufbau eines eigenen Überwachungsapparates . Negative Folgen für die Umwelt (durch die massive Verlängerung der Anfahrtswege), für die Qualität der Überwachung und für die überwachten Tierärzte selbst (massive Steigerungen der Gebühren) nahm die Landesregierung offenkundig in Kauf. Die Hochzonung wurde von der Landesregierung nebulös damit begründet, dass „sich durch die Entwicklung der Antibiotika-Resistenzen ein Fokuswechsel in der Weise ergeben“ habe, „dass die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Phänomens der Antibiotika-Resistenz eine eigenständige behördliche Betrachtung der Tierarzneimittel und insbesondere der tierärztlichen Hausapotheken als Schlüsselstelle für deren Abgabe“ verlange (vgl. Vorlage 16/ 2176, S. 5). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11346 2 Während bis zum 30.09.2015 bei den Kreisordnungsbehörden landesweit mehr als zehn Tierärzte für die Überwachungsaufgaben zur Verfügung standen, waren dies ausweislich der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3938 im November 2015 lediglich zwei Vollzeitäquivalente , ab dem 01.12.2015 eine weitere Halbtagsstelle. Angesichts der Vorgeschichte und aktuellen Sachlage ist es erforderlich, die Leistungsfähigkeit des LANUV bei der Überwachung tierärztlicher Hausapotheken detailliert zu hinterfragen. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz vom 10. Februar 2015 (GV.NRW.2015, S. 210) wurde die Zuständigkeit für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken zum 01.10.2015 von den Kreisordnungsbehörden auf das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) übertragen. Die vom LANUV als Personalbedarf gemeldeten 9 Tierarztstellen wurden in den Haushalten 2015 (6 Stellen) und 2016 (3 Stellen, aktuell im Besetzungsverfahren ) genehmigt. Die bisher eingestellten Tierärztinnen sind in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln, Münster , Detmold und Arnsberg wohnhaft. Die Wohnorte wurden als Dienstorte festgelegt. Durch die landesweit einheitliche Auslegung der komplexen arzneimittelrechtlichen Vorschriften ist von einer Verbesserung der Qualität der Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Beurteilung von Verstößen auszugehen. 1. Wie viele Kontrollen tierärztlicher Hausapotheken hat das LANUV im vierten Quartal 2015 durchgeführt? Wegen verschiedener Schwierigkeiten bei der Rekrutierung des Personals für die zur Aufgabenerledigung im HH-Plan 2015 zugewiesenen 6 Planstellen stand zum Zeitpunkt des Überganges der Aufgabe an das LANUV zum 01.10.2015 lediglich 1 Tierärztin zusätzlich zur Verfügung . Weitere Arbeitskapazitäten wurden deshalb vom Stammpersonal des zuständigen Fachbereiches im LANUV beigesteuert. Das 4. Quartal 2015 wurde deshalb v. a. dafür genutzt , notwendige und sinnvolle Vorarbeiten für die Durchführung der eigentlichen Kontrollen vorzunehmen. Im Einzelnen gehörten dazu die Organisation der zukünftigen Kontrollen sowie der Beantwortung diverser Anfragen zu der Führung und Kontrolle der tierärztlichen Hausapotheken . Daneben wurden 4 anlassbezogene Kontrollen von tierärztlichen Hausapotheken durchgeführt . 2. Wie viele Beanstandungen wurden bei den Kontrollen Tierärztlicher Hausapotheken festgestellt? Bei den im 4. Quartal 2015 durchgeführten 4 anlassbezogenen Kontrollen wurden 3 kleinere Beanstandungen festgestellt, die während der Kontrollen oder kurz darauf von den für die tierärztlichen Hausapotheken Verantwortlichen abgestellt wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11346 3 3. In welcher Gesamthöhe (Euro) hat das LANUV Gebührenbescheide für die Überwachung der Tierärztlichen Hausapotheken im vierten Quartal zugestellt? Das LANUV hat im 4. Quartal 2015 keine Gebührenbescheide zugestellt. Da die Gebührenbescheide bis max. 3 Jahre nach der erfolgten Kontrolle rechtswirksam zugestellt werden können , entsteht dem Land NRW dadurch kein finanzieller Schaden. 4. Wurden die in Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3938 angekündigten Neueinstellungen vollumfänglich vorgenommen? Die im Jahr 2015 ausgeschriebenen sechs Tierarztstellen sind, wie in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3938 angekündigt, besetzt. 5. Kann die Landesregierung irgendeinen plausiblen Kausalzusammenhang zwischen den Fortschritten bei der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes und der Aufgabenverlagerung nachweisen? Da die Zuständigkeitsübertragung erst zum 1.Oktober 2015 erfolgte, kann kein Kausalzusammenhang zwischen den Fortschritten bei der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes und der Aufgabenverlagerung angenommen werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11346