LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11411 08.03.2016 Datum des Originals: 07.03.2016/Ausgegeben: 11.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4427 vom 29. Januar 2016 der Abgeordneten Kristin Korte CDU Drucksache 16/11016 Erkennungsdienstliche Maßnahmen und Strafverfolgung bei Kleinkriminalität durch Flüchtlinge Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4427 mit Schreiben vom 7. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Einem Bericht der Kieler Nachrichten vom 28.01.2016 zufolge sollen sich die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft Anfang Oktober 2015 darauf verständigt haben, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. Dies gehe aus einem internen Polizeiprotokoll hervor. Wie die FAZ am 29.01.2016 berichtete, soll sich diese „Absprache“ lediglich auf erkennungsdienstliche Maßnahmen bezogen haben. Die Absprache besage, dass kleine Diebstähle oder Sachbeschädigungen durch Flüchtlinge, die Ersttäter sind und sich nicht ausweisen können, erkennungsdienstlich nicht weiter behandelt werden sollten. Verzichtet worden sei folglich nur auf Fotos und Fingerabdrücke der Betroffenen, nicht aber auf Maßnahmen der Strafverfolgung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11411 2 1. Existieren in Nordrhein-Westfalen ähnliche (interne) Protokolle/Erlasse/Verfügungen /Weisungen? Nein. 2. Sind der Landesregierung entsprechende „Absprachen“ in Bezug auf erkennungsdienstliche Maßnahmen auch aus Nordrhein-Westfalen bekannt? Nein. 3. Sind der Landesregierung entsprechende „Absprachen“ in Bezug auf Maßnahmen der Strafverfolgung aus Nordrhein-Westfalen bekannt? Nein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11411