LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1141 15.10.2012 Datum des Originals: 12.10.2012/Ausgegeben: 18.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 446 vom 13. September 2012 des Abgeordneten Dr. Wilhelm Droste CDU Drucksache 16/896 Beratungs- und Unterstützungsangebote für Demenzpatienten und deren Angehörige Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 446 mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit einigen Jahren sind Demenzerkrankungen und die aus ihnen resultierenden Belastungen für Betroffene und deren familiäres Umfeld stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt . Zahlreiche Beratungseinrichtungen, oftmals getragen von Verbänden, Initiativen und Netzwerken sowie ehrenamtlich Tätigen, bieten in vielen Städten und Gemeinden des Landes , wie etwa in Ratingen, eine wichtige Hilfestellung für die Angehörigen von Demenzerkrankungen . Bei steigenden Fallzahlen von Demenzerkrankungen ist jedoch absehbar das Erreichen von Kapazitätsgrenzen in den Bereichen Beratung, Pflege und Betreuung zu befürchten . Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass die Zahl der Menschen mit Demenz zunehmen wird und dies zu einem erheblichen Handlungsbedarf führt. Umso bedauerlicher ist, dass die jüngste Reform der Pflege an einem fehlenden Konzept der Bundesregierung für eine dauerhafte Finanzierung der künftig weiter steigenden Ausgaben insbesondere auch für Menschen mit Demenz gescheitert ist. Insbesondere vertagte die Bundesregierung die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der es ermöglichen würde, Menschen mit Demenz endlich gleichberechtigt an den Leistungen der Pflegeversicherung teilhaben zu lassen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1141 2 1. Wie haben sich die Fallzahlen im Bereich der Demenzerkrankungen seit dem Jahr 2000 entwickelt? Genaue Fallzahlen von Menschen mit Demenz (MmD) liegen der Landesregierung nicht vor. Dies hat mehrere Gründe: - eine Diagnose kann zur Zeit nicht zweifelsfrei gestellt werden, - es besteht keine Pflicht zur Diagnosestellung über ein Ausschlussverfahren, - wirksame medizinisch-therapeutische Interventionen sind bisher nicht bekannt, die Motivation zu einer Diagnosestellung über ein Ausschlussverfahren sind demnach gering, - Demenz ist immer noch ein gesellschaftlich tabuisiertes Thema, wodurch die Motivation einer Diagnose noch weiter gesenkt wird, da Betroffene lediglich Restriktionen (z.B. Verlust des Führerscheins), jedoch keinen persönlichen Nutzen erwarten. Daher kann die Zahl der Menschen mit Demenz in NRW lediglich geschätzt werden. Von den 17,1 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern in Nordrhein-Westfalen sind 3,6 Mio. älter als 64 Jahre. International geht man auf Grundlage wissenschaftlicher Studien davon aus, dass die Zahl der Menschen mit Demenz 6,8% der über 64-Jährigen entspricht. Damit geht die Landesregierung für das Jahr 2011 von knapp 250.000 Menschen mit Demenz in NRW aus. Während Abbildung 1 die Entwicklung der Anzahl der Menschen mit Demenz seit dem Jahr 2000 veranschaulicht, sind in Tabelle 1 die der Schätzung hinterlegten Zahlen dargestellt . (Quelle: it.nrw, Ergebnis - 12411-05ir, Stand: 19.09.2012). Abbildung 1 geschätzte Anzahl der Menschen mit Demenz in NRW von 2000 bis 2011. Quelle: it.nrw, eigene Berechnung und Darstellung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1141 3 Bevölkerung insgesamt Bevölkerung >64 Jahre Schätzwerte: An- zahl MmD in NRW 2000 18.009.865 3.057.050 207.879 2001 18.052.092 3.133.563 213.082 2002 18.076.355 3.209.210 218.226 2003 18.079.686 3.291.750 223.839 2004 18.075.352 3.387.161 230.327 2005 18.058.105 3.481.163 236.719 2006 18.028.745 3.554.208 241.686 2007 17.996.621 3.587.086 243.922 2008 17.933.064 3.615.164 245.831 2009 17.872.763 3.637.438 247.346 2010 17.845.154 3.617.342 245.979 2011 17.841.956 3.623.923 246.427 Tabelle 1 Einwohnerzahl, Anzahl der Menschen älter als 64 Jahre und die geschätzte Anzahl der Menschen mit Demenz in NRW von 2000 bis 2011. Quelle: it.nrw, eigene Berechnung und Darstellung. 2. Inwieweit unterstützt die Landesregierung Kommunen, Verbände und ehrenamt- lich Tätige bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung von Angeboten für Demenzpatienten und deren Angehörige? Die zuvor beschriebene Entwicklung bedeutet eine große Herausforderung für die Kommunen , den Menschen mit Demenz und deren Angehörigen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Ein reines „Verwahren“ der Menschen mit Demenz entspricht weder den Wünschen der betroffenen Menschen, noch ist es mit dem Verständnis der Landeregierung von Menschenwürde vereinbar. Die Regierungsparteien haben sich daher in ihrem neuen "Koalitionsvertrag 2012 - 2017. Verantwortung für ein starkes NRW - Miteinander die Zukunft gestalten" auf eine Fortsetzung ihrer präventiven Politik geeinigt und bereits in der Präambel festgehalten: "Die Kommunen sind das Fundament unserer Gesellschaft. Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind Heimat der Menschen. Hier zeigt sich täglich, wie vielfältig und lebenswert unser Gemeinwesen ist. Die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben und die soziale und gesellschaftliche Teilhabe müssen deswegen dort gestaltet werden, wo die Menschen leben. … Wir werden die Voraussetzungen dafür gestalten, dass Menschen im Alter, bei Demenz oder bei Pflegebedürftigkeit selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung leben können." Nur in einem ressortübergreifenden, gemeinsamen Handeln kann dies gelingen - und genau hierzu ist die Landesregierung bereit. Die Rahmenbedingungen für Selbstbestimmung und soziale Teilhabe müssen dort vorhanden sein, wo die Menschen leben und auch im Alter leben wollen: In ihrem direkten Lebensumfeld , ihrem "Quartier". Deshalb werden wir die Entwicklung von Quartierskonzepten befördern, die eine Versorgungssicherheit im Wohnumfeld gewährleisten und unsere bisherigen Anstrengungen zur Umgestaltung der Wohnquartiere, ausgerichtet an den Bedürfnissen von älteren, in Mobilität oder Kognition eingeschränkten Menschen, intensivieren und dabei die Rolle der Kommunen nachhaltig stärken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1141 4 Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich für einen Paradigmenwechsel ein: weg vom weiteren Ausbau von Groß- und Sondereinrichtungen hin zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegearrangements, in denen der Mensch, seine individuellen Bedürfnisse und sein individueller Hilfebedarf im Mittelpunkt stehen. Selbstständiges Wohnen mit Versorgungssicherheit ist die Leitidee. Nur mit gut durchdachten , Quartierskonzepten, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen, können wir den älteren Menschen, den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Mobilitätseinschränkung ein selbstbestimmtes Leben zu Hause ermöglichen. Mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen werden neue Anforderungen an eine entsprechende Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Wohn- und Pflegeinfrastruktur gestellt. Um die Quartiere auf die neuen Herausforderungen des demographischen Wandels einzustellen, brauchen die Kommunen in NRW unterschiedliche Konzepte, die auf ihre jeweilige geographische Lage, auf die Zusammensetzung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner , ihre soziale und bauliche Infrastruktur, ihre wirtschaftliche Situation, lokale Traditionen , religiöse Bedürfnisse und auf die weiteren vorhandenen Versorgungsangebote abgestimmt sind. Hierbei wird die Landeregierung die Kommunen unterstützen - jedoch nicht mit einem „Ideal-Konzept“ oder "Patentrezept" für den Weg zu altengerechten Quartieren. Vielmehr wird sie ein Strategie- und Handlungspaket auf unterschiedlichen Ebenen entwickeln, in denen der Mensch und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt steht. Damit geht die Landesregierung neue Wege - keine Vorgaben, sondern die Kommunen, die Menschen vor Ort und ihre Interessenvertretungen bestimmen selbst, was sie brauchen. Dieser Prozess wird mehr als vier oder fünf Jahre dauern; es ist ein langfristiger Prozess. Für die Zielgruppe Menschen mit Demenz und deren Angehörigen kann dabei auf eine gute Basis aufgebaut werden: Das Land NRW hat im Jahre 2004 gemeinsam mit den nordrhein- westfälischen Pflegekassen die Landesinitiative Demenz-Service initiiert. Die Landesinitiative hat in den letzten Jahren viel erreicht, damit Demenzbetroffene und diejenigen, die sich um sie kümmern, in ihrem Wohnumfeld die Unterstützung zu finden, die sie benötigen. - 12 Demenz-Servicezentren haben einen regionalen Bezug und informieren Interessenten über wohnortnahe Beratungs-, Informations- und Schulungsmöglichkeit in der Region. - Ein weiteres Demenz-Servicezentrum richtet sich überregional speziell an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. - Eine zentrale Website informiert über Krankheitsbilder und grundsätzliche Fragen der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Demenz. - Eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen findet im ganzen Land statt. Die Landesinitiative informiert bzw. berichtet darüber. - Eine Online-Datenbank informiert über mehr als 4.000 Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz (www.demenz-service-nrw.de/angebotsverzeichnis). - Eine Broschürenreihe „Demenz-Service“ mit 13 Broschüren informiert Betroffene und Angehörige, ehrenamtlich und professionell Engagierte über Angebote und Möglichkeiten eines adäquaten Umgangs mit Menschen mit Demenz. Bisher wurden über 250.000 Exemplare kostenlos ausgegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1141 5 - Das Dialog- und Transferzentrum Demenz an der Universität Witten/Herdecke transferiert aktuelle Erkenntnisse der internationalen Wissenschaft und macht sie für alle Interessierten verständlich. Städte, Kreise, Gemeinden und andere Akteure werden heute durch die DemenzServicezentren und andere Akteure der Landesinitiative unterstützt, wenn sie die Situation von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen vor Ort entwickeln wollen. Neben fachlicher Beratung und Unterstützung bei demenzbezogenen Vorhaben bieten sie Moderation, Begleitung und fachliche Unterstützung von lokalen Demenz-Netzwerken an. Sie geben Hilfen bei der Erstellung von lokalen Demenz-Wegweisern oder der Entwicklung von Informations - und Schulungsmaßnahmen. Sie beraten Initiatoren niedrigschwelliger Hilfe- und Betreuungsangebote und vermitteln (potentielle) Kooperationspartner. Im Rahmen der Landesinitiative Demenzservice wurde eine Strategie entwickelt, die auf „Kooperation statt Isolation“ „Transparenz statt Konkurrenz“ sowie „gemeinsames Engagement statt gegenseitiger Abgrenzung “ setzt. Denn nur so kann den Herausforderungen des demografischen Wandels in einer Form begegnet werden, die den Betroffenen eine konkrete Hilfestellung bietet und gleichzeitig ungenutzte Potenziale und Synergien eines Hilfesystems mobilisiert, welches unter einem großen Finanzierungsdruck steht. Für Nordrhein-Westfalen lässt sich damit zusammenfassend sagen: Die Bürgerinnen und Bürger sind heutzutage wesentlich besser über alle mit einer Demenzerkrankung zusammenhängenden Fragen informiert und haben vergleichsweise gute Möglichkeiten sich über Unterstützungsangebote in ihrer Region zu informieren. Für freiwillig-ehrenamtlich Engagierte, die Leistungserbringer und Verantwortliche in den Städten, Kreisen und Gemeinden bestehen verbesserte Möglichkeiten der fachlichen Weiterqualifizierung und darüber hinaus der Kooperation mit anderen in lokalen DemenzNetzwerken . Gleichzeitig wurde ein hohes Maß an Transparenz über die Situation in den Regionen erreicht. Die Landesregierung hat erkannt, dass zu den Pflegenden Angehörigen über die in § 19 SGB XI genannten Personen hinaus Personen gehören, die den Pflegeprozess über die gesamte Palette der Pflegearrangements hinweg von der häuslichen bis hin zur stationären Pflege begleiten und aus Selbstverpflichtung nicht kommerziell, verlässlich, auf eine bestimmte Dauer Pflegeverantwortung / Pflegebegleitung für andere Menschen anbieten oder übernehmen, denen sie sich zugehörig fühlen. Aus der Perspektive einer umfassenderen Definition Pflegender Angehöriger wurde das Pflegeneuausrichtungsgesetz auf Bundesebene kritisch begleitet. Im Reformprozess des Landespflegegesetzes und der Neugestaltung der Pflegeberatungsstrukturen in NRW wird diese Perspektive berücksichtigt werden. Wir werden eine NRW-spezifische Übersicht zur Gesamtsituation Pflegender Angehöriger erstellen. Sie ist als erster Schritt erforderlich, um politische Initiativen passgenau ergreifen zu können. Wir werden diese Bestandsaufnahme zu Pflegenden Angehörigen und ihren Bedürfnissen , zu bestehenden Institutionen, Projekten und Beratungsstrukturen einerseits und andererseits der notwendigen Unterstützungsinfrastruktur erstellen zu lassen. Zur eigenverantwortlichen Teilhabe pflegender Angehöriger am Pflegegeschehen wollen wir den Aufbau von Vernetzungsstrukturen zur Stärkung der Interessen und Organisation der Selbsthilfe Pflegender Angehöriger kommunal flächendeckend voranbringen. Dabei werden wir bereits vorhandene Strukturen einbeziehen. Beim Aufbau, Etablierung und Verstetigung wollen wir die Partner in den Kommunen unterstützen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1141 6 3. Wie beurteilt die Landesregierung die in den einzelnen Städten des Kreises Mettmann bestehenden Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Demenzpatienten und deren Angehörige? Insgesamt ist der Kreis Mettmann bei dem Thema Demenz gut aufgestellt. Diese Einschätzung aus dem "Senioren- und Pflegeplan Kreis Mettmann 2011" (Seite 46) teilt die Landesregierung . Dieses Ergebnis ist in erheblichem Maße auf das Wirken des Demenz-Netzes im Kreis Mettmann in enger Kooperation mit der Landesinitiative Demenz-Service zurückzuführen . Im Kreis Mettmann gibt es in jeder der zehn Städte eine Demenzberatung und Gedächtnissprechstunden durch Fachärztinnen und Fachärzte (vgl. Abschlussbericht ALTERnativen 60 plus, Feb. 2010, S. 19). Laut Datenbank der Bezirksregierung über die Anerkennung von Hilfe- und Betreuungsangeboten nach § 45 b SGB XI können Menschen mit einer kognitiven Einschränkung im Kreis Mettmann aktuell 60 anerkannte Hilfe- und Betreuungsangebote nutzen, die von insgesamt 49 Dienstleistern angeboten werden. Diese hohe Zahl wird noch ergänzt durch weitere Angebote für Menschen mit Demenz, die keinen Antrag auf Anerkennung gestellt haben. Beispielsweise benötigen zugelassene Pflegedienste keine weitere Anerkennung , wenn sie spezielle Angebote für Menschen mit kognitiver Einschränkung abrechnen möchten. Neue Wohnformen können im Kreis Mettmann auch von Menschen mit Demenz genutzt werden: Insgesamt 35 Personen finden Raum in vier Wohngemeinschaften, speziell für Menschen mit Demenz. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den zukünftigen Bedarf an stationären Be- treuungsformen für Demenzpatienten in Ratingen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung den zukünftigen Bedarf an stationären Be- treuungsformen für Demenzpatienten in Heiligenhaus? Eine Identifizierung des Bedarfs an unterschiedlichen stationären Betreuungsformen ist nach Landespflegerecht Aufgabe der Kommunen. Hierzu sind im Landespflegerecht NW insbesondere die Instrumente der örtlichen Pflegekonferenzen und der Pflegeplanung vorgesehen . Grundsätzlich sieht die Landesregierung in den stationären Betreuungsformen lediglich ein Angebot von vielen. Die Menschen möchten so lange es eben geht in ihrer vertrauten Umgebung leben. Daher sollten die Menschen bei der Umsetzung dieses Wunsches unterstützt werden und nicht einseitig auf den Ausbau stationärer Betreuungsformen gesetzt werden . Insbesondere im Zusammenhang mit Demenz kann dabei die Tages- und Nachtpflege eine besondere Bedeutung einnehmen.