LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11347 07.03.2016 Datum des Originals: 04.03.2016/Ausgegeben: 10.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4364 vom 29. Januar 2016 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/10948 Meldungen für Antibiotikadatenbank an privates Unternehmen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4364 mit Schreiben vom 4. März 2016 namens der Landesregierung beantwortete. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, Daten über ihre Tierhaltung und den Antibiotikaeinsatz an die zuständigen Veterinärbehörden zu übermitteln. Das letztlich zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat die Eingabe von schriftlichen Meldungen für die Antibiotikadatenbank jedoch zwischenzeitlich an eine private Firma übertragen. Diese Daten sind hochsensibel. Ein vertrauensvoller Umgang ist daher absolut unverzichtbar. Vorbemerkung der Landesregierung Nach §§ 58a und 58b des Arzneimittelgesetztes (AMG) sind die Halter, die landwirtschaftliche Nutztiere zum Zwecke der Mast halten, verpflichtet, Mitteilungen über die Tierbestände und über den Einsatz von Tierarzneimitteln bei den zuständigen Behörden abzugeben. Die Tierhalter haben die Möglichkeit, diese Mitteilungen direkt über Internet in die Antibiotikadatenbank im Herkunfts- und Informationssystem Tiere (HIT-TAM DB) einzugeben oder diese in schriftlicher Form als Brief, Fax oder E-Mail-Anhang an eine Regionalstelle zu schicken, die dann die Daten in der HIT-TAM DB erfasst. Mit der siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz vom 03.02.2015 wurde die Zuständigkeit für die Entgegennahme der schriftlichen Mitteilungen, die Erfassung und die Weiterleitung der Daten an die gemeinsame Stelle der Bundesländer nach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11347 2 den §§ 58a, 58b und 58c AMG im Land Nordrhein-Westfalen von den Kreisordnungsbehörden auf das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) übertragen. 1. Was waren die Gründe, die Eingabe sensibler und vertraulicher Daten an eine private Firma zu übertragen? Die Entgegennahme und Erfassung der schriftlichen Mitteilungen umfasst folgende Tätigkeiten : Entgegennahme der Erhebungsbögen einschließlich Dateneingabe, Überprüfung der Mitteilungen und deren Korrektur nach Rücksprache mit den Nutztierhaltern sowie Archivierung der Meldungen und Korrekturen. Diese Arbeiten fallen überwiegend in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.01. und vom 01.07. bis zum 31.07. für das jeweils vorangegangene Kalenderhalbjahr an. Nach dem 31.01. bzw. 31.07. eingehende Mitteilungen oder Korrekturen fristgemäß abgegebener Mitteilungen müssen ebenfalls bearbeitet werden, sind jedoch von der Anzahl geringer und über einen längeren Zeitraum verteilt. Für das 1. Halbjahr 2015 waren im Juli ca. 12.500 Datenbögen zu erfassen. Da es sich bei der Entgegennahme und Erfassung der schriftlichen Mitteilungen um eine überwiegend technisch-administrative Routinetätigkeit handelt , wurde entschieden, diese im Wege der Ausschreibung an einen Dienstleister zu vergeben . Das LANUV bleibt jedoch weiterhin Regionalstelle des Landes und trägt die fachliche Verantwortung. Der AKUNLV wurde hierüber mit der LT-Vorlage 16/3408 informiert. 2. Wie hat die Landesregierung dafür Sorge getragen, dass die Vertraulichkeit dieser Daten stets gewährleistet ist? Der Auftrag wurde vom LANUV an die Firma AFC Consulting vergeben. Die Firma AFC Consulting hat am 10.07.2015 eine schriftliche Datenschutzerklärung unter Bezugnahme auf das Datenschutzgesetz NRW und das Bundesdatenschutzgesetz für die Firma als solche und die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgegeben. Die Datenschutzerklärung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter. Durch die Zugangsbeschränkungen in der HIT-TAM DB ist sichergestellt, dass der jeweilige Nutzer auch nur die für seinen Aufgabenbereich erforderlichen Daten einsehen und bearbeiten kann. 3. Warum ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nicht in der Lage, mit den vorhandenen Ressourcen die eingehenden Meldungen zu verarbeiten ? Das LANUV war in der Lage, auch durch Mobilisierung fachfremder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , diese Aufgabe für den ersten und zweiten Erfassungszeitraum zu bewältigen. Auf Dauer erschien es nicht sinnvoll, eine Aufgabe, die wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben, überwiegend technisch-administrative Routinetätigkeit darstellt, im LANUV zu belassen und damit dortige anderweitig benötigte Ressourcen zu binden. 4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die durch die externe Erfassung der Daten entstehen? Die jährlichen Kosten betragen rd. 45.000,-- EUR. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11347 3 5. Inwieweit hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weitere externe Unternehmen mit Service-Aufgaben, wie dem Erfassen von Daten o.ä. beauftragt? Eine weitere Beauftragung externer Unternehmen mit Service-Aufgaben durch das MKULNV ist nicht erfolgt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11347