LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 08.03.2016 Datum des Originals: 07.03.2016/Ausgegeben: 11.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 17 der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10043 Potenziale des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen erkennen und nutzen Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Große Anfrage 17 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, dem Finanzministerium, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizministerium, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz, dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend und Sport, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 2 Vorbemerkung der Großen Anfrage Der Radverkehr gewinnt seit den letzten Jahren in erheblichem Umfang an Bedeutung. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen das Fahrrad bei der täglichen Fahrt zur Arbeit, auf dem Schulweg, beim Einkaufen oder in der Freizeit. Laut „Mobilitätspanel Deutschland“ ist der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr zwischen 2002 und 2011 bundesweit von 9,5% auf 14,5% gestiegen. Unterstützt wird dieser Trend durch technische Innovationen wie Pedelecs und E-Bikes, die es für immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen attraktiv machen, auch längere Distanzen oder Steigungsstrecken mit dem Rad zurückzulegen. Die Vorteile des Radfahrens liegen auf der Hand: Beinahe alle Altersgruppen können das Rad nutzen. Es kann selbstbestimmte Mobilität im Alter sichern und unterstützt Kinder bei der Entwicklung der Motorik, des Konzentrationsvermögens und des Gleichgewichts- und Orientierungssinns . Regelmäßiges Radfahren beugt Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck und Übergewicht vor und wirkt sich positiv auf das Immunsystem aus. Radfahren fördert die individuelle Gesundheit und senkt damit öffentliche und betriebliche Krankheitsfolgekosten. Darüber hinaus ist das Radfahren – neben der Fortbewegung zu Fuß – die ökologisch sinnvollste Art der Mobilität. Es verursacht keine Lärm- und Schadstoffemissionen und nimmt – besonders im Vergleich mit dem motorisierten Individualverkehr – nur wenig versiegelte Fläche in Anspruch . Die Qualitäten und Vorteile des Radverkehrs kommen besonders im hochverdichteten Verkehr der Ballungsräume, Städte und verstädterten Regionen zur Geltung. Dort ist das Rad eine flexible, energie- und platzsparende Alternative zu anderen Verkehrsmitteln, besonders zum Auto. Auf Distanzen von bis zu fünf Kilometern ist es zudem auch das schnellste Verkehrsmittel . Radfahren bietet eine selbständige, individuelle und kostengünstige Mobilität und erfüllt damit ein zentrales Bedürfnis im Leben vieler Menschen. Aber auch in ländlichen Räumen kommt dem Fahrrad eine zentrale Bedeutung zu, nicht nur als Teil des touristischen Angebots. Denn sofern die Voraussetzungen stimmen, können auch viele Wege in ländlichen Räumen mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Und in Räumen mit topographisch schwierigen Bedingungen schaffen E-Bikes und Pedelecs neue Perspektiven für die Nutzung des Fahrrades im Alltagsverkehr. Vor allem in Ballungsräumen lässt sich derzeit eine tiefgreifende Veränderung des Mobilitätsverhaltens beobachten, in der das Fahrrad aufgrund seiner Vorzüge eine zentrale Rolle spielt. Um das Bedürfnis nach individueller, flexibler, schneller und bequemer Mobilität zu erfüllen, kombinieren die Menschen häufiger eine Vielzahl unterschiedlicher Verkehrsmittel je nach Bedarf oder Weg. Für längere Strecken können das der Regionalexpress, der Bus oder der Car- Sharing-PKW, für die kürzere Strecke das Leihfahrrad oder die eigenen Füße sein. Das Fahrrad ist aufgrund seiner Verbindung von Flexibilität und Schnelligkeit ein ideales Bindeglied dieser kombinierten Mobilität. Dieses wachsende Verständnis für die Vorteile des Radfahrens wird aller Voraussicht nach zunehmen. Gerade bei jungen Menschen hat der Prestigewert des eigenen PKW spürbar nachgelassen. Ein Auto zu besitzen, und jederzeit darüber verfügen zu können, steht für viele Menschen nicht mehr im Vordergrund. Die verstärkte Nutzung des Rades wird begleitet von Ansätzen für einen verkehrspolitischen Bewusstseinswandel: Stärker als früher wird das Fahrrad nicht auf sportliche oder touristische Zusammenhänge reduziert, sondern als vollwertiger Verkehrsträger begriffen. Vielerorts wächst die Bereitschaft, dem Rad politisch und planerisch die gleiche Priorität einzuräumen wie dem motorisierten Individualverkehr oder dem öffentlichen Personennahverkehr. So hat auch die Landesregierung mit dem Aktionsplan Nahmobilität und den zugehörigen Förderrichtlinien und -maßnahmen deutlich gemacht, dass die Gleichrangigkeit aller Verkehrsträger ein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 3 wichtiges verkehrspolitisches Ziel ist: An vielen Stellen werden Radwegenetze ausgebaut, Abstellanlagen und Reparaturwerkstätten werden eingerichtet und in nahezu allen deutschen Großstädten haben sich dezentrale Fahrradverleihsysteme etabliert. Neben der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur muss Verkehrspolitik künftig die verlässliche Vernetzung verschiedener Mobilitätsangebote stärker gewährleisten. Die Verbindung von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bike&Ride) ermöglicht es, die hohe Reisegeschwindigkeit und den Komfort von Bus und Bahn bei weiten Entfernungen zu nutzen und zugleich von der Flexibilität des Fahrrads zu profitieren. Dies erfordert allerdings, dass der Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln unkompliziert und reibungslos funktioniert. Um eine in diesem Sinne synergetische Weiterentwicklung der bestehenden Infrastruktur zu gewährleisten , können und sollen Land und Kommunen, die touristischen Angebote und die Verkehrsträger des ÖPNV auf die beteiligungsorientierte Fachkompetenz der Verbände und Interessengruppen der Radfahrerinnen und Radfahrer setzen. Für die gesellschaftliche Verankerung des Radverkehrs wird es mehr erforderlich sein, die Vertretungen von Älteren, Jugendräten, von Menschen mit Einschränkungen und von Migrantinnen und Migranten sowie gleichstellungspolitische Akteure in die Planungen einzubeziehen. Der Zuwachs des Radverkehrs ist auch ein Wirtschaftsfaktor. Mit einem bundesweiten Umsatz von rund 4 Milliarden Euro im Jahr 2013 kommt Fahrrädern, E-Bikes und Pedelecs in Deutschland auch eine erhebliche ökonomische Bedeutung zu. Ein zusätzlicher volkswirtschaftlicher Nutzen des Radfahrens ergibt sich darüber hinaus aus den vergleichsweise niedrigen Kosten für den Bau und die Unterhaltung der Radverkehrsinfrastruktur. Radfahren bedeutet Mobilität zu geringen gesellschaftlichen und individuellen Kosten. Selbst ein hochwertiges und gut ausgestattetes Fahrrad ist preisgünstig im Unterhalt. Der Radverkehr steht damit nahezu allen Einkommensgruppen offen. Dort, wo besonders Familien von Armut bedroht sind, können kommunale Tauschbörsen und Initiativen einen Beitrag dazu leisten, dass alle Kinder ein Fahrrad besitzen. Verkehrspolitisches Ziel muss es sein, allen Verkehrsteilnehmern das Radfahren zu ermöglichen. Ungeachtet dieser Vorzüge und einer insgesamt positiven Entwicklung des Radverkehrs bleiben nach wie vor viele seiner Potenziale ungenutzt. Dies betrifft besonders den Alltagsverkehr auf den Wegen zu Schule, Ausbildung, Arbeit oder zum Einkauf. Der überwiegende Teil der täglichen Fahrten im Kurzstreckenbereich wird nach wie vor mit dem Auto zurückgelegt, obwohl das Fahrrad und insbesondere auch das Pedelec erwiesenermaßen zu den schnellsten Verkehrsmitteln auf diesen Distanzen gehören. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 50% aller innerstädtischen Wege mit dem Rad zurückgelegt werden könnten. Ein wesentlicher Faktor, der Ausmaß und Häufigkeit der Radnutzung beeinflusst, ist die Verkehrssicherheit . Viele Menschen nutzen das Fahrrad nicht häufig, weil es Ihnen als zu gefährlich erscheint. Neben Fahrpraxis und Verkehrserziehung hängen das objektive und das subjektiv empfundene Gefährdungsrisiko im Radverkehr wesentlich von Zustand und Angebot der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur ab. Eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur umfasst sowohl das Radewegenetz selbst, als auch Verkehrsführung, Beschilderung, Beleuchtung, Vorrangregelungen und Abstellmöglichkeiten. Fahrradwege müssen zusammenhängend konzipiert und realisiert werden. Die Infrastruktur muss die unterschiedlichen Anforderungen von routinierten und schnellen Radfahrern ebenso wie die von langsamen Gelegenheitsfahrerinnen und -fahrern berücksichtigen. Dabei muss insbesondere die zunehmende Zahl von schnelleren und schwereren E-Bikes und Pedelecs berücksichtigt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 4 Entgegen steht dem oftmals die wachsende Flächenkonkurrenz der verschiedenen Verkehrsträger . In den hochverdichteten städtischen Planungsräumen ist es selten möglich, Auto, Fahrrad , ÖPNV und Fußgängern gleichberechtigt zu berücksichtigten. Eine planerische und verkehrspolitische Prioritätensetzung ist meist unvermeidlich. Um die vielfältigen Chancen möglichst allen Menschen zugänglich zu machen, soll diese Entscheidung künftig häufiger zugunsten des Radverkehrs ausfallen. Maßnahmen zur Stärkung der Radnutzung sind in der Regel relativ schnell realisierbar, effektiv und vergleichsweise preiswert. Aufgrund der hohen Verfügbarkeit von Fahrrädern entfalten sie zudem rasch Wirkung. Eine flächendeckende fahrradfreundliche Infrastruktur ist möglich. Die Fahrradnutzung im Rahmen einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik weiter zu steigern, muss ein besonders bedeutsames Ziel des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und seiner Kommunen sein. Das Fahrrad hat das Potenzial, sich für alle Generationen zu dem urbanen und touristischen Verkehrsmittel der Zukunft zu entwickeln. Es kann ein wesentliches Instrument sein, um allen Menschen eine umweltschonende, gesunde, preiswerte und flexible Mobilität zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung um Beantwortung der folgenden Fragen: Die Fragen werden wie folgt beantwortet: I. Grundlagen der Radverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen 1. Welches Leitbild liegt der Radverkehrspolitik der Landesregierung zugrunde? Die Grundlage der Radverkehrspolitik ist der Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität. Er basiert auf dem Konzept „Nahmobilität 2.0“ der Arbeitsgemeinschaft fußgänger - und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS). Der erste Aktionsplan des Landes aus dem Jahr 1999 war ausschließlich auf die Belange des Radverkehrs fokussiert. Mit dem Konzept „Nahmobilität“ werden auch die Ansprüche anderer, nicht motorisierter (Fort-) Bewegungsarten (Fuß-, Rollstuhl-, Rollator- und Radverkehr sowie per Inliner, Skates, Kickboards etc.) in den Handlungsrahmen mit einbezogen. Die zentralen Aussagen des Aktionsplans sind: Nahmobilität, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Motorisierter Individualverkehr (MIV) sind als gleichwertige Gruppen im Gesamtverkehr zu behandeln . Unabhängig davon kommt den Schnittstellen zwischen den Gruppen eine besondere Bedeutung zu. Hier können sich die Vorteile der verschiedenen Verkehrsarten ergänzen und so zu einem optimalen Ergebnis in der Reisekette führen. Energieverbrauch, Ressourcenschonung , Mobilitätskosten und vor allem Gesundheit sind wichtige Parameter für die Entwicklung Nordrhein-Westfalens. Aufgrund der großen Vorteile von mehr Nahmobilität in der Verkehrsmittelwahl (Modal Split) für all diese Bereiche muss regelmäßige, körperaktive Mobilität im Alltag die Basis der individuellen und gesamtstädtischen Mobilität bilden. Daraus resultierend soll es zum Primärziel einer jeden Kommune werden, dass sich Städte und Gemeinden, Stadtteile und Quartiere zu vitalen „Lebens- und Bewegungsräumen“ wandeln, in denen Bewegung nicht erzwungen wird, sondern aus einem Selbstverständnis und Gesundheitsbewusstsein erwächst und Freude macht. Unter diesen Umständen wird Nahmobilität zur Basismobilität, das heißt die meisten Wege werden zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 5 2. Welche qualitativen und quantitativen Ziele hat sich die Landesregierung für die Entwicklung des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen gesteckt? Quantitatives Ziel (Aktionsplan Nahmobilität): Steigerung des Radverkehrsanteils im kommunalen Modal Split auf durchschnittlich 25 % (inkl. Pedelecs) landesweit. Die Nahmobilität soll insgesamt auf einen Anteil von 60 % an den kommunalen Wegen wachsen. Qualitative Ziele (Aktionsplan Nahmobilität): Körperaktive Mobilität soll für alle Bürgerinnen und Bürger die Grundlage ihrer täglichen Bewegung werden. Ziel ist, dass Nahmobilität zur gesunden Basismobilität wird. Die verkehrsinfrastrukturellen und straßenverkehrsrechtlichen Bedingungen sind so attraktiv, dass ein Optimum an Fuß- und Radverkehr (Modal Split-Anteil von ca. 60 %) stattfinden kann. Die Voraussetzung dafür ist, dass die heutige primär auf die Belange des Kfz-Verkehrs ausgerichtete Infrastruktur zu einer, an dem Maßstab Mensch orientierten , Bewegung aktivierenden Verkehrsinfrastruktur transformiert wird. Allen Menschen muss diese Basismobilität in ihrem direkten Umfeld möglich sein, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dafür gilt es einen Bewegung aktivierenden, barrierefreien Verkehrs- und Lebensraum zu schaffen, der dazu einlädt, sich möglichst regelmäßig und häufig zu Fuß, mit dem Rad oder anderweitig zu bewegen. Es werden Wegesysteme mit zentralen Radschnellwegen geschaffen, die hinsichtlich Wegeführung, Ausgestaltung, Orientierung und sicherer Querungsstellen den Ansprüchen insbesondere älterer Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Kindern und Jugendlichen gerecht werden und ihnen eine unabhängige und eigenständige Mobilität erleichtern. Die zentralen Wege sind so dimensioniert , dass sie eine Option für schnelle, e-mobile Fahrräder sind. Über diese Wegenetze werden auch die (Stadtteil-)Zentren an die Wohngebiete angebunden, damit eine gefahrlose Bewältigung der täglichen Erledigungen gewährleistet ist. Dadurch bilden sie die Voraussetzung für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung. Sie ermöglichen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, soziale Kontakte und Unabhängigkeit von Auto und ÖPNV. Nahmobilität steht im Hinblick auf ihren verkehrlichen Stellenwert gleichrangig neben dem Öffentlichen Personennahverkehr und dem Motorisierten Individualverkehr. Dabei ist insbesondere die verstärkte Nutzung des Fahrrads auch in einem vorrangigen Interesse des Gesamtverkehrs . Mehr Radverkehr entlastet die Städte vor dem überbordenden Kfz-Verkehr und schafft damit wieder Freiräume für den Anteil des Kfz-Verkehrs, der nicht verlagerbar und für die Funktionsfähigkeit der Städte wirtschaftlich bedeutsam ist. Kinder und Jugendliche sollen elternunabhängig und eigenständig mobil sein. Sie können sich so körperlich und geistig gesund entwickeln, werden zur Selbstständigkeit erzogen und erfahren autounabhängige Mobilität. Eine für Kinder und Jugendliche gerechte Wegestruktur wird dabei nicht nur dem funktionellen Hauptanspruch nach Sicherheit gerecht, sondern bietet auch Begleitelemente, die zum Spielen, Balancieren und kurzweiligen Aufenthalt einladen. Nahmobilität leistet einen wesentlichen Beitrag zur CO2-, Luftschadstoff- und Lärmemissionsminderung – insbesondere in den Ballungsräumen. Wer sich mit dem Fahrrad durch die Städte in NRW bewegt, kann dies unter angenehmen und sicheren Bedingungen tun. Es macht Freude, möglichst störungsfrei auf abwechslungsreich gestalteten Wegen Rad zu fahren. Verkehrsflächenplanung und Straßenraumgestaltung erfolgen im Sinne einer städtebaulich integrierten Verkehrsplanung. Dank der Verknüpfung von hochwertigen touristischen Wegenetzen mit den kommunalen Radwegenetzen wird Touristen der Besuch von abseits gelegenen Zielen in Städten und Gemeinden erleichtert und den Einwohnern die Möglichkeit zur Naherholung mit dem Fahrrad deutlich vereinfacht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 6 3. Was unternimmt die Landesregierung, um diese Zielsetzungen zu erfüllen? Die Umsetzung der Ziele erfolgt über zehn Kernbausteine und zahlreiche Leitprojekte, die im Aktionsplan der Landesregierung beschrieben sind (siehe auch Antwort zu Frage I-9). 4. Wie werden die radverkehrspolitische Arbeit der Landesregierung und die damit verbundene Zielerreichung evaluiert? Die Zielerreichung wird im Wesentlichen über folgende Indikatoren beobachtet: Entwicklung Mitgliederzahlen der AGFS, Ergebnisse der Mikrozensuserhebung NRW in Bezug auf die Verkehrsmittelwahl von Pendlern, Ergebnisse kommunaler Modal Split-Erhebungen, Beteiligung von NRW-Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern an Aktionen wie „Stadtradeln“ und „Mit dem Rad zur Arbeit“, Fördermittelabruf der Kommunen / Investitionen in Radinfrastruktur, Ausbau der Radwege an Landes- und Bundesstraßen, Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans Nahmobilität. 5. Inwieweit wird die radverkehrspolitische Arbeit der Landesregierung auch unter dem Aspekt der unterschiedlichen Zielgruppenerreichung evaluiert? Siehe auch Antwort zu I-4. Aktuell strebt das Land über die AGFS ein Forschungsvorhaben zur Fahrradnutzung im Einkaufsverkehr des täglichen Bedarfs an. 6. Welche spezifischen Beiträge leisten die verschiedenen Ressorts der Landesregierung zur Zielerreichung? (bitte nach Ressorts und thematischen Bezügen aufschlüsseln ) MIWF: Einer der Forschungs- und Entwicklungs- (FuE-) Schwerpunkte des MIWF sind integrierte Mobilitätskonzepte. Um Menschen und Güter auch in Zukunft schnell, sicher und komfortabel, gleichzeitig aber auch effizient, emissionsarm und Ressourcen schonend zu befördern, müssen neue Ansätze für dieses Gesamtsystem entwickelt werden. Über die FuE-Ansätze des "Aktionsplans zur Förderung der Nahmobilität" hinaus wird hier das Zusammenwirken der einzelnen Verkehrsträger berücksichtigt. Z. B. widmet sich Innovation City Ruhr diesem Thema auf kommunaler Ebene. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage IV-20 verwiesen. StK: Im Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) wird der nichtmotorisierten Mobilität ein Vorrang eingeräumt. In Ziel 8.1-2 ist festgelegt, dass neue Verkehrsinfrastruktur im Freiraum nur in Anspruch genommen werden darf, wenn der Bedarf durch den Ausbau nicht gedeckt werden kann. Davon ausgenommen sind Infrastrukturen für die nichtmotorisierte Mobilität (z. B. Radverkehrsanlagen ), da sie als wesentliche Elemente einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung das Aufkommen des motorisierten Verkehrs, der mit Emissionen verbunden ist, reduzieren. MIK: Die Sicherheit der Menschen im Straßenverkehr genießt für die Polizei Nordrhein -Westfalen unverändert höchste Priorität. Die Größenordnung der Zahlen jährlich im Straßenverkehr verunglückender Menschen ist für die Polizei handlungsleitend . Die Polizei hat entsprechende Konzepte entwickelt, um den Opfer- und Verunglücktenzahlen wirksam und nachhaltig begegnen zu können. Spezifische LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 7 Fachkonzepte haben das Ziel, die Opfer- und Verunglücktenzahlen der Rad fahrenden zu verringern und sind speziell auf diese Form der Verkehrsteilnahme ausgerichtet. Im Rahmen der Kriminalprävention ergreift die Polizei Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Verhinderung von Fahrraddiebstählen. Teil dieser Maßnahmen sind die sicherheitstechnische und verhaltensorientierte Beratung von Bürgerinnen und Bürgern durch die Kriminalkommissariate Kriminalprävention/Opferschutz . Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und das Programm „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)“ stellen hierzu Präventionsmedien zur Verfügung. MFKJKS: Die Sportabteilung des MFKJKS hat im Frühjahr 2013 die "AG Bewegungsaktivierende Infrastruktur" ins Leben gerufen. Gemeinsam mit der AGFS, der Deutschen Sporthochschule Köln, dem Landessportbund NRW und den Ressorts MBWSV, MGEPA und MKULNV entwickelt die AG Konzepte für eine bewegungsaktivierende Infrastruktur. In diesem Zusammenhang wirkte die AG bei der Erstellung der Broschüre "Städte in Bewegung - Ideen für eine bewegungsaktivierende Infrastruktur" mit. Derzeit entwickelt die AG Aktionsformen, die sich u. a. auch damit befassen, das Radfahren als sportliche Aktivität / Alltagsmobilität und gesunde Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu bewerben. Darüber hinaus beteiligt sich das MFKJKS an den Ausrichtungen des AGFS- Kongresses auf der Fahrradmesse in Essen, um diese Ideen öffentlichkeitswirksam herauszustellen. MBWSV: Das MBWSV zeichnet insgesamt für den Aktionsplan Nahmobilität verantwortlich . Der Fokus liegt dabei auf der Umsetzung der 10 Kernbausteine (AGFS 100, Nahmobilität und Gesundheit, Die Landesregierung als nahmobilitätsfreundlicher Arbeitgeber, Radschnellwege, NRW initiativ, Verkehrssicherheit, Fußverkehr, Nahmobilität macht Schule, Topografisch benachteiligte Regionen fördern und Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen und Rollibikes im ÖPNV). Zum Umsetzungsstand dieser Kernbausteine siehe Antwort zu Frage I-9. Darüber hinaus verfolgt das MBWSV das Leitprojekt „Aufbau einer regionalen Koordination zur Beratung von Kommunen und Unternehmen in Bezug auf die Einführung eines strategischen Mobilitätsmanagements“. Hierzu wurde das frühere Netzwerk Verkehrssicheres NRW zum „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ weiter entwickelt. MWEIMH Der Radtourismus zählt in unserem Land zu den potenzialträchtigsten touristischen Segmenten. Die Verbesserung des radtouristischen Angebots wird vom MWEIMH mit erheblichen Mitteln gefördert. MKULNV Im Rahmen des NRW-PROGRAMM LÄNDLICHER RAUM 2014-2020 werden im Bereich der integrierten ländlichen Entwicklung auch Investitionen in touristische Infrastrukturen unterstützt. Hierzu gehörten und gehören auch künftig Maßnahmen zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur und des Radtourismus. Im Rahmen von Luftreinhalteplänen werden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs auf kommunaler und regionaler Ebene festgelegt und umgesetzt. 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Fahrradfreundlichkeit Nordrhein- Westfalens im Vergleich zu anderen Bundesländern? NRW ist das Fahrradland Nr. 1 in Deutschland. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 8 8. Woran macht sie diese Beurteilung fest? NRW hat sich dank der kontinuierlichen Arbeit über die vergangenen Jahrzehnte bei der Radverkehrsförderung einen qualitativen und organisatorischen Vorsprung gegenüber anderen Bundesländern erworben. Dies zeigt sich an verschiedenen Alleinstellungsmerkmalen, die sich NRW bei der Radverkehrsförderung erarbeitet hat: Die AGFS ist die erste, größte und am besten vernetzte Arbeitsgemeinschaft in Deutschland. NRW war das erste Bundesland mit einem Radroutenplaner, der vielen Nachfolgern in anderen Bundesländern als Vorbild gedient hat. NRW hat mittlerweile den zweiten Aktionsplan zur Förderung des Radverkehrs bzw. der Nahmobilität aufgelegt. 1995 wurde das Förderprogramm 100 Radstationen initiiert. Rund zwei Drittel aller Fahrradstationen in Deutschland liegen in NRW. Bei Radschnellwegen ist NRW ebenfalls Vorreiter. Die Landesregierung hat das Thema mit Hilfe der AGFS im Vergleich mit anderen Bundesländern am umfassendsten bearbeitet und damit weit nach vorne gebracht. Die Indizien dafür sind die Entwicklung von Mindeststandards für Radschnellwege, die Durchführung eines Planungswettbewerbs mit fünf Gewinnern sowie das bundesweit beispiellose Projekt Radschnellweg Ruhr, der mit einer geplanten Gesamtlänge von ca. 100 km von Duisburg nach Hamm führt. Ebenfalls einmalig ist die in Arbeit befindliche Gleichstellung von regionalen Radschnellverbindungen des Landes mit Landesstraßen im Straßen- und Wegegesetz NRW. Dies hat sogar international für Aufmerksamkeit gesorgt. 9. Wie ist der Umsetzungsstand des Aktionsplans Nahmobilität und wie bewertet die Landesregierung diesen Umsetzungsstand? Die Umsetzung des Aktionsplans erfolgt im Wesentlichen über zehn Kernbausteine: AGFS 100: Die Zahl der Mitglieder der AGFS soll bis 2020 auf 100 steigen. Umsetzungsstand: Am 01.01.2016 hat die AGFS 76 Mitglieder (2012: 66). Bewertung: Es wird davon ausgegangen, dass das Ziel bis 2020 voll erreicht wird. Nahmobilität und Gesundheit: Sport-, Gesundheits- und Verkehrsministerium sowie die AGFS kooperieren, um gemeinsam eine gesunde, Bewegung aktivierende Infrastruktur für Nahmobilität zu entwickeln. Umsetzungsstand: Es wurde eine ständige Arbeitsgruppe gegründet, der auch der Landessportbund NRW, das Umweltministerium und die Deutsche Sporthochschule Köln angehören . Aus der Arbeitsgruppe heraus entstand die Broschüre „Städte in Bewegung“, die Anfang 2015 veröffentlicht wurde und mittlerweile in 2. Auflage vorliegt. Ein gemeinsames Aktionsformat befindet sich in der Entwicklung (Stand 01/2016). Bewertung: Der Baustein wird bis 2020 umgesetzt. Die Landesregierung als nahmobilitätsfreundlicher Arbeitgeber: Die Landesregierung regt ihre Bediensteten durch Verbesserung der Bedingungen für Nahmobilität (z. B. funktionsgerechte Fahrradabstellanlagen, Umkleiden) dazu an, häufiger zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen. Aus den Praxiserfahrungen werden Handlungsempfehlungen für andere Arbeitgeber entwickelt. Bewertung: Der Baustein wird bis 2020 umgesetzt. Radschnellwege: Das MBWSV hat gemeinsam mit der AGFS einen Arbeitskreis initiiert, der sich mit der zukünftigen Ausgestaltung der Infrastruktur in Strecke und Knotenpunkten, die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 9 Verkehrsregelung und die Verkehrssicherheit sowie die Durchführung eines kommunalen Planungswettbewerbs „Radschnellwege“ befasst hat. Umsetzungsstand: Der Arbeitskreis hat zentrale Parameter und klar definierte Qualitätskriterien für Radschnellwege in NRW entwickelt. Auf Basis der Kriterien wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt, der fünf Radschnellwegprojekte prämierte. Die Gewinner erhalten eine Förderung in Höhe von 80 % für eine vertiefende Machbarkeitsstudie und bei entsprechenden Voten der betroffenen Räte und Kreistage, die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung . Der Wettbewerb wurde dokumentiert. Die AGFS hat im Frühjahr 2015 einen Planungsleitfaden zu Radschnellwegen herausgegeben. Der erste Bauabschnitt des Radschnellwegs Ruhr wurde Ende 2015 für den Verkehr freigegeben. Der AGFS-Kongress 2016 hat Radschnellwege zum Thema. Bewertung: Alle Vorhaben innerhalb des Bausteins wurden umgesetzt und die Ziele erreicht. NRW initiativ: Das Land startet folgende Initiativen: Vorschläge für eine nahmobilitätsfreundliche Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Überprüfung des Aktualisierungsbedarfs der Landesbauordnung in Bezug auf die stetig steigende Fahrradnutzung , zentrale Fuß- und Radwege werden bei wesentlicher Änderung bzw. Neuaufstellung von Regional- bzw. Landschaftsplänen qualifiziert dargestellt. Umsetzungsstand: Die Landesbauordnung wird aktuell überarbeitet. Mit der Inkraftsetzung wird für Ende 2016 gerechnet. Die Landesregierung bringt sich laufend in die Überarbeitung der StVO ein. Bewertung: Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich. Verkehrssicherheit: Erarbeitung von Planungs- und Maßnahmenvorschlägen sowie Kampagnen zur Sicherheit der Mobilität in der altersgerechten Gesellschaft, Vorschläge für eine Modifizierung des Unfallursachenkatalogs. Umsetzungsstand: Das Land hat über den Landesbetrieb Straßen NRW einen Leitfaden für die barrierefreie Straßenraumgestaltung erarbeitet und bereits in einer zweiten Auflage 2014 heraus gebracht. Die darin enthaltenen Kriterien sind zu berücksichtigen, um Fördermittel zu erhalten. Bewertung: Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich. Fußverkehr: Entwicklung eines Leitfadens „Nahmobilität im Quartier“ für die kommunale Praxis , Anpassung der Aufnahmekriterien der AGFS hinsichtlich des Fußverkehrs, Fortsetzung der AGFS-Kampagne „Nina fragt: Warum parkst Du auf meinem Weg?“ Umsetzungsstand: Die Aufnahme-Kriterien der AGFS wurden angepasst. Die AGFS-Kampagne „Nina“ gegen ordnungswidriges Parken im Umfeld von Grundschulen wurde fortgesetzt. Der Planungsleitfaden wird von der AGFS federführend entwickelt. Das Projekt wird 2016 begonnen . Bewertung: Die Projekte des Bausteins werden 2017 umgesetzt sein. Nahmobilität macht Schule: Rückgewinnung der eigenständigen und elternunabhängigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen. Initiierung eines Wettbewerbs der Maßnahmen, Kon- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 10 zepte und Strategien auszeichnet, die mehr Fuß- und Radverkehr bei Schülern erzeugen. Erhöhung der Wirksamkeit der Projekte durch Entwicklung einer begleitenden, landesweiten Kampagne. Darüber hinaus wird über das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ das Schulprogramm „Verkehrszähmer “ für Grundschulen verbreitet. Das Programm zielt auf die eigenständige Mobilität von Kindern auf ihren Schulwegen. Für jeden Weg, den die Kinder einer Schulklasse zu Fuß zur Schule kommen, bekommen sie einen Zauberstern zur Belohnung. Das Programm wird in ca. 30 Grundschulen in NRW durchgeführt. Derzeit wird eine Wirkungsabschätzung dazu durchgeführt . (siehe Antwort zu Frage VI-16). In Verbindung mit dem Programm „Verkehrszähmer“ ist die Einrichtung von Elternhaltestellen (Hol- und Bringzonen) in 300 bis 500 Metern Entfernung zum Schuleingang wirkungsvoll. Dies hat der ADAC in einer Untersuchung herausgefunden. Die Landesregierung unterstützt mit dem „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und der Landesverkehrswacht die Einrichtung von Elternhaltestellen . Die Landesverkehrswacht hat dazu ein „Haltestellen-Schild“ entworfen, das von Schulen angefordert werden kann. Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ bietet für interessierte Schulen Workshops zur Aufstellung von Schulwegplänen an. Die Aufstellung von Schulwegplänen ist in Grundschulen in NRW verpflichtend. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat im Jahr 2014 einen Leitfaden zur Erstellung von Schulwegplänen herausgegeben („Schulwegpläne leicht gemacht“). Über die Koordinierungsstellen des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ werden Workshops zur konkreten Umsetzung dieses Leitfadens angeboten. Zu weitere Schul-Projekten, die die Mobilität von Kindern auf dem Fahrrad unterstützen, siehe Antwort zu Frage VI-14. Umsetzungsstand: Der Wettbewerb sowie die Kampagne sind noch nicht begonnen worden. Das Programm „Verkehrszähmer“, Elternhaltestellen, die Workshops zur Erstellung von Schulwegplänen sowie die unter VI-14 genannten Fahrradprojekte sind laufende Angebote. Bewertung: Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich. Topografisch benachteiligte Regionen fördern: Förderung des Neubaus fehlender Fahrradinfrastruktur . Umsetzungsstand: In Wuppertal wurde die Nordbahntrasse mit Bundes- und Landesmitteln für die Fuß- und Radverkehrsnutzung ertüchtigt, die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft fördert die Vermarktung von ehemaligen Bahnflächen auch für Bahntrassen-Radwege. Die Region Bergisches Land beteiligt sich als Modellregion an der Förderoffensive des Bundes für E- Mobilität: Dort wird die Nutzung von für den Tourismus bereit gestellten Pedelecs für die Alltagsnutzung , z. B. als Zubringer zu Bahn und Bus, erprobt. Mit Mitteln der Städtebauförderung wurde das nicht mehr benötigte Gleis im Volmetal zwischen Schalksmühle und Brügge durch den Volmetalradweg ersetzt. Die AGFS erarbeitet ein Konzept, um gezielt Kommunen aus topografisch bewegten Regionen die Vorteile der Nahmobilitätsförderung zu verdeutlichen und sie als Mitglieder zu gewinnen. Dazu plant sie einen AGFS-Truck (Arbeitstitel). Er soll im auffälligen AGFS-Design, bestückt mit 15 bis 20 Pedelecs, u. a. topografisch bewegte Regionen in NRW besuchen und dort mit Probefahrten bei Bürgerinnen und Bürgern sowie der Kommunalpolitik für die Vorteile des Radfahrens werben. Bewertung: Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 11 Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen und Rollibikes im ÖPNV: Neu anzuschaffende ÖV-Fahrzeuge sollen mehr / größere Mehrzweckbereiche haben. Umsetzungsstand: Bei Neuausschreibungen von ÖV-Leistungen oder Investitionsentscheidungen im Fahrzeugbestand sind das Vorhandensein von adäquat dimensionierten Mehrzweckabteilen und ihre komfortable Zugänglichkeit wichtige Kriterien in der Entscheidungsfindung . Beim RRX wurden diese Kriterien schon vorbildlich berücksichtigt. Bewertung: Aufgrund der langen Produktions- und Investitionszyklen sowohl beim Schienenpersonennahverkehr als auch beim straßengebundenen öffentlichen Verkehr ist dies ein kontinuierlicher Prozess. 10. Wie beurteilt die Landesregierung rückblickend die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplanes 2002-2012 der Bundesregierung? Der Nationale Radverkehrsplan 2002-2012 wurde von dem damaligen Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig vorgelegt. Der Plan hatte zum Ziel, einen breiten gesellschaftlichen Dialog über neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Radverkehrsförderung zu initiieren, Handlungsempfehlungen zu geben und insgesamt einen Beitrag für ein fahrradfreundliches Klima auf Deutschlands Straßen und in den Städten und Gemeinden zu leisten. Aus Sicht der Landesregierung war die Vorlage eines Nationalen Radverkehrsplans ein erster wichtiger Schritt zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland. Positiv hervorzuheben ist die Einrichtung eines internetbasierten Informationsportals unter www.nrvp.de. Der Webauftritt stellt eine bundesweite Wissensplattform für die Akteure in Bund, Ländern, Kommunen sowie in der Privatwirtschaft mit Radverkehrsbezug dar. Weiterhin ist die Fahrradakademie besonders zu nennen . Damit stellt der Bund unter maßgeblicher Mithilfe des Deutschen Instituts für Urbanistik eine Fortbildungsplattform für alle Interessierten zur Verfügung, um alle Aspekte von der Infrastruktur über Service bis zu Information und Kommunikation zum Thema Radverkehr in den Fokus von Politik und Verwaltung zu bringen. Nicht erreicht wurde bisher eine angestrebte merkbare Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen. In einzelnen Städten und Regionen ist dies durch entsprechende Modal Split-Untersuchungen zwar nachzuweisen , auf das gesamte Bundesgebiet bezogen ist es noch nicht feststellbar. Dies kann jedoch an der doch eher unzureichenden Datenlage liegen. 11. Wie beurteilt die Landesregierung Umsetzungsstand und -perspektiven des Nationalen Radverkehrsplans 2020 der Bundesregierung? Aufgabe des Bundes ist es, die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Radverkehrs zu schaffen: Er fördert den Radverkehr in seiner Zuständigkeit als Gesetzgeber sowie als Straßenbaulastträger für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen. Er ertüchtigt Betriebswege entlang von Bundeswasserstraßen zu Zwecken des Radverkehrs. Im Zusammenhang mit seiner Verantwortung für eine nachhaltige Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik wirkt er mit dem Nationalen Radverkehrsplan zudem als Förderer, Impulsgeber, Moderator und Koordinator. Das Ziel des Nationalen Radverkehrsplans 2020 ist, den Radverkehrsanteil in ganz Deutschland deutlich zu steigern. Eine Quantifizierung erfolgt nur in dem Maße, dass ein Anteil von 15 % für möglich gehalten wird. Dies wäre eine Steigerung um 50 % gegenüber dem Jahr 2008. Damals lag der Modal Split-Anteil des Radverkehrs bei 10 % (Mobilität in Deutschland LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 12 (MiD) 2008, Ergebnisbericht, Bonn/Berlin 2010). Einen Hinweis darauf, ob eine deutliche Steigerung erreicht wird, werden die Ergebnisse der MiD 2016 geben. Die Ziele, die sich NRW gesetzt hat (s. Antwort zu Frage I-4), sind konkreter und ambitionierter. Aus Sicht der Landesregierung wäre ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes beim Bau überregionaler Radschnellwege, wie dem Radschnellweg Ruhr, angebracht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Entflechtungsmittel zukünftig entfallen. 12. Wie wirkt sie an den radverkehrspolitischen Zielsetzungen auf Bundesebene mit? Die Landesregierung ist im Beirat Radverkehr des Bundesverkehrsministers sowie im Bund- Länder-Arbeitskreis Fahrradverkehr vertreten. Hierüber gibt sie ihr Know-how an andere Länder und den Bund weiter. Das Gleiche gilt für die Beteiligung der Landesregierung in der Verkehrsministerkonferenz . 13. Hält es die Landesregierung für möglich, den Anteil des Radverkehrs am Modal Split bis 2020 deutlich zu erhöhen? Ja. 14. Hält es die Landesregierung für möglich, den Anteil des Radverkehrs bei Logistikdienstleistungen bis 2020 deutlich zu erhöhen? Die Fragen 14-16 werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Entwicklung hin zu einem höheren Anteil des Radverkehrs bei Logistikdienstleistungen könnte nach Einschätzung der Landesregierung durchaus in den nächsten Jahren feststellbar sein. Eine deutliche Erhöhung des Radverkehrs bei Logistikdienstleistungen bis 2020 hält die Landesregierung jedoch nicht für wahrscheinlich. Eine Warenzustellung per Lastenrad ist lediglich auf der "letzten Meile" in den Innenstädten praktikabel. Gegenwärtig existieren verschiedene Modellprojekte in einzelnen Großstädten (z. B. das Netzwerk Cargobike in Dortmund, ein Modellprojekt der IHK in Köln und ein überregionales Modellvorhaben der Stadt Herne). Auch die Ergebnisse des EU-Projektes Cyclelogistics (2011-2014) deuten auf ein hohes Potenzial des Radverkehrs bei Logistik-Dienstleistungen in städtischen und verdichteten Räumen hin. Danach könnten 25 % des Zustellverkehrs bis zu einer Entfernung von 7 km und einem Transportgewicht von 250 kg per Fahrrad durchgeführt werden. Es ist zu erwarten, dass das Potenzial des Lastentransports mit dem Fahrrad durch die Entwicklung der E-Bikes gefördert wird. Hierdurch werden längere Strecken, größere Transportvolumen und eine schnellere Zustellung ermöglicht. Die zweijährige Studie des BMVI „Ich-ersetze-ein-Auto“ (2012-2014) untersuchte bundesweit mit 40 Lastenrädern in 9 Städten im Kurierdienst mit minutiösen Aufzeichnungen deren Alltagstauglichkeit . Danach könnten 42 % der mit einem Pkw abgewickelten Kurier-Aufträge und 19 % der daraus resultierenden Fahrleistung mit Elektro-Lastenrädern ersetzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die erwähnten Studien auf ein eher theoretisches Potential abzielen. Ausschlaggebend hingegen ist die Frage nach der tatsächlichen Umsetzung, d. h. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 13 der unternehmerischen Entscheidung über den Einsatz von Lastenfahrrädern - die betroffenen (Logistik-) Unternehmen müssen die theoretischen Möglichkeiten auch nutzen. Als Hindernis für einen großflächigen Einsatz von Lastenrädern werden vor allem die Personalkosten (kleinere Liefermengen benötigen mehr Fahrer) oder eine fehlende Infrastruktur (z. B. Depots/Abholstellen) gesehen. Die Landesregierung geht insofern und im Hinblick auf den extrem kurzen Zeitrahmen nicht davon aus, dass die theoretisch möglichen Potentiale bis 2020 auch Realität werden. 15. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage I.14 16. Wenn ja, wie? Siehe Antwort zu Frage I.14 17. Wie beurteilt die Landesregierung das Potenzial des Radverkehrs für die Erreichung der Klimaschutzziele des Landes? Im Klimaschutzplan fußen die Ziele der Landesregierung für den Sektor Verkehr auf der "Zielperspektive Nahmobilität 2.0" des Aktionsplans Nahmobilität der Landesregierung. Der starke Zuwachs der Anteile des nichtmotorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehr hat dabei einen hohen Stellenwert. Dies findet insbesondere in folgenden Strategien des Klimaschutzplans Niederschlag: LR-KS4-S21 Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr LR-KS4-S30 Integrierte Stadt- und Verkehrsplanung LR-KS6-S52 Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den Rad- und Fußverkehr sowie den ÖPNV Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Klimaschutzplan NRW wurden Szenarienrechnungen vorgenommen, um das Potenzial im Klimaschutz zu ermitteln. Hierbei ist auch die Verschiebung des Modal Split im Personenverkehr in Richtung Radverkehr auf 22 % bis zum Jahr 2030 eingeflossen und im Kontext eines insgesamt energieeffizienteren Verkehrs wird eine CO2-Minderung von 40 % im nordrhein-westfälischen Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 als möglich angenommen: https://www.klimaschutz.nrw.de/dokumente/wissenschaftliche-begleitung / 18. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über quantifizierbare Auswirkungen einer prognostizierten Zunahme des Radverkehrs u. a. auch auf die Schadstoff- und Lärmemissionen vor? Die Verlagerung von Pkw-Verkehr auf den Radverkehr bewirkt einen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs und damit der Lärm- und Luftbelastung (Feinstaub und Stickstoffoxide ). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 14 Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Klimaschutzplan NRW wurden Szenarienrechnungen vorgenommen, um das Potenzial von Klimaschutzmaßnahmen zu ermitteln (siehe Antwort zu Frage I-17). Die Auswirkungen eines veränderten Modal Split auf die NOx-Emissionen in NRW werden derzeit in einem Gutachten zur NOx -Minderungsstrategie mit untersucht. Über die Quantität dieser Auswirkungen liegen Erkenntnisse aus der Studie des Umweltbundesamtes „Potenziale des Radverkehrs für den Klimaschutz“ Texte 19/2013: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/4451.pdf 19. Über welche Finanzierungswege (z. B. Radwegebau an Landesstraßen, Kommunaler Straßenbau, ÖPNV-Förderung, Städtebauförderung, EFRE-Förderung) erfolgen Förderungen bzw. Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen zur Verbesserung des Radverkehrs? a) Radwege an Bundesstraßen Seit 1981 besteht ein Radwegeprogramm für Bundesstraßen. Das Programm sieht sowohl den nachträglichen Anbau von Radwegen an vorhandene Bundesstraßen als auch den Bau von Radwegen im Rahmen von Ausbau-/Neubaumaßnahmen vor. Der nachträgliche Anbau von Radwegen bildet hierbei den Schwerpunkt. b) Radwege an Landesstraßen Der Bau von Radwegen an Landesstraßen kann im Landeshaushalt insgesamt aus vier Titeln finanziert werden: b1) Kapitel 09 150, Titel 777 11 - Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen - Aus diesem Titel werden Maßnahmen zur Erhaltung von Radwegen sowie kleinere Vorhaben, soweit diese ohne umfangreiche Veränderung des Straßenkörpers und ohne größeren Grunderwerb möglich sind, finanziert. b2) Kapitel 09 150, Titel 777 12 - Um- und Ausbau von Landesstraßen bis zu 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme - Aus diesem Titel wird der nachträgliche Anbau von Radwegen an vorhandene Landesstraßen ohne gleichzeitige Veränderung der Fahrbahn und der Bau von Radwegen im Zusammenhang mit Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen finanziert. b3) Kapitel 09 150, Titel 777 13 - Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans - Aus diesem Titel werden die Vorhaben des Landesstraßenausbauplans finanziert. Ein Teil dieser Mittel fließt ebenfalls in den Radwegebau, und zwar dann, wenn im Zusammenhang mit dem Bau oder Ausbau der Fahrbahn auch ein Radweg angelegt wird. b4) Kapitel 09 150, Titel 777 14 - Radwegebau an bestehenden Landesstraßen - Dieser Titel ist im Landeshaushalt 1996 erstmals ausgebracht worden. Hauptsächlich soll hier der nachträgliche Anbau von Radwegen (ohne Ausbau der Fahrbahn) finanziert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 15 c) Förderung des kommunalen Radverkehrs Hier stehen den Gemeinden und Kreisen des Landes im Verkehrsbereich zwei Förderzugänge offen: Zum einen können Radwege an verkehrswichtigen Straßen bis zum Jahr 2019 aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes und ergänzender Landesmittel (Kapitel 09 140 Titel 883 14 bzw. 883 15) gefördert werden, wenn der Bau von Radwegen im Zusammenhang mit dem Neuoder Anbau einer verkehrswichtigen Straße erfolgt. Zum anderen stellt das Land im Rahmen der Nahmobilitätsförderung Fördermittel zur Verfügung (Kapitel 09 140 Titel 883 61). Hier werden neben dem Bau oder Ausbau von Radwegen auch Fahrradstraßen, Wegweisungssysteme sowie Radfahr- und Schutzstreifen, Fahrradstationen und vieles andere mehr gefördert. Siehe auch Antwort zu Frage III-4 bzw. Tabelle 2 zu III-4. d) Förderung der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Nahmobilität Aus dem Kapitel 09 140 Titel 633 61 wird die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW unterstützt. e) Verkehrssicherheitsarbeit Aus dem Kapitel 09 140 Titel 536 70 werden öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zum Thema Verkehrssicherheit auf dem Rad gefördert. Auch das aus diesem Titel geförderte „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ sowie die Landesverkehrswacht setzen sich stark für das Thema Radverkehrssicherheit ein. f) Radwegebau an Bundeswasserstraßen Der Bau bzw. Ausbau von Bundeswasserstraßen begleitenden Betriebswegen für Zwecke des Fahrradverkehrs wird von Seiten der Bundeswasserstraßenverwaltung unterstützt. g) Bike & Ride-Anlagen an ÖPNV-Haltestellen Gemäß § 12 ÖPNVG NRW können die Zweckverbände des ÖPNV (Nahverkehr Westfalen- Lippe, Nahverkehr Rheinland, Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR) aus ihrem Anteil an der pauschalierten Investitionsförderung Bike & Ride (B+R) – Anlagen an Haltestellen des SPNV und an Stadtbahnhaltestellen für den vereinfachten Umstieg vom Rad auf den ÖPNV fördern. In diesen Fällen sind meist Kommunen die Antragsteller. Gefördert werden i. d. R. 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Das ÖPNVG NRW bietet grundsätzlich auch einen Förderzugang zur Finanzierung nach § 13 ÖPNVG NRW. Am Beispiel des Nahverkehr Rheinland (NVR) wird derzeit ein neuartiges mit ÖPNV-Ausweisen nutzbares Fahrrad-Sharing-System der Kölner Verkehrsbetriebe AG in Köln gefördert. Gefördert wird die Infrastruktur des Leihfahrradsystems an Haltestellen bzw. Verkehrsstationen des ÖPNV durch den NVR als „öffentliches Fahrradverleihsystem“ (kommunaler ÖPNV mit 89 Haltestellen und 1.040 B+R-Stellplätzen; SPNV mit 11 Haltestellen und 160 B+R-Stellplätzen ) mit einem Förderhöchstbetrag je Anlage bzw. Stellplatz. h) Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des nationalen Radverkehrsplans Hier unterstützt der Bund (BMVI) seit 2004 mit Hilfe von Finanzierungsbeiträgen gezielt Aktionen der Länder und Kommunen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 16 i) Kommunalrichtlinie (Klimaschutz) Der Bund (BMUB) fördert lokale Radweglückenschlüsse und andere klimarelevante Projekte für den Radverkehr im Rahmen der Kommunalrichtlinie. j) Tourismusförderung Radtouristische Projekte (Infrastruktur, Marketing, Netzwerke, Dienstleistungen) werden vom MWEIMH landesweit mit EFRE-Mitteln gefördert. In den Grenzregionen von NRW zu den Niederlanden und zu Belgien sind zahlreiche radtouristische Projekte über INTERREG gefördert worden. In den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ werden GRW-Mittel für radtouristische Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt. k) Umwelt Das Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL) läuft Ende 2015 als Programm aus. Bereits 2015 sind keine neuen Radverkehrsprojekte im Rahmen des ÖPEL bewilligt worden. In 2015 fließen lediglich noch Reste aus den bewilligten mehrjährigen Projekten ab. l) Ländliche Räume Im Rahmen des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2014-2020", des Operationellen Programms 2014-2020 für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), können im Rahmen von LEADER auch einzelne Fördermaßnahmen mit Bezug zum Radverkehr gefördert werden, wenn sie der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie der jeweiligen LEADER-Region dienen. Auch im Rahmen der Teilmaßnahme "Investitionen in dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen" kann prinzipiell ein Förderung vom Maßnahmen mit Bezug zum Radverkehr (z. B. Radwegbeschilderungen) erfolgen. Einen eigenen Förderschwerpunkt zur Förderung des Radverkehrs gibt es im NRW-Programm "Ländlicher Raum 2014-2020" nicht. m) Städtebauförderung Im Rahmen der Städtebauförderung werden Maßnahmen der integrativen Stadtentwicklung und Stadterneuerung gefördert. Dabei haben integrative Gesamtmaßnahmen vorrangige Bedeutung , bei denen sich die Gemeinden auf die Handlungsräume der Region mit interkommunalen Strategien der Innenstädte und Ortskerne mit Leerstandsproblemen einschließlich der Neunutzung innerstädtischer Brachflächen sowie der Stadtteile mit sozialen und strukturellen Problemen konzentrieren. Gegenstand der Förderung kann, soweit es zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erforderlich ist, unter anderem die Herstellung oder Änderung örtlicher öffentlicher Straßen und Wege, einschließlich Radwegen sein. Bei der Konzeption für umfassende bauliche und funktionale Aufwertung des jeweiligen Gebietes sind unter anderem die Ergebnisse einer stadtklimatischen Verbesserung zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes so erfolgt, dass alle Menschen unabhängig von Alter und körperlichen Einschränkungen öffentliche Gebäude, Straßen, Wege und Plätze selbstständig und uneingeschränkt nutzen können. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Mittel der Städtebauförderung nur eingesetzt werden können, sofern eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist (Subsidiaritätsprinzip). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 17 n) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) des Bundes in Verbindung mit dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein- Westfalen (KInvFG NRW) sind Förderungen von kommunalen Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs als Investitionen im Förderbereich Luftreinhaltung möglich. Zum Hintergrund: Mit dem KInvFG hat der Bund 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen für die Jahre 2015 bis 2018 bereitgestellt. Die davon auf Nordrhein-Westfalen entfallenden rd. 1,126 Mrd. Euro wurden auf Grundlage des KInvFG NRW den betroffenen Kommunen pauschal zur Verfügung gestellt. In wie weit diese Mittel zur Verbesserung des Radverkehrs oder in andere, nach dem KInvFG zulässige Maßnahmen, eingesetzt werden, liegt in der Entscheidung der einzelnen Kommune. 20. Welche Finanzmittel – ggf. mit einem Anteil des Radverkehrs und ggf. inklusive darauf bezogene Einnahmen von EU oder Bund – standen für den Radverkehr jeweils über die in der vorangegangen Frage beschriebenen verschiedenen Finanzierungswege jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 zur Verfügung? Welche Finanzmittel wurden jeweils abgerufen bzw. für Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs verwendet? Wie aus der Antwort zu Frage I-19 ersichtlich ist, bestehen sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten , den Radverkehr zu fördern. Nicht zu allen Fördermöglichkeiten bestehen EDV-technisch auswertbare Statistiken. Soweit erfasst, werden diese in den Tabellen zu I-20 und I-21 dargestellt. Zu den übrigen Politikfeldern können folgende Aussagen getroffen werden: Aus Sicht des ÖPNV kann eine differenzierte Antwort nicht gegeben werden, da der Radverkehr nicht separat gefördert wird. Beispielsweise sind im Landeshaushalt 2015 zur Förderung des ÖPNV und des SPNV nach §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW u.a. 99.084.600,00.- € aus Mitteln des Regionalisierungsgesetzes (RegG) und 129.760.500,00.- € aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) etatisiert. Aus diesen Mitteln erhalten die Zweckverbände ihren Anteil zur Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW in Höhe von derzeit jährlich min. 120 Mio. €. Die Verwendung der Mittel nach § 12 ÖPNVG liegt in der alleinigen Verantwortung der Zweckverbände . Eine feste Zuordnung von Mitteln zu B+R-Maßnahmen besteht nicht. Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs können Gegenstand der Städtebauförderung im Rahmen integrierter Gesamtmaßnahmen sein; ein für diesen Zweck ausgewiesener Mittelansatz besteht weder, noch existiert eine dahingehende Statistik oder Berichtspflicht. Im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher Lippe (ÖPEL) des MKULNV standen im Zeitraum 2010 - 2014 insgesamt 51,4 Mio. € Fördermittel in NRW zur Verfügung. Davon sind 17,4 Mio. € für den Radverkehr verwendet worden. Da es im NRW-Programm "Ländlicher Raum 2007-2014" keine Fördermaßnahme gab, die explizit der Förderung des Radverkehrs dient, stand auch kein eigenes Finanzbudget für solche Maßnahmen zur Verfügung. Hinweis: Die im Rahmen von LEADER bzw. im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung geförderten Projekte mit Bezug zum Radverkehr sind in der Anlage Tabelle zu I-20 und I-21 enthalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 18 21. Welche Finanzmittel – ggf. mit einem Anteil des Radverkehrs und ggf. inklusive darauf bezogene Einnahmen von EU oder Bund – stehen für den Radverkehr jeweils über die in der vorangegangen Frage beschriebenen verschiedenen Finanzierungswege jeweils in den Jahren 2015 ff. (voraussichtlich) zur Verfügung? Soweit möglich sind die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Haushaltsmittel in der Tabelle zu I-20 und 21 aufgeführt. Darüber hinaus bleibt Folgendes anzumerken: Im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms 2014 - 2020 für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (OP EFRE NRW) sind innerhalb der Prioritätsachsen (1) " Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation", (3) "Förderungen der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen" und (4) "Nachhaltige Stadt und Quartiersentwicklung " sind Absichten für Fördermaßnahmen mit Bezug zum Radverkehr bekannt. Zum jetzigen Zeitpunkt können aber keine Aussagen zu erfolgten Förderbescheiden und damit zu den Finanzmitteln getroffen werden. Ein festes Budget für den Radverkehr gibt es im Rahmen des OP EFRE nicht. Auch im NRW-Programm "Ländlicher Raum 2014-2020" gibt es kein eigenes Budget für den Radverkehr. Bei LEADER entscheidet die lokale Aktionsgruppe (LAG) der jeweiligen LEA- DER-Region aufgrund eigener Projektauswahlkriterien, welche Fördermaßnahmen zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen sollen. Das ÖPEL lief Ende 2015 als Programm aus. Bereits 2015 sind keine neuen Radverkehrsprojekte im Rahmen des ÖPEL bewilligt worden. In 2015 sind lediglich noch Reste aus den bewilligten mehrjährigen Projekten abgeflossen. Bezüglich Maßnahmen des ÖPNV und der Städtebauförderung siehe Antwort zu Frage I-20. 22. Wie hoch ist der Umfang der über die Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau für die nächsten Jahre eingeplanten / beantragten Fördermaßnahmen mit Radverkehrsbezug ? Wie verhält sich dies zu den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln und zu den weiteren eingeplanten / beantragten Maßnahmen ohne Radverkehrsbezug ? Von den für das Jahresprogramm 2016 eingeplanten 90 Maßnahmen mit einem Gesamtzuwendungsvolumen in Höhe von 60,42 Mio. € weisen 29 Maßnahmen mit einem Zuwendungsvolumen von 30,37 Mio. € einen Radverkehrsbezug auf. Der Radverkehrsanteil am Zuwendungsvolumen , der je nach Maßnahme naturgemäß sehr unterschiedlich ausfällt, ist EDVtechnisch nicht erfasst und kann daher nicht beziffert werden. Darüber hinaus sind nach derzeitigem Stand (Dezember 2015) 553 Maßnahmen mit einem Gesamtzuwendungsvolumen in Höhe von 796,88 Mio. € bei den Bezirksregierungen zur Förderung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau angemeldet. Ob und ggf. inwieweit diese Maßnahmen einen Radverkehrsbezug haben, ist EDV-technisch ebenfalls nicht ermittelbar. Eine aktengestützte manuelle Auswertung kann angesichts der Vielzahl der Maßnahmen und der derzeitigen Arbeitsbelastung von den Bezirksregierungen auch im Rahmen der Beantwortung einer Großen Anfrage nicht geleistet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 19 23. Wie hoch waren seit 2010 (nach Jahr) bzw. sind (voraussichtlich in Zukunft) die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für Maßnahmen mit Radverkehrsbezug an Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen? Welche Mittel (nach Jahr) wurden abgerufen? Dem Land NRW werden die Mittel für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesfernstraßen bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des dem Bund zur Verfügung stehenden Gesamtplafonds zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind zweckgebunden. Die verausgabten Mittel entsprechen in der Höhe den vom Bund zugewiesenen bzw. vom Land NRW abgerufenen Mitteln. In welcher Höhe der Bund dem Land NRW voraussichtlich in der Zukunft Mittel für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesfernstraßen zur Verfügung stellen wird, ist nicht bekannt. Die getätigten Ausgaben in den Jahren 2010 bis 2015 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle: Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung an Bundesstraßen 2010 in Mio. € 2011 in Mio. € 2012 in Mio. € 2013 in Mio. € 2014 in Mio. € 2015 in Mio. € Ausgaben 6,8 8,5 11,2 9,7 8,2 9,8 24. Wie hoch waren seit 2010 (nach Jahr) bzw. sind (voraussichtlich in Zukunft) die Ausgaben des Bundes für Maßnahmen mit Radverkehrsbezug an Bundeswasserstraßen in Nordrhein-Westfalen? Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Höhe der Ausgaben des Bundes für Maßnahmen mit Radverkehrsbezug an Bundeswasserstraßen in NRW vor. Sowohl die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen als auch der hieran evtl. liegenden Betriebswege/Radwege stehen in der alleinigen Zuständigkeit der Bundeswasserstraßenverwaltung. 25. Wie beurteilt die Landesregierung die wirtschaftliche Bedeutung des Radverkehrs , inklusive Produktion, Handel, Reparatur und sonstige Dienstleistungen für das Land? Die Fragen I-25 bis I-27 werden zusammenfassend beantwortet: Raumbezogene Zahlen, die die wirtschaftliche Bedeutung des Radverkehrs verdeutlichen, liegen nur für das Bundesgebiet insgesamt vor. Der Umsatz der Fahrrad-, Teile- und Komponentenindustrie in Deutschland belief sich nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes im Jahre 2014 geschätzt auf 4 bis 5 Milliarden Euro, davon rund 2 Milliarden für Fahrräder und E-Bikes (Umsatzsteigerung von 2013 nach 2014 um ca. 9,6 Prozent). Auch beim Absatz, der 4,1 Millionen verkaufte Fahrräder und E-Bikes umfasste (+7,9 Prozent), konnte die Fahrradindustrie deutlich zulegen. Die deutsche Fahrradwirtschaft hat im Jahre 2014 rund 1,19 Millionen Fahrräder und E-Bikes exportiert. Das ist ein Plus von 4,6 Prozent gegenüber 2013. Laut ADFC steht die Fahrradbranche für 278.000 Arbeitsplätze (Mitte 2013). Darüber hinaus unterstreichen die wirtschaftliche Bedeutung des Radverkehrs in Deutschland auch die 153 Millionen Tagesreisen und die 22 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Fahrradtouristen (Daten: Grundlagenstudie des Deutschen Tourismusverbandes e.V. "Radtourismus in Deutschland", Jahr 2009). Dazu wurden 9,1 Milliarden Euro Bruttoumsätze inklusive Reisekosten und Investitionen für den Radtourismus in Deutschland getätigt. Über die positiven Auswirkungen der Radnutzung auf die Gesundheit der Mitarbeiter entstehen weitere betriebsund auch volkswirtschaftliche Vorteile. Eine vom niederländischen Verkehrsministerium in Auf- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 20 trag gegebene Studie belegt, dass es bei regelmäßiger Radnutzung der Beschäftigten zu weniger Fehlzeiten in den Unternehmen und damit verbunden zu geringeren Aufwänden für Lohnfortzahlungen sowie Produktivitätseffekten kommt. Dies könnte langfristig auch Auswirkungen auf die Abgabenhöhe haben und zu einer Entlastung der Sozialversicherungssysteme führen. Weltweit technisch führende Unternehmen der Fahrradwirtschaft haben ihren Sitz in NRW. Dazu gehören Busch + Müller in Meinerzhagen für Fahrradbeleuchtung, Tubus in Münster für Gepäckträger, Hebie in Bielefeld für Ketten- und Radschützer, SKS in Sundern für Radschützer und Luftpumpen, Schoberer Rad Messtechnik (SRM) in Jülich für Leistungsmessung, Zweipluszwei in Köln für Kinderanhänger, Hasebikes in Waltrop für Spezialräder, ABUS in Wetter für Fahrradschlösser, Schwalbe in Reichshof für Fahrradreifen und -schläuche, WSM Walter Solbach Metallbau für Fahrradabstellanlagen oder Efbe Prüftechnik in Waltrop. Im Raum Bielefeld ist die letzte noch nennenswerte Fahrradrahmenproduktion in Deutschland. Mittelständische Fahrradhersteller gibt es im Raum Bielefeld, Münsterland und Köln. Mit der Zweiradeinkaufsgenossenschaft ZEG sitzt in Köln der größte deutsche Einkaufsverband, dem 960 von 3.800 Fahrradhändler in Deutschland angeschlossen sind. Auch der Fahrradhandel, der immerhin noch zu 80 % (Quelle: ZIV) von Fachhändlern betrieben wird, ist in NRW stark vertreten. Im sich wandelnden Industrieland NRW bieten außer den technisch führenden Herstellern auch die Fahrradwerkstätten des Fahrradhandels technische Arbeitsplätze, die zudem einen vergleichsweise niedrigen Qualifizierungsanspruch haben. 26. Welcher Anteil des nordrhein-westfälischen Bruttoinlandsprodukts wird in direktem Zusammenhang mit der Fahrradproduktion, dem Fahrradhandel und -reparaturdienstleistungen , dem Fahrradverkehr oder anderen unternehmerischen Tätigkeiten mit Bezug zum Fahrrad erwirtschaftet? Siehe Antwort zu Frage I-25. 27. Wie viele Beschäftigte sind in den genannten Bereichen in Nordrhein-Westfalen tätig? Siehe Antwort zu Frage I-25. 28. Welche Rolle spielt der Radverkehr nach Auffassung der Landesregierung für eine positive Entwicklung der nordrhein-westfälischen Quartiere? Das Quartier ist für seine Bewohnerinnen und Bewohner das unmittelbare, persönliche Lebensumfeld . Wohnen, Versorgen und soziale Interaktion finden hier statt. Im Quartier bewegen sich die Menschen hauptsächlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad, es ist der primäre Raum für Nahmobilität und Bewegung. Damit sind neben den städtebaulichen Maßnahmen und der Sicherstellung bezahlbaren Wohnens, verkehrliche Maßnahmen, die Fußwege und Radverkehr ermöglichen, die Grundlage für eine gesunde, urbane Quartiersentwicklung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 21 29. Inwiefern findet diese Auffassung konkreten Niederschlag in der Verkehrs- und der Quartierspolitik der Landesregierung? Im Rahmen der Wohnraumförderung, der Städtebauförderung und der Förderung der Nahmobilität werden in den Quartieren der Städte und Gemeinden auch konkrete Projekte zur Verbesserung der öffentlichen Räume für den Fuß- und Radverkehr und damit die mobilitätsfreundliche Quartiersentwicklung gefördert. Einige Beispiele aus der Städtebau- und Wohnraumförderung 2015 sind Der innerhalb des Stadterneuerungsgebietes „Mülheim Innenstadt“ liegende Teil des Radschnellwegs Ruhr durch das Ruhrgebiet, der hier als Quartiersradweg und Aufenthaltsbereich angelegt ist; die „Nordbahntrasse Wuppertal“, die als 23 km lange multifunktionale Fuß- und Radwegeverbindung mehre Quartiere vernetzt, die mit Städtebauförderungsmitteln aufgewertet werden; der Ausbau von Grünwegen und die Entwicklung strategischer Wegeverbindungen mit Leitsystemen für Rad- und Fußgängerverkehr im Rahmen der sozialen Stadt Viersen Südstadt in Bochum der Geh- und Radweg zum Eisenbahnmuseum - und aus der Wohnungsbauförderung die Unterstützung der Mobilität in der Flüssesiedlung durch Entwicklung einer zielgruppen- und quartiersbezogenen Nahmobilität durch Kooperation mit dem Fahrradverleih Nextbike und Carsharing, in Bielefeld die Aufwertung der Innenstadt durch Neugestaltung des Neumarktes und Anlage einer Fuß-/ Radwegeverbindung zwischen Kesselbrink und Ostbahnhof der „Lohberg Corso“ in Dinslaken, ein als großzügige Promenade gestalteter 1,6 km langer kombinierter Fuß- und Radweg, der das Kreativquartier Lohberg durchkreuzt und in das Wegenetz des Emscher Landschaftsparks übergeht und eine Anbindung an die Römer-Lippe-Route erhält; in Coesfeld der Ausbau des Rad- und Fußwegenetzes in Herzebrock-Clarholz die Aufwertung der Fuß- und Radwegverbindung an der Gräfte in Meinerzhagen der Umbau und die Aufwertung des Rad- und Fußwegenetzes zwischen Bahnhof und Innenstadt. Über die konkreten Maßnahmen hinaus enthält die BauO NRW die Pflicht, bei der Errichtung baulicher Anlagen Fahrradabstellplätze herzustellen und leistet somit einen wesentlichen Beitrag für den Radverkehr in NRW. Auf Tagungen wird auf die Bedeutung der Nahmobilität für die Lebensqualität im Quartier hingewiesen . Als Beispiel ist zu nennen der Kongress „Das Quartier: urban, grün und nahmobil“ der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW im Februar 2015, der aus unterschiedlichen Blickpunkten Maßnahmen für eine zukunftsfähige Quartiersentwicklung aufgezeigt hat (http://www.agfs-nrw.de). Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ berät Kommunen in der konkreten Umsetzung lokaler Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität in den Quartieren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden in Publikationen gute, quartiersbezogene Beispiele für eine gesunde und zukunftsfähige Mobilität für alle vorgestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 22 Die Quartiersakademie Nordrhein-Westfalen bietet in Veranstaltungen „Bürger machen mobil“ eine Austauschplattform für zivilgesellschaftliche Initiativen an, die sich für Radwege und Nahmobilität in ihren Quartieren einsetzen. Unterstützt werden damit auch der kontinuierliche Erfahrungsaustausch und die Vernetzung des entsprechenden bürgerschaftlichen Engagements (www.nrw-urban.de). 30. Inwiefern berücksichtigt die Landesregierung in ihrer Radverkehrspolitik die besonderen Anforderungen des ländlichen Raums? Im ländlichen Raum sind die Sicherstellung der Daseinsgrundvorsorge und die Steigerung bzw. der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen zentrale Handlungsmotive. Durch die Förderung von Radschnellwegen und ihrer geplanten Aufnahme als Radschnellverbindungen des Landes in das Straßen- und Wegegesetz NRW zur Verbesserung der Anbindung von ländlichen Regionen sowie die Stärkung des Radtourismus werden diese Handlungsmotive in die Radverkehrspolitik gespiegelt. Radschnellwege kommen durch ihre Gestaltung gerade den Ansprüchen an das Fahren von Pedelecs entgegen. In der Kombination von Radschnellwegen und Pedelecs steigt die Reichweite von Fahrradfahrern auf 15 km pro Strecke. Damit können sie eine wichtige Funktion als Zubringer zum ÖPNV einnehmen, dessen Qualität im ländlichen Raum in der Fläche teilweise nicht befriedigend ist. Landkreise, die Mitglied in der AGFS sind, verstehen ihre Mitgliedschaft auch als Impulsgeber für die kreisangehörigen Kommunen und setzen sich dort für die Belange des Radverkehrs ein. Die touristische Entwicklung des ländlichen Raums zählt zu den Zielsetzungen des Masterplans Tourismus NRW. Seit der Förderperiode 2007-2013 werden masterplan- konforme, radtouristische Projekte im ländlichen Raum verstärkt gefördert. Sie steigern das touristische Angebot und tragen dazu bei, die Mobilität der Gäste zu verbessern. Profitieren können davon auch andere touristische Segmente wie zum Beispiel der Naturtourismus, der Gesundheitstourismus oder der Kulturtourismus, deren Potenziale im ländlichen Raum auch auf dem Fahrrad erlebbar gemacht werden und zusätzliche Gäste anlocken. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt des NRW-PROGRAMM LÄNDLICHER RAUM 2014- 2020 im Bereich der integrierten ländlichen Entwicklung. Damit trägt das Programm den gemeinsamen Plattform der Landesregierung und den Leitthemen für die EU-Fonds mit Blick auf Regionen im Strukturwandel umfassend Rechnung. Für die ländlichen Räume geht es hier insbesondere um die Bewältigung des demografischen Wandels. Es gilt Lebensqualität unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu bewahren, indem Anpassungen und Innovationen für die Daseinsvorsorge (Versorgungsstrukturen, digitale Teilhabe, Kinder- und Jugend, Gemeinschaftseinrichtungen, Ortsbild, Mobilität etc.) unterstützt werden. Hierzu gehörten und gehören sicherlich auch künftig Maßnahmen zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur und des Radtourismus (S. Antworten zu Fragen I 19-21). II. Bedingungen des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen 1. Wie hat sich der landesweite Anteil des Radverkehrs am Modal Split seit 2005 entwickelt ? (Bitte aufschlüsseln nach Kurz-, Mittel-, Langstrecken) Es liegen keine landesspezifischen Daten vor. Die Entwicklung des Modal Split des Verkehrsaufkommens (Anteil Anzahl Wege je Verkehrsmittel) in Deutschland ist für die Jahre 2005 – bis 2013 in der folgenden Tabelle dargestellt. Eine jährliche Differenzierung nach Wegelängen liegt nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 23 Modalsplit des Verkehrsaufkommens (Prozent) (Differenzen in den Summen durch Rundung) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Personen insgesamt 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Nach Hauptverkehrsmittel: Fußwege 22,9 22,3 21,7 22,6 21,5 22,3 21,1 20,6 22,3 Fahrradwege 12,0 11,5 10,4 10,9 11,8 11,3 14,7 13,2 12,9 MIV-Wege (Pkw als Fahrer, Mitfahrer, Krad) 53,9 55,4 56,6 54,7 54,6 54,4 52,9 54,1 52,4 ÖV-Wege (Bus, Straba, U-/S-Bahn, Zug) 9,8 10,4 10,7 11,2 11,5 11,7 10,9 11,7 12,1 Sonstige (Schiff, Flugzeug, Taxi usw.) 1,3 0,4 0,6 0,6 0,6 0,3 0,4 0,3 0,2 Quelle: Deutsches Mobilitätspanel Nach Wegelängen differenzierte Zeitreihen liegen nicht vor. In der Untersuchung „Mobilität in Deutschland“ (2008) stellten sich die Modal Split Anteile für das Fahrrad differenziert nach Wegelängen wie folgt dar: Wegelänge Anteil Fahrrad (Prozent) < 1km 14 1 bis < 2 km 18 2 bis < 5 km 11 5 bis <10 km 5 10 bis <20 km 3 20 bis <50 km 2 >50 km 1 Der Anteil der mit dem Fahrrad zurückgelegten Wegelänge an der gesamten am Tag zurückgelegten Wegelänge liegt stabil bei rund 3 %. 2. Wie hat sich der Wegeanteil des Radverkehrs in den Kreisen und Kreisfreien Städten seit 2005 entwickelt? (bitte getrennt aufschlüsseln) Es liegen keine entsprechend differenzierten Daten vor. Einzelne Modal Split-Untersuchungen in den NRW-Kommunen haben keine generelle Aussagekraft. Nach Mobilität in Deutschland (MiD 2008) beträgt der Fahrradanteil an den Wegen in Kernstädten sowie in verdichteten und ländlichen Kreisen gleichermaßen 10 %. 3. Wie haben sich Wegelängen und -häufigkeiten einzelner Bevölkerungsgruppen (u.a. Männer/Frauen, Kinder, Berufstätige) seit 2005 entwickelt? Es liegen keine entsprechend differenzierten Daten vor. Nach den MiD-Erhebungen der Jahre 2002 / 2008 ergeben sich folgende Anhaltspunkte: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 24 • Wegelängen gesamt: 11,2 km / 11,5 km • Wegelängen Radverkehr: 3,6 km / 3,2 km • Wegehäufigkeiten (Anzahl der Wege pro Person und Tag): 3,3 / 3,4 (Männer 3,5; Frauen 3,3) 4. Wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen nutzen regelmäßig das Rad? NRW-spezifische Daten liegen nicht vor. Nach der bundesweiten Untersuchung Mobilität in Deutschland von 2008 nutzen junge Menschen (Jahrgang 1990 und später) das Fahrrad häufiger (80 % regelmäßige Nutzung), alte Menschen (Jahrgang 1929 und davor) nutzen das Rad seltener (20 % regelmäßige Nutzung). Nach dem Fahrrad-Monitor Deutschland nutzen 57 % der Deutschen das Fahrrad mindestens mehrmals im Monat (siehe Antwort zu Frage II-5). 5. Für welche Zwecke wird das Rad wie oft genutzt? (bitte aufschlüsseln nach Häufigkeit, Zweck, Distanz, Alter, Geschlecht) Zur Fahrradnutzung gibt es nur bundesweite Daten, die auf NRW mit seinem Mix aus Ballungsräumen und dünner besiedelten Flächen, Flachland und Mittelgebirgen übertragbar sind. Die aussagekräftigsten Daten liefert der Fahrrad-Monitor Deutschland. Diese repräsentative Online-Befragung lässt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) alle zwei Jahre vom Sinus-Institut durchführen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Die letzten vorliegenden Daten stammen aus 2013. Die Ergebnisse von 2015 werden erst in 2016 vorliegen. Das Fahrrad ist nach dem Auto (Note 1,8) das beliebteste Verkehrsmittel in Freizeit (Note 2,5) und Verkehr (Note 2,7), knapp vor Flugzeug, Motorrad, Motorroller, ÖPNV (Note 3,2) und Zug. Häufigkeit der Nutzung: - Insgesamt 57 % der Deutschen nutzen das Fahrrad überhaupt, 32 % häufig: 9 % täglich, 23 % mehrmals pro Woche und 25 % mehrmals im Monat (9+23+25 = 57 %) - 47 % nutzen das Fahrrad als Verkehrsmittel, 27 % häufig: 9 % täglich, 18 % mehrmals pro Woche und 20 % mehrmals im Monat (9+18+20 = 47 %). - 44 % nutzen das Fahrrad als Freizeitgerät, 18 % häufig: 3 % täglich, 15 % mehrmals pro Woche und 26 % mehrmals im Monat (3+15+26= 44 %). - 30 % der Deutschen würden das Fahrrad in Zukunft gerne häufiger nutzen, aber 37 % auch das Auto. Alter: Insgesamt 32 % nutzen das Fahrrad täglich (9 %) oder mehrmals pro Woche (23 %), als Verkehrsmittel oder als Freizeitgerät. Davon sind: - bis 30 Jahre: 39 % - 30-49 Jahre: 32 % - 50-65 Jahre: 28 % LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 25 Geschlecht: Insgesamt 32 % nutzen das Fahrrad täglich (9 %) oder mehrmals pro Woche (23 %), als Verkehrsmittel oder als Freizeitgerät. - Nur Frauen: insgesamt 27 %, täglich 8 % und mehrmals pro Woche 19 %. - Nur Männer: insgesamt 38 %, täglich 11 % und mehrmals pro Woche 27 %. Zweck: Das Fahrrad wird genutzt für: 62 % : Einkäufe / Erledigungen 59 % : Ausflüge 35 % : abends, Treffen mit Freunden 27 % : als Sport 25 % : Fahrt zur Arbeit 10 % : Fahrt zu Schule / Ausbildungsstätte 35 % nutzen das Fahrrad für den Weg zur Arbeit oder zu Schule und Ausbildungsstätte. Von diesen kombiniert ein Drittel (33 %) Fahrrad und ÖPNV. Distanzen: Die Distanzen, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, liegen zwar nur für die Fahrten zu Arbeit oder Ausbildungsstätte vor, doch sind diese für die Nutzung des Fahrrades als Verkehrsmittel für alle Alltagswege aussagekräftig. Die durchschnittliche Fahrrad-Distanz liegt bei 5,6 km. 0-2 km: 23 % 2-5 km: 38 % 5-10 km: 26 % 10-15 km: 9 % über 15 km: 4 % Das heißt: 61 % der Wege mit dem Fahrrad sind kürzer als 5 km. 35 % sind zwischen 5 und 15 km lang. Mit dem vermehrten Einsatz des E-Bikes dürfte sich der Anteil der längeren Distanzen erhöhen. 6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Motive regelmäßiger Radnutzung vor? Laut Fahrradmonitor Deutschland 2013 sind die Hauptgründe für eine regelmäßige Fahrradnutzung : gesundheitliche Gründe (60 %), die Umweltfreundlichkeit (57 %), Kostenersparnis (48 %), Spaß (38 %), bessere Parkmöglichkeit (33 %) und Flexibilität (29 %) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 26 7. Welche Erhebungen wie beispielsweise „Mobilität in Deutschland (MiD)“ oder „Mobilität in Städten – SrV“ stellen für Nordrhein-Westfalen entsprechend informative Datengrundlage dar? Die Studien "Mobilität in Städten" stellen Datengrundlagen für spezielle Fragen im engeren räumlichen Kontext dar. Nur bei den Städten, die sich innerhalb der jeweiligen Studie beteiligt haben liegen Daten vor, die über die Fahrradnutzung Aussagen zulassen. Es ist damit kein landesweiter Durchschnitt ermittelbar. "Mobilität in Deutschland" stellt einen eher breiten Ansatz dar um Aussagen zur Nutzung der verschiedenen Verkehrsträger treffen zu können. Hierbei wird jedoch immer nur nach dem Hauptverkehrsmittel gefragt. Kombinierte Verkehre die mit kleineren Teilstrecken z. B. das Fahrrad beinhalten, werden hierbei nicht erfasst. Das von der AGFS entwickelte Befragungsdesign wird seit 2010 in den Mitgliedskommunen eingesetzt und beinhaltet u.a. auch die mit verschiedenen Verkehrsmitteln absolvierten Teilstrecken. Deshalb hält die Landesregierung diese Ergebnisse für realitätsnäher. Eine weitere Informationsquelle ist das Deutsche Mobilitätspanel. Um künftig differenzierte eigene Auswertungen durchführen zu können, wurde im Rahmen der neuen Untersuchung „Mobilität in Deutschland“ (2016) in Kooperation mit den SPNV-Zweckverbänden eine eigene Landesstichprobe beauftragt. Die Ergebnisse werden jedoch erst ab 2017 vorliegen. 8. Wie viele Fahrradzählanlagen sind in Nordrhein-Westfalen in welchen Städten installiert und sind sie nach Ansicht der Landesregierung geeignet Informationen zur Radnutzung der Bevölkerung zu gewinnen sowie die Wahrnehmung des Radverkehrs positiv zu beeinflussen? Es existiert keine Statistik über vorhandene Fahrradzählstellen in NRW. Großstädte wie Köln Düsseldorf und Münster, aber auch die touristische "Radregion Rheinland", setzen Dauerzählstellen jedoch teilweise schon seit Jahren ein, um konkrete Nutzerzahlen zu ermitteln. Im Bereich des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW ist geplant, ca. 10 Dauerzählstellen einzurichten . Die erste Dauerzählstelle hiervon wurde im Dezember 2015 an der L 19 in Erkelenz installiert. Dauerzählstellen und Haushaltsbefragungen im Rahmen von Modal Split-Erhebungen ergänzen sich und lassen Rückschlüsse auf die Nutzung des Fahrrades zu. Durch die unmittelbare Wiedergabe der Zählergebnisse in Form von Fahrradbarometern kann der Bevölkerung die Bedeutung des Radverkehrs verdeutlicht werden. Dies motiviert zur Nutzung des Fahrrades. 9. Wie hat sich der Anteil des elektrisch unterstützten Radverkehrs (Pedelecs/E- Bikes) seit 2008 entwickelt? Wie wird sich dieser Bereich nach Auffassung der Landesregierung in den kommenden Jahren entwickeln? Die E-Bike Verkäufe in Deutschland sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. 2008: 110.000 Stück 2009: 150.000 Stück 2010: 200.000 Stück 2011: 330.000 Stück 2012: 380.000 Stück 2013: 410.000 Stück LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 27 2014: 480.000 Stück Für 2015 wurden 520.000 Stück erwartet. Mittelfristig ist mit einem Anteil von 10 % am Gesamtbestand der Fahrräder zu rechnen. 10. Welche Auswirkungen wird nach Auffassung der Landesregierung eine Zunahme des auch elektrisch unterstützten Radverkehrs auf das Verkehrssystem und die Infrastrukturplanung, insbesondere der Bemessung von Straßen, in Nordrhein- Westfalen haben und welche Potenziale ergeben sich hieraus für eine ressourcenschonende Verkehrsplanung? Die Zunahme des auch elektrisch unterstützten Radverkehrs erfordert vielerorts eine entsprechende bauliche Anpassung der Radverkehrsinfrastruktur. Auf Grund des zu erwarteten steigenden Radverkehrsanteils und wegen der höheren Geschwindigkeiten, die sich mit Pedelecs erreichen lassen, müssen Radverkehrsanlagen breiter und mit größeren Kurvenradien geplant werden. Die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen berücksichtigen dies bereits. Die Mindeststandards der Landesregierung für Radschnellwege tragen dem ebenfalls schon Rechnung. Pedelecs erhöhen insbesondere in Kombination mit Radschnellwegen die Reichweite der Radfahrenden auf bis zu 15 km pro Strecke. Berücksichtig man, dass die Hälfte aller Kfz-Wege kürzer als 5 km ist, können viele Wege auf den Radverkehr verlagert werden. Im ländlichen Raum kommt dem elektrisch unterstützten Fahrrad eine wichtige Funktion als Zubringer zum ÖPNV zu. 11. Welche qualitativen Entwicklungen des Radnutzungsverhaltens lassen sich nach Ansicht der Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren feststellen? Die Nutzung des Fahrrades ist leicht, aber spürbar gestiegen, vor allem im Alltag. Das Potenzial zur weiteren Steigerung ist noch erheblich. Anhaltspunkte dafür sind: - Das Fahrrad hat in den vergangenen 10 Jahren eine neue gesellschaftliche Akzeptanz erfahren. Es ist wieder schick und es gehört zum guten Ton, Rad zu fahren. Attraktive Alltagsräder belegen dies. Fahrräder in Schaufensterdekorationen sind up to date. - Es wird mehr Geld beim Fahrradkauf ausgegeben. Der Durchschnittspreis ist weiter gestiegen und lag im Jahr 2014 über alle Fahrradverkäufe bei 528 Euro (Quelle: ZIV), für höherwertige Fahrräder bei 1.145 Euro (Quelle: VSF Verbund Service Fahrrad), für E-Bikes bei 2.351 Euro (Quelle: SAZbike). - Hinderungsgrund für ein teureres Fahrrad und mehr Radnutzung im Alltag sind in Ballungsräumen häufig das Diebstahlrisiko und der Mangel an sicheren Abstellplätzen. - Der Boom des E-Bikes fördert die Nutzung des Fahrrades und erweitert dessen Mobilitätsradius . Das schlägt sich derzeit noch nicht in den Nutzungszahlen nieder, wird in den kommenden Jahren aber auch statistisch bemerkbar sein. - Bisher geht die Radnutzung bei Senioren mit zunehmendem Alter zurück. Mit dem E-Bike bleiben Senioren länger fahrradmobil. - Der Radverkehr wird durch den E-Antrieb schneller, bisher ohne eine feststellbare Zunahme des Unfallrisikos. Dies stellt neue Ansprüche an Radverkehrsanlagen. - Das Lastenrad wird für junge Familien in Ballungsräumen zunehmend zum Ersatz für das Auto, zumindest für den Zweitwagen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 28 - Der ÖPNV ist die ideale Ergänzung zum Fahrrad, um dessen Reichweite zu erhöhen. Radnutzer schätzen das, weil es Umsteigezeit und Fahrzeit spart und die Flexibilität erhöht . Sie wünschen sich für das eigene Fahrrad mehr Mitnahmemöglichkeiten und mehr sichere Abstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen. 12. Wie ist der gegenwärtige Ausbaustand des Radwegenetzes in Nordrhein-Westfalen ? (Bitte aufschlüsseln nach Radwegen auf kommunalen Straßen, Landesund Bundesstraßen) Folgende Straßenbegleitende Radwege (ein- oder beidseitig) existieren zum Stichtag 1. Januar 2015: Bundesstraßen: 2.518 km Landesstraßen: 5.876 km Kreisstraßen: 1.834 km Zu Gemeindestraßen liegen keine Daten vor. 13. Wie hat sich das Radewegenetz in Nordrhein-Westfalen seit 2005 in km bzw. qualitativ entwickelt? Die Entwicklung der Straßen begleitenden Radwege (einseitig bzw. beidseitig) seit 2005 in km ist in der folgenden Tabelle für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen differenziert dargestellt. Die Längenabnahme bei den Bundesstraßen und im Gegenzug die Längenzunahme bei den Landesstraßen begründet sich durch das Abstufungsprogramm der BAB-parallelen Bundesstraßen zu Landesstraßen. Die Summenwerte setzen sich aus den Angaben „einseitig und beidseitig“ der Statistik zusammen, dies bedeutet: beidseitige Radwege werden als eine Strecke erfasst. Radwegelängen in NRW Jahr B-Straßen km L-Straßen km K-Straßen km 2005 2868 5094 1761 2006 2882 5158 1767 2007 2966 5089 1845 2008 2813 5318 1809 2009 2810 5320 1802 2010 2714 5359 1858 2011 2744 5475 1861 2012 2754 5509 1870 2013 2712 5570 1837 2014 2640 5678 1827 2015 2518 5876 1834 Es liegt keine Statistik über die Länge von Radwegen an Gemeindestraßen vor. Auf Grund des StVO-Status der wegweisenden Beschilderung in Nordrhein-Westfalen und den damit verbundenen Pflichten für die Straßenbaulastträger sowie der Hotline (Meldungsmanager ) beim Landesbetrieb Straßenbau NRW wird eine gleichbleibend hohe Qualität sichergestellt . Durch die kontinuierliche Überführung von weiteren Radverkehrsverbindungen in das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 29 landesweite Radverkehrsnetz NRW wird eine positive Entwicklung der Qualität erreicht. Hierzu liegen keine quantitativen Daten vor. 14. In welchem Maße berücksichtigt die Landesregierung beim Um-, Aus- oder Neubau von Straßen in der Baulast des Bundes die Belange des Radverkehrs? Die Betrachtung aller Verkehrsarten, die die Verkehrsanlage nutzen, ist grundlegender Bestandteil einer Planung. Hierbei wird natürlich auch der Radverkehr betrachtet. Sofern noch keine Radverkehrsanlage vorhanden ist, werden ausgehend vom Netz Überlegungen zum Schließen von Netzlücken angestellt oder entsprechend der Verkehrsbelastung und Radverkehrsbelastung auch Überlegungen zu separaten Radverkehrsanlagen vorgenommen. Beim Um- und Ausbau vorhandener Radverkehrsanlagen, werden diese - soweit möglich - den aktuellen Regelwerken angepasst. 15. In welchem Maße berücksichtigt die Landesregierung beim Um-, Aus- oder Neubau von Straßen in der Baulast des Landes die Belange des Radverkehrs? Siehe Antwort zu Frage II-14. Im Zuge der grundsätzlichen Planungsüberlegungen erfolgt bautechnisch keine Unterscheidung nach der Baulastträgerschaft. Die Realisierung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Baulastträgers. 16. Welche Standards bzw. welche Regelwerke und Richtlinien wendet der Landesbetrieb Straßen.NRW betreffend den Radverkehr in Ortsdurchfahrten an und welche Veränderungen sind hier künftig zu erwarten? Die folgenden Regelwerke werden für Radverkehrsanlagen in Ortsdurchfahrten angewendet: - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), eingeführt mit Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 03.11.2008 und dem Erlass des Landesverkehrsministeriums vom 27. März 2009 - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), eingeführt mit dem Erlass des Landesverkehrsministeriums vom 10.06.2011 - Zusätzliche Hinweise zum Radverkehr in Verbindung mit Haltestellen des ÖPNV finden sich in den EAÖ - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs - Zusätzliche Hinweise zum Radverkehr in Verbindung mit Barrierefreiheit finden sich im Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum (2012) von Straßen.NRW (Herausgegeben mit Unterstützung des Landes) - Ferner enthalten auch die Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes, eingeführt mit dem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 17.10.2008 und des Landesverkehrsministeriums vom 05.12.2008 Hinweise auf die Ausführung von Radverkehrsanlagen (auch innerorts). Es wird zwar kontinuierlich an den Richtlinien weitergearbeitet, konkrete Planungen zu neuen Versionen sind bei diesen Richtlinien zurzeit nicht vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 30 17. Wie ist der bauliche Zustand der im Verantwortungsbereich des Landesbetriebs Straßen gelegenen Radwege (bitte getrennt aufschlüsseln nach Bundes- und Landesstraßen )? Wie wird er kontinuierlich erfasst und bewertet? Der bauliche Zustand aller Radwege der Bundes- und Landesstraßen wird durch Streckenkontrollen und durch Meldungen der Nutzer auf dem Meldungsmanager erfasst. Gegebenenfalls ergibt sich daraus ein einzelfallbezogener Sanierungs-/Ergänzungsbedarf, der umgesetzt wird. Eine systematische Erfassung und Bewertung gibt es nicht. 18. Welche Mittel werden seitens des Bundes für Radwegebau an Bundesstraßen in NRW zur Verfügung gestellt? Wie haben sich die Budgets und der Abruf der Mittel seit 2005 entwickelt und welche Mittel wurden ggf. in den Straßenbau umgeschichtet ? Dem Land NRW werden die Mittel für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesfernstraßen bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des dem Bund zur Verfügung stehenden Gesamtplafonds zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind zweckgebunden. Eine Umschichtung dieser Mittel zugunsten anderer Investitionen im Bundesfernstraßenbau kommt daher nicht in Betracht. Somit entsprechen die verausgabten Mittel in der Höhe den vom Bund zugewiesenen bzw. vom Land NRW abgerufenen Mitteln. Die getätigten Ausgaben in den Jahren 2005 bis 2015 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Ausgaben für den Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung an Bundesstraßen 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ausgaben in Mio. € 16,4 20,2 8,8 8,6 10,7 6,8 8,5 11,2 9,7 8,2 9,8 19. Welche Summen wurden in den letzten 5 Jahren für den Unterhalt an a) Bundesstraßen und b) Landesstraßen ausgegeben (bitte jährlich aufschlüsseln!) Die Kosten für die Unterhaltung von Radwegen an Bundes- bzw. Landesstraßen werden nicht explizit erfasst. 20. Nach welchen Kriterien und Prioritäten werden Maßnahmen zum Radwegebau an Bundesstraßen ausgewählt? Die Maßnahmen werden in Abhängigkeit vom Planungsstand für die jährlichen Bauprogramme angemeldet. Maßgebliche Kriterien für die Ermittlung des Bedarfes und die Priorisierung in den Niederlassungen sind: - Verkehrsbelastung, Bedeutung und Nutzung des Streckenabschnittes für und durch den Radverkehr - Vervollständigung des jeweiligen Radwegenetzes/Schließung von Netzlücken LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 31 - Die jeweilige Auswertung der Unfallzahlen bzw. der Verkehrssicherheitslage in den einzelnen Streckenabschnitten in Verbindung mit etwaigen Erörterungen in den Verkehrsschauen Grundsätzliche Fragen der Ausstattung der jeweiligen Streckenabschnitte mit Radwegen richten sich nach den einschlägigen Regelwerken 21. Welche Radschnellwege gibt es in Nordrhein-Westfalen? Zum Stichtag 31.12.2015 gibt es einen kurzen Abschnitt (4,5 km) des Radschnellweges Ruhr in Mülheim (Radweg auf der ehemaligen Rheinischen Bahn von Stadtgrenze Mülheim/Essen bis Mülheim Hbf). Ein Radweg im ähnlichen Ausbaustandard eines Radschnellweges existiert in Wuppertal (Nordbahntrasse innerörtliche Abschnitte). Weitere sechs Radschnellwege (Essen -Bottrop-Gladbeck, Isselburg-Bocholt-Rhede-Borken-Velen, Neuss-Düsseldorf-Langenfeld -Monheim, Köln-Frechen, Herford-Löhne-Bad Oeynhausen-Porta Westfalica-Minden und Aachen-Herzogenrath) befinden sich in der Planung. 22. Wie fördert die Landesregierung den Bau von Radschnellwegen? Die Landesregierung unterstützt in vielfältiger Weise den Bau von Radschnellwegen. Im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung hat das MWEIMH, im Rahmen des Ökologieprogramms Emscher-Lippe das MKULNV Abschnitte des Radschnellweges Ruhr (RS 1) in Mülheim und Essen gefördert. Im Rahmen des Planungswettbewerbes Radschnellwege fördert das MBWSV als erste Grundlage für den späteren Bau der Radschnellwege die Machbarkeitsstudien und Planungen von fünf Gewinnerprojekten. Neben dem Planungswettbewerb wird auch die Machbarkeitsstudie eines Radschnellweges von Gladbeck über Bottrop nach Essen im Rahmen der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im mittleren Ruhrgebiet vom MBWSV gefördert. Der Bau wird entsprechend der beabsichtigten Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW, nach Inkrafttreten des Gesetzes, durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW übernommen. Dies gilt nicht für Ortsdurchfahrten (OD) in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern. Für diese OD von Radschnellwegen können die Städte bei den jeweiligen Bezirksregierungen Fördermittel aus dem Nahmobilitätsprogramm beantragen. Im aktuellen Jahr liegen die Fördersätze in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Stadt bei 70 % bzw. 75 %. Auf entsprechenden Antrag der Kommunen können auch Radschnellwege mit lokaler oder überörtlicher Verbindungsfunktion gefördert werden. Diese verbleiben jedoch in der Baulast der Kommunen . Schließlich hat das MBWSV in enger Zusammenarbeit mit rund 50 Radverkehrsexperten 2012 europaweit erste Kriterien für Radschnellwege entwickelt und damit wichtige Standards gesetzt , die mittlerweile von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen als Ergänzung zur ERA 2010 in das Arbeitspapier „Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen “ übernommen wurden. 23. Welche Erwartungen verbindet sie damit hinsichtlich des täglichen und des touristischen Radverkehrs? Radschnellwege dienen dem massenhaften Radverkehr und stellen bevorrechtigte Radverbindungen dar, die gegenüber normalen Radverkehrsverbindungen den Nutzern eine geringere Reisezeit ermöglichen. Dadurch sollen mehr Menschen auf das Verkehrsmittel Fahrrad LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 32 umsteigen und damit die Straßen vom Autoverkehr entlasten. Gleichzeitig sind sie sichtbares Zeichen für eine moderne Verkehrspolitik. Für den touristischen Radverkehr besitzen Radschnellwege einerseits ein Alleinstellungsmerkmal. Sie werden somit selbst zur touristischen Sehenswürdigkeit bzw. Attraktion, die gezielt „besucht“ wird. Andererseits erschließen und verbinden sie auch touristische Ziele miteinander. Siehe auch Antwort zu Frage VII-12. 24. Wie fördert die Landesregierung den Bau von sogenannten Bürgerradwegen? Für Radwegeprojekte an bestehenden Landesstraßen, die sich zwar in der Prioritätenliste der Regionalräte befinden, jedoch aufgrund einer niedrigen Dringlichkeitseinstufung über die Haushaltsfinanzierung nicht zeitnah verwirklicht werden können, bietet das Modellprojekt Bürgerradwege aus Mitteln des Landesstraßenhaushaltes eine Möglichkeit der kurzfristigen Realisierung bei gleichzeitiger Beteiligung von Land, Gebietskörperschaft und Bürgern. Dabei bietet es sich an, die Baukosten in machbarem Umfang durch Reduzierung des Ausbaustandards unter Beachtung des Standes der Technik zu senken. Charakteristisch ist, dass sich das bürgerschaftliche Engagement je nach Leistungsfähigkeit der Initiativen in Form von finanzieller Unterstützung oder „Hand- und Spanndiensten“ darstellt. Im Rahmen anhängiger Bodenordnungsverfahren wird der Bau von Bürgerradwegen, wo dies möglich ist, durch eine entsprechende Flächenbereitstellung unterstützt. Im Regierungsbezirk Münster konnten in verschiedenen Flurbereinigungsverfahren die Flächen für rund 10 km Bürgerradwege bereitgestellt werden. 25. Welche Erwartungen verbindet sie damit? Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass dieses Modell zur Realisierung zahlreicher Projekte angewendet wurde und als "Erfolgsmodell" bewertet werden kann. Dies soll nach Möglichkeit fortgesetzt werden. 26. Wie viele radtouristische Strecken mit welcher Länge bestehen in Nordrhein-Westfalen und wie hat sich ihre Anzahl seit 2005 entwickelt? Die radtouristischen Strecken (Themenrouten) in NRW werden nicht zentral erfasst. Der Radroutenplaner NRW stellt auf Antrag der Themenroutenbetreiber den Verlauf der Routen dar. Zum Stichtag 11.9.2015 wurden 140 Themenrouten mit einer Gesamtlänge 19.801 km im Radroutenplaner dargestellt. Da sich Themenrouten auch teilweise überlagern, ergab dies eine Länge von 12.382 km (ohne Überlagerung). Es sind keine Vergleichszahlen von 2005 vorhanden . 27. Welche Rolle spielen hierbei stillgelegte Bahntrassen? 78 von 140 derzeit im Radroutenplaner NRW enthaltenen Themenrouten führen zumindest abschnittsweise über ehemalige Bahntrassen. Mit 680 km Länge sind das in Bezug auf 19.801 km Gesamtlänge ca. 3 %. Ohne Überlagerung sind es 432 km in Bezug auf die Länge von 12.382 km und damit ebenfalls rund 3 %. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 33 28. Wie viele fahrradfreundliche Gastbetriebe (Hotels/Gaststätten) bestehen derzeit in Nordrhein-Westfalen und wie hat sich ihre Anzahl seit 2005 entwickelt? Fahrradfreundliche Gastbetriebe stellen sich auf die spezifischen Wünsche und Anforderungen Rad fahrender Gäste besonders gut ein. Solche Unternehmen können sich vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e.V. (ADFC) als Bett + Bike-Betrieb zertifizieren lassen. Nach Informationen des ADFC Landesverbands Nordrhein-Westfalen e.V. ist die Zahl der zertifizierten Bett + Bike-Betriebe in NRW von 374 im Jahr 2005 auf aktuell 706 (Stand 1/2016) gestiegen . 29. Wie sind Ausbaustand, Zustand und die Aktualität der Radwegweisung in Nordrhein -Westfalen? Wie werden diese Aspekte systematisch erfasst? Seit der Jahrtausendwende wird das landesweite Radverkehrsnetz mit der standardisierten weiß/roten Wegweisung (Hinweise zur wegweisenden Beschilderung [HBR] NRW) mit Landesmitteln ausgestattet. Daneben werden lokale Wegweisungen nach dem gleichen System gefördert. Auch immer mehr touristische Routen haben diesen Standard übernommen. Trotzdem existieren noch alte Wegweisungssysteme (Plakettenlösungen) im radtouristischen Bereich . Beispiel hierfür ist die Niederrheinroute. Immer mehr Verbreitung findet das Knotenpunktsystem . Dies kann komplett in die HBR-Wegweisung integriert werden. Das Knotenpunktsystem ist bzw. wird momentan realisiert in den Kreisen Heinsberg, Städteregion Aachen, Kreis Düren, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Märkischer Kreis, Kreis Soest, Kreis Olpe, Kreis Siegen- Wittgenstein, Kreis Viersen, Hochsauerlandkreis bzw. in den kreisfreien Städten Leverkusen und Köln. Für das Ruhrgebiet und die Städte Mönchengladbach und Krefeld existieren Überlegungen , das Knotenpunktsystem einzuführen. Der Zustand der Beschilderung ist unterschiedlich . Jeder Baulastträger pflegt seine Beschilderung eigenverantwortlich. Einige Kreise haben die Pflege der Beschilderung zentral übernommen. Den Kommunen wird seitens der Landesregierung unter www.radverkehrsnetz.nrw.de Unterstützung bei der Planung und Pflege der Beschilderung gegeben, indem ein zentrales, online verfügbares Beschilderungskataster zur Verfügung gestellt wird. Die Bürgerinnen und Bürger können daneben über eine Meldeplattform Schäden der Beschilderung melden und so mit dazu beitragen, dass die Baulastträger schneller Kenntnis von Schäden erhalten und diese reparieren können. Die Aktualität der Wegweisung ist als gut zu bezeichnen. Eine systematische Erfassung sämtlicher Aspekte gibt es nicht. Die Wegweisung für den Radverkehr ist im Bundesländervergleich in NRW sehr gut. Kein anderes Flächenland hat ein so dichtes, einheitlich ausgestattetes Wegweisungssystem . Das landesweite Netz verdichtet sich von Jahr zu Jahr durch die hinzukommenden lokalen Netze und z. B. durch die im Rahmen der "Regionalen" auszuschildernden Netze. 30. Wie beurteilt die Landesregierung den Ausbaustand der sonstigen radspezifischen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen, beispielsweise von Abstellanlagen, Radstationen, etc.? Der Ausbaustand der sonstigen Radinfrastruktur ist uneinheitlich. Dies ist in erster Linie lokal bedingt. Bedauerlicherweise kommen in vielen Kommunen bei den Abstellanlagen immer noch sogenannte "Felgenkiller" zum Einsatz. Fahrradstationen sind in aller Regel sehr gut ausgestattet , weil sie nach einem einheitlichen Design Service anbieten und die Funktionen "Bewachtes Abstellen", "Fahrradverleih", "Fahrradreparatur" und "Informationsvermittlung" vorhalten . Damit sind landesweit 72 Infrastrukturstandorte bestens aufgestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 34 31. Setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass im Mietwohnungsbau in ausreichendem Umfang witterungsfeste und diebstahlgeschützte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, warum nicht? Die Landesbauordnung regelt derzeit in § 49 Abs. 5, dass „für Gebäude mit Wohnungen in den Obergeschossen leicht erreichbare und zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder sowie für Rollstühle, Gehwagen und ähnliche Hilfsmittel hergestellt werden“ sollen. Der Referentenentwurf für eine neue Landesbauordnung sieht vor, dass „für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen barrierefreie Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder sowie für Rollstühle, Rollatoren und ähnliche Hilfsmittel in ausreichender Größe herzustellen“ sind. III. Kommunale Aspekte der Radverkehrs 1. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen beim Ausbau der Radwegenetze ? (bitte Maßnahmen seit 2005 darstellen) Die Landesregierung fördert seit Jahrzehnten die Kommunen beim Ausbau ihrer Radwegenetze . Hierfür stehen insbesondere Mittel aus dem Entflechtungsgesetz, diese ergänzende Landesmittel und die Mittel der Nahmobilitätsförderung zur Verfügung (siehe Tabelle zu III-1). Die Förderung von Radwegen wurde und wird, soweit sie Teil einer integrierten Gesamtmaßnahme der Stadterneuerung ist und mit Mitteln der Städtebauförderung gefördert wurde, statistisch nicht erfasst, da keine kommunale Berichtspflicht existiert. 2. Wie arbeiten die Verantwortlichen für Verkehr, Infrastruktur, Städtebau und Tourismus auf kommunaler und auf Landesebene hinsichtlich der Radverkehrsförderung zusammen? Auf Landesebene besteht eine gute Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachbereichen und Ressorts. Die Möglichkeiten der jeweils vorhandenen Förderprogramme werden mit größtmöglichem Nutzen ausgeschöpft. Hervorragendes Beispiel hierfür ist der Radschnellweg Ruhr im Bereich der Stadt Mülheim. Dort kommen Mittel aus dem Ökologieprogramm Emscher- Lippe ÖPEL (2015 ausgelaufen), der Städtebauförderung, der Regionalen Wirtschaftsförderung und der Nahmobilitätsförderung zum Einsatz. Über die Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene liegen der Landesregierung auf Grund der kommunalen Planungshoheit keine dezidierten Erkenntnisse vor. 3. Wie und wo unterstützt das Land die Einrichtung von Fahrradinfrastruktur in den Kommunen, z. B. Abstellanlagen, Radstationen, Standorte für öffentliche Fahrräder , Fahrradverleihsysteme? Das Land fördert Kommunen beim Bau oder bei der Erweiterung von Fahrradstationen mit pauschal 1.500 € /Stellplatz als förderfähiger Betrag. Je nach Finanzkraft der Kommune beträgt der Fördersatz aus dem Nahmobilitätsprogramm 70 % oder 75 %. Abstellanlagen und auch Standorte für öffentliche Fahrräder (Mietfahrräder) im öffentlichen Verkehrsraum der Kommunen können ebenfalls aus dem Nahmobilitätsprogramm gefördert werden. Abstellanlagen an ÖPNV Haltepunkten werden durch die drei Zweckverbände nach jeweils eigenen Richtlinien gefördert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 35 4. Welche Festlegungen trafen und treffen die Förderrichtlinien im Verkehrsbereich seit 2005 – insbesondere die Förderrichtlinie Stadtverkehr bzw. Förderrichtlinie kommunaler Straßenbau seit 2009 – betreffend einen qualitativ hochwertigen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in den Kommunen und welche Änderungen haben sich insbesondere beim Gegenstand der Förderung ergeben? Wie werden diese Festlegungen überwacht? Die Festlegungen und Änderungen hinsichtlich des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur, die seit 2005 in den für den kommunalen Straßenbau jeweils geltenden Förderrichtlinien geregelt werden, sind der beigefügten synoptischen Darstellung zu entnehmen. Die Überwachung dieser Festlegungen erfolgt durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Rahmen der Fachaufsicht über die Dezernate 25 der Bezirksregierungen (siehe Anlage Tabelle 1 zu III-4). Die Förderrichtlinie Nahmobilität ist seit 01.12.2014 in Kraft. Die als Anlage beigefügte Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Fördertatbestände (siehe Tabelle 2 zu III- 4). Die Infrastrukturrichtlinie für das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein -Westfalen ermöglicht einen Förderzugang für den Ausbau der radtouristischen Infrastruktur (Basiseinrichtungen) sowie für sonstige Maßnahmen zur Flankierung von radtouristischen Strukturproblemen. Nach dieser Richtlinie werden nur solche Basiseinrichtungen gefördert, die nicht überwiegend der Naherholung dienen, für die Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung von gewerblichen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind, die touristische Ausrichtung bzw. die Profilierung einer Region vertiefen und/oder vorhandene Kernkompetenzen nachhaltig stärken, soweit sie in regionale / landesweite Tourismuskonzeptionen eingebettet sind und einen Beitrag zur Profilierung des Reiselandes Nordrhein-Westfalen leisten. 5. Welche Festlegungen treffen andere Förderrichtlinien insbesondere die Städtebauförderrichtlinie betreffend einer Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu Gunsten des Radverkehrs in den Kommunen? Wie werden diese Festlegungen überwacht? Die Förderrichtlinien der Städtebauförderung treffen keine Festlegung zu Gunsten des Radwegebaus im Rahmen der öffentlichen Erschließung. Die Beantragung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen unterliegt der kommunalen Planungshoheit. 6. Wie beurteilt und wie unterstützt die Landesregierung die Radverkehrsnetzplanung der Kreise und kreisfreien Städte, auch vor dem Hintergrund von § 49 StrWG? Die Radverkehrsnetzplanung der Kreise und kreisfreien Städte hat einen enormen Auftrieb durch die Einrichtung eines landesweiten, baulastträgerübergreifenden Wegweisungssystems bekommen. Im Zuge dieser Ausweisung der Landesrouten haben viele Kommunen ihr eigenes Kreis- bzw. kommunales Netz überprüft, ergänzt und auf den einheitlichen Landesstandard LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 36 gebracht. Damit wurde das landesweite Radverkehrsnetz verdichtet. Mittlerweile kann das ausgeschilderte Gesamtnetz (28.636 km) für NRW unterteilt werden in: Radverkehrsnetz NRW (14.571 km), kommunales Netz (8.298 km), separate Themenrouten (5.767 km) Seit August 2003 konnten insgesamt 54 kommunale Netze in den Radroutenplaner NRW integriert werden. 7. Was unternimmt die Landesregierung, um die Nutzbarkeit der vorhandenen Radwege ausnahmslos sicherzustellen und welche guten Praxisbeispiele sind in diesem Zusammenhang erwähnenswert? Die Nutzbarkeit der vorhandenen Radwege ist durch die jeweiligen Baulastträger sicherzustellen . Bei Bundes- und Landesstraßen ist dies, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten dieser Straßen in Städten über 80.000 Einwohnern, der Landesbetrieb Straßenbau. Bei Kreis- bzw. Gemeindestraßen sind die jeweiligen Kommunen in der Pflicht. Im Erhaltungsprogramm 2016 für die Landesstraßen werden rund 4,4 Mio. € hierfür eingesetzt. Hinzu kommen die Mittel des Bundes für die Unterhaltung und Erneuerung der bundesstraßenbegleitenden Radwege. Mittels Streckenkontrollen werden die Radwege regelmäßig inspiziert. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel sowie der personellen Kapazitäten werden die schadhaften Radwege erneuert. Die Straßenmeistereien ergreifen soweit es ihnen möglich ist Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, dies gestaltet sich jedoch aufgrund der Schadensbilder und der Vielzahl der betroffenen Radwege zunehmend schwieriger. Für die zukünftige Unterhaltung der Radschnellwege in der Baulast des Landes wurde 2016 ein eigenständiger Titel (Kapitel 09 140 Titel 682 61) in den Haushalt eingestellt. Im Bereich der kommunalen Radwege bietet die Landesregierung den Kommunen eine Fördermöglichkeit für die grundhafte Sanierung von Radwegen an. Hierzu wird auch auf die Antwort zu III-4 verwiesen. Beispielhaft sei aus der Vergangenheit genannt die Wiederherstellung der Rurbrücken im Kreis Heinsberg. Im Entwurf für das Nahmobilitätsprogramm 2016 sind insgesamt 6 Maßnahmen in der Städteregion Aachen, in Bochum und in Münster vorgesehen. 8. Was wird gegen die Blockade von Radwegen, zum Beispiel durch parkende Autos oder Lieferverkehr, unternommen? Die Neuregelung des Autoparkens ist der wichtigste Faktor für eine stärkere Förderung von Fuß- und Radverkehr. Die Überwachung des Parkraums und des Parkverhaltens ist Aufgabe der kommunalen Ordnungs- und teilweise der Polizeibehörden. Die Landesregierung unterstützt sie dabei durch die Arbeit der AGFS und des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ (bis Ende 2014: Netzwerk Verkehrssicheres NRW) mit Aktionsmaterialien sowie Formaten für den fachlichen Austausch auf Fachtagungen und in Fachgruppen. Ziel ist es, in den Kommunen ein Bewusstsein für die Gefährdung von falsch parkenden Fahrzeugen für den Fuß- und Radverkehr , die Verantwortung der Kommunen und deren Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 37 So bietet die AGFS ihren Mitgliedern die Aktion „Nina fragt: Warum parkst Du auf meinem Weg?“ an. Im Umfeld von Grundschulen sind Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen und durch ihr Halte- und Parkverhalten die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, eine große Gefahr für die Schulkinder. Mit der Aktion machen Schulkinder selbst Falschparker auf ihr Fehlverhalten aufmerksam und weisen auf das dadurch entstehende Sicherheitsrisiko hin. Im Rahmen des Aktionsplans Nahmobilität ist die Überarbeitung der Aktion festgelegt worden. 2012 hat die AGFS die Broschüre „Parken ohne Ende!?“ zum Anstoß einer öffentlichen Debatte über das ausufernde Kfz-Parken und Halten in den Quartieren veröffentlicht. In ihr sind konkrete Forderungen zur Verbesserung der aktuellen Situation formuliert worden. Siehe auch Antwort zu Frage IX-1. Die jährliche Fachtagung der Koordinierungsstelle im Rheinland im damaligen Netzwerk Verkehrssicheres NRW, die beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) angesiedelt ist, fand im Jahr 2011 zum Thema " 'Heilige Kühe' oder neue Wege im Parkraummanagement" statt. Ca. 130 Experten aus Wissenschaft, Kommunalverwaltungen und Fachverbänden stellten verschiedene Instrumente des Parkraummanagements vor und erarbeiteten Lösungsansätze. Darüber hinaus bietet der VRS im Rahmen des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ als ständige Einrichtung eine Fachgruppe zum Parkraummanagement an, in der aktuelle Fragestellungen der Kommunen bearbeitet werden. Neueste Forschungsergebnisse, Rechtsrahmen und Handlungsmöglichkeiten werden hier praxisnah diskutiert. Die Förderung des Radverkehrs sowie der Schutz der Rad fahrenden Menschen bedarf u. a. einer wirksamen Ahndung der Verkehrsverstöße, die sich nachteilig auf die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern auswirken. Der Bundesrat hat im Jahr 2013 vor dem Hintergrund, dass eine zunehmende Missachtung der Verkehrsregelungen im Bereich des Radverkehrs wahrzunehmen ist, zahlreiche Verschärfungen von Bußgeldtatbeständen beschlossen. Dies betrifft sowohl Verstöße, welche von Radfahrenden , als auch solche, die von anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber Radfahrenden begangen werden. Zum wirksameren Schutz der Rad fahrenden Menschen wurden die Verwarnungsgeldregelsätze für Halt- und Parkverstöße angehoben, die sich unmittelbar auch auf den Radverkehr auswirken. Dies betrifft unter anderem das Parken hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten. Angehoben wurden auch die Verwarnungsgeldregelsätze für das unzulässige Parken auf Gehund Radwegen. Neu eingeführt wurde der Tatbestand des unzulässigen Parkens auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Polizei und Ordnungsbehörden nehmen ihre Kontrollaufgaben auch in diesem Bereich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wahr und ahnden konsequent festgestellte Verkehrsverstöße. Zum Teil erfolgt dies im Rahmen von gemeinsamen Schwerpunkteinsätzen zum Thema „Sicherheit im Radverkehr“ durch kooperierte Kontrollaktionen. Darüber hinaus bieten die Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern neben den „klassischen“ Kontaktwegen teilweise auch die unmittelbare, elektronische Möglichkeit für Hinweise auf aktuell falsch geparkte Fahrzeuge (z. B. durch sogenannte Radwege-Meldungen) an. Auch das neue Verkehrssicherheitsprogramm NRW 2020 macht das unzulässige und verkehrsgefährdende Parken auf Geh- und Radwegen zum Thema. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 38 9. Wie sind Reinigungs- und Räumdienst auf kommunalen Radwegen geregelt? In Nordrhein-Westfalen richtet sich der Umfang kommunaler Straßenreinigungspflichten nach dem Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW - Str- ReinG NRW). Besondere Regelungen können die Kommunen durch Satzung treffen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW sind die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen von den Gemeinden zu reinigen. Bundesfernstraßen, Landes- und Kreisstraßen jedoch nur, soweit es sich um Ortsdurchfahrten handelt. Die Reinigung umfasst ebenfalls die Winterwartung/den Räumdienst (vgl. § 1 Abs. 2 StrReinG NRW). Im Rahmen der Regelung des § 4 StrReinG kann die Reinigungsverpflichtung durch kommunale Satzung auf Grundstückseigentümer übertragen werden. Öffentliche Straßen sind die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (§ 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW). Nach § 2 Abs. 2 und 3 StrWG NRW zählen u. a. die Rad- und Gehwege zur öffentlichen Straße. Öffentliche Rad- und Gehwege sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrReinG NRW innerhalb geschlossener Ortslagen zu säubern und zu räumen. Außerhalb geschlossener Ortslagen gibt es hingegen keine allgemeine Reinigungspflicht. Zwar sollen nach § 9 Abs. 3 StrWG NRW die Träger der Straßenbaulast über die ihnen nach § 9 Abs. 1 StrWG NRW obliegenden Aufgaben Erhaltung der Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand , notfalls Hinweispflicht auf den nicht verkehrssicheren Zustand hinaus die Straßen und damit auch die Rad- und Gehwege bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen ihrer Ressourcen räumen und streuen. Allerdings begründet diese Vorschrift keine Verpflichtung zugunsten des einzelnen Verkehrsteilnehmers. Sie enthält nur eine Obliegenheit bezüglich der Träger der Straßenbaulast, nach Möglichkeit bzw. „nach besten Kräften“ tätig zu werden. An besonders gefährlichen Stellen kann jedoch im Einzelfall aus der Straßenverkehrssicherungspflicht eine Reinigungs-, Räum- und Streupflicht des Straßenbaulastträgers abgeleitet werden. 10. Sieht die Landesregierung hinsichtlich der Räum- und Reinigungsleistungen Änderungsbedarf ? Die Landesregierung sieht hierzu keinen Änderungsbedarf. 11. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Straßenverkehrsbehörden dabei, die rechtlichen Möglichkeiten zur Förderung des Radverkehrs intensiv zu nutzen, insbesondere durch die Öffnung von Einbahnstraßen und die Einrichtung von Abstellanlagen in Fahrbahnrandbereichen? Die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 220 (Einbahnstraße) des § 41 StVO enthaltenen Bestimmungen ermöglichen den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden bereits heute, nach sorgfältiger Prüfung jedes Einzelfalles , Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung frei zu geben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 39 Die Polizei sowie die vom MBWSV geförderten Netzwerke AGFS und „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ unterstützen die Kommunen bei der Umsetzung der straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zur Förderung des Radverkehrs. Die Polizei unterstützt im Rahmen der vorhandenen Rechtsvorschriften die Belange des Radverkehrs , soweit nicht im Einzelfall konkrete verkehrstechnische oder bauliche Gründe zur Erhaltung der Verkehrssicherheit oder, mit Blick auf berechtigte Interessen anderer Verkehrsteilnehmer , andere Aspekte diesen Belangen entgegenstehen. Dies geschieht in den Kommunen durch die Mitwirkung an Gremien für den Radverkehr, bei Ortsterminen aus verschiedensten Anlässen, im Anhörungsverfahren selbst oder durch Berichte der Polizeibehörden, die auch Hinweise der Bürgerinnen oder Bürger aufnehmen und weiterleiten. Über die Gremien der AGFS, insbesondere den Facharbeitskreis, findet dazu ein intensiver, dauerhafter Dialog zwischen kommunalen Verkehrsplanern, den Bezirksregierungen und der Landesregierung statt. Im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ werden in den vier Koordinierungsstellen des Landes Fachgruppen zum Thema "Nahmobilität" auf regionaler Ebene angeboten. Die Fachgruppen dienen dem fachlichen Austausch über aktuelle Forschungsergebnisse und kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs. IV. Netzwerke und Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 1. In welchem Maße werden Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure an der Radverkehrspolitik des Landes beteiligt? Die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger werden aktiv in den Ausbau des Radwegenetzes eingebunden. Radwege, für die im Bauprogramm zeitnah keine Mittel zur Verfügung stehen , können vom Land als sogenannte "Bürgerradwege" gefördert und kurzfristig - allerdings mit reduzierten Baustandards - umgesetzt werden. Die Kommunen werden bezüglich der Durchführung der Planung und Baubetreuung und die Bürgerinnen und Bürger bezüglich einer Eigenleistung per Verwaltungsvereinbarung beteiligt. Schließlich wird das ehrenamtliche Engagement unterstützt, indem neben den Bürgerradwegvereinen auch Projekte von Organisationen , wie die Wuppertalbewegung, finanziell unterstützt werden. Außerdem werden die Kommunen über die AGFS sowie durch die kommunalen Spitzenverbände an der Radverkehrspolitik beteiligt. Insbesondere die AGFS dient hierbei als Ideengeber , Experimentierfeld und Multiplikator. Sie kommuniziert die Position des Landes bei bestimmten Sachverhalten und die Inhalte des Aktionsplans zur Förderung der Nahmobilität in die Kommunen. Umgekehrt gibt sie der Landesregierung Input aus der Praxis der Radverkehrsplanung und -förderung ihrer Mitgliedskommunen. Mit Kongressen, Workshops für ihre Mitglieder, Exkursionen und Arbeitskreisen ist die AGFS ein Dialogforum für alle Fragen des Radverkehrs. Auch zu den kommunalen Spitzenverbänden besteht ein sehr gutes Verhältnis. So sind sie, wie die AGFS, in den verschiedenen Gremien, z. B. der Auswahlkommission, Arbeitsgruppen oder der Jury zum Planungswettbewerb Radschnellwege vertreten. Gleiches gilt auch für den ADFC Landesverband NRW, der als zivilgesellschaftlicher Akteur in den Gremien vertreten ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 40 2. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat die Landesregierung zur Förderung des Radverkehrs seit 2005 unternommen? Ausbau der landesweiten Radverkehrswegweisung (Radverkehrsnetz NRW) mit Herausgabe der 13 Infobriefe zum Radverkehrsnetz, Beschaffung eines Straßenwärter-Lastenrades für Messeauftritte, Durchführung eines Abschlussfestes anlässlich der Installation des letzten Wegweisers (2008), Ausbau und Betrieb des NRW-Radroutenplaners mit mittlerweile mehr als einer Milliarde Seitenaufrufen, Vernetzung des NRW-Radroutenplaners mit Routenplanern anderer Bundesländer (Radroutenplaner Deutschland), Herausgabe einer landesweiten Karte mit dem Radnetz NRW und den wichtigsten Themenrouten (wird laufend fortgeschrieben), Verleihung des Prädikates „Fahrradfreundliche Kommune“ an 41 Kommunen als Voraussetzung für die Aufnahme in die AGFS, Bereitstellung der Räume der Landesvertretung in Berlin NRW für den Vivavelo-Kongress, Herausgabe des Aktionsplanes zur Förderung der Nahmobilität . Die Öffentlichkeitsarbeit der AGFS ist ohne eine Unterstützung des Landes so nicht denkbar. Mittelbar zählt deshalb die Öffentlichkeitsarbeit der AGFS auch zu den Aktivitäten der Landesregierung. Die AGFS führt mehrere Kampagnen zur Förderung des Radverkehrs durch: „… tun es – Rad fahren“(2005), „Nur Armleuchter fahren ohne Licht“(jährlich seit 2004), „Ich bin die Energie“, „Ich fahre Rad, weil…“ „Nina fragt: Warum parkst Du auf meinem Weg?“, Beteiligung an den AGFS-Kongressen mit hochrangigen Rednern aus der Fachwelt und verschiedenen Ressorts der Landesregierung, Beteiligung an den AGFS-Messeständen mit inhaltlichen , finanziellen und personellen Mitteln durch verschiedene Ressorts, inhaltliche Beteiligung an den Broschüren und Handlungsleitfäden der AGFS, Unterhaltung und Beteiligung von Internet-Auftritten: www.radroutenplaner.nrw.de, www.radverkehrsnetz.nrw.de, www.fahrradfreundlich .nrw.de. Mittelbare Beteiligung (über AGFS) an der gemeinsamen Broschüre des Städte- und Gemeindebundes NRW, ADFC und AGFS zum Rad fahren. Durchführung des Planungswettbewerbes Radschnellwege in NRW, Herausgabe einer Dokumentation über den Planungswettbewerb und eines Handlungsleitfadens für Radschnellwege durch die AGFS. Gemeinsam mit vier Ressorts der Landesregierung der AGFS, der Sporthochschule Köln und dem Landessportbund wurde die Broschüre “Städte in Bewegung – Ideen für eine bewegungsfördernde Infrastruktur“ herausgegeben. Im Rahmen der im Jahr 2014 ausgelaufenen EFRE Förderperiode wurde unter anderem unter Erlebnis.NRW die Erstellung des Internetportals „Natur erleben NRW“ - das Naturerlebnis- und Radroutingportal für Nordrhein-Westfalen - Mit dem Rad zu europäischen Schutzgebieten (http://www.natur-erleben-nrw.de) gefördert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 41 3. Welche sind für die Zukunft geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Thema, Medium, Erscheinungsjahr, Auflage) Ressort Thema Medium Jahr Auflage MBWSV MFKJKS MGEPA MKULNV "Bewegung im Quartier" (Arbeitstitel), Bewegungsförderung im Quartier Aktionsformat 2016 MBWSV Imagekampagne für das Radfahren Plakat 2016/2017 noch offen MBWSV AGFS-Kongress "Radschnellwege" Kongress 2016 MBWSV AGFS-Messestand "Radschnellwege" auf der Fahrrad Essen Messe auftritt 2016 MBWSV Radschnellweg RS1 Flyer 2016 zunächst 5000 MBWSV Stand beim E-Bike Festival in Dortmund Aktion vor Ort 2016 MBWSV NRW-Tag Düsseldorf Aktion vor Ort 2016 MBWSV MFKJKS MGEPA MKULNV MBWSV AGFS-Kongress zu „Bewegung“ gemeinsam mit den beteiligten Institutionen der AG „Bewegungsaktivierende Infrastruktur“ Kongress 2017 MBWSV Unterstützerkreis Radschnellwege (Arbeitstitel), Förderung eines Unterstützerkreises zu Radschnellwegen in NRW durch die AGFS. Der Unterstützerkreis wird mit bekannten Persönlichkeiten , die nicht einschlägig als Radfahraktivisten bekannt sind, für eine breite gesellschaftliche Unterstützung von Radschnellwegen werben. Vorbild ist der Unterstützkreis des Regio.Velo.01 im westlichen Münsterland. Förderkreis 2016 MBWSV „Nur Armleuchter fahren ohne Licht“ Aktion vor Ort laufend MBWSV „Ich bin die Energie“ Aktion vor Ort laufend MBWSV „Ich fahre Rad, weil…“ Aktion vor Ort laufend MBWSV „Nina fragt: Warum parkst Du auf meinem Weg?“ Aktion vor Ort laufend 4. Unterstützt die Landesregierung die Öffentlichkeitsarbeit der Kommunen zur Förderung des Radverkehrs? Wenn ja, auf welche Weise? Seit 1989 unterstützt die Landesregierung die Idee der Fahrradfreundlichen Städte finanziell. Dies erfolgt auf der einen Seite zentral, indem die Arbeit der Geschäftsstelle im Rahmen von Projektförderungen unterstützt wird, und auf der anderen Seite dezentral durch die direkte Unterstützung von Projekten der Mitgliedskommunen. Die AGFS stellt alle Materialien, Aktionen etc. ihren Mitgliedskommunen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung. Andererseits können dann die Mitgliedskommunen für die lokale Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen eine weitere, ihnen exklusiv vorbehaltene, Förderung beim Land beantragen. Diese Vorgehensweise „Zentral produzieren – Lokal einsetzen“ ist der große Mehrwert der interkommunalen Zusammenarbeit, wie sie in der AGFS praktiziert wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 42 Die Landesregierung hat den Fahrradtourismus in den vergangenen Jahren auf regionaler und kommunaler Ebene gestärkt und erhebliche Mittel für Infrastruktur und Marketing zur Verfügung gestellt. Die Marketing-Budgets werden für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen verwendet , um die touristische Radinfrastruktur zu bewerben und Nachfrage zu generieren. Darüber hinaus werden Fahrradtouristen vom Tourismus NRW e. V. (TV) im Rahmen des touristischen Landesmarketings gezielt angesprochen. Dabei sind sämtliche Marketing-Maßnahmen sorgfältig nach Zielgruppen und den relevanten Quellmärkten ausgewählt und entwickelt worden. Der TV setzt eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Printmarketing, Internet / Onlinemarketing, Messen / Veranstaltungen, Presse / Öffentlichkeitsarbeit und Vertrieb um. Dabei sind viele der Maßnahmen offen für Beteiligungen - auch von Kommunen -, um gemeinsam noch mehr zu erreichen. 5. In welchem Maße unterstützt die Landesregierung, eingetragene Vereine, die sich der Förderung der Fahrradmobilität verpflichtet sehen? Das Land unterstützt die AGFS in ihren Zielen zur Förderung der Nahmobilität und fördert sie finanziell bei dem Betrieb ihrer Geschäftsstelle und der Projektbearbeitung. Hinzu kommt eine indirekte Förderung durch die Mitwirkung von Landesbediensteten in Gremien und Arbeitsgruppen der AGFS sowie durch die ressort- und fachbereichsübergreifende „AG Bewegungsaktivierende Infrastruktur“. Die Arbeit der Bürgerradwegvereine wird im jeweiligen Einzelfall durch finanzielle Zuschüsse für die Baumaterialien durch den Landesbetrieb Straßenbau unterstützt. Der ADFC-Landesverband hat für Einzelprojekte eine Förderung erhalten. So wurde dort auch seinerzeit die Entwicklungsagentur für Fahrradstationen angesiedelt. 6. Mit welchen dieser Vereine arbeitet sie zusammen, um den Radverkehr zu fördern ? Die Landesregierung arbeitet intensiv mit der AGFS und dem ADFC zusammen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage IV-17 verwiesen. 7. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit hat die Landesregierung seit 2005 in den Bereichen Radverkehrssicherheit und -erziehung unternommen? Das MBWSV hat seit 2005 die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen unternommen: Wettbewerb für Grundschulen zu Verkehrssicherheits-Themen „Richtig verkehrt“ (2007/2008) Broschüre „Orientierungshilfen für die Schulwegsicherung“ (Erscheinungsdatum: 2009) „Coole Kids geben 8“: Sammlung mit rund 70 verschiedenen Projekten zur Unterstützung der schulischen Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung (2010) „Ab in die Pedale“: Informationen und Tipps zum sicheren Radfahren (Erscheinungsdatum : 2012) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 43 Folgende Angebote der AGFS wurden vom MBWSV gefördert: Nur Armleuchter fahren ohne Licht (mit "Blackbox" zur Ausleihe in den Kommunen) (seit 2004) Broschüre „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen“ (Erscheinungsdatum 2009) Aktion „Nina fragt: Warum parkst Du auf meinem Weg?“ (seit 2010) Fachbroschüre „Querungsstellen für den Radverkehr“ (Erscheinungsdatum 2013) Folgende Angebote des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ bzw. des früheren Netzwerks Verkehrssicheres NRW wurden vom MBWSV gefördert: Internetseite www.radfahrenindergrundschule.de (Onlineportal für Lehrkräfte an Grundschulen) (seit 2014) 8. Welche sind für die Zukunft geplant? Sowohl die laufenden Maßnahmen der AGFS als auch des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ werden mit finanzieller Unterstützung des Landes auch 2016 und darüber hinaus im Rahmen bereiter Haushaltsmittel weitergeführt. Ein Ende der Aktionen zu einem späteren Zeitpunkt ist aktuell nicht geplant. Vielmehr ist eine Überarbeitung bzw. Anpassung der Maßnahmen und Kampagnen und der zugehörigen Materialien vorgesehen. 9. Wie kann die Landesregierung die Erreichung bisher weniger fahrradaffiner Gruppen unterstützen? Seit 2007 unterstützt die Landesregierung erfolgreich die Arbeit der mittlerweile 163 Integrationsagenturen . Die Träger der Integrationsagenturen sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Zu den Aufgaben der Integrationsagenturen gehört es Beiträge für eine wirksame Integration vor Ort anzuregen und Bewusstsein für die integrativen Herausforderungen zu schaffen. Sie sollen zudem Potenziale aktivieren, zusammenführen und interkulturell kompetent begleiten und die gemeinsame Integrationsarbeit moderieren. Im Rahmen ihrer Tätigkeit wurden vor Ort bereits Fahrradkurse und Ausflüge für Menschen mit Migrationshintergrund durchgeführt. Aktuell werden z. B. im Rahmen der Flüchtlingshilfe von Sportvereinen Projekte aufgelegt, wie das vom Essener "Radsportverein Sturmvogel e.V.", bei dem man Flüchtlingskindern mit Hilfe eines Fahrradparcours das Fahrradfahren näherbringt. Die in der Entwicklung begriffene Imagekampagne der AGFS zum Radfahren zielt auf alle Bevölkerungsschichten und -teile. Also auch auf die Menschen, die nicht oder kaum Fahrrad fahren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 44 10. Wie viele und welche Kommunen sind in Nordrhein-Westfalen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (AGFS) und wie hat sich ihre Anzahl seit 2005 verändert? Seit 2005 ist die AGFS von 36 Mitgliedern auf 76 (Stand 31.12.2015) gewachsen. Mitglied in der AGFS sind Aachen, Ahlen, Arnsberg, Bergkamen, Bielefeld, Bocholt, Bönen, Bonn, Bottrop, Brühl, Bünde, Coesfeld, Dormagen, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Dülmen, Düsseldorf , Erkelenz, Essen, Euskirchen, Gladbeck, Haltern am See, Hamm, Heiden, Herford, Herne, Herten, Herzogenrath, Ibbenbüren, Iserlohn, Kamen, Kempen, Kerpen, Kleve, Köln, Krefeld, Kreis Borken, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Lippe, Kreis Recklinghausen, Kreis Soest, Kreis Steinfurt, Kreis Unna, Kreis Viersen, Kreis Warendorf, Lemgo, Leverkusen, Lohmar, Lünen , Meckenheim, Minden, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Pulheim, Ratingen , Recklinghausen, Rees, Reken, Rhede, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rietberg, Rommerskirchen, Schöppingen, Schwerte, Soest, Städteregion Aachen, Telgte, Troisdorf, Unna, Velen und Wesel. 11. In welcher Weise arbeitet die Landesregierung mit der AGFS zusammen und wie wird sie unterstützt? Die Landesregierung arbeitet in enger Abstimmung mit der AGFS zusammen. Die AGFS wird im Rahmen von Projektförderungen vom MBWSV maßgeblich finanziell unterstützt. Daneben sind sowohl Vertreter der AGFS in Gremien des MBWSV als auch umgekehrt, Vertreter der Landesregierung in Gremien der AGFS vertreten. Die AGFS unterstützt das Land, indem sie als Multiplikator das Bindeglied zwischen Landesregierung und Kommunen ist. Sie transferiert Know-how aus der praktischen Radverkehrsförderung der Kommunen an die Landesebene. Sie war Ideengeberin für den Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität und dient dem Land als Botschafterin für die Ziele des Aktionsplans. Dadurch ist sie Koordinatorin und ein Motor der Umsetzung des Aktionsplans . Darüber hinaus ist die AGFS in weitere Aktivitäten der Landesregierung eingebunden. So arbeitet sie im Rahmen der "AG Bewegungsaktivierende Infrastruktur" mit dem MFKJKS und weiteren Ressorts zusammen. Im Gegenzug engagiert sich das MFKJKS z. B. mit Vorträgen und Materialien beim AGFS-Radverkehrskongress. 12. Welche Kriterien sind für die Bezeichnung „fahrradfreundliche Stadt“ zu erfüllen? Die Aufnahme in die AGFS ist an das Prädikat fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt / Gemeinde / Kreis gekoppelt. Generelles Ziel der AGFS ist es, wohnliche, zukunftsfähige und lebendige Städte zu gestalten. Städte mit Lebens- und Bewegungsqualität zeichnen sich nicht allein durch eine hohe Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für alle Verkehrsmittel aus, sondern haben insbesondere optimale Bedingungen für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung . Daraus folgt, dass es gilt, die Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden als Ganzes besonders zu fördern. Dabei ist das Fahrrad innerhalb der Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsarten die Fortbewegungsmöglichkeit mit dem weitesten Aktionsradius und nahezu universell einsetzbar. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft verstehen sich nicht nur als „Fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise“, sondern darüber hinaus als Modellstädte für eine zukunftsfähige, ökologisch sinnvolle und stadtverträgliche Mobilität und unterstützen alle Maßnahmen, die die Stadt als Lebensraum stärken. Kommunen, die Mitglied werden wollen, müssen nachweisen, dass sie sich diesen Zielen verpflichtet fühlen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 45 Ihr Engagement wird über die Erfüllung von verschiedenen Kriterien gemessen. Die nachfolgende Liste bietet Anhaltspunkte. Eine Nichtberücksichtigung von Kriterien sollte begründet werden. Die Bewertung richtet sich auch nach den örtlichen Gegebenheiten. Aufnahmekriterien für neue Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) Generelles Ziel der AGFS ist es, wohnliche, zukunftsfähige und lebendige Städte zu gestalten. Städte mit Lebens- und Bewegungsqualität zeichnen sich nicht allein durch eine hohe Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für alle Verkehrsmittel aus, sondern haben insbesondere optimale Bedingungen für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung. Daraus folgt, dass es gilt, die Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer als Ganzes besonders zu fördern. Dabei ist das Fahrrad innerhalb der Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsarten die Fortbewegungsmöglichkeit mit dem weitesten Aktionsradius und nahezu universell einsetzbar. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft verstehen sich nicht nur als „Fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise“, sondern darüber hinaus als Modellstädte für eine zukunftsfähige, ökologisch sinnvolle und stadtverträgliche Mobilität und unterstützen alle Maßnahmen , die die Stadt als Lebensraum stärken. Folgende Kriterien sollen Berücksichtigung finden (eine Nichtberücksichtigung sollte begründet werden): 1. Kommunalpolitische Zielsetzung: Anhebung des Anteils der Nahmobilität am Gesamtverkehrsaufkommen auf 60 % in den Innenstädten (Evaluation durch Modal Split-Erhebung) Für den Radverkehr wird ein Anteil von 25 % in den Innenstädten angestrebt (Evaluation durch Modal Split-Erhebung) Klare, stringente kommunale Nahmobilitätspolitik (Nahmobilität als System fördern) Stadt der kurzen Wege (Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung sichern) Barrierefreie Kommune Schaffung von Bewegung aktivierender Infrastruktur Gesundheits-, umwelt-, sozial- und finanzpolitische Ziele bezüglich der Nahmobilität 2. Prioritätensetzung für die Nahmobilitätsförderung: Politische Grundsatzentscheidung Organisatorische, personelle und finanzielle Regelungen Rad- und Fußverkehrskonzept (Nahmobilitätskonzept) ggf. auch integriert in VEP Fortschreibung der Rad- und Fußverkehrsplanung Fuß- und Radwege von ruhendem Kfz-Verkehr freihalten Ausreichende Unterhaltung der Infrastruktur für Nahmobilität Berücksichtigung der technischen Handreichungen der AGFS als Mindeststandard (z.B. Baustellenbroschüre, Querungsstellenbroschüre) 3. Stadtplanerische Schwerpunkte Hochwertige, wohnungsbezogene, attraktive Naherholungsangebote Vernetzung von Alltags- und Freizeitmobilität "Bewegungsbänder" für Freizeitverkehre (Inliner etc.) Gleichberechtigte Planung nichtmotorisierter Verkehre integrative Verkehrsplanung) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 46 4. Nahmobilitätsfreundliche Infrastruktur schaffen: Radfahrstreifen, Schutzstreifen für den Radverkehr Radfahrschleusen und Fahrradaufstellflächen an Knotenpunkten Fahrradstraßen Radwege Radschnellwege Tempo 30/Verkehrsberuhigung Öffnung von Einbahnstraßen Gleichberechtigte Berücksichtigung an Lichtsignalsteuerungen Regelmäßige Verkehrsschauen (vorzugsweise gesondert für den Rad- und Fußverkehr) Qualitativ hochwertige Abstellanlagen (z. B. ADFC-zertifizierte Abstellanlagen) Radstationen Bau und Betrieb von Fahrradabstellanlagen Rad- und Wandertouristische Infrastruktur Radwegweisung (kommunale Ergänzung der Radwegweisung NRW) Entschärfung von Unfallschwerpunkten Sichere Querungsstellen Beachtung der einschlägigen Regelwerke (EFA, ERA, RASt, RiLSA, RAL, …) für alle öffentlichen Straßen und Wege Schadensmeldesystem (z. B. Nutzung Mängelmeldesystem des Landes) Hindernisfreiheit (keine Umlaufsperren) und Überprüfung der Notwendigkeit von Pollern Zusammenhängende Rad- und Fußwegenetze Adäquat dimensionierte Fußverkehrsanlagen Fußgängerwegweisung (und Ausweisung von Inliner-Routen, Nordic Walking Routen, Wanderrouten) Attraktive öffentliche Räume (auch für Aufenthalt und Kommunikation, beispielsweise Ruhezonen , Spielparks, markante Treffpunkte, usw.) Kein angeordnetes Parken auf Gehwegen auf Kosten der Mindestbreite 5. Service für den Fußgänger- und Radverkehr Initiierung von fahrradbezogenen Dienstleistungen (z. B. Fahrradkuriere, Fahrradwachen, Reparaturservice, etc.) Schnittstellen schaffen (z. B. Mitnahme im ÖV, Bike + Ride) Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Einzelhandel (z. B. Hol /Bringdienste des Einzelhandels ) Barrierefreier Einzelhandel Fahrradfreundliche Arbeitgeber Service z. B. „Nette Toilette“ (kostenfreies Angebot der in der Innenstadt ansässigen Institutionen und Geschäfte, siehe im Internet: www.die-nettetoilette.de) Fahrradverleihsystem 6. Kommunikation und Information Nahmobilitätsfreundliches Klima fördern Integriertes, offensives Marketingkonzept (Werbung, Medien) Bürgerinformationen, Broschüren, Flyer, Homepage, etc … LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 47 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Abstellen von Fahrrädern am Wohnhaus(Abstellanlagen barrierefrei zu erreichen) Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden (ADFC, Senioren- und Behindertenverbände, Handel, Industrie, etc.) Fahrrad- und Wandertourismusförderung Vorbildfunktion kommunaler Repräsentanten Bereitschaft zur Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ideell und materiell) Anmerkung: Es handelt sich um eine "offene Liste" der Aufnahmekriterien. Sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den örtlichen Gegebenheiten. 13. Auf welche Weise wird die Einhaltung dieser Kriterien überprüft? Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird zunächst anhand der Anträge der Kommunen geprüft , ob eine ausreichende Grundlage für eine Mitgliedschaft in der AGFS gegeben ist. Bei einem positiven Ergebnis der Antragsprüfung wird die Situation des Radverkehrs vor Ort bei der sogenannten Vorbereisung durch zwei Mitarbeiter des Landes geprüft. Je nach Ergebnis der Vorbereisung bekommen die Kommunen Hinweise zur weiteren Verbesserung der Situation des Rad- und Fußverkehrs. Bei Mängeln bekommen die Antragsteller verpflichtende Aufgaben , die für eine Prädikatserteilung bzw. Mitgliedschaft erledigt werden müssen. Danach bzw. nach der Behebung eventueller Mängel erfolgt die sogenannte Hauptbereisung mit der gesamten Auswahlkommission, die die Gegebenheiten vor Ort abschließend prüft. Kann ein Mitglied der AGFS im Rahmen seines Verlängerungsantrags nicht nachweisen, dass es in den letzten sieben Jahren innerhalb der Arbeitsgemeinschaft die Förderung der Nahmobilität nicht kontinuierlich weitergeführt hat, werden ebenfalls ergänzende Stellungnahmen angefordert und im Zweifelsfall eine Nachbereisung durchgeführt. Diese Mechanismen haben sich als praktikabel und sehr wirksam erwiesen. Im Jahr 2014 wurde z. B. eine AGFS-Mitgliedschaft nicht verlängert. 14. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen dabei, „fahrradfreundlich“ zu sein? Die Landesregierung berät Kommunen sowohl im Vorfeld einer Bewerbung als auch im Rahmen der Mitgliedschaft in der AGFS. Daneben werden umfangreiche Fördermöglichkeiten eröffnet . Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen I-19, I-20, I-21, III-1 und III-4 verwiesen. Weiterhin finanziert das Land den Bau und die Unterhaltung von Radwegen an Landesstraßen bzw. mit Bundesmitteln auch an Bundesstraßen. Mit der Errichtung des landesweiten Radverkehrsnetzes , dem Betrieb des Radroutenplaners und zukünftig dem Bau von Radschnellwegen unterstützt das Land die Kommunen intensiv in fahrradfreundlicher Hinsicht. Lokale Öffentlichkeitsarbeit , Haushaltsbefragungen im Rahmen von Modal Split-Erhebungen sowie die Einrichtung von Fahrradzählstellen (Dauerzählstellen) werden ausschließlich in den Mitgliedskommunen der AGFS gefördert. Sämtliche anderen Fördertatbestände der Förderrichtlinien Nahmobilität gelten auch für die übrigen NRW Kommunen. 15. In welcher Weise fördert die Landesregierung die Arbeit des „Netzwerk Verkehrssicheres NRW“? Das Netzwerk Verkehrssicheres NRW ist mit Ablauf der Projektlaufzeit (31.12.2014) weiterentwickelt worden und heißt jetzt „Zukunftsnetz Mobilität NRW“. Als neues Aufgabenfeld wurde LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 48 das Mobilitätsmanagement aufgenommen. Das Land fördert die vier Koordinierungsstellen des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“. Diese sind bei folgenden Zweckverbänden, Verkehrsverbünden , Verkehrsgesellschaften angesiedelt: • Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH mit Sitz in Köln für die Koordinierungsstelle Rheinland , • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR mit Sitz in Gelsenkirchen für die Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr, • Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH gemeinsam mit der Westfälischen Provinzial Versicherung mit Sitz in Münster für die Koordinierungsstelle Westfalen und • Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter mit Sitz in Paderborn für die Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe Die Geschäftsstelle des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ hat ihren Sitz beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg. 16. In welcher Weise arbeitet die Landesregierung mit dem ADFC e.V. zusammen? Der ADFC LV NRW wirkt in verschiedenen Gremien der Landesregierung mit. Er ist beispielsweise Mitglied im Arbeitskreis Verkehrssicherheit beim MBWSV. Darüber hinaus wird er durch ein Vorstandsmitglied in der beim MBWSV angesiedelten Auswahlkommission der AGFS vertreten . Ebenfalls gehört er der Steuerungsgruppe Radverkehrsnetz NRW an. Da führende Mitglieder des ADFC in Gremien der Landesregierung vertreten sind, ist ein kontinuierlicher Austausch gegeben. Um das Reiseland Nordrhein-Westfalen als „Aktiv-Tourismus-Land“ besser zu positionieren und zu stärken, arbeitet der vom MWEIMH institutionell geförderte Tourismus NRW e. V. (TV) mit ausgewählten touristischen Partnern im Kompetenznetzwerk „Aktiv“ zusammen. Dieses Gremium ist im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Tourismus NRW entstanden. Der ADFC e. V. gehört zu den ständigen Mitgliedern des Kompetenznetzwerks „Aktiv“ und berät den TV in radtouristischen Fragen. Ziel der Zusammenarbeit mit dem ADFC e. V. sind die Weiterentwicklung der radtouristischen Angebote in NRW und die Steigerung der Angebotsqualität . 17. Arbeitet die Landesregierung mit dem Radsport Verband NRW bzw. der Radsportjugend NRW zusammen? Wenn ja: Wie? Die Landesregierung arbeitet seit vielen Jahren vertrauensvoll mit dem Radsportverband und seinen Untergliederungen, wie zum Beispiel der Radsportjugend NRW zusammen. Dabei erfolgt die Zusammenarbeit anlassbezogen und betrifft unterschiedliche sportfachliche Themenfelder . Aktuell erfolgt zum einen ein enger Austausch im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Infrastruktur für (Bahn-)Radfahrer/innen und zum anderen bei der Überarbeitung der „Hinweise für Planung, Erlaubnis und Durchführung von Radsportveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum“ des Landes. Das Konzept zur Talentsuche und Talentförderung, als Teilkonzept des Programms „Leistungssport 2020 – Förderung von Eliten und Nachwuchs in NRW“, bedient sich bei der Kooperation zwischen Verein/Verband und Schule eines institutionellen Rahmens mit einer klaren Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Partner. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 49 Dabei ist die Talentsuche und -förderung in besonderer Weise Aufgabe der Fachverbände und Vereine. Dazu gehören auch der Radsportverband NRW und seine Leistungssport treibenden Vereine. Mit Landesmitteln können zudem Sportveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen gefördert werden : Sportfachverbände, Sportvereine oder Kommunen, die nationale oder internationale Meisterschaften bzw. sonstige herausragende Sportveranstaltungen ausrichten, haben grundsätzlich die Möglichkeit, Landesmittel zur Förderung von Sportveranstaltungen zu erhalten. Dazu gehören auch Radsportveranstaltungen. 18. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über für den Alltagsverkehr relevante , größere und öffentlich zugängliche Fahrradverleihangebote in NRW, deren Angebote sowie die Nachfrage? Das Angebot öffentlicher Mietfahrradsysteme wächst in den Metropolen Europas seit Jahren. Mietfahrräder werden von Touristen und von Einwohnern angenommen und genutzt. Die Europäische Union hat einen Handlungsleitfaden für Öffentliche Leihfahrradsystem in Kommunen erstellt: OBIS: Optimizing Bike Sharing in European Cities. In NRW gibt es im Wesentlichen drei Anbieter von Mietfahrrädern für den Alltagsverkehr: Deutsche Bahn mit Call a Bike, Nextbike und die über 70 Fahrradstationen. Call a Bike, Nextbike und Fahrradstationen kooperieren in NRW teilweise miteinander. Bundesweit bietet Call a Bike in acht Städten ein öffentliches Mietfahrradsystem an, darüber hinaus Mietfahrräder an 40 ICE-Bahnhöfen. Insgesamt 740.000 registrierte Kunden können bundesweit auf insgesamt 8.500 Mietfahrräder zugreifen. In NRW gibt es Call a Bike als Öffentliches Mietfahrradsystem nur in Köln. In weiteren 7 Städten (Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Gütersloh, Hennef, Oberhausen und Troisdorf) gibt es eine Call a Bike Fahrradvermietung am Bahnhof. Das Leipziger Unternehmen Nextbike besteht seit 2004 und ist weltweit mit 25.000 Mieträdern in über 80 Städten und 16 Ländern aktiv. In NRW ist Nextbike in 13 Städten mit etwa 2.500 Mieträdern an rund 340 Stationen vertreten und kooperiert überwiegend mit Städten und Verkehrsbetrieben . Nur in Düsseldorf (300 Räder) und in Gütersloh (20 Räder) ist Nextbike unter eigenem Namen aktiv. Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) verzeichnen mit ihren 950 KVB- Rädern im ersten Jahr (2015) mehr als 170.000 Vermietungen. In der Metropolregion Ruhr ist Nextbike unter dem Namen Metropolrad Ruhr in 10 Städten vertreten: Bottrop, Bochum, Essen, Duisburg, Dortmund, Hamm, Herne, Gelsenkirchen, Mülheim und Oberhausen. Im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbes des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Jahres 2009 „Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme – Neue Mobilität in Städten“, erhielt die Metropole Ruhr Fördermittel, um aktuell das deutschlandweit größte Fahrradvermietsystem zu realisieren. Die Umsetzung erfolgte in Kooperation zwischen Regionalverband Ruhr, Verkehrsverbund Ruhr und den zehn Städten der Region. Die Zielsetzung der Kooperationspartner war, dass nach Ablauf der Bindungsfrist der Fördermittel zum 31.12.2014 das Fahrradvermietsystem des Ruhrgebietes unter Berücksichtigung der kommunalen Haushaltslagen betriebswirtschaftlich eigenständig weiterhin den Bürgerinnen und Bürgern angeboten wird. Die Finanzierung des Nextbike-Systems basiert in der Regel auf verschiedenen Säulen. Neben öffentlichen Finanzierungsbeiträgen gibt es auch Modelle, die auf die Kombination Fahrgeldeinnahmen und Werbung auf den Rädern ausgerichtet sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 50 Nach nunmehr sechs Jahren Metropolrad Ruhr sind folgende Erkenntnisse gesammelt worden : - Das Fahrradvermietsystem des Ruhrgebietes kann nicht kostendeckend durch Werbe- und Fahrgeldeinnahmen getragen werden. - Die Nutzung in kleineren Städten und auch die dortigen Werbeeinnahmen liegen unter entsprechend generierten Mitteln in größeren Städten des Ruhrgebietes. - Je höher die Verdichtung von Stationen (insbesondere in Innenstadtbereichen), desto stärker die Nutzung des Systems. - Eine Etablierung des Systems bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Touristen ist nicht festzustellen . - Das Metropolrad Ruhr erfreut sich insbesondere bei Studentinnen und Studenten großer Beliebtheit, unter anderem durch Zusatzverträge mit Universitäten (Bespiel Ruhr-Universität Bochum). - Ein System mit festen Stationen und entsprechenden Säulen erweist sich als sehr unflexibel. Als Zwischenfazit ist festzustellen, dass die Perspektiven des Fahrradvermietsystems insgesamt gut sind. Die fünf Jahre Bindungsfrist des Bundesförderprojektes haben allerdings nicht ausgereicht, das System betriebswirtschaftlich zu etablieren. Somit bedarf es weiterer Überlegungen , wie mit Verkehrsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und weiteren Dritten Kooperationen zu schließen sind, um das Metropolrad Ruhr zu etablieren. Aktuell besteht die Gefahr, dass der Betreiber das Angebot stark reduzieren muss, um nicht weiterhin die Deckungslücke zu tragen und somit ein Ruhrgebietssystem nicht weiter erkennbar ist. Dies kann von Nachteil sein vor dem Hintergrund, dass an die Betreiber von Fahrradvermietsystemen eine Vielzahl von europäischen Kommunen heran treten um Systeme zu etablieren und auch bereit sind Anschubfinanzierungen zu leisten bzw. auch höhere Vermarktungspotenziale ausweisen. Weitere Informationen sind dem Endbericht zur Evaluation der Modellprojekte "Öffentliche Fahrradverleihsysteme - innovative Mobilität in Städten zu entnehmen: http://edoc.difu.de/edoc .php?id=RGZ1SU6M. Daneben existieren noch touristisch initiierte Fahrradvermietsysteme wie das Niederrheinrad und das Revierrad. Bei beiden Systemen können Fahrräder im jeweiligen Gesamtgebiet wieder zurückgegeben werden. Das Niederrheinrad gibt es an 49 Stationen zwischen Neuss und Emmerich. Das Revierrad wird an 19 Stationen zwischen Ratingen und Dinslaken im Westen und Werne im Osten angeboten. Beide können prinzipiell auch für den Alltagsverkehr genutzt werden. Zusammengefasst: Öffentliche Mietfahrräder gewinnen auch in NRW an Bedeutung. Die Nachfrage in der Alltagsnutzung scheint in Ballungszentren mit hohem Studentenanteil am größten zu sein. Registrierte Nutzer und Nutzerinnen können die Mietfahrräder von Call a Bike und Nextbike bundesweit bzw. weltweit nutzen. 19. Wie werden Einrichtung und Betrieb von Fahrradverleihsystemen seitens der Landesregierung gefördert? Für die Einrichtung von Standorten für Fahrradvermietsysteme an ÖPNV-Haltestellen können die Kommunen Förderanträge bei den ÖPNV-Zweckverbänden NVR, VRR und NWL stellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 51 Die Einrichtung von Standorten im sonstigen öffentlichen Raum kann im Rahmen der Förderrichtlinie Nahmobilität gefördert werden. Der Betrieb von Fahrradvermietsystemen wird seitens der Landesregierung bislang nicht gefördert. 20. Sind der Landesregierung Forschungsvorhaben an nordrhein-westfälischen Einrichtungen mit thematischen Bezügen zum Radverkehr oder zur Radtechnik bekannt ? Wenn ja, welche? Im engeren Sinn finden nach Kenntnis der Landesregierung aktuell keine Forschungsprojekte statt, die sich speziell mit Radverkehr bzw. Radtechnik befassen. Im Folgenden werden Projekte dargestellt, die in der näheren Vergangenheit zum Thema Radverkehr bzw. Radtechnik abgeschlossen wurden: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH: - Wirkungen der Elektromobilität im Fahrradverkehr – Potenziale für eine nachhaltige Stadtund Regionalentwicklung Die Studie zeigt, dass das Elektrofahrrad bei der Umsetzung von Klima- und Nachhaltigkeitsstrategien eine wichtige Rolle spielen kann, aber auch, dass die in vielen Studien und Feldversuchen identifizierten Potenziale nicht überbewertet werden dürfen. Nur durch die Kombination von Pull- und Push-Maßnahmen werden sich langfristig Erfolge einstellen und das E- Rad in das Portfolio der alltäglichen Verkehrsmittelwahl integriert werden. - E-Bike Dortmund - Potenziale von Elektrofahrrädern Ziel war die Identifikation von Potenzialen durch den Einsatz von Elektrofahrrädern als Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln. Als Ergebnis wird eine Einschätzung gegeben, die zusammen mit der Nennung der Chancen und Hemmnisse aufzeigt, wie hoch die Potenziale für eine zukünftige Nutzung von Elektrofahrrädern sind. TU Dortmund - Fakultät Raumplanung, Fachgebiet Verkehrswesen und Verkehrsplanung: - Radverkehrsförderung für Quartiere in Stadt und Peripherie am Beispiel Dortmunds Das Projekt sollte Erkenntnisse zum Themenfeld Radverkehr und Siedlungsstruktur, ein Qualitätsmanagement - und Evaluationskonzept für Wirkungen von Radverkehrsmaßnahmen sowie Handlungskonzepte für eine sozialräumlich angepasste Radverkehrsförderung liefern. Am Beispiel der Stadt Dortmund wurden vier Quartiere unterschiedlicher sozialer und räumlicher Struktur betrachtet, um dort angepasste Handlungsansätze und -programme zu entwickeln, dabei räumlich und sozial differenziert Potenziale identifiziert und das Fahrrad als ideales „Stadtteilverkehrsmittel in Großstädten“ umfassend verankert. - Radverkehrsförderung in Städten mit Höhenunterschieden In Städten mit deutlichen Höhenunterschieden wird dem Thema Radverkehrsförderung häufig kaum Beachtung geschenkt. In diesem Projekt wurden entsprechende Städte identifiziert und deren spezifische Form und Maßnahmen der Radverkehrsförderung untersucht. Die Analyse von Maßnahmen, Erfolgsfaktoren und Hemmnissen der Radverkehrsförderung in topographisch bewegten Städten mündeten in einen Leitfaden zur Radverkehrsförderung in Kommunen mit Höhenunterschieden ein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 52 Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie - Fahrradstadt Wuppertal - Strategien zur Förderung des Radverkehrs unter schwierigen Rahmenbedingungen Im Rahmen dieses Projektes konnten Wuppertaler Entscheidungsträger zur verstärkten Förderung von Radverkehr motiviert werden. In dem weiter gesteckten Rahmen integrierter Mobilitätskonzepte sind beispielhaft folgende Aktivitäten zu benennen: Innovation City Ruhr: Von der Vorhaltung vierer Pedelecs zum kostenlosen Verleih in Bottrop über ein Mobilitätsmanagement (Versuch der Einflussnahme auf das Verkehrsverhalten jedes Einzelnen auch unter „Schmackhaftmachung“ des Fahrrades als Alternative zum Auto), ferner über Gedanken zur City-Logistik (Entwicklung eines innovativen, umsetzungsreifen Logistikkonzepts für eine effiziente und umweltschonende Feindistribution von Gütern im Bottroper Stadtgebiet auch unter Berücksichtigung eines verstärkten Einsatzes stadtverträglicherer Verkehrsmittel zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes), des Weiteren über die Einführung eines zentralen Fuhrparkmanagements, u. a. der Integration von Elektrofahrzeugen , bis hin zum Klimaschutzteilkonzept Mobilität (es soll eine mittel- bis langfristige Strategie für die klimafreundliche und stadtverträgliche Abwicklung des gesamtstädtischen Verkehrs festgelegt werden) werden hier in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bottrop und der Innovation City Management GmbH gemeinsam mit weiteren Akteuren Vorhaben zu integrierten Mobilitätskonzepten entwickelt und umgesetzt. Logistikkonzepte für Lastenfahrräder: Das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik befasst sich mit entsprechenden Forschungsideen / -anträgen, wie z. B. Sharing Konzepte für Lastenfahrräder, um private Innenstadtfahrten zu ersetzen, gebündelte Auslieferung des lokalen Einzelhandels an private Endkunden per Lastenfahrrad, Crowd Transportation, Paketzustellung durch Privatpersonen , Lastenfahrrad-Kurier als Kurier-, Express- und Paketdienst-Ersatz. Doktorarbeit "Klimafreundliche Mobilität durch Förderung von Pedelecs": In der Arbeit werden Politikinstrumente und private Maßnahmen erarbeitet, die die Anschaffung und Nutzung des Pedelecs fördern können. Außerdem werden deren Klimaschutzwirkungen anhand der Fallstudie Wuppertal quantifiziert (Wuppertal-Institut). Forschungsprojekt Remonet (Chancen und Herausforderungen für die Einführung von E-Mobilität in der Stadtregion Siegen): Mit dem Forschungsprojekt Remonet erforscht die Universität Siegen Chancen und Herausforderungen für die Einführung von E-Mobilität in der Stadtregion Siegen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Elektrorad angeschafft, mit dem Nutzerverhalten und Nutzergewohnheiten sowie Mobilitätsmentalität untersucht werden. 21. Was unternimmt die Landesregierung, um solche Forschungsaktivitäten zu befördern ? Die Hochschulen des Landes sind frei in der Wahl ihrer Forschungsaktivitäten. Das MIWF wirkt nicht auf diese Wahl ein. Allerdings sind im Rahmen des Leitmarktwettbewerbs "Mobilität/Logistik " in EFRE 2020 integrierte Mobilitätskonzepte thematisch einbezogen und - nach positivem Jury-Entscheid - förderfähig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 53 V. Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln 1. Unter welchen Bedingungen können Fahrräder im Öffentlichen Verkehr mitgenommen werden (bitte nach Verkehrsverbünden und Transportmitteln aufschlüsseln )? Die Bedingungen der Fahrradmitnahme in NRW sind weitestgehend harmonisiert. Zuletzt wurde eine neue landesweite Regelung mit Differenzierung nach SPNV und ÖSPV zum 01.04.2014 in den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW hinterlegt. Weiterhin möglich sind lokale bzw. regionale Ausnahmen (z. B. Nutzungszeiten). Einzelheiten sind Nummer 9.5 der nachfolgenden Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW sowie der Übersicht der Fahrradmitnahme in NRW zu entnehmen. Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (Gültig ab dem 01.08.2015) (9.5) Fahrräder (1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes). Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor , handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; die Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen. (2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3. (3) Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden , sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen . Abweichend hiervon ermöglichen die ÖSPV-Unternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Kulanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrradtypen des Absatz 1, Sätze 1 und 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Soweit Schienenersatzverkehr mit Verkehrsmitteln des ÖSPV durchgeführt wird, gelten die Bestimmungen sinngemäß. (4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platz-situation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen ) haben Vorrang vor Radfahrern. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 54 (5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder unter 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt. (6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast. (7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die gegenwärtigen Mitnahmebedingungen hinsichtlich der angestrebten Stärkung des Umweltverbundes? Die Landesregierung sieht in den gegenwärtigen Mitnahmebedingungen einen wesentlichen Bestandteil eines kunden- und umweltorientierten öffentlichen Personenverkehrs. 3. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf für die Vereinheitlichung der Mitnahmemöglichkeiten und Tarife für Fahrräder im Öffentlichen Verkehr? Nein, eine entsprechende Harmonisierung ist bereits zum 01.04.2014 erfolgt. 4. Wenn ja, wie setzt sie sich dafür ein? Siehe Antwort zu Frage V-3. 5. Wie viele SPNV-Haltepunkte sind derzeit barrierefrei erreichbar und wie viele werden es nach dem derzeitigen Planungsstand 2022 sein? Hierzu liegen der Landesregierung keine vertiefenden Erkenntnisse vor. In den Stationsberichten der Zweckverbände sind Aussagen zu Stationen und u. a. der Barrierefreiheit veröffentlicht , allerdings hauptsächlich bezogen auf den stufenlosen Zugang zu den Bahnsteigen. Andere Aspekte der Barrierefreiheit können den Berichten nicht unbedingt entnommen werden . Die Stationsberichte 2014 von NVR und VRR sind unter: https://www.nvr.de/fileadmin/Dateien/PDF/NVR_Stationsbericht_2014.pdf, http://zvis.vrr.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=1367, im Internet herunterladbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 55 6. Welcher Anteil der SPNV-Bahnhöfe weist den allgemeinen Anforderungen an derartige Anlagen insbesondere im Hinblick auf Abschließmöglichkeiten und Wetterschutz entsprechende Abstellplätze für Fahrräder? Hierzu liegen der Landesregierung keine vertiefenden Erkenntnisse vor. 7. Wie wirkt die Landesregierung auf die Errichtung und den Betrieb von Fahrradstationen in Bahnhofsnähe hin? Errichtung und Betrieb von Fahrradstationen obliegen der jeweiligen Kommune. Der Bau wird mit 1.500 € förderfähiger Betrag je Stellplatz bei einem Fördersatz von 70 bzw. 75 % je nach Finanzkraft der Kommune aus dem Nahmobilitätsprogramm unterstützt. Daneben ist auch Grunderwerb förderfähig. 8. Wie viele und welche SPNV-Bahnhöfe sollen bis 2017 mit zusätzlichen Fahrradabstellanlagen ausgerüstet werden? Aus Mitteln des Landes (§§ 12 und 13 ÖPNVG NRW) sollen 45 Haltepunkte und Bahnhöfe bis 2017 mit Fahrradabstellanlagen ausgerüstet werden. Im Einzelnen sind dies: Brühl, Eitorf-Süd, Hoffnungsthal, Meckenheim, Odendorf, Weilerswist, Windeck-Herchen, Hbf. Aachen, Bonn-UN Campus, Merzbrück, Rösrath-Stümpen, St. Jöris, Köln Porz-Wahn, Altena, Mecklenbeck, Einen - Müssingen, Sennelager, Paderborn-Nord, Nienberge-Häger, Sennestadt , Coesfeld Ostseite, Lüdenscheid-Brügge, Telgte, Porta Westfalica, Erndtebrück, Meschede, Oberbrügge, Werl, Hiltrup, Scharmede, Nettetal-Breyell, OB-Holten, Geldern, Langenfeld -Berghausen, Kerken-Aldekerk, Dorsten-Hervest, Marl Hamm, Marl Mitte, Gladbeck- West, Essen Dellwig-Ost, Essen Borbeck-Süd, Essen Überruhr, Essen Kupferdreh, Velbert Nierenhof, Velbert Neviges 9. Auf welche Summen beliefen sich die vom Land investierten Mittel für den Bau von Abstellanlagen an SPNV-Bahnhöfen in den Jahren seit 2005 (bitte nach Zweckverbänden und Verkehrsstärke aufschlüsseln)? NVR: 69 Haltepunkte und Bahnhöfe; rd. 302.000 Ein- und Aussteiger (gesamthaft), rd. 2,73 Mio. € Zuwendungen NWL: 58 Haltepunkte und Bahnhöfe; rd. 153.000 Ein- und Aussteiger (gesamthaft), rd. 3,44 Mio. € Zuwendungen VRR AöR 45 Haltepunkte und Bahnhöfe; rd. 131.500 Ein- und Aussteiger (gesamthaft), rd. 2,95 Mio. € Zuwendungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 56 10. Wie setzt sich die Landesregierung dafür ein, die Verknüpfung zwischen Radverkehr und öffentlichem Verkehr zu verbessern, zum Beispiel durch Fahrradabstellmöglichkeiten , verbesserte Zugänglichkeit von Bahnsteigen mit dem Fahrrad, Eignung der Fahrzeuge zur Fahrradmitnahme? Das Land stellt Fördermittel bereit, mit denen die Zweckverbände Fahrradabstellanlagen und Aufzüge an Stationen des Öffentlichen Personennahverkehrs fördern können. Über die Eignung der Fahrzeuge zur Fahrradmitnahme entscheiden die jeweiligen Unternehmen bzw. die Aufgabenträger als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Fahrradabstellanlagen (B+R-Anlagen) z. B. an ÖPNV- und SPNV-Stationen werden von den Zweckverbänden im Rahmen der Förderung gem. § 12 ÖPNVG NRW regelmäßig gefördert. Im Zusammenhang mit der Förderung gem. § 13 ÖPNVG NRW steht noch der Abschluss der seit 1995 bestehenden Förderung von P+R- bzw. B+R-Anlagen entlang der S 9 aus. Gespräche mit den Kommunen zu den S 9-B+R-Anlagen wurden bereits geführt; Verträge zur betrieblichen Übernahme der Anlagen wurden weitestgehend zwischen der DB Station & Service AG und den Kommunen abgeschlossen. 11. An wie vielen Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen sind Radstationen mit wie vielen Stellplätzen vorhanden? An folgenden 72 Standorten existieren Fahrradstationen mit 21.742 Stellplätzen. Standorte Stellplätze Aachen 158 Bad Oeynhausen 196 Bergisch Gladbach 256 Bielefeld 390 Billerbeck 186 Bocholt 160 Bochum 180 Bönen 60 Bonn 320 Bottrop Bf 214 Bottrop-ZOB 100 Brühl 340 Bünde 280 Burgsteinfurt 300 Castrop-Rauxel 150 Dormagen 340 Dorsten 300 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 57 Standorte Stellplätze Dortmund 80 Duisburg 450 Düren 360 Düsseldorf 500 Essen Hbf 245 Friedrichsfeld/Voerde 100 Fröndenberg 35 Geseke 118 Gladbeck West 300 Grevenbroich 176 Gronau 400 Gütersloh 306 Halle (Westf.) 175 Haltern am See 280 Hamm 450 Herdecke 60 Herford 360 Ibbenbüren 280 Kamen 360 Kamen Methler 80 Kerpen-Horrem 432 Kevelaer 240 Köln 961 Krefeld 360 Lippstadt 194 Lünen Hbf. 160 Lünen Markt 80 Marl Sinsen 300 Minden 442 Moers 200 Mönchengladbach-Rheydt 206 Mülheim Hbf 150 Mülheim-Styrum 100 Münster 3.300 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 58 Standorte Stellplätze Münster Arkaden 300 Neuss 559 Oberhausen 300 Ochtrup 160 Oelde 230 Paderborn 270 Ratingen Ost 250 Rheda-Wiedenbrück 240 Rheine 960 Schwerte 66 Selm-Beifang 150 Soest 450 Unna 309 Unna Parkhaus-Innenstadt 80 Wanne-Eickel 190 Warendorf 330 Werne Bf 140 Werne Parkhaus-Innenstadt 60 Werne Roggenmarkt 140 Wesel 220 Witten 168 Gesamt 21.742 12. Wie viele dieser Radstationen haben Flächen von Gesellschaften der Deutschen Bahn zur Verfügung gestellt bekommen und wie viele dieser Radstationen können diese Flächen derzeit mietfrei nutzen? Hierzu liegen der Landesregierung keine vertiefenden Erkenntnisse vor. 13. Wie hoch ist – nach Bahnhofskategorien gegliedert – die jeweils durchschnittliche Quadratmetermiete für die mietpflichtigen Radstationen auf Flächen von Gesellschaften der Deutschen Bahn AG? Hierzu liegen der Landesregierung keine vertiefenden Erkenntnisse vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 59 14. Wer sind die Träger dieser Stationen und welche Rolle spielt jeweils die Beschäftigungsförderung hierbei? (bitte aufschlüsseln) Hierzu liegen der Landesregierung keine vertiefenden Erkenntnisse vor. 15. Welche Rahmenbedingungen bestehen derzeit, damit Radstationen einen aktiven Beitrag zur Beschäftigungsförderung leisten können und inwiefern haben sie sich auch nach Ansicht der Stationsbetreiber und des Landes bewährt? Hierzu liegen der Landesregierung keine vertiefenden Erkenntnisse vor. 16. In welchen Kommunen bestehen Planungen für den Bau weiterer Radstationen? Planungen für den Bau von Radstationen sind der Landesregierung nur bekannt, soweit hierfür Förderanträge bei den Bezirksregierungen vorliegen. Momentan sind dies Stationen in Mönchengladbach und Essen-Kupferdreh. 17. In welchem Umfang sind Landesmittel für Investitionen im öffentlichen Verkehr an die Berücksichtigung der Belange des Fahrradverkehrs gebunden, z. B. bei der Gestaltung von Übergängen, der Einrichtung von Abstellanlagen, der Zugänglichkeit von Bahnsteigen und Fahrzeugen, etc.? Mittel nach §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW sind für die Berücksichtigung der Belange des Fahrradverkehrs nicht gebunden oder im Sinne eines Förderprogramms festgelegt. Die ZV / AöR entscheiden bei der Aufstellung des entsprechenden jährlichen Förderkatalogs gemäß § 12 ÖPNVG NRW inwieweit Maßnahmen finanziert werden, die auch die Belange des Fahrradverkehrs berücksichtigen. 18. In welcher Weise arbeitet die Landesregierung mit Gesellschaften der Deutschen Bahn, den ÖPNV-Zweckverbänden, der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft mbh (BEG), den Bezirksregierungen und den Kommunen bei der (Über-)Planung von SPNV- und ÖPNV-Haltepunkten zusammen, die für eine Verknüpfung von Radund SPNV/ÖPNV-Verkehren gut geeignet sind? Welche Verbesserungsmöglichkeiten kann sich die Landesregierung hier vorstellen? Die Planung und Umsetzung von Maßnahmen obliegt ausschließlich dem Vorhabenträger. Eine direkte Beteiligung durch die Landesregierung ist nicht vorgesehen. Am Beispiel der VRR AöR wird etwa beim Neubau von Aufzügen an Stationen der DB Station & Service AG angefragt, ob die neuen Aufzüge eine ausreichende Dimensionierung zur Aufnahme von Fahrrädern (auch E-Bikes) haben. In der Regel errichtet die DB Station & Service ausreichend große Aufzüge, sofern dies bautechnisch bzw. aus den gegebenen geometrischen Randbedingungen heraus möglich ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 60 19. Welche konzeptionellen und praktischen Ansätze hat die Landesregierung, um den Aspekt der E-Mobilität in die Planung bzw. Förderung von Fahrradabstellanlagen , Radstationen etc. einfließen zu lassen? Wie kann insbesondere hier eine diebstahlsichere Gestaltung umgesetzt und gefördert werden? Die Landesregierung ist über die Zusammenarbeit mit der AGFS und ihrem Förderkreis „Unternehmen FahrRad!“ im Dialog mit der Fahrradindustrie und auch Herstellern von Fahrradabstellanlagen und Stadtmobiliar. Besondere Abstellanlagen für e-mobile Fahrräder müssen nicht neu entwickelt werden. Mittlerweile sind die Akkus mit einem Schloss am Rahmen der Pedelecs gesichert. Auch dezentrale, öffentliche Aufladestationen, an denen die Akkus gegen Diebstahl gesichert werden müssen, sind dank der gestiegenen Akkukapazitäten nicht mehr notwendig. Insofern sind zum sicheren Abstellen nur hochwertige Fahrradabstellanlagen nötig. Insbesondere Fahrradboxen und Fahrradstationen bieten hierzu die notwendige Vandalismussicherheit . Hochwertige E-Bikes sind für Straftäter eine „lukrative Beute“. E-Bikes sollten daher in geeigneter Weise gesichert sein. Zur sicheren Aufbewahrung empfiehlt die Polizei Nordrhein-Westfalen überwachte Fahrradabstellräume oder -stationen. Grundsätzlich sollten die Fahrräder mit einem stabilen Schloss (bspw. Stahlketten, Bügelschlösser, Panzerkabelschlösser, Metallgliederschlösser ) mit Rahmen und Rädern an einem festen Gegenstand wie bspw. einem Stahlmast oder Fahrradständer gesichert werden. Dies gilt auch für vermeintlich sichere Bereiche wie Garagen oder überwachte Fahrradstationen. Soweit der Nachweis der elektronischen und mechanischen Zuverlässigkeit geführt wird, kann zukünftig auch die Sicherung mit einem Funk-Elektronikschloss erfolgen. Diese Schlösser lassen sich mit dem Smartphone öffnen. Auffallende Fahrradmarkierungen können Täter zusätzlich abschrecken. Zur Erhöhung der Fahndungs-/Ermittlungs- und Rückführmöglichkeiten empfiehlt die Polizei Nordrhein-Westfalen, auch für E-Bikes, alle Informationen eines Fahrrades (Hersteller, Marke, Typ, Rahmennummer, Bilder, individuelle Kennzeichnung, unverwechselbaren Merkmale) in einem Wertgegenstandsverzeichnis aufzuführen. Darüber hinaus sollte ein Angebot zur Codierung durch die Polizei wahrgenommen und alle Daten in einem Fahrradpass eingetragen werden. Der mögliche Verlust von Gewährleistungsansprüchen ist zu beachten. Eine weitere Möglichkeit zur Erhöhung der Fahndungs- und Rückführmöglichkeiten gestohlener Fahrräder ist die Ausstattung des Fahrrades mit einem sogenannten GPS-Tracker. Die Geräte sind klein, leicht und können unsichtbar am Fahrrad verbaut werden. Bei Diebstahl meldet sich der GPS-Tracker über eine Telefon-App und teilt laufend den genauen Standort des Fahrrades mit. Informationen zur Sicherung des Fahrrades sind bei den örtlichen Polizeibehörden , den Fahrradhändlern oder auch im Internet unter www.polizei.nrw.de und www.polizei -beratung.de erhältlich. 20. Gestaltet sich nach der Auffassung der Landesregierung die gemeinsame Nutzung von Fahrradabteilen durch Radfahrerinnen und -fahrern sowie Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern in der Regel problemfrei? Ja, die Deutsche Bahn versichert, dass die gemeinsame Nutzung von Rad- und Rollstuhlfahrer /innen sich in der Regel unproblematisch gestaltet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 61 21. Besteht nach Ansicht der Landesregierung die Notwendigkeit, diese unterschiedlichen Nutzungsansprüche besser auszugleichen? Nein. 22. Wie arbeitet die Landesregierung dabei mit den Behindertenverbänden zusammen ? Die Landesregierung arbeitet zu Fragen des ÖPNV umfangreich fallbezogen in Arbeitskreisen mit den Behindertenverbänden zusammen. VI. Radverkehrssicherheit 1. Wie steht die Landesregierung zur Forderung nach einer Helmpflicht für Radfahrerinnen und Radfahrer? Der Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung / Ordnungswidrigkeiten hat im September 2001 in der Verankerung der Helmtragepflicht für Radfahrer eine Überreglementierung gesehen. Im Unterschied zum Autofahrer, der durch die StVO zur Anlegung eines Sicherheitsgurtes verpflichtet wird, stelle die Helmtragepflicht einen größeren Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Auch bestehen Bedenken hinsichtlich der Überwachbarkeit einer solchen Vorschrift. Daher wird einhellig die Verankerung einer Helmtragepflicht in der Straßenverkehrs -Ordnung abgelehnt. Diese Einschätzung wird von der Landesregierung geteilt. Daneben bestehen in der Landesregierung auch Bedenken, dass die Einführung einer Helmtragepflicht zu einer Abnahme des Radverkehrs führen könnte. Die Einführung einer Helmtragepflicht für Radfahrer wird daher von der Landesregierung abgelehnt . Sie empfiehlt jedoch jeder Radfahrerin und jedem Radfahrer nachdrücklich, einen Fahrradhelm zu nutzen. Die Entscheidung zur Nutzung eines Fahrradhelms soll in der Verantwortlichkeit der Radfahrerinnen und Radfahrer gestellt bleiben. Beim Thema Helmtragen unterstützt die Polizei Nordrhein-Westfalen Initiativen anderer Träger der Verkehrssicherheitsarbeit bei deren Aktionen zur Verbesserung der Tragequote in allen Altersgruppen von Radfahrerinnen und Radfahrern. 2. Wie viele Verkehrsunfälle mit Fahrradbeteiligung sind in Nordrhein-Westfalen 2013 verzeichnet? Wie hat sich die Zahl dieser Unfälle seit 2005 entwickelt? Vorbemerkung zu Frage VI-2: Alle nachfolgenden Auswertungen beziehen sich ausschließlich auf meldepflichtige Verkehrsunfälle (VU). Verkehrsunfälle der Kategorie 5 (sogenannte „Bagatellunfälle“) werden nicht berücksichtigt . Mit Ausnahme der Frage VI-4 beziehen sich alle Angaben auf die Summe der Verkehrsbeteiligungsarten Fahrrad (VB 71), Pedelec (VB 72) und E-Bike (VB 03). Eine statistische Differenzierung diesbezüglich ist erst seit Mitte 2012 möglich. Antwort zu Frage VI-2: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 62 Jahr Anzahl VU mit Fahrradbeteiligung 2005 18.760 2006 18.256 2007 19.127 2008 18.706 2009 18.063 2010 15.724 2011 17.902 2012 17.051 2013 16.384 3. Welche Rolle spielt hierbei die bauliche Anlage der Radwege bzw. der Radfahrerführung (Ein-/Zweirichtungsradwege, einseitige Führung an der Straße, Ausführung als Angebots- oder Schutzstreifen bzw. Radweg, Führung an Einmündungen und Kreuzungen bzw. Kreisverkehren und Lichtsignalanlagen)? Eine statistische Unterscheidung hinsichtlich der baulichen Anlage der Radwege bzw. der Radfahrerführung erfolgt bei der Verkehrsunfallaufnahme nicht. Die Kreispolizeibehörde meldet festgestellte Unfallhäufungsstellen der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde. Die örtliche Unfalluntersuchung der in der Unfallkommission zusammen arbeitenden drei Behörden dient der Feststellung von Zusammenhängen zwischen Unfallgeschehen und baulichen und/oder verkehrlichen Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich seiner Umgebung. Die Unfallkommission beschließt geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hierzu gehören verkehrsregelnde , verkehrslenkende, verkehrsüberwachende und straßenbauliche Maßnahmen sowie Maßnahmen der Verkehrssicherheitsberatung. Die entsprechende Umsetzung der Beschlüsse obliegt den zuständigen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden sowie der Kreispolizeibehörde. In Kommunen befassen sich teilweise weitere Gremien, z. B. Arbeitskreise , gesondert mit örtlichen Radverkehrsunfällen, um gegebenenfalls durch ergänzende Vorschläge die Verkehrssicherheit zu verbessern. 4. Welche Rolle spielt dabei die deutliche Zunahme von e-Bikes und Pedelecs? Setzt man die Verkehrsunfälle mit elektrisch unterstützten Fahrrädern in Relation zum gesamten Fahrradunfallgeschehen zeigt sich, dass der Anteil derzeit noch relativ gering ist, jedoch mit ansteigender Tendenz. Jahr Anzahl VU mit Pedelec Anteil VU mit Pedelec an VU mit Fahrradbeteiligung in % 2012 322 1,9 2013 528 3,2 2014 715 4,0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 63 Jahr Anzahl VU mit E-Bike Anteil VU mit E-Bike an VU mit Fahrradbeteiligung in % 2012 22 0,1 2013 27 0,2 2014 30 0,2 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die häufigsten Ursachen dieser Unfälle sowie jeweils die Unfallverursacher vor? Wenn ja, welche? In Tabelle 1 sind die häufigsten drei Ursachen aus Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern für die Jahre 2005 bis 2013 dargestellt. Ein Verkehrsteilnehmer kann bei einem Unfall auch mehrere Ursachen setzen (bspw. Benutzen der falschen Fahrbahn unter Alkoholeinfluss). Aus Tabelle 2 ist für den gleichen Zeitraum zu entnehmen, wie häufig Rad fahrende die Hauptunfallursache gesetzt haben und welche diesbezüglich die drei häufigsten Ursachen waren. Tabelle 3 stellt die jeweils drei häufigsten Ursachen für die Fälle dar, in denen der Rad fahrende zwar nicht Hauptunfallverursacher, aber Mitverantwortlicher war. Entsprechende Angaben zu den vom Unfallgegner des Rad fahrenden gesetzten Ursachen sind nicht möglich. Erläuterung zu den Tabellen: Legende zu den Unfallursachen 01 = Alkoholeinfluss 10 = Benutzung der falschen Fahrbahn 11 = Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 13 = nicht angepasste Geschwindigkeit 28 = Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens 35 = Fehler beim Abbiegen 37 = Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr Tabelle 1: Die drei häufigsten Ursachen aus Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Radfahrern Jahr 1. Ursache 2. Ursache 3. Ursache 2005 28 = 3.334 35 = 2.980 10 = 2.890 2006 28 = 3.309 10 = 2.975 35 = 2.774 2007 28 = 3.302 35 = 2.994 10 = 2.756 2008 28 = 3.324 35 = 3.016 10 = 2.892 2009 28 = 3.158 35 = 2.879 10 = 2.519 2010 28 = 2.708 35 = 2.422 10 = 2.169 2011 28 = 3.115 35 = 3.071 10 = 2.356 2012 28 = 2.935 35 = 2.878 10 = 2.196 2013 35 = 2.840 28 = 2.786 10 = 1.915 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 64 Tabelle 2: Anzahl der Radfahrer als Hauptunfallverursacher mit den jeweils drei häufigsten Ursachen Jahr Anzahl der Hauptunfallverursacher 1. Ursache 2. Ursache 3. Ursache 2005 8.113 01 = 1.157 10 = 1.093 37 = 852 2006 8.063 10 = 1.197 01 = 1.184 37 = 821 2007 8.431 01 = 1.192 10 = 1.100 37 = 775 2008 8.104 10 = 1.170 01 = 1.115 37 = 788 2009 7.996 01 = 1.102 10 = 1.034 37 = 747 2010 6.962 10 = 868 01 = 860 37 = 643 2011 7.681 10 = 931 01 = 899 37 = 718 2012 7.456 10 = 921 01 = 912 37 = 635 2013 7.166 10 = 825 01 = 814 13 = 610 Tabelle 3: Anzahl der Radfahrer als Mitverursacher mit den jeweils drei häufigsten Ursachen Jahr Anzahl der Mitverursacher 1. Ursache 2. Ursache 3. Ursache 2005 2.611 10 = 1.691 11 = 170 01 = 153 2006 2.592 10 = 1.638 11 = 206 01 = 124 2007 2.544 10 = 1.563 11 = 204 01 = 107 2008 2.469 10 = 1.613 37 = 108 01 = 104 2009 2.192 10 = 1.401 37 = 106 01 = 92 2010 1.924 10 = 1.219 11 = 153 37 = 87 2011 2.165 10 = 1.354 37 = 102 35 = 63 2012 1.984 10 = 1.218 11 = 196 01 = 89 2013 1.760 10 = 1.026 37 = 73 01 = 54 6. Wie stellt sich das quantitative und qualitative Unfallrisiko von Radfahrerinnen und Radfahrer im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern dar? Ein Vergleich des Unfallgeschehens in mehreren deutschen Städten der Unfallforschung der Versicherer zeigt, dass Radfahrer bezogen auf ihre Teilnahme im Verkehr häufiger verunglücken , als dies für andere Verkehrsteilnehmer gilt. Während seit einigen Jahren ein allgemeiner Rückgang der Unfälle mit schwerem Personenschaden verzeichnet werden konnte, hatte der Radverkehr daran nur einen geringeren Anteil. Bezogen auf den Bevölkerungsanteil verunglücken über 65-jährige Radfahrer bei Innerortsunfällen überproportional häufig tödlich. Für den heutigen Radverkehr ist der Kenntnisstand über das altersspezifische Unfallrisiko, Unfallfolgen und typische Unfallverläufe gerade von über 65-Jährigen noch gering. Werden die Unfälle den Verkehrsleistungen gegenübergestellt, verunglücken insbesondere männliche Kinder und Jugendliche sowie über 65-Jährige häufiger als Radfahrer anderer Altersgruppen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 65 Das quantitative Unfallrisiko wird an Hand des Verhältnisses von Verkehrsunfällen der einzelnen Verkehrsbeteiligungsarten [Radfahrer (VB 71), Kräder (VB 11), Pkw (VB 21), Fußgänger (VB 81) und Lkw (VB 41-48)] zum Gesamtunfallgeschehen deutlich. Als qualitatives Unfallrisiko wird die eingetretene Folge betrachtet. Dabei wird unterteilt in Tote, Schwerverletzte (SV), Leichtverletzte (LV) und Verunglückte (Verungl.). Erläuterung zu den Tabellen: Da bei einem Verkehrsunfall mehrere Beteiligte mit verschiedenen Verkehrsbeteiligungsarten möglich sind, kann die Summe der Prozentanteile der einzelnen Verkehrsbeteiligungen die 100 % übersteigen. Tabelle 1: Verkehrsbeteiligung Radfahrer (VB 71), absolute Zahlen Jahr VU Gesamt VU mit VB 71 Tote SV LV Verungl. 2005 185.889 18.760 93 2.862 13.773 16.728 2006 187.012 18.256 86 2.849 13.313 16.248 2007 196.463 19.127 75 2.945 13.859 16.879 2008 188.691 18.706 82 2.774 13.777 16.633 2009 186.995 18.063 81 2.782 13.252 16.115 2010 186.330 15.724 74 2.419 11.651 14.144 2011 191.501 17.902 69 2.891 13.176 16.136 2012 185.549 17.051 81 2.633 12.657 15.371 2013 183.054 16.384 56 2.604 12.082 14.742 Tabelle 2: Verkehrsbeteiligung Radfahrer (VB 71), Verhältniszahlen Jahr Anteil an VU gesamt in % Anteil Get. an VU in % Anteil Verungl. an VU in % 2005 10,1 0,5 89,2 2006 9,8 0,5 89,0 2007 9,7 0,4 88,3 2008 9,9 0,4 88,9 2009 9,7 0,5 89,2 2010 8,4 0,5 90,0 2011 9,3 0,4 90,1 2012 9,2 0,5 90,2 2013 8,0 0,3 90,0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 66 Tabelle 3: Verkehrsbeteiligung Kradfahrer (VB 11), absolute Zahlen Jahr VU Gesamt VU mit VB 11 Tote SV LV Verungl. 2005 185.889 5.701 151 1.663 3.308 5.122 2006 187.012 5.243 115 1.566 2.971 4.652 2007 196.463 5.600 126 1.634 3.263 5.023 2008 188.691 4.968 103 1.392 2.934 4.429 2009 186.995 5.018 90 1.451 2.987 4.528 2010 186.330 4.335 68 1.302 2.527 3.897 2011 191.501 4.881 96 1.482 2.824 4.402 2012 185.549 4.178 84 1.305 2.411 3.800 2013 183.054 4.151 69 1.344 2.372 3.785 Tabelle 4: Verkehrsbeteiligung Kradfahrer (VB 11), Verhältniszahlen Jahr Anteil an VU gesamt in % Anteil Get. an VU in % Anteil Verungl. an VU in % 2005 3,1 2,7 89,8 2006 2,8 2,2 88,7 2007 2,9 2,3 89,7 2008 2,6 2,1 89,2 2009 2,7 1,8 90,2 2010 2,3 1,6 89,9 2011 2,6 2,0 90,2 2012 2,3 2,0 91,0 2013 2,3 1,7 91,1 Tabelle 5: Verkehrsbeteiligung Pkw (VB 21), absolute Zahlen Jahr VU Gesamt VU mit VB 21 Tote SV LV Verungl. 2005 185.889 164.037 392 6.147 36.205 42.744 2006 187.012 164.383 324 5.772 35.632 41.728 2007 196.463 171.825 328 5.815 36.490 42.633 2008 188.691 164.498 323 5.420 33.535 39.278 2009 186.995 163.933 257 5.386 33.429 39.072 2010 186.330 163.378 247 4.927 32.675 37.849 2011 191.501 168.079 280 5.533 33.380 39.193 2012 185.549 163.526 212 5.199 33.471 38.882 2013 183.054 161.631 203 4.910 32.555 37.668 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 67 Tabelle 6: Verkehrsbeteiligung Pkw (VB 21), Verhältniszahlen Jahr Anteil an VU gesamt in % Anteil Get. an VU in % Anteil Verungl. an VU in % 2005 88,2 0,2 26,1 2006 87,9 0,2 25,4 2007 87,5 0,2 24,8 2008 87,2 0,2 23,9 2009 87,7 0,2 23,9 2010 87,7 0,2 23,2 2011 87,8 0,2 23,3 2012 88,1 0,1 23,8 2013 88,3 0,1 23,3 Tabelle 7: Verkehrsbeteiligung Fußgänger (VB 81), absolute Zahlen Jahr VU Gesamt VU mit VB 81 Tote SV LV Verungl. 2005 185.889 9.546 149 2.328 6.418 8.895 2006 187.012 9.343 131 2.226 6.373 8.730 2007 196.463 9.897 146 2.324 6.770 9.240 2008 188.691 9.348 127 2.116 6.506 8.749 2009 186.995 9.154 127 2.045 6.406 8.578 2010 186.330 8.122 94 1.781 5.778 7.653 2011 191.501 8.779 133 2.052 6.100 8.285 2012 185.549 8.405 105 1.911 5.905 7.921 2013 183.054 8.317 109 1.794 5.905 7.808 Tabelle 8: Verkehrsbeteiligung Fußgänger (VB 81), Verhältniszahlen Jahr Anteil an VU gesamt in % Anteil Get. an VU in % Anteil Verungl. an VU in % 2005 5,1 1,6 93,2 2006 5,0 1,4 93,4 2007 5,0 1,5 93,4 2008 5,0 1,4 93,6 2009 4,9 1,4 93,7 2010 4,4 1,2 94,2 2011 4,6 1,5 94,4 2012 4,5 1,3 94,2 2013 4,5 1,3 93,9 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 68 Tabelle 9: Verkehrsbeteiligung Lkw (VB 41-58), absolute Zahlen Jahr VU Gesamt VU mit VB 41 - 58 Tote SV LV Verungl . 2005 185.889 22.819 32 379 1.393 1.804 2006 187.012 23.865 28 388 1.291 1.707 2007 196.463 25.330 26 404 1.484 1.914 2008 188.691 24.899 22 348 1.286 1.656 2009 186.995 22.903 24 296 1.197 1.517 2010 186.330 24.505 27 322 1.318 1.667 2011 191.501 23.667 26 332 1.268 1.626 2012 185.549 21.650 19 294 1.178 1.491 2013 183.054 20.617 17 247 1.121 1.385 Tabelle 10: Verkehrsbeteiligung Lkw (VB 41-58), Verhältniszahlen Jahr Anteil an VU gesamt in % Anteil Get. an VU in % Anteil Verungl. an VU in % 2005 12,3 0,1 7,9 2006 12,8 0,1 7,2 2007 12,9 0,1 7,6 2008 13,2 0,1 6,6 2009 12,3 0,1 6,6 2010 13,2 0,1 6,8 2011 12,4 0,1 6,9 2012 11,7 0,1 6,9 2013 11,3 0,1 6,7 7. Welche Ziele hat die Landesregierung für die Senkung der Opferzahlen bei Radfahrerinnen und -fahrern im Straßenverkehr (Schwerverletzte und Tote)? Im Verkehrssicherheitsprogramm 2020 des Landes NRW ist das Ziel "Vision Zero" benannt, bei der niemand im Straßenverkehr getötet oder so schwer verletzt wird, dass sie bzw. er lebenslange Schäden davonträgt. Als operationalisiertes Ziel nennt das Verkehrssicherheitsprogramm eine Reduktion der Zahl der Verkehrstoten um 40 % und eine Reduktion der Zahl der Schwerverletzten um 20 % bis 2020 jeweils auf der Basis des Durchschnittswertes aus den Jahren 2009 bis 2011. Diese Zielwerte sind auf alle Verkehrsteilnehmer insgesamt bezogen . Für einzelne Verkehrsteilnehmer-Gruppen gibt es keine spezifizierten Ziele. Weitere Ausführungen siehe Antwort zu Frage VI-8. 8. Was unternimmt die Landesregierung, um diese Ziele zu erreichen? Um die Zahl der Verkehrsunfälle mit schweren Folgen zu senken, arbeitet die Polizei Nordrhein -Westfalen auf Grundlage der Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung. Diese Strategie berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse europaweiter Unfallforschung und soll eine effektive Umsetzung sowohl der europäischen wie auch der nationalen und nordrhein-westfälischen Verkehrssicherheitsziele gewährleisten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 69 Bereits im Jahr 2011 hat die Landesregierung auf die damals besorgniserregende Unfallentwicklung in Bezug auf die Zahl der verunglückten Radfahrer und Fußgänger mit einer Fortschreibung dieser Fachstrategie reagiert, indem die polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen auch auf Bereiche, die keine Unfallbrennpunkte/schutzwürdigen Zonen darstellen, ausgeweitet wurden. Maßgebliches Ziel ist es seitdem, das Geschwindigkeitsniveau dort zu reduzieren, wo Fußgänger und Radfahrer besonders gefährdet sind. Denn das Geschwindigkeitsniveau ist - unabhängig von der Verursachung - für die Schwere der Unfallfolgen von entscheidender Bedeutung. Die Polizei sieht mit großer Sorge, dass Verkehrsteilnehmer sich zunehmend ablenken lassen. Studien zeigen, dass die Fahrleistung bei Fahrzeugführern bei der Benutzung von elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen während der Fahrt deutlich beeinträchtigt wird. Auch Radfahrerinnen und Radfahrer benutzen während der Fahrt das Mobiltelefon und gehören somit ebenfalls zur Zielgruppe der Verkehrsteilnehmer, bei denen Präventionskonzepte sowie polizeiliche Kontrollen durchgeführt werden bzw. künftig vorgesehen sind. Neben der landesweiten Fachstrategie berücksichtigen die Kreispolizeibehörden ihre örtlichen Besonderheiten. Dies geschieht sowohl im täglichen Dienst im Rahmen der Verkehrsunfallprävention und Verkehrsüberwachung als auch bei besonderen Fahrradaktionstagen oder themenbezogenen Kampagnen, oftmals in Form von Kooperationen oder Partnerschaften mit anderen Trägern der Verkehrssicherheitsarbeit. Siehe hierzu auch Ausführungen zur Verkehrsunfallkommission in Bezug auf Radverkehr Antwort zur Frage IV-3. Über die Überwachungs- und Präventionsarbeit der Polizei hinaus gilt es auch eine sichere Fahrradinfrastruktur bereit zu stellen. Hier empfiehlt die Landesregierung den Kommunen die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) beim Bau von Radverkehrsanlagen anzuwenden. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in den Kommunen hat die Landesregierung das Förderprogramm Nahmobilität aufgestellt. Für Fördermaßnahmen ist die Anwendung der ERA obligatorisch. Im Rahmen der Verkehrsaufklärung und Unfallprävention bietet das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ gemeinsam mit der Westfälischen Provinzial ein Schulungskonzept für ältere Pedelec- Fahrer „Sicher unterwegs auf dem Elektrofahrrad!" als präventive Maßnahme zum Schutz von Senioren, die sich mit der Fahrt mit dem Pedelec vertraut machen wollen (siehe Antwort zu Frage VIII-13). Die Landesverkehrswacht wirkt mit der Umsetzung der Bundesprogramme auf ein verkehrssicheres Miteinander hin. Insbesondere sind hier die Programme „Kind im Straßenverkehr “ und „Fit mit dem Fahrrad“ zu nennen. Mit der Aktion "Vorsicht Toter Winkel!" der Landesverkehrswacht sollen Radfahrer für die Gefahr des Toten Winkels sensibilisiert werden, die von nach rechts abbiegenden Lkw, Bussen und anderen Großfahrzeugen ausgehen. Aufkleber , die am Heck und an der rechten Seite der Fahrzeuge angebracht werden, weisen die Radfahrer auf den Toten Winkel hin. Die Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht und dem „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ zu der aktuellen Flüchtlingssituation ein DIN A 1-Poster mit den grundlegenden deutschen Verkehrsregeln für Fußgänger und Radfahrer erstellen lassen. Dieses Plakat wird aktuell in alle Kommunen und Polizeidienststellen des Landes verteilt. 9. Was unternimmt die Landesregierung, um unfallträchtiges Fehlverhalten von Radfahrerinnen und -fahrern zu reduzieren? Siehe Antwort zu Frage VI-8. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 70 10. Was unternimmt die Landesregierung, um Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, das zu Unfällen mit Fahrradfahrerinnen und –fahrern führen kann, zu reduzieren? Siehe Antwort zu Frage VI-8. 11. Was hält die Landesregierung davon, PKW- und LKW-Führerscheinanwärterinnen und -anwärter mit den verkehrlichen Bedingungen des Radfahrens als festen Bestandteil der Führerscheinprüfung vertraut zu machen? Fahrschülerinnen und Fahrschüler werden bereits heute im theoretischen Unterricht auf die verkehrlichen Belange anderer Verkehrsteilnehmer gemäß Anlage 1 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung geschult. Eine Doppelstunde beinhaltet Besonderheiten und Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern – Radfahrer werden explizit genannt. Eine weitere Doppelstunde befasst sich mit dem Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern und der Verkehrsbeobachtung . Inhaltlich wird speziell auf die Besonderheiten des Radverkehrs bzw. auf die Rücksicht auf diese Verkehrsteilnehmer eingegangen. Die Thematik „Toter Winkel“ wird im praktischen Fahrschulunterricht zum Beispiel in der Zusatzausbildung für alle Lkw – Fahrerlaubnisklassen geschult. Mit 50 unterschiedlichen Prüfungsaufgaben im amtlichen Fragenkatalog sind die Besonderheiten des Radverkehrs ein fester Bestandteil in den theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen zu den unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen. 12. Unterstützt die Landesregierung Informationskampagnen, die das gegenseitige Verständnis der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden fördern sollen? Die Landesregierung unterstützt die bundesweite Kampagne "Rücksicht im Straßenverkehr" des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (http://www.rücksicht-im-strassenverkehr.de/). Als Mitglied der AGFS erhält die Stadt Bonn, die diese Kampagne umsetzt, eine Förderung aus Mitteln des Nahmobilitätsprogramms. AGFS-Mitgliedskommunen haben darüber hinaus die Möglichkeit sich die Durchführung von entsprechenden Kampagnen, wie die AGFS-Kampagne „Nina – Warum parkst du auf meinem Weg“, durch das Land fördern zu lassen. 13. Hat die Polizei die technische Möglichkeit, Überholabstände zwischen Kfz und Fahrrädern zu messen? Wenn ja, in welchem Umfang kommt diese Technik zum Einsatz? Derzeit ist keine technische Möglichkeit bekannt, Überholabstände zwischen Kfz und Fahrrädern zu messen. 14. Wie und in welchem Umfang fördert die Landesregierung die Verkehrserziehung von Kindern speziell im Hinblick auf den Fahrradverkehr? Die Rahmenvorgaben für die Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in Schulen sowie der Erlass zur Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule sind Grundlage u. a. für die Radfahrausbildung von Kindern in der Schule. Danach bildet das Radfahrtraining im Schon- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 71 raum einen der Schwerpunkte in der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schuleingangsphase der Primarstufe. Das Radfahrtraining wird als Bestandteil einer umfassenden psychomotorischen Erziehung in Form einer systematischen Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4 fortgesetzt und soll zu einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Verkehrsraum beitragen. In der Sekundarstufe I wird die Radfahrausbildung in den Klassen 5 und 6 fortgeführt. Sie ist verpflichtender Bestandteil der Mobilitätsbildung . Die Landesregierung fördert die Radverkehrsprüfung in den 4. Klassen mit der Erstellung der Prüfmaterialien. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Aktivitäten im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ zum schulischen Mobilitätsmanagement bzw. in der Mobilitätsbildung. So werden über die Koordinierungsstellen des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ Radwegdetektivkisten an interessierte Schulen verteilt. In diesem Beteiligungsformat untersuchen Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen ihre Schulwege auf Radverkehrssicherheit und geben ihre gewonnenen Erkenntnisse in die Kommunalverwaltung. Für Grundschulen bieten die Koordinierungsstellen des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ zur Fahrradfrühförderung einen Fahrradparcours als Ausleihmaterial an. In Zusammenarbeit mit der Sporthochschule Köln hat das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ das Online-Portal „Radfahren in der Grundschule“ (www.radfahrenindergrundschule.de) entwickelt . Es richtet sich an Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen, die hier methodische und praktische Unterstützung finden, die Kinder einer Schulklasse sicher mit und auf dem Rad zu bewegen. 15. In welchem Umfang ist Mobilitätserziehung von Schülerinnen und Schülern Bestandteil aktueller Lehrpläne? (bitte nach Schulformen aufschlüsseln) Plant die Landesregierung konkrete Maßnahmen, um die Mobilitätserziehung an Schulen weiterzuentwickeln? Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung sind Aufgaben aller Schulen. Sie leisten einen Beitrag zur Sicherheits-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung. Aufgabe und Ziel schulischer Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist die Förderung von Kompetenzen zur reflektierten und verantwortlichen Teilhabe an Verkehr und Mobilität. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung nutzen die Vielfalt unterschiedlicher Lernorte und die Angebote außerschulischer Partner (u. a. Polizei, Verkehrswachten, Straßenverkehrsämter, Nahverkehrsbetriebe, Umweltverbände, „Zukunftsnetz Mobilität NRW“, AGFS). Als Orientierung für die Schulen sind in 2003 Rahmenvorgaben erstellt worden, die Hinweise zur Umsetzung der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung im Fachunterricht, in Lehrgängen und in fachübergreifenden Projekten geben. Die Rahmenvorgaben gliedern sich nach Schulstufen und Themenkreisen: Primarstufe Themenkreise: Schulumgebung und Wohnumgebung; Unterwegs bei schlechten Sichtverhältnissen ; Bewegungssicherheit und Radfahrtraining (Klassen 1 und 2) bzw. Radfahrausbildung (Klassen 3 und 4) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 72 Sekundarstufe I Themenkreise: Verkehrssituationen in der neuen Schulumgebung; Bewegungssicherheit; Weiterführung der Radfahrausbildung; Gruppenverhalten im Straßenverkehr; Vorausschauendes Verhalten im Straßenverkehr; Individualverkehr und öffentlicher Personennahverkehr; Verkehrssituationen in der Region; Verhalten als motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer (fakultativ: Mofakurs); Drogen und Verkehr; Verkehrsunfälle und die Folgen; Verkehrsentwicklung und Verkehrsgestaltung in der Region. Sekundarstufe II Themenkreise: Gefahren und Risiken bei der Teilnahme am Straßenverkehr; partnerschaftliches Verhalten; Umwelt und Mobilität; Lebens- und Gestaltungsraum Verkehr. In Ergänzung der Rahmenvorgaben werden im Runderlass „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung in der Schule“ vom 14.12.2009 (BASS 15-02 Nr. 5) die verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte Schulwegtraining, Radfahrtraining und Radfahrausbildung, (fakultativ: Mofakurse und Begleitetes Fahren ab 17) gesondert ausgeführt. Die Kernlehrpläne (KLP) für die einzelnen Schulformen und Fächer weisen – je nach Relevanz – in unterschiedlicher Ausprägung ebenfalls entsprechende Kompetenzerwartungen aus. Im Folgenden wird pro Schulform jeweils ein Beispiel aufgeführt. Grundschule KLP Sachunterricht (Auszug): „Die Schülerinnen und Schüler … erkunden Schulwege und Schulumgebung … dokumentieren Verkehrszeichen, vergleichen sie, erklären ihre Bedeutung und beachten sie … fahren einen Parcours im Schonraum (z.B. … auf dem Schulhof ) … nehmen an der Radfahrausbildung teil und verhalten sich verkehrsgerecht.“ Hauptschule KLP Naturwissenschaften (Auszug): „Die Schülerinnen und Schüler können … die Angemessenheit des eigenen Verhaltens im Straßenverkehr (u.a. Sicherheitsabstände, Einhalten von Geschwindigkeitsvorschriften und Anschnallpflicht, Energieeffizienz) reflektieren und beurteilen.“ Realschule KLP Biologie (Auszug): „In allen naturwissenschaftlichen Fächern wird … die Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung vermittelt. Sicherheitsaspekte, Gesundheits- und Verkehrserziehung sind …einbezogen.“ Gesamtschule/Sekundarschule KLP Naturwissenschaften (Auszug): „Die Schülerinnen und Schüler können … aus verschiedenen Quellen Gefahren für Augen und Ohren recherchieren und Schutzmöglichkeiten aufzeigen …können Vorteile reflektierender Kleidung für die eigene Sicherheit im Straßenverkehr begründen und anwenden.“ Gymnasium Sek. I KLP Biologie (Auszug): Inhaltsfelder/Fachliche Kontexte: „Überblick und Vergleich von Sinnesorganen des Menschen / Die Umwelt erleben: Sicher im Straßenverkehr – Sinnesorgane helfen.“ Gymnasiale Oberstufe Richtlinien (Auszug): „…Mitwirkung und Gestaltung in ökonomischen und ökologischen Belangen.“ Weder die Rahmenvorgaben noch die Richtlinien und Lehrpläne enthalten verbindliche Zeitvorgaben zum Umfang der Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung. Die Implementierung in die schuleigenen Lehrpläne ist Sache der Schule. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 73 16. Welche Maßnahmen sind bislang erfolgt, um alle Primärschulen davon zu überzeugen , an der Aktion „Zu Fuß zur Schule“ teilzunehmen, die auch den Radverkehr mit umfasst? Seit 1994 werden in Deutschland Zu-Fuß-zur-Schule-Aktivitäten durchgeführt, seit 2000 gibt es den jährlichen internationalen „I walk to school“-Tag. Seit 2007 richten der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) und das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. gemeinsam die Aktionstage "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" aus. Auf der Internetseite des ehemaligen Netzwerks Verkehrssicheres NRW wurde die Aktion jedes Jahr beworben, eine flächendeckende Teilnahme der Schulen konnte dabei jedoch niemals das Ziel sein, da Schulen nicht zu einer Teilnahme gezwungen werden können. Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ (früher Netzwerk Verkehrssicheres NRW) bietet den Schulen das Programm "Verkehrszähmer" an, bei dem die Verkehrsteilnahme von Grundschulkindern als Fußgänger und Radfahrer das ganze Jahr im Fokus steht. Das Programm zielt darauf ab, dass Schülerinnen und Schüler der Grundschulen auf das „Eltern-Taxi“ verzichten mögen und den Schulweg eigenständig bewältigen, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dieses Programm hat dadurch, dass es Schuljahr begleitend stattfindet, eine deutlich höhere Aufmerksamkeit bei den Kindern als ein einzelner Projekttag bzw. eine Projektwoche . Über die Umsetzung relevanter Programme, über die Bildung von Fußweg-Gemeinschaften (Walking Bus) sowie die Teilnahme an der Aktion „Zu Fuß zur Schule“ entscheiden die Schulen eigenverantwortlich. Im April 2013 haben Ministerin Löhrmann und Minister Groschek das Programm „Verkehrszähmer“ vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg der Öffentlichkeit vorgestellt. 17. Wie viele Schulen in Nordrhein-Westfalen nehmen in diesem Jahr voraussichtlich an der Aktion „Zu Fuß zur Schule“ teil? Die Aktion „Zu Fuß zur Schule“ richtet sich an Grundschulen. Diese Aktion findet jährlich zwischen den Sommer- und Herbstferien statt. Im Jahr 2015 haben landesweit insgesamt 169 Grundschulen daran teilgenommen. 18. Wie viele Fahrräder wurden im Jahr 2013 in Nordrhein-Westfalen als gestohlen gemeldet? Wie hat sich die Zahl der als gestohlen gemeldeten Fahrräder seit 2005 entwickelt? Die Anzahl der gestohlenen Fahrräder wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet , dies entspricht der bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinie. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der für Nordrhein-Westfalen erfassten Fälle von Fahrraddiebstahl einschließlich der unbefugten Ingebrauchnahme seit 2005 sowie zur Aufklärungsquote (AQ). Zu einem Fall können mehrere Fahrräder entwendet worden sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 74 Jahr Fälle insgesamt AQ in % 2005 108.160 8,27 2006 100.290 9,00 2007 102.268 9,02 2008 97.195 9,16 2009 94.047 8,14 2010 83.833 8,82 2011 89.282 7,82 2012 85.401 7,16 2013 80.806 7,13 2014 85.781 7,93 19. Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen? Siehe Antwort zu Frage VI-18 20. Was unternimmt die Landesregierung, um die Zahl der Fahrraddiebstähle zu senken ? Wie erfolgreich sind die Maßnahmen und wie werden diese Maßnahmen evaluiert ? Die Bekämpfung der Eigentumskriminalität ist bereits seit Jahren ein kriminalstrategischer Schwerpunkt. Insofern analysieren die Kreispolizeibehörden die Kriminalitätslage in ihrem Zuständigkeitsbereich und führen bei erhöhter regionaler oder deliktischer Kriminalitätsbelastung in eigener Verantwortung Maßnahmen durch. Beispielsweise sind dies offene Präsenzmaßnahmen an Brennpunkten durch Kräfte des Wachdienstes und der Bereitschaftspolizei. Zudem erfolgen lageabhängig verdeckte operative Maßnahmen durch Kräfte des Einsatztrupps. Repressive Maßnahmen werden durch gezielte Präventionshinweise an die Bürgerinnen und Bürger ergänzt. Darüber hinaus stellt die Polizei Nordrhein-Westfalen Präventionshinweise zur geeigneten Sicherung von Fahrrädern und Zubehör auf der Internetseite www.polizei.nrw.de zur Verfügung. Dort sind auch Informationen zur Codierung von Fahrrädern sowie zur Registrierung von Individualdaten in einem Fahrradpass eingestellt. Entsprechende Broschüren werden zudem von den Kreispolizeibehörden zur Verfügung gestellt. Weitere Präventionshinweise zur Verhinderung von Fahrraddiebstählen stellt das Programm „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)“ auf der Internetseite www.polizeiberatung.de zur Verfügung. Eine auf wissenschaftlichen Kriterien basierende Wirkungsevaluation der kriminalpräventiven Maßnahmen liegt nicht vor. VII. Fahrradtourismus 1. Wie unterstützt die Landesregierung den Radtourismus in Nordrhein-Westfalen? Die Landesregierung fördert radtouristische Projekte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) sowie über den wettbewerblichen Aufruf "Erlebnis.NRW". Darüber hinaus wird über die Förderung der Landesmarketingorganisation Tourismus NRW e.V. auch der Internetbeitrag "Radfahren NRW" unterstützt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 75 2. Welche Ziele hat sich die Landesregierung für die künftige Entwicklung des Radtourismus in Nordrhein-Westfalen gesetzt? Für die Landesregierung ist die Weiterentwicklung des Radtourismus ein wichtiges tourismuspolitisches Ziel. Das bezieht sich auf die Förderung von Projekten (siehe dazu Antwort zu Frage VII-1) sowie auf die Vermarktung des Radtourismus. Konkret werden Produktmarken (u. a. "Dein NRW Aktiv") und zielgruppenbezogene Ansätze ("Aktive Best Ager", "Erwachsene Paare", "Familien" und "Erwachsene Singles") verfolgt. Ziel ist sowohl die Neukundengewinnung als auch die Stammgäste-Sicherung. Insgesamt soll stärker als bisher der Fokus auf die Verbesserung der Qualität und auf die Inklusion gerichtet werden. 3. In welchen Regionen des Landes ist der Radtourismus besonders ausgeprägt? Der Radtourismus ist in allen 12 Tourismusregionen des Landes von erheblicher Bedeutung. Das landesweite Radverkehrsnetz verbindet alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen . Radtouristen können darüber hinaus rund 40 überregionale Themenrouten befahren. Der Rheinradweg und der Ruhrtalradweg gehören zu den beliebtesten deutschen Radfernwegen. Mit Förderung des Landes sind in den letzten Jahren neue Qualitätsradwege entstanden: dazu gehören der länderübergreifende Emsradweg von Hövelhof in der Senne bis zur Mündung der Ems in die Nordsee nach Emden oder die Römer-Lippe-Route vom Teutoburger Wald bis an den Niederrhein sowie die Nordbahntrasse im Bergischen Städtedreieck als Teil der Panorama Radwege. 4. In welchem Umfang fördert die Landesregierung die Entwicklung radtouristisch interessanter Regionen? Die radtouristische Förderung erfolgt projekt- und nicht regionsbezogen. Vielfach sind solche Projekte, wie etwa der Ruhrtalradweg, auch Regionen übergreifend. Für die Weiterentwicklung des Radtourismus in NRW hat die Landesregierung allein in der EFRE-Förderperiode 2007- 2013 insgesamt rd. 46 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Beim aktuellen Projektaufruf „Erlebnis .NRW-Tourismuswirtschaft stärken“ wurden weitere 11 radtouristische Projekte mit einem Volumen von über 9 Millionen Euro zur Förderung empfohlen. Daneben erfolgen Förderungen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (siehe Antwort zu den Fragen VII-9 bis 11). 5. Wie vermarktet die Landesregierung das Radfernwegenetz des Landes und welche Rolle spielt hierbei der Radroutenplaner NRW mit welchen Seitenaufrufzahlen ? Der Radroutenplaner NRW ist mit 1.011.686.871 Seitenaufrufen (Stichtag 31.12.2015) seit dem Jahr 2003 die erfolgreichste Website der Landesregierung. Insbesondere Touristen profitieren von der Möglichkeit, sich über sämtliche, ausgeschilderte Radfernwege in NRW zu informieren und individuelle Routenvorschläge ausarbeiten zu können. Der Radroutenplaner ist auf einer Vielzahl von öffentlichen (insbesondere die touristischen Regionen sowie die Kommunen ) und privaten Websites (Leistungsträger) verlinkt. Im Radroutenplaner NRW gibt es Informationsseiten zu allen wesentlichen Themenrouten in NRW (siehe www.radroutenplaner .nrw.de/RRP_themenrouten_02.asp). Außerdem sind die Routen auf der Karte dargestellt und einzeln anklickbar (Hervorhebung). Es gibt auch eine Routingoption, bei der thematische LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 76 Routen allgemein oder einzelne thematische Routen bevorzugt werden. Die detaillierte Auswertung der Zugriffszahlen des Radroutenplaners NRW für das Jahr 2014 zeigt, dass die entsprechenden Seiten 3.357.388 mal aufgerufen wurden, also im Durchschnitt rund 9.200 mal am Tag. 6. Wie schätzt die Landesregierung das aktuelle Angebot fahrradfreundlicher Gastbetriebe in Nordrhein-Westfalen auch im Hinblick auf die verstärkte Pedelec-Nutzung im Vergleich zu anderen Bundesländern ein? Das Angebot fahrradfreundlicher Gastbetriebe in NRW hat sich in den letzten 10 Jahren insgesamt positiv entwickelt. Viele Betriebe haben den Trend zur Pedelec-Nutzung inzwischen aufgegriffen. Statistische Erhebungen zu dieser Entwicklung liegen nicht vor. Erkenntnisse erwartet der ADFC von zusätzlichen Zertifizierungskriterien, die voraussichtlich im nächsten Jahr eingeführt werden. 7. Was unternimmt die Landesregierung, um die Zertifizierung fahrradfreundlicher Gastbetriebe in Nordrhein-Westfalen zu befördern? Die Zertifizierung als Bett + Bike-Betrieb ist für Gastbetriebe die thematische Voraussetzung zur Beteiligung am Landesmarketing, das vom Tourismus NRW e. V. organisiert wird. Die Bekanntheit der Zertifizierung wurde bei Gastbetrieben und Touristikern durch das vom Land geförderte Projekt „Aktiv-Akademie“ im Zeitraum 2011-2015 gesteigert: In 252 Veranstaltungen unter der Federführung des Tourismus NRW e. V. mit insgesamt 3.705 Teilnehmern sind die Vorteile einer Zertifizierung thematisiert worden. In Zusammenarbeit mit dem ADFC Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. wurden zudem 12 Bett + Bike-Prüfer ausgebildet. 8. In welchem Maße wird der Radtourismus in der (touristischen) Außendarstellung des Landes berücksichtigt? Der Radtourismus wird vom Tourismus NRW e. V. über das Landesmarketing beworben. Das erfolgt online über Internetauftritte (www.dein-nrw.de; www.aktiv-nrw.de; www.nrw-vacantie .nl; www.actief-nrw.com; www.nrw-tourism.com) und über Printprodukte wie das „NRW-Magazin “ und „Dein Radurlaub“. Auch in der MERIAN- Ausgabe „Nordrhein-Westfalen und seine Regionen“ (Ausgabe März 2015) werden die vielfältigen radtouristischen Angebote beschrieben . 9. Beabsichtigt die Landesregierung die radtouristische Infrastruktur in den Grenzregionen in Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarländern zu entwickeln ? Die Fragen VII-9 bis VII-11 werden zusammenhängend beantwortet: Radtouristische, grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte werden von den Grenzregionen grundsätzlich eigenverantwortlich entwickelt. Förderungen sind zum Beispiel über die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) möglich. Durch die Kofinanzierung beteiligt sich das Land an dieser Form der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden. In der Förderperiode 2007-2013 wurden insgesamt 25 radtouristische Projekte mit ETZ-Mitteln in Höhe von über 8,3 Millionen Euro gefördert. Förderungen sind im Rahmen der laufenden Förderperiode (2014 – 2020) weiterhin möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 77 10. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage VII-9. 11. Wenn ja, was unternimmt sie dafür? Siehe Antwort zu Frage VII-9. 12. Welche Ansätze verfolgt die Landesregierung, um über touristische Radwegeprojekte gleichzeitig auch möglichst große Vorteile für den Alltagsradverkehr zu generieren ? Alltagsradverkehr und Radtourismus finden in der Regel auf allen Straßen und Wegen statt und sind daher kaum voneinander zu trennen. Das landesweite Radverkehrsnetz NRW, das sowohl den Alltagsradverkehr als auch den Radtourismus als Zielgruppe hat, wurde u. a. aus den kommunalen und regionalen touristischen Radwegesystemen entwickelt (Beispiel „Radelpark Münsterland“). Das Radverkehrsnetz NRW wird durch neue touristische Radrouten kontinuierlich ergänzt, wie z.B. mit der Aufnahme der Routen der RadRegionRheinland in 2014. Die Integration neuer, touristischer Radrouten kommt auch dem Alltagsradverkehr zugute, da sie in der Regel auch Alltagsziele wie Ortszentren und Haltepunkte des ÖPNV mit erschließen. Umgekehrt generiert der Alltagsradverkehr auch Vorteile für den Radtourismus: Radschnellwege , die vom Land über den Landeswettbewerb Radschnellwege aus dem Jahr 2013 gefördert werden, sind in erster Linie auf den Alltagsradverkehr ausgerichtet. Die komfortable Wegegestaltung kommt allerdings auch den touristischen Ansprüchen, gemeinschaftlich und entspannt Rad zu fahren, entgegen. Radschnellwege stellen momentan ein Alleinstellungsmerkmal dar, das sich auch touristisch vermarkten lässt. Im Ruhrgebiet entsteht derzeit der erste regional bedeutsame Radschnellweg Ruhr (RS 1) in Deutschland, der 10 Städte miteinander verbinden soll. Der über 100 Kilometer lange RS 1 wird vor allem über alte Bahntrassen, an Kanälen entlang und durch die Innenstädte führen. Ziel ist es, Berufspendler zum Umstieg vom Auto auf das Fahrrad und das E-Bike zu bewegen. Auch Touristen und allen, die sich mit dem Fahrrad störungsarm bewegen möchten, soll mit dem RS 1 eine attraktive Verbindung von Hamm bis Duisburg geboten werden. Die Nordbahntrasse in Wuppertal ist ebenfalls ein Projekt, bei dem Freizeit- und Alltagsverkehr in idealtypischer Weise bedient werden. 13. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten, die radtouristisch interessanten Regionen des Landes unter Mitnahme des eigenen Fahrrades mit Fernverkehrszügen zu erreichen? Die Möglichkeit, unter Mitnahme des eigenen Fahrrades radtouristisch interessante Regionen in NRW zu erreichen, ist grundsätzlich durch die fehlende Möglichkeit der Fahrradmitnahme in ICE-Zügen erschwert. Hinzu kommt, dass die DB Fernverkehr AG (vormals DB Reise & Touristik) seit der Bahnreform rein touristische Zugangebote eingestellt hat. Besonders betroffen von fehlenden, für die Fahrradmitnahme geeigneten Fernzug-Angeboten sind der Niederrhein , die Eifel sowie das Sauer- und Siegerland. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 78 14. Inwiefern wird die Landesregierung bei der Planung der Verbindungen durch die Deutsche Bahn miteingebunden und welche Verbesserungsmöglichkeiten gäbe es? Das Land hat keine rechtliche Möglichkeit auf die Ausgestaltung des eigenwirtschaftlichen Fernverkehrs Einfluss zu nehmen. Der Bund ist Aufgabenträger für den Schienenpersonenfernverkehr der DB (Art. 87e Abs. 4 GG). 15. Was unternimmt die Landesregierung, um die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern in ICE-Zügen nach Nordrhein-Westfalen zu verbessern? Siehe Antwort zu Frage VII-14. VIII. Gesellschaftliche Verankerung des Radverkehrs 1. Wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen können schätzungsweise nicht Fahrrad fahren? Was unternimmt die Landesregierung, um diese Zahl zu senken? Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. Sie unterstützt das sichere Erlernen des Radfahrens unter anderem über die Landesverkehrswacht. So werden zum Beispiel die Jugendverkehrsschulen regelmäßig mit Fahrrädern und Fahrradhelmen ausgestattet, die aus Landesmitteln und Spenden beschafft werden. Außerdem bieten zahlreiche örtliche Verkehrswachten Kurse aus dem Bundesprogramm „Fit mit dem Fahrrad an“. Die Polizei beteiligt sich im Rahmen der Radfahrausbildung der Schulen an der Vermittlung von Radfahrregeln an Schülerinnen und Schüler sowie am praktischen Üben im Straßenverkehr. Zudem unterstützt sie Angebote zum Radfahrtraining für Senioren, auch für Pedelecs und E-Bikes. Des Weiteren unterstützt die Polizei das Radfahrtraining von Trägern der Verkehrssicherheit für Zuwanderer. 2. Arbeitet die Landesregierung mit Unternehmen zusammen, um die Fahrradnutzung bei Berufspendlerinnen und -pendlern zu erhöhen? Welche Mittel setzt sie dafür ein? Das Land greift die Ergebnisse aus dem Bundesprojekt „effizient mobil“ aus den Jahren 2008 bis 2010 und dem derzeit laufenden Nachfolgeprojekt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit „Mobil.Pro.Fit“ sowie weiterer bundesweiter und regionaler Projekte zum betrieblichen Mobilitätsmanagement auf und entwickelt gemeinsam mit dem „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ und der IHK Dortmund eine Strategie zur Verstetigung des Ansatzes des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Ziel ist die Ansprache von Unternehmen über die kommunalen Wirtschaftsförderungen. Ein einheitliches Zertifizierungsverfahren soll Unternehmen dazu motivieren, ihre Mitarbeitermobilität, ihre Geschäfts- und Dienstreisemobilität sowie das betriebliche Fuhrparkmanagement möglichst effizient, ressourcenschonend und klimafreundlich zu gestalten, wobei das Fahrrad (entweder das eigene oder im Rahmen von Verleihsystemen) eine zentrale Rolle spielt. Dabei werden Unternehmen vom „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ beratend unterstützt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 79 3. Fördert das Land die Einrichtung von Fahrrad-Abstellplätzen in Unternehmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Umfang? Bei stationären Pflegeeinrichtungen können Fahrradabstellflächen zur erforderlichen Gebäudeausstattung gehören. Wirtschaftlich angemessene Kosten hierfür sind damit im Rahmen der Investitionskostenförderung nach § 14 Alten- und Pflegegesetz NRW berücksichtigungsfähig. Eine weiter gehende Förderung lassen die finanziellen Ressourcen des Landeshaushaltes nicht zu. Das Land konzentriert sich auf eine Förderung der kommunalen Fahrradinfrastruktur. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um ihre Beschäftigten auf die Vorzüge der Radnutzung hinzuweisen? Stk: Die Beschäftigten werden im Intranet auf die Möglichkeit der Nutzung von Dienstfahrrädern hingewiesen. Darüber hinaus existieren keine offensiven Maßnahmen . Allerdings lässt die Lage der Dienststelle eine Anfahrt mit dem Fahrrad zu. FM: Die Finanzverwaltung ergreift bislang keine einheitlich-systematischen Maßnahmen , um die Beschäftigten auf die Vorteile des Radfahrens hinzuweisen. Allerdings werden in den Dienststellen - meist abhängig von den regionalen und topografischen Gegebenheiten - verschiedene Einzelmaßnahmen ergriffen (z. B. Teilnahme an der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ der AOK, Fahrrad-Betriebssportgruppen und Betriebsausflüge mit dem Fahrrad, Verbesserung der Abstellsituation ). Eine genaue Auflistung enthält die Tabelle im Anhang. MIK: Mit dem Umzug in das neue Gebäude in die Friedrichstraße 62-80 verfügt das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW über einen vor Fahrraddiebstählen geschützten und überdachten Fahrradunterstellplatz, über einen Trockenraum und über Duschmöglichkeiten, um so die Fahrradnutzung attraktiver zu machen . Seit 2014 wird dafür geworben, sich an der Initiative des ADFC und der AOK „Mit dem Rad zu Arbeit“ zu beteiligen, welche stets in den Sommermonaten 01.06. bis 31.08. stattfindet. Seitens des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird jährlich auf die Initiative aufmerksam gemacht und vor Beginn der Initiative im Rahmen einer Auftaktveranstaltung darüber informiert. Die Ergebnisse, wie z. B. die gesparte CO2-Belastung der Umwelt durch die Nutzung des Fahrrades, werden im Intranet des Hauses dokumentiert. Hier finden alle Teilnehmenden die notwendigen Informationen rund um die Initiative und darüber hinaus Tipps zum Kauf des richtigen Schutzhelmes des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einen Link zum Radroutenplaner NRW. JM: Das Justizministerium bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal im Jahr einen Gesundheitstag mit vielen Aktionen auch rund um die Gesundheitsförderung durch Bewegung an. In diesem Rahmen werden allgemein die Gesundheitseffekte von regelmäßiger Bewegung und die Möglichkeiten, wie sich Bewegung ohne viel Mehraufwand in den (Arbeits-)Alltag integrieren lässt, vorgestellt . MGEPA: Veranstaltungen und Broschüren zum Thema Gesundheit / Nahmobilität und betriebliches Gesundheitsmanagement. MFKJKS: Im MFKJKS wurde die Nutzung der vorhandenen Dienstfahrräder im Intranet beworben . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 80 MKULNV: Im MKULNV stehen ein attraktiver oberirdischer Fahrradunterstand, eine abschließbare Garage sowie Fahrradabstellflächen in der Tiefgarage zur Verfügung . Für die Beschäftigten stehen sechs Dienstfahrräder, davon 2 E-Bikes mit einer Akku-Kapazität für eine Strecke von ca. 100 km, bereit. Jährlich erfolgen Aufrufe zur Beteiligung an der Aktion "Mit dem Rad zur Arbeit" welche von der AOK und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club ADFC durchgeführt werden. Dem stetig steigenden Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Fahrten zum Dienst mit dem Fahrrad zu absolvieren ist das MKULNV auch in der Weise nachgekommen , als zwei Duschen zur Verfügung gestellt wurden, welche von den Beschäftigten außerhalb der Dienstzeit genutzt werden können. Im Landesbetrieb Wald und Holz NRW werden im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements mögliche Maßnahmen aktuell thematisiert. MAIS: Im Rahmen des Behördlichen Gesundheitsmanagement wird im MAIS-Intranet für das Fahrrad als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel geworben, das Kreislauf, Muskulatur und Abwehrkräfte stärkt. MWEIMH: Das MWEIMH stellt den Bediensteten für Dienstgänge Dienstfahrräder zur Verfügung . MBWSV: Neben der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, wie Dienstfahrräder, Fahrradabstellanlagen und Duschen, wirbt das MBWSV kontinuierlich über das für Nahmobilität zuständige Referat für die Nutzung des Fahrrades in Dienst und Freizeit. Im Jahr 2016 ist die erneute Teilnahme an der Aktion des ADFC und der AOK „Mit dem Rad zur Arbeit“ vorgesehen. MSW: Das MSW stellt den Beschäftigten für Dienstgänge Dienstfahrräder zur Verfügung 5. Welche Einrichtungen des Landes (bitte nach Ressorts aufschlüsseln) haben eine fahrradfreundliche Infrastruktur, zum Beispiel Leihfahrräder, Duschen und witterungsgeschützte , diebstahlsichere Fahrradstellplätze? uflistung der fahrradfreundlichen Infrastruktur siehe Tabelle zu VIII-5 MWEIMH: Das MWEIMH bietet seinen Beschäftigten insgesamt drei Dienstfahrräder, überdachte Fahrradabstellplätze vor dem Dienstgebäude und witterungsgeschützte Fahrradabstellplätze im fußläufig zu erreichenden Parkhaus Moselstraße an (jeweils 20 Abstellplätze). Darüber hinaus werden im Dienstgebäude Berger Allee in der 22. Etage jeweils 1 Dusche für weibliche und männliche Beschäftigte inklusive Umkleiden zur Verfügung gestellt. Stk: Duschen für Damen und Herren sowie Ab- und Unterstellmöglichkeiten für private und Dienstfahrräder am Haus und in der Tiefgarage. Leihfahrräder: Der Fahrdienst der Landesregierung hat einen Pool von Fahrrädern, die von den Beschäftigten für dienstliche Zwecke genutzt werden können. Die Wartung der Leihfahrräder wird vom Fahrdienst organisiert. FM: 19 % aller Dienststellen verfügen über Dienstfahrräder, 35 % über Duschen, 39 % über offene, 64 % über überdachte und 30 % über diebstahlsichere Fahrradabstellplätze . Die Zuordnung zu den Dienststellen kann der Tabelle im Anhang entnommen werden. MIK: Die Tabelle zeigt die Ausstattung der Einrichtungen sowie des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW auf. Die Ausstattung der Liegenschaften der Polizei Nordrhein - Westfalen sind der Tabelle zur Antwort IX-9 zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 81 MGEPA: Bereitstellung von Diensträdern (7), separate Sanitärräume mit Duschen, sichere Fahrradabstellräume mit einer Reifenfüllstation. MSW: Verschlossene Boxen für Diensträder, überdachte Abstellplätze für private Räder (seit Frühjahr 2015) sowie Duschmöglichkeiten im benachbarten LKA nach vorheriger Anmeldung. MFKJKS: siehe Tabelle zu VIII-5 MKULNV: siehe Tabelle zu VIII-5 MBWSV: siehe Tabelle zu VIII-5 MAIS: siehe Tabelle zu VIII-5 6. In welchem Umfang wird das Fahrrad von Landesbediensteten für Dienstfahrten genutzt? Inwiefern unterstützt die Landesregierung Dienstfahrten mit dem Rad? Das Fahrrad wird von Bediensteten aller Ressorts für Dienstfahrten intensiv genutzt. Für Strecken , die mit einem privaten Fahrrad dienstlich zurückgelegt werden, wird gemäß § 6 Abs. 3 Landesreisekostengesetz NRW eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,06 € / km gewährt . Stk: Das Angebot des Fahrdienstes (siehe Antwort zu Frage VIII-5) wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei rege genutzt. Dienstfahrten zu den Ressorts oder zum Landtag werden regelmäßig mit Fahrrädern durchgeführt. Statistiken werden darüber nicht geführt. FM: Die Häufigkeit von Dienstfahrten mit dem Fahrrad wird in den meisten Dienststellen nicht systematisch erfasst und kann auch nicht nachträglich belastbar ermittelt werden , da für Fahrräder - anders als für PKW - keine Fahrtenbücher geführt werden. Einige Dienststellen haben allerdings Schätzungen vorgenommen (siehe Tab. zur Frage VIII-5). MIWF: Die durch das MIWF bereits seit längerer Zeit vorgehaltenen vier Dienstfahrräder werden von den Bediensteten regelmäßig für Dienstfahrten innerhalb Düsseldorfs genutzt. Aufgrund der großen Nachfrage wurden im Dezember 2015 zwei weitere Dienstfahrräder angeschafft. Die beiden Dienstfahrräder der Kunstakademie Münster werden regelmäßig innerhalb Münsters genutzt und werden von der Anzahl als ausreichend erachtet. Das Dienstfahrrad der Kunsthochschule für Medien Köln wird regelmäßig genutzt. Die Hochschule für Musik Detmold denkt über die Beschaffung eines ersten Dienstfahrrades nach. Das Dienstfahrrad der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste wird täglich genutzt. MIK: Die in den Kreispolizeibehörden zur Verfügung stehenden Dienstfahrräder werden lediglich in geringem Umfang für Dienstfahrten, abgesehen von der Nutzung als Einsatzmittel durch Fahrradstreifen, genutzt. JM: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums stehen zwei Dienstfahrräder zur Verfügung, die regelmäßig für Dienstfahrten genutzt werden. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei Dienstantritt auf die Möglichkeit, Dienstfahrten auch mit dem Fahrrad erledigen zu können, hingewiesen. Im Geschäftsbereich kann der Nutzungsumfang des Fahrrads für Dienstfahrten indes als gering eingeschätzt werden. Ob dort das Fahrrad für Dienstfahrten genutzt wird, hängt primär von der Topographie, der Entfernung sowie vom Umfang des ggf. zu transportierenden Dienstgepäcks ab. MWEIMH: Im Durchschnitt wird ein Dienstfahrrad pro Arbeitstag entliehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 82 MGEPA: Regelmäßige, intensive Nutzung von sieben Diensträdern. MFKJKS: Die Dienstfahrräder werden regelmäßig für Dienstfahrten genutzt. In Einzelfällen werden Fahrräder für den Weg vom Bahnhof zum Ort des Dienstgeschäfts eingesetzt . Die Leihgebühr wird mit den Reisekosten erstattet. MKULNV: Im Landesbetrieb Wald und Holz NRW läuft aktuell das Projekt „ Einsatz von Elektro-Fahrrädern“. Zwei Pedelecs – bis 250 Watt, bis 25 km/h – werden durch zwei Forstbetriebsbeamte im Rothaargebirge im Forstamt Siegen-Wittgenstein im Rahmen von Dienstfahrten im Revier eingesetzt. Es hat sich herausgestellt, dass die Elektrofahrräder eine sinnvolle Ergänzung der Revierausstattung in arrondierten Forstrevieren sind. Zudem dienen sie dem Mitarbeiter zur Steigerung und Erhaltung der körperlichen Fitness. Im Übrigen werden vereinzelnd vorhandene Dienstfahrräder in den Dienststellen des Landesbetriebes nur für kurze Botengänge genutzt. Fernerhin vorhandene Dienstfahrräder im MKULNV und Dienststellen des Geschäftsbereichs werden Landesbediensteten für Dienstfahrten bereitgestellt; Daten über den Umfang der Fahrten werden nicht erhoben. MSW: Das Ministerium für Schule und Weiterbildung verfügt über insgesamt vier Dienstfahrräder , die regelmäßig von den Angehörigen des Ministeriums für Dienstgänge in Düsseldorf benutzt werden. Im Jahr 2015 wurden diese Räder für insgesamt 589 Dienstgänge genutzt. Es liegen keine Informationen darüber vor, in welchem Umfang eigene Fahrräder von Angehörigen des Ministeriums für Dienstfahrten und Dienstgänge genutzt werden . MAIS: Die drei Dienstfahrräder und das Pedelec im MAIS kommen regelmäßig zum Einsatz bei Dienstgängen innerhalb der Landeshauptstadt. Auf die Möglichkeit, das Dienstfahrrad bei Kurzstrecken innerhalb des Stadtgebiets zu nutzen, wird von der zuständigen Reisekostenstelle hingewiesen. MBWSV: Die Dienstfahrräder des MBWSV (einschließlich zweier Pedelecs) werden häufig zu dienstlichen Terminen im Stadtgebiet Düsseldorf genutzt. Eine Statistik zur Nutzung liegt nicht vor. 7. Betrachtet sich die Landesregierung selbst als fahrradfreundliche Arbeitgeberin? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was unternimmt sie, um diesem Anspruch gerecht zu werden? Die Landesregierung sieht sich als fahrradfreundliche Arbeitgeberin. Die Ressorts unterstützen durchweg die Nutzung von Fahrrädern und arbeiten kontinuierlich an einer Verbesserung der dafür notwendigen Infrastrukturbedingungen. Folgende Beispiele machen dies deutlich: Das FM stellt in nicht unerheblichem Umfang Dienstfahrräder und eine Fahrradinfrastruktur (Stellplätze, Duschen, etc.) bereit (siehe auch Antwort zu Frage VIII-5). Dennoch können Verbesserungspotenziale , z. B. bei der Bereitstellung von Ladestationen für Pedelecs, bei systematischen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Radnutzung sowie bei Modellen zur Anschaffung von Pedelecs im so genannten „Dienstwagenmodell“ ausgemacht werden (§ 8 Absatz 2, Sätze 3, 8 und 10 EStG). Auch die offenkundig gute Nutzung der fahrradaffinen Angebote im Bereich des MIWF (siehe Antwort zu Frage VIII-5) gibt Anlass zu der Selbsteinschätzung, dass das MIWF als fahrradfreundliche Landeseinrichtung gesehen wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 83 Das MIK verweist auf die Möglichkeiten, Dienstfahrräder auszuleihen und private Fahrräder diebstahlsicher abzustellen. Außerdem stellt das MIK den Bediensteten, die mit dem Fahrrad kommen, Duschen und Umkleideräume zur Verfügung. Das JM ist von den gesundheitsfördernden Effekten des Radfahrens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und von dessen klimaschonender Wirkung überzeugt. Fahrradfahren wird als umweltbezogener Gesundheitsschutz begriffen. Als fahrradfreundlicher Arbeitgeber hält es daher Dienstfahrräder in ausreichender Menge vor und verfügt für die Privatfahrräder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine fahrradfreundliche Infrastruktur. Für das MKULNV ist diese Frage vor dem Hintergrund der in der Antwort zu Frage VIII-4 beschriebenen Maßnahmen zu bejahen. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW versucht dort, wo erkennbar ein wachsender Bedarf an sicheren Unterstellmöglichkeiten für private Fahrräder besteht, in Absprache mit den Vermietern die Liegenschaften entsprechend nachzurüsten. Bei Neubau, Umbau, Erweiterungsanmietungen wird zukünftig - bedarfsorientiert - Wert gelegt auf den Einbau von Duschen, um auch den sportlich ambitionierten Fahrradfahrern, die mit dem Fahrrad zum Dienst kommen, anbieten zu können, sich im Dienstgebäude duschen zu können. Das MSW stellt einerseits Dienstfahrräder und andererseits den Angehörigen des Ministeriums , die ihren Weg von zu Hause zum Ministerium und zurück mit dem eigenen Fahrrad zurücklegen , seit dem Frühjahr 2015 einen neuen überdachten Fahrradunterstand, in dem die Räder an Bügelstangen sicher befestigt werden können, zur Verfügung . Das MBWSV stellt neben Fahrradabstellanlagen auch Duschen und Umkleideräume zur Verfügung , um einen Anreiz für die Beschäftigten zu bieten, das Fahrrad für den Anreiseweg zu nutzen. Die Dienstfahrräder werden häufig für innerstädtische Dienstfahrten genutzt. Verbesserungspotential wird in der Beschaffung abschließbarer Fahrradboxen gesehen. 8. Liegen der Landesregierung geschlechtsspezifische Daten zur Radnutzung und zum Nutzungsverhalten vor? Wenn ja: Welche? 32 % der Deutschen nutzen das Fahrrad täglich (9 %) oder mehrmals pro Woche (23 %) als Verkehrsmittel oder als Freizeitgerät. Differenziert nach Frauen und Männern ergibt sich folgendes Bild: - Frauen: insgesamt 27 %, täglich 8 % und mehrmals pro Woche 19 % - Männer: insgesamt 38 %, täglich 11 % und mehrmals pro Woche 27 % Eine spezielle Unfalldatenauswertung zur geschlechtsspezifischen Radnutzung bzw. zum Nutzungsverhalten erfolgt durch die Polizei Nordrhein-Westfalen nicht. Aus den Verkehrsunfalldaten lässt sich die geschlechtsspezifische Verteilung von mit dem Rad fahrenden Unfallbeteiligten wie folgt darstellen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 84 Jahr Beteiligte männlich Beteiligte weiblich 2010 10.510 5.926 2011 11.972 6.780 2012 11.315 6.587 2013 10.844 6.288 9. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern Menschen mit und ohne Migrationshintergrund das Fahrrad quantitativ oder qualitativ anders nutzen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Werden die Vertretungen von Migrantinnen und Migranten auf Landesebene und auf kommunaler Ebene in die Radverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen einbezogen ? Wenn ja, auf welche Weise? Siehe Antwort zu Frage IV-9. Verwiesen wird auf § 5 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW. 11. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang Menschen mit geringem finanziellen Mitteln nicht über ein Fahrrad verfügen, obwohl sie dies möchten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Was unternimmt die Landesregierung, um das Fahrrad als zentrales Element der Mobilitätsgrundversorgung möglichst allen Menschen zugänglich zu machen, besonders alle Kindern unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern? Sind der Landesregierung kommunale Initiativen bekannt? Die Landesregierung unterstützt beispielsweise die Landesverkehrswacht durch Bereitstellung entsprechender Finanzmittel dabei, den kommunalen Jugendverkehrsschulen Fahrräder und Fahrradhelme zur Verfügung zu stellen. Mitglieder des Förderkreises der AGFS „Unternehmen Fahrrad“, wie die Firma ABUS, unterstützen über Sach- und Geldspenden die Bereitstellung von Fahrrädern an sozial schwache Familien und Flüchtlinge. Kommunale Initiativen sind der Landesregierung nicht bekannt. 13. In welchem Maße kann das Fahrrad nach der Ansicht der Landesregierung dazu beitragen Nahmobilität im Alter zu gewährleisten? Was tut die Landesregierung um die Radnutzung im Alter zu unterstützen? Viele ältere Menschen verfügen heute über eine hohe geistige und körperliche Mobilität und können daher das Fahrrad bis ins hohe Alter nutzen. Dies ist auch im Sinne der Gesundheitsprävention und der Erhaltung der körperlichen Mobilität außerordentlich wünschenswert. Der Erhalt der individuellen und selbstbestimmten Mobilität auch im Alter ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung, dies kann durch regelmäßige Fahrradnutzung unterstützt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 85 Verschiedene Angebote der Landesregierung unterstützten die Nutzung des Fahrrades für ältere Menschen: Die AGFS verfolgt mit ihrem Planungsansatz Nahmobilität 2.0 das Ziel, eine Infrastruktur zu entwickeln, die bewegungsaktivierend ist und den Sicherheitsansprüchen von älteren Menschen entgegenkommt. Hierzu ist ein Umdenken in der Verkehrsplanung erforderlich, den die AGFS unter „Transformation des öffentlichen Raumes“ beschrieben hat. Das Leitbild der AGFS die „Stadt als Lebens- und Bewegungsraum“ erfüllt im höchsten Maß diese Bedingungen und ermöglicht eine Nahmobilität bis ins hohe Alter. Kernpunkte in diesem Sinne sind ein durchgängiges Wegenetz mit sicheren Querungsstellen (siehe dazu AGFS-Fachbroschüre „Querungsstellen für den Radverkehr“) und einer Führung in Knotenpunkten nach Standard der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ wird mit dem Schulungskonzept für ältere Pedelec-Fahrer „Sicher unterwegs auf dem Elektrofahrrad!" gemeinsam mit der Westfälischen Provinzial eine präventive Maßnahmen zum Schutz der Senioren vor der ersten Nutzung von Pedelecs angeboten . Dieses Angebot besteht für alle westfälischen Kommunen in NRW. Das Radfahren und insbesondere das E-Biking tragen wesentlich zur Nahmobilität im Alter bei. Die Landesregierung unterstützt das gemeinsam mit dem Landessportbund NRW, u. a. im Rahmen des Förderprogramms „Bewegt ÄLTER werden in NRW!“, durch spezifische Schulungen , Angebotsentwicklungen, -einführungen, Aktionstage und Ähnliches. Beispiele sind: - ein Workshop E-Biking bei der Fachtagung "Bewegt Älter werden" in 2014 - mind. drei Angebotsentwicklungen zum Biking und E-Biking - mind. fünf Angebotseinführungen - mind. fünf Aktionstage mit Bezug zum Radverkehr - Erstellung und Präsentation eines Films im Rahmen von „Gemeinsam sportlich sein“ - Anschaffung von 10 E-Bikes für das Sport- und Tagungszentrum Hachen - Angebote für Ältere im Rahmen des Projekts „Bewegt älter werden in Hachen“ – u. a. zum E-Biking und zu „Boule & Bike“ 14. Welche offenen oder stationären Einrichtungen der Alten- und Pflegehilfe machen Angebote zum Radfahren? (bitte auch Rad-Ergometer berücksichtigen) Nach der offiziellen Pflegestatistik mit Stand vom 31.12.2013 gibt es 2.458 stationäre und 2.377 ambulante Einrichtungen. Zu der Frage, wie viele dieser Einrichtungen davon Angebote zum Radfahren machen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Diese sind auch nicht durch eine Befragung der für die Ausführung des Wohn- und Teilhabegesetzes Nordrhein -Westfalen zuständigen Kreise und kreisfreien Städte zu gewinnen, da ein entsprechendes Angebotsprofil weder bei stationären noch bei ambulanten Einrichtungen ordnungsrechtlich relevant ist. Die Daten wären daher nur durch eine Auswertung des individuellen Angebotsprofils bzw. der Jahresprogramme aller stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in NRW zu erheben, die in dem zur Beantwortung einer Großen Anfrage verfügbaren Zeitraum nicht leistbar war. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 86 15. Werden die Vertretungen von Seniorinnen und Senioren auf Landesebene und auf kommunaler Ebene in die Radverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen einbezogen? Wenn ja, auf welche Weise? Die Landesregierung bindet in wichtigen Fragen der Radverkehrspolitik regelmäßig die kommunalen Spitzenverbände und die relevanten Verbände, insbesondere die Fahrradverbände ein. Diese vertreten die Belange aller gesellschaftlichen Gruppen, auch der Seniorinnen und Senioren. Die Existenz von Seniorenbeiräten etc. ermöglicht auf kommunaler Ebene eine gebündelte Einbeziehung der Interessen älterer Menschen in planerische Fragegestellungen, wie etwa auch die Radverkehrsplanung. Es ist davon auszugehen, dass entsprechende Gremien vor Ort Beteiligungs-/Stellungnahmemöglichkeiten haben. Wie diese konkret gestaltet sind, ist - in Abhängigkeit von den jeweiligen grundsätzlichen Planungs-/Beteiligungsprozessen in einer Kommune - von Kommune zu Kommune unterschiedlich und nicht verallgemeinernd darstellbar. 16. Wie beurteilt die Landesregierung die gesundheitsfördernden Aspekte des Radfahrens ? Liegen der Landesregierung diesbezüglich Erkenntnisse über quantifizierbare Auswirkungen einer angenommenen Zunahme des Radverkehrs vor? Radfahren ist eine gesundheitsförderliche Aktivität. Beispielsweise ist das Fahrrad ein ökonomisches Transportmittel mit gesundheitlichem Nutzen für Berufspendlerinnen und -pendler, von denen die meisten bis zu 10 km zurücklegen. Für ältere Personen ist Radfahren (auch mit elektrischer Unterstützung) eine hervorragende Möglichkeit, die Mobilität im Alter lange aufrecht zu erhalten. In einem Übersichtsartikel aus dem Jahr 2011 haben Oja et al. 16 Studien ausgewertet, die sich mit dem Radfahren befasst haben1. Das Ergebnis ist eindeutig und in seiner Aussage konsistent. Zum einen gibt es einen positiven Zusammenhang zwischen Radfahren und der kardio-respiratorischen Fitness von Jugendlichen und zum andern profitieren Erwachsene, die das Rad für den Weg zur Arbeitsstätte nutzen. Für Erwachsene finden prospektive Beobachtungsstudien ein reduziertes Risiko für die vorzeitige Gesamt- und die krebsbedingte Sterblichkeit sowie für die Inzidenz von Krebserkrankungen. Interventionsstudien, die Personen dazu veranlasst haben, das Rad für den Weg zur Arbeit zu nutzen, registrieren eine verbesserte kardio-respiratorische Fitness und den Rückgang von kardialen Risiken. In sechs gesondert ausgewerteten Studien demonstrieren Oja et al.1 eine lineare Beziehung des Radfahrumfangs mit gesundheitlichen Wirkungen: Wer mehr fährt, der profitiert mehr. Mit zunehmender Distanz der zurückgelegten Kilometer bis zur Arbeitsstätte nimmt die kardiale Leistungsfähigkeit um bis zu 30 % zu. Bei einer strengen Beurteilung der methodischen Güte der ausgewerteten Studie sind die Befunde für den Zugewinn an Herzgesundheit (Fitness) von starker und jene für kardiovaskuläre Risikofaktoren von moderater Evidenz. Von geringerer Aussagekraft sind die Ergebnisse aus Arbeiten, die Herzerkrankungen und kardiale Sterblichkeit, Krebsrisiken, Übergewicht und Fettleibigkeit als Endpunkte gewählt hatten. Trotz der methodischen Kritik ist nach dem derzeitigen Stand der Forschung aber eindeutig, dass Radfahren in substanzieller Weise die Gesundheit von Jugendlichen und von Erwachsenen fördert. Samitz und Kollegen ermitteln meta-analytisch eine 8 % ige Risikoreduktion der Gesamtsterblichkeit für Personen, die mindestens 150 min pro Woche das Rad auf dem Weg 1 Oja, P., Titze,S., Bauman, B., deGeus, B. Krenn, P., Reger-Nash, B. & Kohlberger, T. (2011). Health benefits of cycling: A systematic review. Scandinavian Journal of Medicine and Science in Sports, 21, 496-509. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 87 zur Arbeit nutzen oder zu Fuß gehen2. DeGeus et al. empfehlen wöchentlich mindestens drei, besser vier Stunden lang das Fahrrad zu nutzen, um die Gesundheit zu fördern3. Im Vergleich von Rad fahrenden und inaktiven Personen gibt es für die Rad fahrenden Personen zum Teil deutliche Risikoreduktionen: Bei den Männern 20 % und bei den Frauen sogar 30 % bei der Gesamtsterblichkeit, mehr als 40 % bei der krebsbedingten Sterblichkeit und 20 % bis 40 % für die Inzidenz von Krebs und kardialen Erkrankungen. Die Förderung von Rad- und Fußverkehr kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern wirkt sich auch positiv auf die Gesundheit aus. Zur Berechnung der reduzierten Gesundheitskosten durch Radfahren und Zufußgehen entwickelte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des Paneuropäischen Programms für Verkehr, Gesundheit und Umwelt (Transport Health and Environment Pan European Programme, THE PEP) das „Health Economic Assessment Tool (HEAT) for Walking and Cycling“. Dieses ermöglicht die maßnahmenspezifische Berechnung volkswirtschaftlicher Gesundheitseffekte, die sich aus der Erhöhung des Radverkehrsanteils und des Fußverkehrsanteils ergeben. Leider liegen keine Daten für NRW vor. Weitere Infos zu HEAT: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/publikationen /berechnungsmodul_heat_27-30.pdf 17. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des Radfahrens auf die motorischen Fähigkeiten insbesondere von Kindern und Jugendlichen? Wenn Kinder und Jugendliche sich regelmäßig bewegen, wird die motorische Entwicklung positiv beeinflusst. Kinder hegen früh den Wunsch, selbst auf Rollen und Rädern unterwegs zu sein und Schnelligkeit zu erfahren. Sie können mit dem Radfahren ideal ihre Motorik und ihren Gleichgewichts- und Orientierungssinn trainieren und Bewegungserfahrungen unterschiedlicher Art machen. Gelingt es bereits im Kindesalter, eine positive emotionale Verbindung zum Sport durch das Radfahren aufzubauen, so kann das Fahrrad sowohl in der Freizeit als auch im Rahmen der Alltagsmobilität einen entscheidenden Beitrag zu einer aktiven, unabhängigen und gesunden Lebensgestaltung bei Kindern und Jugendlichen leisten, die bis ins Erwachsenenleben anhält. 18. Mit welchen Maßnahmen wird in Nordrhein-Westfalen auf die gesundheitlichen Vorzüge des Radfahrens aufmerksam gemacht, z. B. durch die Arbeit der Gesundheitsämter , im Rahmen der Einschulung, in Zusammenarbeit mit Krankenkassen, etc.? Es gibt es eine Vielzahl von Kampagnen, die die Vorzüge von Bewegung für die Gesundheit zum Thema haben. Exemplarisch sind hier zu nennen: Die Durchführung der AGFS-Aktion „Ich bin die Energie“ mit Aktionen vor Ort in den Kommunen und mittlerweile zwei damit korrespondierenden Broschüren. Die Entwicklung eines Aktionsformats Bewegung im Quartier durch die AGFS gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Bewegungsaktivierende Infrastruktur, der das MBWSV, das MFKJKS, das MKULNV, das MGEPA, der Landessportbund (LSB) und die 2 Samitz, G., Egger, M. & Zwahlen, M. (2011). Domains of physical activity and all-cause mortality: systematic review and dose-response meta-analysis of cohort studies. International Journal of Epidemiology, 40, 1382-1400. 3 deGeus, B., Joncheere, J. & Meeusen, R. (2009). Commuter cycling: Effect on physical performance in untrained men and women in Flanders. Minimum dose to improve indexes of fitness. Scandinavian Journal of Medicine and Science in Sports, 19, 179-187. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 88 Deutsche Sporthochschule Köln angehören. Das Aktionsformat stellt „Gesundheit“ als zentrales Handlungsmotiv in den Fokus. Die „Überwinde deinen inneren Schweinehund“-Kampagne des LSB NRW oder die „Deutschland bewegt sich“-Kampagne von u.a. ZDF und der BARMER GEK (bundesweit). Maßnahmen, die speziell das Radfahren zum Thema haben sind in der Form nicht bekannt. Darüber hinaus gibt es bundesweite Kampagnen (z. B. „Mit dem Rad zur Arbeit“, „Stadtradeln “), an denen sich auch NRW-Kommunen beteiligen. Das Landeszentrum Gesundheit (Themenschwerpunkt „Bewegungsförderung“) unterstützt Kommunen in NRW durch Fachveranstaltungen und Publikationen und sensibilisiert Akteurinnen und Akteure für die Förderung von Alltagsbewegung (auch des Radfahrens). Ferner wird auf das Projekt „Was geht – Sport, Bewegung und Demenz – Radfahren für und mit Menschen mit Demenz“ hingewiesen: In dem Projekt fand 2013 eine Qualifizierung für Menschen, die sich als Radtourleiterinnen und -leiter oder als Radtourbegleiterinnen und -begleiter in dem Feld Radfahren und Demenz neu engagieren (wollen) bzw. die sich bereits engagieren, statt. In der Grundstufe der Qualifizierung wurde notwendiges theoretisches Wissen vermittelt und praktisches Wissen für das Radfahren mit Betroffenen vorgestellt. Träger des Projekts war das Demenz-Servicezentrum Ostwestfalen-Lippe und die AWO Ostwestfalen -Lippe e. V. Gefördert wurde das Projekt vom MGEPA NRW und den Landesverbänden der Pflegekassen. Vertiefende Informationen: http://www.demenz-service-owl.de/veranstaltung /events/event_2766.html 19. In welchem Maße kann das Fahrrad nach der Ansicht der Landesregierung dazu beitragen Nahmobilität für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten? Was tut die Landesregierung, um eine sichere Radnutzung für Menschen mit Behinderung zu unterstützen? Die Landesregierung setzt sich für eine sichere Radnutzung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, also auch für Menschen mit Behinderung ein. Dies greift auch das neue Verkehrssicherheitsprogramm NRW 2020 auf. Darin werden beispielsweise die Schaffung von Sitzgelegenheiten im Straßenraum für Pausen, ausreichend lang dimensionierte Grünphasen an Ampeln oder die kontrastreiche Gestaltung unvermeidbarer Einbauten im Rad- und Fußwegenetz thematisiert. 20. Werden die Vertretungen von Menschen mit Behinderung auf Landesebene und auf kommunaler Ebene in die Radverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen einbezogen ? Wenn ja, auf welche Weise? Bei Entscheidungen, die für Menschen mit Behinderung relevant sind, wird auf Landesebene die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung beteiligt. Dies geschieht zum Beispiel durch Anhörung bei Handreichungen oder Vorschriften zur Barrierefreiheit. Über die kommunale Ebene liegen der Landesregierung keine vertiefenden Informationen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 89 21. Führt die Landesregierung zur Radnutzung im Alter und von Menschen mit Behinderung einen Dialog mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege? Nein. 22. Welche Wechselwirkungen sieht die Landesregierung zwischen Alltagsradverkehr und Radsport? Der Radsport gehört zu einer der beliebtesten Ausdauersportarten. Technische und technologische Weiterentwicklung wie auch sportmedizinische, trainingswissenschaftliche und sicherheitsbezogene Erkenntnisse aus dem Leistungs- und Spitzensport werden regelmäßig übertragen auf die Entwicklung des Alltagsradverkehrs. Außerdem regen die radsportlichen Aktivitäten im Breitensport zu einer vermehrten Nutzung des Fahrrades in der Alltagsmobilität an. IX. Rechtsrahmen und Ordnungspolitik 1. Welche Änderungen im Straßenrecht und der Straßenverkehrsordnung hält die Landesregierung für erforderlich, um der Förderung des Radverkehrs und den Anforderungen der Fahrradfreundlichkeit sowie der Verkehrssicherheit gerecht zu werden? Ein wichtiger Aspekt zur Förderung des Radverkehrs ist die derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Aufnahme von regionalen Radschnellverbindungen in das Straßen- und Wegegesetz NRW. Die Radverbindungen mit regionaler Verbindungsfunktion werden damit den Landesstraßen gleichgestellt und in die Baulastträgerschaft des Landes übernommen. Auf diese Weise kann die Einhaltung der Mindeststandards und die Unterhaltung vom Land gewährleistet werden. Ziel der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen des Bundesgesetzgebers sind nicht förderrechtliche oder fahrradfreundliche Aspekte des Radverkehrs. Die Belange der Sicherheit des Radverkehrs werden in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aktuell hinreichend abgebildet. Für die zukünftige Implementierung von Radschnellwegen in bestehende, auch verdichtete Stadträume könnten Fahrradstraßen eine wichtige Alternative zu eigenständig geführten Radwegen werden. Die Landesregierung prüft daher, ob dafür die Möglichkeit einer durchgängigen Bevorrechtigung von Fahrradstraßen in der StVO eingeführt werden muss. Damit würde sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Fahrradfreundlichkeit erhöht. Auf Stadtstraßen mit ausgeprägter Rad- und Fußverkehrsbelastung sollte Tempo 30 vorgeschrieben werden. Die Bußgelder für Falschparken sollten erhöht werden, da mancherorts das zu erwartende Bußgeld für das Parken ohne Parkschein geringer als die erhobene Parkgebühr ist. Für Bürgersteige mit geduldeter Parknutzung durch Kfz müssen Richtlinien und Maße für den mindestens freizuhaltenden Raum verbindlich festgelegt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 90 2. Genügen alle benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen im Land den Kriterien der VwV-StVO genügen? Wie wird dies sichergestellt? Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten - vgl. Nr. I.2. zu Abs. 4 Satz 2 VwV-StVO zu § 2. Dies zu überprüfen ist in jedem Einzelfall eine der vornehmsten Aufgaben jeder örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage des § 45 Abs. 9 StVO. 3. Welche den Radverkehr betreffenden Änderungen beabsichtigt die Landesregierung im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung? Im Referentenentwurf für eine neue Landesbauordnung werden Abstellplätze für Fahrräder den Stellplätzen für Kfz gleich gestellt. Um regionalen Besonderheiten besser gerecht werden zu können, sollen die Gemeinden durch Satzung bestimmen können, wie viele Abstellplätze für Fahrräder herzustellen sind; und darüber hinaus, wie die Fahrradabstellplätze auszugestalten sind. 4. Für den Fall, dass die Länder über das Jahr 2019 hinaus die Entflechtungsmittel im derzeitigen Rechtsrahmen weiter erhalten, sieht es die Landesregierung als erforderlich an, hierfür im Rahmen der „Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ einen relevanten Beitrag zur Verbesserung des kommunalen Radverkehrs im Sinne des § 49 StrWG dauerhaft zweckzubinden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Auf ihrer Konferenz am 03.12.2015 haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder auf ein Modell zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Diesem Modell zufolge erhalten die Länder vom Bund über das Jahr 2019 hinaus keine Entflechtungsmittel mehr. 5. Welche Strategien verfolgt das Land im Zusammenhang von Raumplanung und Stadtentwicklung für die Verbesserung der Nutzungsmischung? Im Rahmen des Aktionsplans der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität wirbt die Stadtentwicklung mit dem Leitfaden Klimaschutz in der integrierten Stadtentwicklung, der sich vor allem an Planer und Kommunalpolitik richtet, anhand von Beispielen und Vorschlägen für die Steigerung des Rad- und Fußverkehrs. 6. Welche Unterstützung leisten hier bereits die Regionalplanungsbehörden? In der Regionalplanung wird Siedlungsraum als Allgemeiner Siedlungsbereich und als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (ggf. mit Zweckbindung) dargestellt. In allgemeinen Siedlungsbereichen sind Wohnen, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen sowie siedlungszugehörige Grün-, Sport,- Freizeit- und Erholungsflächen darzustellen. Insofern schafft die Regionalplanung mit der Darstellung von Allgemeinen Siedlungsflächen die Voraussetzungen für eine Nutzungsmischung bei städtischen Funktionsräumen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 91 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung insbesondere in Quartieren Verkehrswege - und Städtebauförderung vor allem im Hinblick auf die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr besser miteinander zu kombinieren? Die Beratung der Kommunen bei der Erstellung integrierter Handlungskonzepte erfolgt in der Regel durch die Bewilligungs- und Bündelungsbehörde Bezirksregierung, die dabei größtmögliche Effektivität und Effizienz durch Kombination aller denkbaren Förderprogramme zu berücksichtigen hat. Die AGFS bearbeitet das Thema darüber hinaus praktisch weiter: In einem Modellprojekt zur Nahmobilität im Quartier werden Erfahrungen mit der Verknüpfung von Verkehrs- und Quartiersentwicklung gesammelt. Das im Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität vereinbarte Projekt wird voraussichtlich 2017 begonnen. Bereits jetzt entwickelt sie das Aktionsformat „Bewegung im Quartier“, das in 2016 in zwei Modellquartieren umgesetzt wird. Die Landesregierung erwartet durch beide Projekte wichtige Ergebnisse zur weiteren Vernetzung von Stadtentwicklung und Verkehrsplanung. 8. Welche Rolle misst die Landesregierung dem Einsatz von Polizeistreifen auf dem Fahrrad bei? Fahrradstreifen können abhängig von den örtlichen Gegebenheiten ein probates Einsatzmittel zur polizeilichen Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in für motorisierte Einsatzfahrzeuge unzugänglichem Gelände und in Bereichen mit starkem Fahrradverkehr oder hohem Fußgängeraufkommen , sein. In den Kreispolizeibehörden werden vermehrt Fahrradstreifen eingesetzt, um auch gezielt auf risikoträchtiges Fehlverhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern eingehen zu können. Fahrradstreifen genießen gerade bei dieser Zielgruppe eine hohe Akzeptanz. Dies erleichtert verkehrsdidaktische Gespräche mit dieser Zielgruppe. Der Einsatz von Fahrradstreifen vermittelt den Einsatzkräften die Perspektive des Rad fahrenden Verkehrsteilnehmers und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Radverkehr. Darüber hinaus bieten Fahrradstreifen gegenüber motorisierten Einsatzmitteln Vorteile in Bezug auf die Ansprechbarkeit durch Bürgerinnen und Bürger, da im Vergleich zum Kraftfahrzeugverkehr niedrigere Geschwindigkeiten gefahren werden und Ansprechversuche leichter wahrgenommen werden können. Hierdurch wird der Kontakt zwischen Fahrradstreifen und Bürgerinnen und Bürgern erleichtert. Neben einer Erhöhung der polizeilichen Präsenz sind Fahrradstreifen auch auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung unterwegs und werden u. a. bei Konzepten gegen Raubdelikte eingesetzt. Für den Bereich der Verkehrsunfallbekämpfung zeigen die Erfahrungen aus den Kreispolizeibehörden , dass die Ahndung und Verfolgung von Verkehrsverstößen insbesondere im Bereich der Zielgruppe von Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrerinnen und Radfahrern durch Fahrradstreifen effizient und zielführend sind. Bei Einsatzanlässen, die mit weiten Anfahrtswegen verbunden sind oder die ein hohes Geschwindigkeitsniveau erfordern bzw. eine hohe Eilbedürftigkeit haben wie beispielsweise Verfolgungsfahrten und Verkehrsunfälle mit Personenschaden, sind Fahrradstreifen jedoch zur zeitnahen polizeilichen Aufgabenerfüllung nur bedingt geeignet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 92 Fahrradstreifen können daher abhängig von den örtlichen Gegebenheiten eine sinnvolle Ergänzung der polizeilichen Einsatzmittel darstellen. 9. Über wie viele Polizeifahrräder für den Streifendienst verfügt die Polizei in Nordrhein -Westfalen? (Bitte regional aufschlüsseln) Die bei der Polizei Nordrhein - Westfalen verfügbare Anzahl der Fahrräder für den Streifendienst bitte ich der Tabelle zu IX-9 zu entnehmen. 10. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Zahl von fahrradfahrenden Polizeistreifen? Bis wann soll dieses Ziel erreicht werden? Der Einsatz von Fahrradstreifen obliegt den Kreispolizeibehörden im Rahmen ihrer dezentralen Ressourcenverwaltung. Landesweite Zielvorgaben hinsichtlich der Anzahl von Fahrradstreifen bestehen nicht, da der Einsatz von Fahrradstreifen von örtlichen Begebenheiten, wie z. B. dem Anteil des Radverkehrs am Modal Split, dem Geländeprofil, der Bevölkerungsdichte oder der Infrastruktur des Verkehrsnetzes, aber auch von einsatztaktischen Erwägungen abhängig ist. 11. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle Polizeibeamte in Rechtsfragen zum Radverkehr stets auf dem aktuellen Stand sind? Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein -Westfalen (LAFP NRW) führt im Rahmen der Zentralen Fortbildung das Seminar „Einsatzbegleitende rechtssichere Kommunikation nach Verkehrsverstößen von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern incl. Führung von E-Bikes“ durch. Das dreitägige Seminar wird dreimal im Jahr für jeweils 14 Teilnehmer angeboten, Zielgruppe sind Polizeivollzugsbeamtinnen und -vollzugsbeamte des Wachdienstes, des Verkehrsdienstes und des Bezirksdienstes. Hierbei werden auch aktuelle Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Radverkehr behandelt. In der Ausbildung werden den Studierenden entsprechende Inhalte zum Radverkehr im Rahmen des Trainings zum Beispiel durch die Durchführung von Verkehrskontrollen mit Rad fahrenden sowie die Verkehrsunfallaufnahme mit Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern vermittelt. Darüber hinaus erfolgt durch das LAFP NRW eine umfassende anlassbezogene Auswertung der rechtlichen Entwicklung um die Kreispolizeibehörden entsprechend zu beraten. 12. Unternimmt die Landesregierung Maßnahmen, um Polizeibeamte für die verkehrliche Situation von Radfahrerinnen und Radfahrern zu sensibilisieren? Themenbezogene Aus- und Fortbildungsinhalte des LAFP NRW (siehe Antwort zu Frage IX- 11) sensibilisieren die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die spezifische Situation der weitgehend ungeschützt am Straßenverkehr teilnehmenden Radfahrerinnen und Radfahrer. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 93 Die Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung der Polizei Nordrhein-Westfalen ist besonders auf den Schutz der Radfahrerinnen und Radfahrer ausgerichtet (siehe Antwort zu Frage I-6). Die Polizei Nordrhein-Westfalen verfügt über ein Informationstechnik-Verfahren zur Einsatzinformation mit der Bezeichnung TALIS (Taktisches Lage- und Einsatzinformationssystem), welches Daten aus dem polizeilichen Vorgangssystem und dem Einsatzleitsystem ausliest und zum Zwecke der Lagebilddarstellung aufbereitet und georeferenziert dargestellt. Auf diesem Wege werden relevante Ereignisse aus den Themenfeldern Einsatzlage, Kriminalitätslage und Verkehrslage dargestellt. Im Themenfeld Verkehrslage werden über die Verkehrsunfälle mit Getöteten und Verletzen hinaus u. a. auch die Verkehrsunfälle mit Sachschaden und die Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen. TALIS ist für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -vollzugsbeamte des Landes Nordrhein- Westfalen zugänglich. Ergänzend informieren Kreispolizeibehörden mit einem besonders hohen Radverkehrsanteil ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit eigenen örtlichen Radverkehrsunfalllagebildern, sensibilisieren sie durch die Entwicklung besonderer Präventionskonzepte für die Zielgruppe Radverkehr und binden sie in die entsprechenden direktionsübergreifenden Schwerpunkteinsätze ein. Darüber hinaus finden im Wachdienst Dienstunterrichte statt, in denen anlassbezogen Schwerpunkte erörtert und die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten themenbezogen sensibilisiert werden können. Der Einsatz von Fahrradstreifen vermittelt den Einsatzkräften die Perspektive des Rad fahrenden Verkehrsteilnehmers und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Radverkehr. Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -vollzugsbeamten kennen dadurch die Wünsche , aber auch die Sorgen und Ängste der Radfahrerinnen und Radfahrer. Zudem haben sie in dieser Rolle Vorbildwirkung für andere Verkehrsteilnehmer und stärken das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger durch die sichtbare polizeiliche Präsenz. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Vertreter von AGFS-Mitgliedern in der Vergangenheit den Wunsch geäußert haben, gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Polizeibehörden auf Arbeitsebene eine Facharbeitskreis-Sitzung durchzuführen. Die Ziele der Sitzung sind eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen kommunaler Verkehrsplanung und der Polizeibehörde . Die Veranstaltung wird derzeit von der AGFS geplant. Die Landesregierung unterstützt diese Idee. 13. Welche Fortbildungsveranstaltungen mit thematischem Bezug zum Radverkehr werden für das Fachpersonal der Straßenverkehrsbehörden, der Polizei und anderer Behörden mit radverkehrlichen Bezügen angeboten? Im Rahmen der im Auftrag des MBWSV und des MIK regelmäßig stattfindenden Schulungen der Mitglieder der Unfallkommissionen (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei) werden die Teilnehmer gezielt auch auf die straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zur nachhaltigen Sicherung und Lenkung des Radverkehrs hingewiesen. Hinzu kommen thematische Einzelveranstaltungen, z. B. der Fahrradakademie des Deutschen Instituts für Urbanistik , zu denen das MBWSV einlädt. Das themenbezogene Fortbildungsangebot des MIK (siehe Antwort zu Frage IX-11) richtet sich ausschließlich an Polizeivollzugsbeamtinnen und - vollzugsbeamte des Wachdienstes, des Verkehrsdienstes und des Bezirksdienstes. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 94 Auch die AGFS bietet entsprechende Fachfortbildungen an. So werden in den kommenden Facharbeitskreis auch Mitarbeiter der Ordnungsämter bzw. der Straßenverkehrsbehörden der Mitgliedsstädte eingeladen mit dem Ziel, diese für die Bedürfnisse des Radverkehrs zu sensibilisieren . Ein Thema wird z. B. die Steuerung von Lichtsignalanlagen für den Radverkehr sein. 14. Arbeitet die Landesregierung mit der Fahrradakademie auf Bundesebene zusammen ? Wenn ja, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis für NRW? Bedienstete des Landes nehmen an Veranstaltungen der Fahrradakademie teil, um sich insbesondere mit Akteuren der Radverkehrsförderung der anderen Bundesländer zu vernetzen. Das Fortbildungsprogramm der Fahrradakademie ist sehr umfassend und tiefgreifend. Bei Bedarf nehmen Bedienstete des Landes passende Fortbildungsangebote wahr. Die AGFS und das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ verbreiten die Termine und Veranstaltungsankündigungen der Fahrradakademie stellvertretend für das Land. Sie unterstützen die Fahrradakademie durch die Abstellung von Experten für Vorträge und Fortbildungsveranstaltungen. Dadurch werden die Positionen des Landes verbreitet und NRW als Fahrradland Nr. 1 gestärkt. Mitarbeiter des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) nehmen in Einzelfällen an Veranstaltungen der Fahrradakademie teil. Die Zusammenarbeit erbringt positive Effekte auf beiden Seiten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 95 Abkürzungsverzeichnis zur Großen Anfrage 17: ADFC LV NRW Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V., Landesverband Nordrhein-Westfalen AGFS Arbeitsgemeinschaft der fußgänger- und fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur B+R Bike & Ride CO2 Kohlendioxid EFRE Europäischer Fond für regionale Entwicklung ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums EntflechtG Entflechtungsgesetz ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen EStG Einkommensteuergesetz ETZ Europäische Territoriale Zusammenarbeit EU Europäische Union FM Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen FuE Forschung und Entwicklung GPS Global Positioning System GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ Hbf Hauptbahnhof JM Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Kfz Kraftfahrzeug KInvFG Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KLP Kernlehrpläne LAFP Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen LEADER Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes LEP Landesentwicklungsplan LSB NRW Landessportbund Nordrhein-Westfalen Lkw Lastkraftwagen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 96 MAIS Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen MBEM Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen MBWSV Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen MFKJKS Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen MGEPA Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen MiD Mobilität in Deutschland MIK Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen MIWF Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen MWEIMH Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen MIV Motorisierter Individualverkehr NOX Stickstoffoxide NRVP Nationaler Radverkehrsplan NVR Zweckverband Nahverkehr Rheinland NWL Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe OD Ortsdurchfahrt OP EFRE NRW Operationelles Programm 2014-2020 des Landes Nordrhein- Westfalen für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung ÖPEL Ökologieprogramm Emscher-Lippe ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG NRW Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein- Westfalen ÖSPV Öffentlicher straßengebundener Personenverkehr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11412 97 ÖV Öffentlicher Verkehr Pedelec Pedal Electric Cycle RegG Regionalisierungsgesetz RS 1 Radschnellweg Ruhr RRX Rhein-Ruhr-Express SPNV Schienenpersonennahverkehr StK Staatskanzlei Straßen.NRW Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen StrReinG Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen StrWG NRW Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen StVO Straßenverkehrs-Ordnung TALIS Taktisches Lage- und Einsatzinformationssystem TV Tourismus NRW e. V. VCD Verkehrsclub Deutschland e. V. VRR Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH VwV-StVO Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ZIV Zweiradindustrieverband Tabelle zu I-20 und I-21 Ressort Jahr Bezeichnung der Finanzmittel (FM) Finanzierungsweg Summe der FM Anteil RV Co-Finanzierung EU Co-Finanzierung Bund Abgerufene FM Bemerkung MBWSV 2010 Titelgruppe Nahmobilität 70.000,00 € 100% - € - € 68.000,00 € MBWSV 2011 Titelgruppe Nahmobilität 70.000,00 € 100% - € - € 69.000,00 € MBWSV 2012 Titelgruppe Nahmobilität 70.000,00 € 100% - € - € 70.000,00 € MBWSV 2013 Titelgruppe Nahmobilität 10.940.000,00 € 100% - € - € 9.464.000,00 € MBWSV 2014 Titelgruppe Nahmobilität 10.800.000,00 € 100% - € - € 10.230.000,00 € MBWSV 2015 Titelgruppe Nahmobilität 11.800.000,00 € 100% - € - € 10.482.000,00 € MBWSV 2016 Titelgruppe Nahmobilität 15.300.000,00 € 100% - € - € MBWSV 2017 Titelgruppe Nahmobilität 16.800.000,00 € 100% - € - € MiFriFP MBWSV 2018 Titelgruppe Nahmobilität 17.800.000,00 € 100% - € - € MiFriFP MBWSV 2019 Titelgruppe Nahmobilität 18.800.000,00 € 100% - € - € MiFriFP MBWSV 2010 09 140 883 17 Radwegebau an kommunalen Straßen 6.600.000,00 € 4.124.400,00 € - € - € 5.435.600,00 € MBWSV 2011 09 140 883 17 Radwegebau an kommunalen Straßen 10.600.000,00 € 5.865.800,00 € - € - € 5.027.300,00 € MBWSV 2012 09 140 883 17 Radwegebau an kommunalen Straßen 10.600.000,00 € 7.194.700,00 € - € - € 5.020.700,00 € MBWSV 2010 09 140 883 14 und 883 15 Entflecht- und erg. Landesmittel 130.860.500,00 € 21.692.200,00 € - € 129.760.500,00 € 13.904.000,00 € MBWSV 2011 10 140 883 14 und 883 15 Entflecht- und erg. Landesmittel 135.160.500,00 € 13.807.800,00 € - € 129.760.500,00 € 15.076.200,00 € MBWSV 2012 11 140 883 14 und 883 15 Entflecht- und erg. Landesmittel 135.160.500,00 € 14.072.800,00 € - € 129.760.500,00 € 14.078.610,00 € MBWSV 2013 12 140 883 14 und 883 15 Entflecht- und erg. Landesmittel 135.460.500,00 € 2.286.400,00 € - € 129.760.500,00 € 10.486.400,00 € MBWSV 2014 13 140 883 14 und 883 15 Entflecht- und erg. Landesmittel 135.860.500,00 € 332.400,00 € - € 129.760.500,00 € 11.407.100,00 € MBWSV 2015 14 140 883 14 und 883 15 Entflecht- und erg. Landesmittel 135.860.500,00 € - € - € 129.760.500,00 € 2.844.000,00 € MBWSV 2010 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 4.700.000,00 € 100% - € - € MBWSV 2011 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 11.000.000,00 € 100% - € - € MBWSV 2012 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 7.900.000,00 € 100% - € - € MBWSV 2013 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 7.500.000,00 € 100% - € - € MBWSV 2014 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 7.300.000,00 € 100% - € - € MBWSV 2015 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 9.600.000,00 € 100% - € - € MBWSV 2016 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 9.400.000,00 € 100% - € - € MBWSV 2017 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 9.400.000,00 € 100% - € - € MiFriFP MBWSV 2018 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 9.400.000,00 € 100% - € - € MiFriFP MBWSV 2019 Radwegebau an bestehenden Landstraßen 9.400.000,00 € 100% - € - € MiFriFP MBWSV 2010 Radwegebau an Bundesstraßen; Kapitel 1210, Titel 746 22 6.800.000,00 € 100% - € 6.800.000,00 € 6.800.000,00 € MBWSV 2011 Radwegebau an Bundesstraßen; Kapitel 1210, Titel 746 23 8.500.000,00 € 100% - € 8.500.000,00 € 8.500.000,00 € MBWSV 2012 Radwegebau an Bundesstraßen; Kapitel 1210, Titel 746 24 11.200.000,00 € 100% - € 11.200.000,00 € 11.200.000,00 € MBWSV 2013 Radwegebau an Bundesstraßen; Kapitel 1210, Titel 746 25 9.700.000,00 € 100% - € 9.700.000,00 € 9.700.000,00 € MBWSV 2014 Radwegebau an Bundesstraßen; Kapitel 1210, Titel 746 26 8.200.000,00 € 100% - € 8.200.000,00 € 8.200.000,00 € MKULNV 2010-2014 NRW-Programm "Ländlicher Raum 2007-2014" - ILE 213.263,00 € 100% 131.453,00 € 34.433,00 € 213.263,00 € MKULNV 2010-2014 NRW-Programm "Ländlicher Raum 2007-2014" - LEADER 607.226,00 € 100% 607.226,00 € - € 607.226,00 € Tabelle zu III-1 Ressort Kommune Reg. Bez. Kreis Maßnahme Zuwendung Jahr* MBWSV IIIA2 Regionalverband Ruhr BR Arnsberg Radweg im Bereich des Schulenbergtunnels in Hattingen 272.800 € 2006 MBWSV IIIA2 Regionalverband Ruhr BR Arnsberg Radwegverbindung von Hamm nach Ahlen, Teilstück Uentroper Weg in Hamm bis Uentroper Straße in Ahlen 841.600 € 2008 MBWSV IIIA2 Regionalverband Ruhr BR Arnsberg Rad-/Gehweg Springorum, 3. BA von Franziskusstraße bis Schlossstraße 1.122.500 € 2014 MBWSV IIIA2 Regionalverband Ruhr BR Arnsberg Alleenradweg - Radweg vom Bahnhof Schee bis Tunnel Schee in Sprockhövel 400.300 € 2013 MBWSV IIIA2 Dortmund BR Arnsberg DO Radwegbrücke über den Körnebach in Dortmund-Husen 165.900 € 2006 MBWSV IIIA2 Dortmund BR Arnsberg DO Radweg von K 3 (Lindenhorster Straße) bis B 54 (Evinger Straße) 194.300 € 2005 MBWSV IIIA2 Dortmund BR Arnsberg DO Rad-/ Gehwegbrücke über den Körnebach in Brackel (Buschei) 123.500 € 2011 MBWSV IIIA2 Hagen BR Arnsberg HA Radwegunterführung Dortmunder Straße 154.400 € 2006 MBWSV IIIA2 Hagen BR Arnsberg HA Radwegverbindung Innenstadt-Lennetal 7.500 € 2007 MBWSV IIIA2 Hamm BR Arnsberg HAM Radweg "Am Pelkumer Bach" von Deutholz bis B 61 (Kamener Straße) 88.700 € 2006 MBWSV IIIA2 Hamm BR Arnsberg HAM Radweg im Bereich "Schacht Franz" zwischen Lünener Straße (K 17) und Dortmunder Straße (L 736) 152.900 € 2009 MBWSV IIIA2 Hamm BR Arnsberg HAM Neubau eines Radweges zwischen Schafhuder Weg und Kerstheider Straße 55.400 € 2011 MBWSV IIIA2 Hamm BR Arnsberg HAM Radweg auf Börgers Hof von Sandbochumer Straße bis ehem. Bahnübergang 112.900 € 2011 MBWSV IIIA2 Hochsauerlandkreis BR Arnsberg HSK Anlage eines Rad-/Gehweges an der K 15 zwischen Bestwig-Ostwig u. Olsberg- Gevelinghausen 237.900 € 2013 MBWSV IIIA2 Hochsauerlandkreis BR Arnsberg HSK Anlage einer Überquerungshilfe im Zuge des Ruhrtalradweges an der K 15 in der OD Olsberg-Bigge 88.300 € 2011 MBWSV IIIA2 Hochsauerlandkreis BR Arnsberg HSK Neubau Radweg an der K 5 zwischen Sundern und Amecke 494.500 € 2015 MBWSV IIIA2 Arnsberg BR Arnsberg HSK Ruhrradweg- Ruhrbrücke Ruhr-/Uferstraße 336.000 € 2007 MBWSV IIIA2 Arnsberg BR Arnsberg HSK Ruhr-Radweg - Lückenschluss von der Ruhrbrücke zum Segelflugplatz in Arnsberg- Oeventrop 93.700 € 2007 MBWSV IIIA2 Arnsberg BR Arnsberg HSK Rad-/Gehweg an der Ruhr zwischen den Straßen "Klosfuhr" und Sauerlandstraße 229.800 € 2009 MBWSV IIIA2 Arnsberg BR Arnsberg HSK Radweg Oeventrop (2.BA) Am Segelflugplatz- Im Ufer 110.300 € 2010 MBWSV IIIA2 Arnsberg BR Arnsberg HSK Radweg Hüstener Wehr zwischen dem "Alten Friedhof" und der RLG-Brücke Klosfuhr im OT Hüsten 37.700 € 2011 MBWSV IIIA2 Brilon BR Arnsberg HSK Rad-/Gehweg an der Keffelker Straße zwischen "Am Vossloh" und der B 251 136.400 € 2007 MBWSV IIIA2 Marsberg BR Arnsberg HSK Diemelradweg Lückenschluss und Verbindung nach Adorf 31.900 € 2006 MBWSV IIIA2 Marsberg BR Arnsberg HSK Verbesserung des Diemelradweges in verschiedenen Teilbereichen 226.000 € 2010 MBWSV IIIA2 Marsberg BR Arnsberg HSK Diemelradweg zwischen Eichenwäldchen und Diemelbogen 66.200 € 2013 MBWSV IIIA2 Schmallenberg BR Arnsberg HSK Ausbau Radweg Lenneroute zwischen B 236 und Lake 251.600 € 2013 MBWSV IIIA2 Schmallenberg BR Arnsberg HSK Radwegbrücke Lennepark - Verbindung Lenneradweg - Sauerlandring 50.000 € 2015 MBWSV IIIA2 Balve BR Arnsberg MK Radweg von Garbeck-Brobecke bis zur K 12 56.000 € 2015 MBWSV IIIA2 Hemer BR Arnsberg MK Radwege LGS 1. Bahnhof bis LGS (Ennertsweg) 2. Hemer - Becke bis LGS 217.600 € 2008 MBWSV IIIA2 Iserlohn BR Arnsberg MK Radweg Bahntrasse Ost, 2. BA von Brandströmstraße bis Stadtbahnhof Iserlohn 289.600 € 2008 MBWSV IIIA2 Iserlohn BR Arnsberg MK REGIONALE 2013 - Neubau Lenneradweg an der Oegerstrasse in Letmathe 498.300 € 2015 MBWSV IIIA2 Meinerzhagen BR Arnsberg MK Radweg vom ZOB/Bahnhof entlang Bahnhof- und Volmestraße zum Volmetalradweg (B54) 196.100 € 2015 MBWSV IIIA2 Menden BR Arnsberg MK Radweg Osterfeld zwischen Halingen und Bösperde 135.000 € 2011 MBWSV IIIA2 Plettenberg BR Arnsberg MK Radweg im Oestertal in Plettenberg-Himmelmert von "An der Mühle" bis Oestertalsperre 54.500 € 2005 MBWSV IIIA2 Plettenberg BR Arnsberg MK Radwegverbindung Königstraße-Im Wieden 270.700 € 2007 MBWSV IIIA2 Plettenberg BR Arnsberg MK Neubau Radweg Lenneroute in Böddinghausen 126.300 € 2013 MBWSV IIIA2 Plettenberg BR Arnsberg MK Bau eines Radweges von Hachmecke bis Landemert 366.600 € 2015 MBWSV IIIA2 Kreis Olpe BR Arnsberg OE Radweg entlang der K 18 vom Kreisel B 55 in Richtung Olpe-Oberneger 55.500 € 2011 MBWSV IIIA2 Attendorn BR Arnsberg OE Radweg entlang der Repe im Bereich St. Claas (K 7) 49.000 € 2012 MBWSV IIIA2 Attendorn BR Arnsberg OE REGIONALE 2013 - Seeradweg Bigge-Lister 412.900 € 2012 MBWSV IIIA2 Attendorn BR Arnsberg OE Radweglückenschluß an der Nordumgehung - Münchenerstraße bis Mühlenschladerstraße 83.400 € 2012 MBWSV IIIA2 Attendorn BR Arnsberg OE Regionale 2013 - Biggesee - Listersee Höhenradweg 66.500 € 2013 MBWSV IIIA2 Attendorn BR Arnsberg OE Lückenschluss des Repetalradweges im OT Niederhelden 71.400 € 2015 MBWSV IIIA2 Finnentrop BR Arnsberg OE Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Deutmecke und Fretter (R 16) 51.100 € 2008 MBWSV IIIA2 Finnentrop BR Arnsberg OE Neubau eines Radweges zw. Frettermühle und Ostentrop 107.300 € 2012 MBWSV IIIA2 Lennestadt BR Arnsberg OE Radweglückenschluß zwischen Bennerweg und Kirchwiese in Lennestadt-Grevenbrück 63.600 € 2006 MBWSV IIIA2 Lennestadt BR Arnsberg OE Radweglückenschluß im OT Grevenbrück 42.500 € 2009 MBWSV IIIA2 Olpe BR Arnsberg OE Radweg zwischen OT Neuenkleusheim und Sportanlage Neuenkleusheim 53.800 € 2007 MBWSV IIIA2 Olpe BR Arnsberg OE Ausbau des Radweges zwischen Kernstadt Olpe dem OT Lütringha usen 19.500 € 2006 MBWSV IIIA2 Olpe BR Arnsberg OE Radweg zwischen den Olpe-Stachelau und Olpe-Rehringhausen 149.800 € 2007 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA2 Olpe BR Arnsberg OE REGIONALE 2013 - Höhenradweg Bigge-Lister 8.900 € 2013 MBWSV IIIA2 Wenden BR Arnsberg OE Radweg von Wenden-Rothenborn nach Wenden-Römershagen 85.500 € 2012 MBWSV IIIA2 Kreuztal BR Arnsberg SI Radweg Schloß Junkernhees 35.000 € 2008 MBWSV IIIA2 Kreuztal BR Arnsberg SI Radweg von Krombach nach Littfeld 77.900 € 2011 MBWSV IIIA2 Bad Laasphe BR Arnsberg SI Lahntal-Radweg von Laasphe-Volkholz bis Landesgrenze 131.400 € 2005 MBWSV IIIA2 Bad Laasphe BR Arnsberg SI Radweg im Banfetal von Banfe nach Fischelbach 1. und 2. BA 223.700 € 2008 MBWSV IIIA2 Wilnsdorf BR Arnsberg SI Radweg zwischen der L 722 -Freier Grunder Weg- und "Im Strühtchen" 42.600 € 2005 MBWSV IIIA2 Kreis Soest BR Arnsberg SO Neubau eines Radweges an der K 8 von der B 55 bis Effeln 203.900 € 2015 MBWSV IIIA2 Ense BR Arnsberg SO Radwegeverbindung zwischen dem Ruhrtalradweg und Möhnetal 242.400 € 2012 MBWSV IIIA2 Erwitte BR Arnsberg SO Rad-/ Gehweg am "Alter Berger Pfad" von Westerntor bis Eberhard-Klausenberg-Str. 52.600 € 2009 MBWSV IIIA2 Möhnesee BR Arnsberg SO Rad-/ Gehweg zwischen "Neuhäuser Forststraße" und der Wameler Kanzelbrücke 73.400 € 2009 MBWSV IIIA2 Möhnesee BR Arnsberg SO Ausbau des örtlichen Radwegenetzes im Zuge von Wirtschaftswegen 38.800 € 2011 MBWSV IIIA2 Werl BR Arnsberg SO Radweg an der Michaelstraße zwischen Budberg und Hammer Straße (K 18) 70.400 € 2008 MBWSV IIIA2 Wickede BR Arnsberg SO Radweg Ruhrpromenade 93.400 € 2007 MBWSV IIIA2 Bergkamen BR Arnsberg UN Radwegbrücke über die Seseke 129.200 € 2011 MBWSV IIIA2 Holzwickede BR Arnsberg UN Rad-/Gehweg an der Natorper Straße -südl. Seite-, 1. BA 148.000 € 2008 MBWSV IIIA2 Holzwickede BR Arnsberg UN Rad-/Gehweg an der Stehfenstraße -südl. Seite- 195.100 € 2009 MBWSV IIIA2 Holzwickede BR Arnsberg UN Ertüchtigung der Brücke "Wasserstraße" als Bestandteil des kommunalen Radwegnetzes 141.300 € 2015 MBWSV IIIA2 Kamen BR Arnsberg UN Radweg Henry-Everling-Straße 246.800 € 2010 MBWSV IIIA2 Kamen BR Arnsberg UN Querungshilfe Koppelstraße / Am Schwimmbad 41.000 € 2013 MBWSV IIIA2 Kamen BR Arnsberg UN Anbindung der Lüner Höhe an den Seseke-Radweg über die Straße "Mausegatt" 39.900 € 2013 MBWSV IIIA2 Lünen BR Arnsberg UN Radwegbrücke über die Lippe zwischen "An der Fähre" und Hüttenallee 273.500 € 2007 MBWSV IIIA2 Lünen BR Arnsberg UN Radfahrer- und Fußgängerschutzmaßnahme im Kreuzungsbereich Cappenberger Straße / Gottfriedstraße / von-Kettler-Straße 45.300 € 2011 MBWSV IIIA2 Schwerte BR Arnsberg UN Rad-/Gehwegbrücke Holzstraße in Schwerte-Wandhofen 465.200 € 2007 MBWSV IIIA2 Schwerte BR Arnsberg UN Ruhrradweg - Ausbau des Abschnittes "Ochsenhügel" und Zulaufstrecke 65.600 € 2008 MBWSV IIIA2 Schwerte BR Arnsberg UN Ausbau Radweg zwischen Schwerte und Geisecke, östliche Gotenstraße bis Dorfstraße 57.100 € 2010 MBWSV IIIA2 Schwerte BR Arnsberg UN Ausbau des Ruhrtalradweges im Stadtgebiet 276.200 € 2013 MBWSV IIIA2 Schwerte BR Arnsberg UN Ausbau des Ruhrtalradweges im Stadtgebiet - BA III - V 357.200 € 2014 MBWSV IIIA2 Selm BR Arnsberg UN Neubau Radweg als Verbindung Ternscher See - Stever (Regionale 2016 Projekt "SteverAuenWeg") 35.500 € 2015 MBWSV IIIA2 Werne BR Arnsberg UN Radweg an der Knüwenstraße von Neue Kampstraße bis K 8 41.600 € 2009 MBWSV IIIA2 Bielefeld BR Detmold BI Anlage von Radverkehrsanlagen in der Straße "Am Stadtholz" (K 13) zwischen Eckendorfer Str. und Herforder Str. 52.600 € 2012 MBWSV IIIA2 Bielefeld BR Detmold BI Radverkehrsanlagen am Straßenzug Otto-Brenner-Straße (Hs.Nr.238) /Osningstraße(Hs.Nr.86) 200.600 € 2014 MBWSV IIIA2 Kreis Gütersloh BR Detmold GT LGS 2008 - Radweg K 09 - Am Postdamm zwischen Rheda-Wiedenbrück und Rietberg 301.500 € 2007 MBWSV IIIA2 Kreis Gütersloh BR Detmold GT LGS 2008 - Radweg K 09 - Neunkirchener Straße zwischen den OTen Rietberg- Neunkirchen und Westerwiehe (L 836) 301.700 € 2007 MBWSV IIIA2 Kreis Gütersloh BR Detmold GT Bau eines Radweges an der K 23 - Vorbruchstraße in Versmold 252.800 € 2008 MBWSV IIIA2 Kreis Gütersloh BR Detmold GT Bau eines Geh-/Radweges an der K 50 / K 11 (Oesterweger Str.) in Harsewinkel + LSA + 900 Radweg an K 23 als Lückenschluss 1.015.000 € 2013 MBWSV IIIA2 Kreis Gütersloh BR Detmold GT Bau eines Geh-/Radweges an der K 25 (Tatenhausener Str.) in Halle (Westf.) 510.700 € 2012 MBWSV IIIA2 Kreis Gütersloh BR Detmold GT K 13 (Greffener Str.) - Geg-/ Radweg in Herzebrock-Clarholz 315.700 € 2014 MBWSV IIIA2 Rheda-Wiedenbrück BR Detmold GT Bau des Ems-Radweges (Flora Westfalica Park); Teilstück 3: Westfalengelände bis Nordring 197.800 € 2014 MBWSV IIIA2 Rheda-Wiedenbrück BR Detmold GT Bau des Ems-Radweges (Flora Westfalica Park); Teilstück 2: Erlenbruchwald bis Westfalia- Gelände 377.700 € 2015 MBWSV IIIA2 Rietberg BR Detmold GT Neubau Radweg "Markenstraße" zwischen den Ortsteilen Rietberg und Neuenkirchen 257.700 € 2005 MBWSV IIIA2 Rietberg BR Detmold GT LGS 2008 - Geh-/Radweglückenschluss von Torfweg bis Geh-/Radweg "Bahntrasse" mit Unterquerung L 836 - Westerwieher Straße 540.200 € 2006 MBWSV IIIA2 Rietberg BR Detmold GT LGS 2008 - Geh-/Radweglückenschluss im Bereich des Freibades und Querung des Torfweges 202.000 € 2006 MBWSV IIIA2 Kreis Herford BR Detmold HF Ausbau Rad-/Gehweg an der K 38,3 Oberahlerweg in Bünde-Ahle 56.000 € 2011 MBWSV IIIA2 Kreis Herford BR Detmold HF K 14 (Alte Heerstraße) Abschni 1; Neubau Rad-/ Gehweg in Herford, OT Schwarzenmoor 27.400 € 2015 MBWSV IIIA2 Bünde BR Detmold HF Ausbau Elsedamm als Fahrradstraße 69.900 € 2010 MBWSV IIIA2 Bünde BR Detmold HF "Im Südbrock" Ausbau eines Teilstücks des Fernradweges Else-Werre-Radweg 82.700 € 2012 MBWSV IIIA2 Herford BR Detmold HF Werreradweg von Augustastraße bis Stadtgrenze - Lückenschluss Radwegenetz - 220.000 € 2008 MBWSV IIIA2 Löhne BR Detmold HF Neubau der Adolf-Blomeyer-Brücke 326.300 € 2005 MBWSV IIIA2 Vlotho BR Detmold HF Weserradweg an der L 866 zwischen Vlotho-Uffeln und Porta Westfalica-Veltheim 772.200 € 2009 MBWSV IIIA2 Kreis Höxter BR Detmold HX Radweg R 51, 3. BA zwischen Brakel-Riesel und Willebadessen-Niesen 163.200 € 2009 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA2 Kreis Höxter BR Detmold HX K10 - Neuanlage Gehweg, Radfahrstreifen; Rolfzener Straße in der OD Steinheim 392.900 € 2013 MBWSV IIIA2 Brakel BR Detmold HX Rad-/Gehweg zwischen den Ortsteilen Riesel und Rheder in Brakel 98.000 € 2007 MBWSV IIIA2 Steinheim BR Detmold HX K 73 / K 75, Neubau eines Geh-/Radweges von der Wöbbeler Straße bis zur L 823 in Steinheim 521.800 € 2013 MBWSV IIIA2 Kreis Lippe BR Detmold LIP K 66 - Neubau Geh-/Radweg zwischen den OT Elbrinxen und Sabbenhausen in Lügde 341.200 € 2007 MBWSV IIIA2 Kreis Lippe BR Detmold LIP K 1, Anlage eines Rad-/Gehweges an der Lageschen Straße in Leopoldshöhe und Leopoldshöher Straße in Lage 952.800 € 2012 MBWSV IIIA2 Kreis Lippe BR Detmold LIP Errichtung von Radabstellanlagen für 35 Stellplätze und 6 E-Bike-Ladestationen beim Kreishaus in Detmold 36.100 € 2012 MBWSV IIIA2 Kreis Lippe BR Detmold LIP Errichtung von Radabstellanlagen für 32 Stellplätze und 6 E-Bike-Ladestationen beim Sportzentrum Dietrich-Bonhoeffer-Berufskolleg in Detmold 38.200 € 2012 MBWSV IIIA2 Kreis Lippe BR Detmold LIP K 89, Anlage eines Geh- / Radweges im Broker Holz, Barntruper Straße in Detmold 420.300 € 2014 MBWSV IIIA2 Detmold BR Detmold LIP Anlage einer Radverkehrsanlage im Bereich der Straße "Untere Schanze" in Detmold 110.600 € 2014 MBWSV IIIA2 Detmold BR Detmold LIP Ausbau der Velo-Route Detmold-West, 1. Bauabschnitt 622.400 € 2015 MBWSV IIIA2 Lemgo BR Detmold LIP Herforder Straße - Radverkehrsführung von Gosebrede (L 712) bis Engelbert-Kämpfer- Str. 62.400 € 2008 MBWSV IIIA2 Lemgo BR Detmold LIP Fahrradstraße von "Steinstoß" nach "Pahnsiek" 69.400 € 2009 MBWSV IIIA2 Lügde BR Detmold LIP Umbau des Regionalradweges zwischen Lügde und Bad Pyrmont 25.800 € 2010 MBWSV IIIA2 Oerlinghausen BR Detmold LIP Anlage eines Geh-/Radweges an der Rathausstraße 142.500 € 2005 MBWSV IIIA2 Oerlinghausen BR Detmold LIP Ausbau eines Rad- / Gehweges entlang des Hellweges zwischen Menkhauser Bach und Flugplatz Oerlinghausen 654.600 € 2015 MBWSV IIIA2 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Radweg K 14 (Obere Str.) zwischen OD Hartum und OD Nordhemmern in Hille 286.300 € 2013 MBWSV IIIA2 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Rad-/Gehweg K 41 (Kahle-Wart-Str.) von L 867 (Oberbauerschafter Str) bis Kreisgrenze - Hüllhorst-Oberbauerschaft 300.800 € 2011 MBWSV IIIA2 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Radweg K 67 (Preußisch Ströher Allee) von Stat. 1,646 bis Stat. 1,719 = K 70 in Rahden OT Preusisch Ströhen 299.600 € 2009 MBWSV IIIA2 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Radweg K 02 (Stolzenauer Str.) von Stat. 0,399 bis Stat. 1,415 = Landesgrenze in Petershagen-Schlüsselburg 265.100 € 2007 MBWSV IIIA2 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Lückenschluss Weserradweg an der K 25 in Porta Westfalica-Möllbergen 54.300 € 2008 MBWSV IIIA2 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Radweg K 62 Stockhausen - Blasheim- OT Hope in Lübbecke 427.000 € 2014 MBWSV IIIA2 Bad Oeynhausen BR Detmold MI Radweg am Kaarbach, Meerbruchbach und Kaarbach-Umflut zw. Eidinghausener Str. und Mönichhusen im OT Eidinghausen 220.900 € 2012 MBWSV IIIA2 Lübbecke BR Detmold MI Rad-/Gehweg am Jockweg in Lübbecke 92.100 € 2009 MBWSV IIIA2 Minden BR Detmold MI Ausbau Radweg Meyerweg / Erbeweg von Erbeweg bis Stadtgrenze 114.500 € 2009 MBWSV IIIA2 Minden BR Detmold MI Radweg Notthorn von Clus bis zum 1. Wirtschaftsweg 39.900 € 2011 MBWSV IIIA2 Minden BR Detmold MI Radweg Zähringer Allee von Eickhostweg bis Sieben Bauern 34.600 € 2012 MBWSV IIIA2 Minden BR Detmold MI Radweg Notthorn vom 1. Wirtschaftsweg bis Nortthorn Nr.50 189.200 € 2013 MBWSV IIIA2 Minden BR Detmold MI Ersatzneubau der Rad-/Fußgängerbrücke über die Bastau im Zuge des Simeonglacis 102.900 € 2014 MBWSV IIIA2 Minden BR Detmold MI Ersatzneubau Fuß- und Radwegesteg parallel zum Schwichowwall 188.500 € 2015 MBWSV IIIA2 Rahden BR Detmold MI Geh-/ Radweg Konrad-Zuse-Straße von K 56 Weher Straße bis zur Straße Örlingerhausen 244.800 € 2015 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB Rad-/Gehweg K 24 (Kleinenberger Straße) - Zubringer B 68 - und Radweg B 68 in Lichtenau 162.000 € 2007 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB K 35 - Rad-/Gehweg von Büren nach Büren-Weiberg 502.000 € 2011 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB Radweg an der K 28 zwischen der K 32 und B 1 in Paderborn-Elsen 131.000 € 2005 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB Geh-/Radweg von der Kasseler Straße (B 68 alt) bis Grundsteinheim 52.500 € 2010 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB Rad-/Gehweg K 97 - Klausheider Straße - im OT Hövelhof-Klausheide 246.500 € 2009 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB K8, Neubau Rad-/Gehweg in Salzkotten-Mantinghausen 116.300 € 2008 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB Emsradweg, Ausbau Teilstück "Steinhorster Becken" in Delbrück 56.200 € 2008 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB K 35, Neubau Rad-/Gehweg von Büren-Harth nach Büren-Weiberg 111.000 € 2008 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB K 61, Anlage Geh-/Radweg "Am Spockhof bis Grafhörsterweg" in Delbrück-Schöning 26.500 € 2010 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB K 29 - Diebesweg, Einrichtungsradweg zwischen der K 38 und Hatzfelder Straße 549.700 € 2012 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB K 30, Neubau Geh-/Radweg von L 814 bis zum Pfingstuhlweg in Bad Lippspringe 241.800 € 2013 MBWSV IIIA2 Kreis Paderborn BR Detmold PB Neubau Rad-/Gehwegbrücke im Zuge "Dörener Weg" über die K 38 312.400 € 2015 MBWSV IIIA2 Bad Lippspringe BR Detmold PB Rad- und Gehweg entlang der Auguste-Viktoria-Allee 27.000 € 2006 MBWSV IIIA2 Büren BR Detmold PB Bürener Straße - Radweg zwischen L 776 und Ortseingang Büren-Steinhausen 82.700 € 2011 MBWSV IIIA2 Delbrück BR Detmold PB Rad-/Gehweg im Zuge des Kreisverkehrsplatzes L 586 mit Lückenschluss zur OD Delbrück 154.400 € 2007 MBWSV IIIA2 Delbrück BR Detmold PB Rad-/Gehweg an der "Neubrückstraße" in Delbrück-Steinhorst 59.900 € 2008 MBWSV IIIA2 Salzkotten BR Detmold PB Herstellung von 2 Brückenbauwerken im Zuge des Radweges über die Heder und den Flomengraben 162.100 € 2011 MBWSV IIIA2 Regionalverband Ruhr BR Düsseldorf Rad- und Gehweg Leinpfad von Mülheim (Mendener Brücke) bis Essen (Am Möhlenkamp) 1.009.700 € 2006 MBWSV IIIA2 Düsseldorf BR Düsseldorf D Radweg Rheinuferweg von Leinpfad bis Am Krienengarten (Stadtgrenze Düsseldorf - Duisburg); 1.800 m 411.000 € 2015 MBWSV IIIA2 Essen BR Düsseldorf E Einrichtung von Fahrradstraßen; 1. Bäumlinghausstraße, 2. Dollendorfstraße, 3. Eleonorastraße, 4. Hellweg, 5. Kerckhoffstraße 133.600 € 2009 MBWSV IIIA2 Mönchengladbach BR Düsseldorf MG Schließung der Radweglücke zwischen Willicher Damm und Engelblecker Straße, 700 m 273.200 € 2007 MBWSV IIIA2 Mönchengladbach BR Düsseldorf MG Fahrradstation am Hbf Mönchengladbach 749.300 € 2014 MBWSV IIIA2 Mülheim / Ruhr BR Düsseldorf MH Radverkehrsanlage B-Plan T5 von Hardenbergstraße (300 m) bis Heinrich-Lemberg- Straße (900 m) 345.700 € 2010 MBWSV IIIA2 Kreis Kleve BR Düsseldorf KLE Radweg K 37 zw. L 361 und Petrusheim in Weeze, 4100 m 615.100 € 2007 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA2 Kreis Kleve BR Düsseldorf KLE Radweg K 38 von K 42 in Straelen bis zur B 9 Kerken - Winternam, 2.BA; 4.935 m 910.400 € 2005 MBWSV IIIA2 Kreis Kleve BR Düsseldorf KLE Radweg Netzschluß K 13 von der OD Kevelaer Schravelen bis zur L 464, 3.100 m 456.400 € 2005 MBWSV IIIA2 Kreis Kleve BR Düsseldorf KLE Radweg K 17 von der L 361 Kevelaer Twisteden bis zur L 361 Geldern Lüllingen 543.300 € 2009 MBWSV IIIA2 Kreis Kleve BR Düsseldorf KLE Radweg K28 von B504 bis Bahnstraße in Goch Hassum 253.600 € 2009 MBWSV IIIA2 Kreis Kleve BR Düsseldorf KLE Radweg K7 von Rauhe Straße bis Deichauffahrt in Rees 218.300 € 2013 MBWSV IIIA2 Issum BR Düsseldorf KLE Radweg Neukerker Straße von Schubertstraße bis Vernumer Weg; 100 m (Schulwegsicherung und Lückenschluß) 51.400 € 2009 MBWSV IIIA2 Kalkar BR Düsseldorf KLE Radweg Rheindeich in Kalkar Niedermörmter von Rheinbrücke B67 bis Mittelsandweg 45.600 € 2014 MBWSV IIIA2 Rees BR Düsseldorf KLE Bau des Kronenradweges Planungsabschnitt 1 - 3 Haffen-Mehr; 3740 m 450.600 € 2008 MBWSV IIIA2 Erkrath BR Düsseldorf ME Radweganlage Bahnstraße /Morper Allee in Erkrath, 1.BA.,145 m 114.600 € 2007 MBWSV IIIA2 Monheim BR Düsseldorf ME Ausbau des Radweges am Rheinufer von der Klappertorstraße bis "Am Kielsgraben" in Monheim (1250 m) 280.900 € 2010 MBWSV IIIA2 Monheim BR Düsseldorf ME Rheinradweg von der Rampenanlage Klappertorstraße zum Baumberger Campingplatz; 3. BA "Leinpfad" 226.200 € 2014 MBWSV IIIA2 Rhein-Kreis Neuss BR Düsseldorf NE Radweg an der K 4 von Glehn bis Kleinenbroich, 2.306 m 621.400 € 2006 MBWSV IIIA2 Grevenbroich BR Düsseldorf NE Radweg Friedrichstraße in Grevenbroich-Kapellen, 460 m 70.600 € 2008 MBWSV IIIA2 Grevenbroich BR Düsseldorf NE K 31, Radweg zwischen Allrath und Barrenstein; 415 m 237.000 € 2012 MBWSV IIIA2 Grevenbroich BR Düsseldorf NE Radweg Merkatorstraße in Grevenbroich, 2. BA; 370 M 133.900 € 2014 MBWSV IIIA2 Meerbusch BR Düsseldorf NE Gem. Rad-/Gehweg Brühler Weg von"Am Flehkamp" bis zur Zufahrt Friedhof in Meerbusch-Büderich, 90 m 23.100 € 2008 MBWSV IIIA2 Meerbusch BR Düsseldorf NE Geh- und Radweg im Zuge der Deichsanierung (Neue Deichschau Heerdt) zw. Rhein-km 749,3 u. 751,6 (Deichkronenweg); 2300 m 251.500 € 2011 MBWSV IIIA2 Meerbusch BR Düsseldorf NE Geh- und Radweg "Deichkronenweg" Abschnitt von Am Oberbach bis Stadtgrenze Krefeld; Meerbusch-Langst-Kierst; 3.150 m 272.600 € 2011 MBWSV IIIA2 Neuss BR Düsseldorf NE Rad-- und Gehwegenetzschluss "Am Kehlturm" in Neuss, 245 m 206.600 € 2015 MBWSV IIIA2 Kreis Viersen BR Düsseldorf VIE K 13, Neubau eines einseitigen Radweges von Vorst (L 475) bis L 379, 2.870 m 743.100 € 2007 MBWSV IIIA2 Kreis Viersen BR Düsseldorf VIE Radweg K4 Lückenschluß zwischen Nettetal Schaag und Viersen Boisheim 313.900 € 2010 MBWSV IIIA2 Kreis Wesel BR Düsseldorf WES Radweg an der K 19 vom Bruchweg in Wesel bis zur Bergstraße in Hamminkeln, 3023 m 1.022.800 € 2005 MBWSV IIIA2 Rheinberg BR Düsseldorf WES Radweg Rheindeich Deichkrone Bereich Orsoy III km 803,5 bis805,3 151.500 € 2013 MBWSV IIIA2 Xanten BR Düsseldorf WES Alleenradweg Boxterler Bahn Xanten - Sonsbeck ; 1.BA von Trajanring bis Urselner Straße 2200m + 600mAS 624.600 € 2014 MBWSV IIIA2 Bonn BR Köln BN Radwegemarkierungen im Stadtgebiet Bonn, 10. Baustufe 30.500 € 2007 MBWSV IIIA2 Bonn BR Köln BN Radweg in Bonn - Dransdorf 161.900 € 2013 MBWSV IIIA2 Bonn BR Köln BN verschiedene Radwegemaßnahmen, lineare und punktuelle Netzlückenschlüsse, Unterantrag der Stadt Bonn zum Rahmenantrag R-R-R OM 2008 14 315 13.500 € 2010 MBWSV IIIA2 Bonn BR Köln BN Radwegemaßnahmen, wegweisende Beschilderung, Unterantrag des Rahmenantrages Rad-Region-Rheinland OM 2008 14 315 29.500 € 2009 MBWSV IIIA2 Bonn BR Köln BN Fahrradstraßen im Stadtgebiet, 1.BA 290.200 € 2014 MBWSV IIIA2 Köln BR Köln K Radwegemaßnahmen, wegweisende Beschilderung, Unterantrag des Rahmenantrages Rad-Region-Rheinland OM 2008 14 315 83.300 € 2009 MBWSV IIIA2 Köln BR Köln K Machbarkeitsstudie Radschnellweg Köln-Frechen 108.000 € 2014 MBWSV IIIA2 Leverkusen BR Köln LEV Alleenradweg Balkantrasse auf dem Stadtgebiet Leverkusen; ca. 5,5km 1.412.600 € 2013 MBWSV IIIA2 Leverkusen BR Köln LEV Alleenradweg Balkanradweg auf dem Stadtgebiet Leverkusen - 2. BA: Lückenschluss Neue Bahnstadt Opladen 140.000 € 2016 MBWSV IIIA2 Kreis Aachen BR Köln AC Ausbau des Rur-Ufer-Radweges zwischen Kalterherberg und Rurberg 671.600 € 2006 MBWSV IIIA2 Kreis Aachen BR Köln AC Bahntrassenradweg Aachen-Jülich, Netzlückenschluss in der StädteRegion Aachen, hier: 1.BA Würselen-Alsdorf 1.311.500 € 2014 MBWSV IIIA2 Kreis Aachen BR Köln AC Um-, Ausbau des Radweges entlang der K 6, Eschweiler-Hastenrath 380.500 € 2016 MBWSV IIIA2 Kreis Aachen BR Köln AC Aus-/Umbau des Radweges an der K 14 zwischen Aachen-Hahn und Stolberg-Dorff 228.200 € 2016 MBWSV IIIA2 Kreis Aachen BR Köln AC Bau von Radwegemaßnahmen entlang der K 10, zwischen Mariadorf und Alsdorf 303.500 € 2015 MBWSV IIIA2 Kreis Aachen BR Köln AC Machbarkeitsstudie Radschnellweg Aachen - Herzogenrath 268.000 € 2014 MBWSV IIIA2 Kreis Aachen BR Köln AC Bahntrassenradweg Aachen-Jülich, Netzlückenschluss in der StädteRegion Aachen, 2.BA Stadtgebiet Alsdorf 1.044.400 € 2015 MBWSV IIIA2 Aachen BR Köln AC Ausbau von Radwegen im Stadtgebiet Aachen, "EUREGIONALE 2008 - Grünmetropolroute" 81.700 € 2007 MBWSV IIIA2 Aachen BR Köln AC Maßnahmenplan Radverkehr Aachen Ostviertel 3. BA 251.600 € 2015 MBWSV IIIA2 Aachen BR Köln AC Nahmobilitätsgerechter Ausbau der Claßenstraße 540.200 € 2014 MBWSV IIIA2 Baesweiler BR Köln AC Neubau Radweg entlang des Beeckfließes von der K 27 bis zur L 240( 1200m) Stadtgebiet Baesweiler Radweg im Bereich der Euregionale 2008 194.500 € 2007 MBWSV IIIA2 Eschweiler BR Köln AC Ausbau von Radwegen im Stadtgebiet Eschweiler (2535m), Euregio 2008, Grünmetropolroute 290.600 € 2008 MBWSV IIIA2 Stolberg BR Köln AC Bau eines kombinierten Rad-/Gehweges entlang der Steinbachstraße in Stolberg "Euregionale 2008 - Grünmetropolroute" 94.000 € 2007 MBWSV IIIA2 Aldenhoven BR Köln DN Ausbau eines Radweges im Gemeindegebiet Aldenhoven, "EUREGIONALE 2008 - Grünmetropolroute" 125.800 € 2008 MBWSV IIIA2 Niederzier BR Köln DN Neubau von zwei Radwegbrücken im Rahmen des Euregionale Projektes 2008 "Grünroute Radweg" in Niederzier-Selhausen 91.200 € 2008 MBWSV IIIA2 Rhein-Erft Kreis BR Köln BM Radwegemaßnahmen, wegweisende Beschilderung, Unterantrag des Rahmenantrages Rad-Region-Rheinland OM 2008 14 315 135.100 € 2009 MBWSV IIIA2 Erftstadt BR Köln BM Radwegeausbau, Abschnitte Köttinger Str. bis Rosenstr. / Kiesgrubenzufahrt bis An der Schwarzaue 55.000 € 2011 MBWSV IIIA2 Frechen BR Köln BM Rad-/Gehweg an der Carl-Goerdeler-Straße von Rudolfstraße (K29) bis Stadtgrenze in Frechen Bachem; 532m 103.700 € 2008 MBWSV IIIA2 Pulheim BR Köln BM Neubau eines Rad-/Gehweges entlang des Erschließungsgebietes "Am Schwefelberg" in Pulheim; 980m 78.500 € 2008 MBWSV IIIA2 Zülpich BR Köln EU Bau eines Rad- und Gehweges von Zülpich nach Bessenich; ca. 900m 87.600 € 2012 MBWSV IIIA2 Erkelenz BR Köln HS Bauliche- und Beschilderungsmaßnahmen Radverkehrsnetz Erkelenz 39.800 € 2009 MBWSV IIIA2 Gangelt BR Köln HS Ausbau eines Radweges im Gemeindegebiet Gangelt, "Euregionale 2008, Grünmetropolroute" 103.300 € 2007 MBWSV IIIA2 Geilenkirchen BR Köln HS Ausbau eines Radweges zwischen dem Heideparkplatz bei Grotenrath und der Flugplatzsiedlung Neu-Teveren, "Euregionale 2008-Grünroute" 77.800 € 2007 MBWSV IIIA2 Heinsberg BR Köln HS Erneuerung der Rurbrücke zwischen Heinsberg-Oberbruch und Hückelhoven-Ratheim 103.600 € 2006 MBWSV IIIA2 Selfkant BR Köln HS Ausbau von Radwegen im Gemeindegebiet Selkant (2957 m), EUREGIO 2008, Grünmetropolroute 280.400 € 2008 MBWSV IIIA2 Übach-Palenberg BR Köln HS Ausbau des Waubacher Weges als Radweg in Übach-Palenberg-Marienberg, Stadt Übach- Palenberg 83.800 € 2009 MBWSV IIIA2 Wassenberg BR Köln HS Radweg an der GV 36, 2.BA 695.300 € 2016 MBWSV IIIA2 Lindlar BR Köln GM Zum Rahmenantrag: Bau des Agger-Sülz-Radweges. Hier 1.BA Lindlar-Welzen bis Overath- Bilstein, 3.300m 239.300 € 2016 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA2 Waldbröl BR Köln GM Errichtung von Radverkehrsanlagen an der Tal-/ Vennstraße in Waldbröl 285.600 € 2016 MBWSV IIIA2 Rheinisch-Bergischer Kreis BR Köln GL Radwegemaßnahmen, wegweisende Beschilderung, Unterantrag des Rahmenantrages Rad-Region-Rheinland OM 2008 14 315 73.800 € 2009 MBWSV IIIA2 Bergisch Gladbach BR Köln GL Ausbau eines Rad-/Gehweges an der OD Strassen (L289) 99.900 € 2011 MBWSV IIIA2 Bergisch Gladbach BR Köln GL Radwegergänzung L 288 zwischen Bergisch Gladbach Zentrum und Bensberg 65.900 € 2012 MBWSV IIIA2 Leichlingen BR Köln GL Neubau einer Rad-/Gehwegbrücke über die Wupper, Höhe Schulzentrum und Pastorat 618.900 € 2006 MBWSV IIIA2 Leichlingen BR Köln GL Erneuerung einer Rad- und Fußwegbrücke von Leichlingen Nesselrath nach Solingen Horn 425.000 € 2013 MBWSV IIIA2 Odenthal BR Köln GL Radwegeneubau zwischen Bömerich und der großen Dhünntalsperre 37.600 € 2011 MBWSV IIIA2 Rösrath BR Köln GL Gemeinsamer Rad-/Fußweg, Abschnitt Stuppheide bis Gerhart-Hauptmann-Straße, 74.000 € 2012 MBWSV IIIA2 Rhein-Sieg Kreis BR Köln SU gem. Rad-/ Gehweg an der K 25 zwischen Königswinter-Vinxel und Bonn-Oberholtorf 125.600 € 2009 MBWSV IIIA2 Rhein-Sieg Kreis BR Köln SU "Regionale 2010" - Ausbau des Siegtalradweges, Ortslage Eitorf-Kelters 69.700 € 2009 MBWSV IIIA2 Rhein-Sieg Kreis BR Köln SU Radwegemaßnahmen, wegweisende Beschilderung, Unterantrag zum Rahmenantrag Rad-Region-Rheinland OM 2008 14 315 186.800 € 2010 MBWSV IIIA2 Bad Honnef BR Köln SU Rad- Gehweg Linzerstr. (1. BA, Teil 1b) von Landesgrenze bis Drieschweg 37.600 € 2011 MBWSV IIIA2 Bornheim BR Köln SU Radweg zwischen Sechtem und Merten 1300m 264.300 € 2008 MBWSV IIIA2 Eitorf BR Köln SU Gemeinsamer Rad-/Fußweg, Abschnitt L82 bis Burgstraße, Unterantrag der Gem. Eitorf zum Rahmenantrag Rad-Region-Rheinland OM 2008 14 315 56.200 € 2010 MBWSV IIIA2 Niederkassel BR Köln SU Radweg Matthäusstraße zwischen Hauptstraße und Waldstraße 30.000 € 2007 MBWSV IIIA2 Niederkassel BR Köln SU Radweg von Niederkassel-Ranzel nach Köln-Porz-Zündorf 122.000 € 2007 MBWSV IIIA2 Rheinbach BR Köln SU Radweg parallel der Straße "Stadtpark" 128.700 € 2009 MBWSV IIIA2 Sankt Augustin BR Köln SU Neubau der Geh- und Radwegbrücke über die Stadtbahnlinie 66 zum Stadtzentrum Sankt Augustin 959.700 € 2013 MBWSV IIIA2 Sankt Augustin BR Köln SU Radwegsicherungsmaßnahmen an der Mewasseret-Zion-Brücke in Sankt Augustin 70.300 € 2013 MBWSV IIIA2 Gelsenkirchen BR Münster GE Schutzstreifen an der Bismarckstr. von Ringstr. bis Florastraße 46.200 € 2013 MBWSV IIIA2 Gelsenkirchen BR Münster GE Schutzstreifen Breddestraße/Hölscherstr./Cranger Str.von Horster Str. bis Vom Stein Str. 72.600 € 2013 MBWSV IIIA2 Gelsenkirchen BR Münster GE Radfahrstreifen Bismarckstr. von Florastr. bis Magdeburger Str. 336.800 € 2014 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS FF-Rad/Gehweg zur Eckernheide von Hessenweg bis Alfersheide im OT Gelmer 169.500 € 2009 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS FF-Radangebotstreifen und Querungshilfen im Zuge der L 592 (Pienersallee) in Roxel v. BÜ b. Tillbecker Str. 68.100 € 2007 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS FF-Radweg zur Schulwegsicherung an der K6, Knoten Friesenring/Wienburgstr. und Cheruskerring/Langemarckstr. 47.000 € 2007 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Einbau einer Überquerungshilfe im Zuge der Dyckburgstraße (K 33) in Höhe Wersebeckmannweg 62.600 € 2007 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Radwege an der Wolbecker Straße (L 793) zwischen Bremer Straße und Linnebornstiege 20.900 € 2007 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Radwegeverbindung zwischen "Hoher Heckenweg" (K8) und "Wiengarten" 25.200 € 2010 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Radweg an der Landesberger Str. als Verbindung zum Bahnhof Amelsbüren 94.200 € 2010 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Geh- und Radweg "Alter Mühlenweg" (K 16) im Zuge der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) 38.400 € 2011 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Bürgerradweg Ottmarsbocholter Straße von "Zur Windmühle" bis "Hartmannsbrock" 95.400 € 2011 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Ersatz-Brückenbauwerk im Zuge des WerseRadWeg / Loddenbach BWB 0417 74.600 € 2012 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Bürgerradweg Ottmarsbocholter Straße von "Hartmannsbrock" bis Bönneweg, II. BA 400.400 € 2012 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Anlage eines gemeinsamen Geh- und Radweges im Zuge der Dorbaumstraße (K 16) zwischen Zufahrt "Hof zur Linde" und Wersedaipe 40.700 € 2013 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Umgestaltung der Promenadenunterführung im Zuge der Mauritzstraße (L 843) 87.500 € 2015 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Einrichtung eines Zweirichtungsradweges im Zuge der Meesenstiege (K 42) 89.300 € 2013 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Werse-Radwanderweg von der Havichhorster Mühle bis zur Sudmühle 160.000 € 2013 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Barrierefreier Ausbau der Kirchherrngasse vom Bült (L 843) bis "Alter Steinweg" 64.800 € 2014 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke (BWB 430) im Zuge des Wersewanderweges unterhalb der Wolbecker Str. 134.500 € 2014 MBWSV IIIA2 Münster BR Münster MS Erneuerung der Geh- und Radwegbrücke (BWB 363) über die Jochen-Klepper-Str. und die Angel in Angelmodde 386.600 € 2016 MBWSV IIIA2 Kreis Borken BR Münster BOR Radweg an der K 36 zw. Schöppingen und Tinge 221.800 € 2007 MBWSV IIIA2 Kreis Borken BR Münster BOR Radweg an der K 63 vom Gehöft Leuker bis zur Bürgerhalle in Vreden - Ottenstein 118.000 € 2012 MBWSV IIIA2 Bocholt BR Münster BOR ILEK- Radweg Bocholter Aa von Kläranlage bis Baumschule (Nevelkamp) in Bocholt 45.100 € 2007 MBWSV IIIA2 Bocholt BR Münster BOR ILEK - Radweg Bocholter Aa im Bereich Brüggenhütte und Eisenhütte in Bocholt 84.100 € 2008 MBWSV IIIA2 Bocholt BR Münster BOR Radweg Biemenhorst, 1. BA v. Dingdener Str. bis Biemenhorsterweg 53.100 € 2010 MBWSV IIIA2 Bocholt BR Münster BOR Radweg Biemenhorst 2. BA von Rosenberg bis Büngerner Str. 69.900 € 2011 MBWSV IIIA2 Bocholt BR Münster BOR Schutzstreifen K 1 (Schwanenstraße) von Nevelkamp bis Auf dem Löverick in Bocholt 87.600 € 2013 MBWSV IIIA2 Borken BR Münster BOR ILEK- Radweg Bocholter Aa von "Zum Brook" bis Rhedebrügger Str. 141.000 € 2007 MBWSV IIIA2 Borken BR Münster BOR ILEK-Radweg Bocholter vom Parkplatz an der Straße Pröbstinger Busch (K 50) bis zur Deponie 94.500 € 2008 MBWSV IIIA2 Borken BR Münster BOR Radweg im Zuge der Neumühlenallee einschl. Querungssicherungen 110.900 € 2008 MBWSV IIIA2 Gescher BR Münster BOR Berkelradweg von der Fabrikstr. bis zur Hambrücke einschl. Anschluss an vorh. Radweg 54.200 € 2012 MBWSV IIIA2 Gronau BR Münster BOR Radweg durch die Dinkeldünen Eper Bülten vom Alfertring bis zum Nienborger Damm in Gronau Epe 118.900 € 2015 MBWSV IIIA2 Isselburg BR Münster BOR Radweg Ochsenstraße von Einmündung "Im Geer" bis Ochsenstraße Hsnr. 1 in Isselburg 83.400 € 2013 MBWSV IIIA2 Reken BR Münster BOR Radwegenetzschluss entlang der Straßen "Berge" im OT Groß Reken und "Strote" im OT Maria Veen der Gemeinde Reken 234.500 € 2006 MBWSV IIIA2 Reken BR Münster BOR Radweg an der Straße Weskerhok von Weskerhok Hsnr. 1 bis zum Parkplatz "Blaskapelle" in Reken Ortsteil Groß Reken 87.900 € 2015 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA2 Rhede BR Münster BOR ILEK - Radweg Bocholter Aa von Wochteresch bis Krommerter Str 88.000 € 2008 MBWSV IIIA2 Rhede BR Münster BOR Radwegenetzschluss Rheder Bach zw. Wibbeltstr. u. Weberstr./ Lönsweg 39.700 € 2008 MBWSV IIIA2 Rhede BR Münster BOR Radweg entlang Rheder Bach von der Straße "Auf der Kirchwiese" bis zum Jugendhaus "Bäkentreff Rhede" sowie Querungshilfe ehem.Bahntrasse 128.100 € 2008 MBWSV IIIA2 Rhede BR Münster BOR Radweg Pastors Busch von Theresienstraße bis Gudulastraße 53.300 € 2012 MBWSV IIIA2 Stadtlohn BR Münster BOR Radweg auf der ehem. WLE-Trasse von Kreuzstr. bis Vredener Straße in Stadtlohn 305.200 € 2013 MBWSV IIIA2 Südlohn BR Münster BOR Radweg entlang der Schlinge von der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken bis Schüringbrücke 101.700 € 2007 MBWSV IIIA2 Velen BR Münster BOR ILEK - Radweg Bocholter Aa von Paulusstr. (einschl. Brückenbauwerk) bis Seekenstegge (Stat. 1,111 km) in Velen 163.500 € 2008 MBWSV IIIA2 Velen BR Münster BOR Radweg entlang Thesingbach von der Straße "An der krummen Mauer" bis zum Heidener Landweg 53.100 € 2012 MBWSV IIIA2 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg im Zuge der "Sendener Str." (K 27) zwischen Dülmen-Hiddingsel und Senden 226.900 € 2006 MBWSV IIIA2 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg im Zuge der Dattelner Str. von der Straße "Spinnbahn" bis zur B 236 in Olfen 108.200 € 2006 MBWSV IIIA2 Kreis Coesfeld BR Münster COE Bau eines Geh-/Radweges an einer Teilstrecke der K 18 AN 5 in Nottuln (im Zuge des Regionale-Projekts "SteverAuenWeg") 177.000 € 2015 MBWSV IIIA2 Kreis Coesfeld BR Münster COE Lückenschluss im Radwegenetz an der K 36 in Billerbeck zwischen der RadBahn Münsterland und der L 577 55.200 € 2015 MBWSV IIIA2 Ascheberg BR Münster COE Herstellung eines Radweges an der Steinfurter Straße in Ascheberg 143.500 € 2008 MBWSV IIIA2 Dülmen BR Münster COE Bau von 6 Fahrradabstellanlagen mit E-Bike Ladestation im Stadtgebiet von Dülmen 29.000 € 2013 MBWSV IIIA2 Dülmen BR Münster COE Lückenschluss im NRW Radwegenetz zwischen Dülmen und Lette 27.900 € 2013 MBWSV IIIA2 Lüdinghausen BR Münster COE Radweg südl. Lüdinghausen bis zum Verbindungsweg zur L 810 nach Nordkirchen (im Zuge des Regionale-Projekts "SteverAuenWeg") 232.400 € 2014 MBWSV IIIA2 Olfen BR Münster COE Anlage eines Geh-/Radweges auf der Trasse "Alter Postweg" und "Verbindungsweg Ternscher See" in Olfen (Regionale-Projekt "SteverAuenWeg") 359.000 € 2014 MBWSV IIIA2 Senden BR Münster COE Ausbau des Steverseitenweges Siebenstücken in Senden 109.700 € 2013 MBWSV IIIA2 Senden BR Münster COE Radweglückenschluss "Im Südfeld"/"Bahnhofstraße" in Senden-Bösensell 45.500 € 2015 MBWSV IIIA2 Senden BR Münster COE Ausbau des Steverseitenweges in Senden 35.000 € 2015 MBWSV IIIA2 Kreis Recklinghausen BR Münster RE Radweg am Brückenbauwerk, Kreuzung BAB 2/ K 22 155.900 € 2013 MBWSV IIIA2 Kreis Recklinghausen BR Münster RE Zweirichtungs Rad-Gehweg an der K 28 Wartburgstraße von der Brücke Rhein-Herne- Kanal bis zur L 628 Suderwicker Straße in Castrop-Rauxel 142.700 € 2013 MBWSV IIIA2 Kreis Recklinghausen BR Münster RE Beidseitiger Geh-/Radweg an der K 28 von Freiheitstraße bis Heerstr. in Castrop-Rauxel 150.000 € 2015 MBWSV IIIA2 Datteln BR Münster RE Fahrradstraße parallel zur Friedrich Ebert Straße (L 610) von der Nettebruchstraße bis zur Glück-Auf-Straße in Datteln 40.400 € 2008 MBWSV IIIA2 Datteln BR Münster RE Schulwegsicherung Hafenstraße 52.100 € 2012 MBWSV IIIA2 Dorsten BR Münster RE FF -Umbau von 4 Radwegquerungsstellen im Bereich der ehem. Zechenbahnkreuzungen: Halterner Str., Burgsdorffstr., Glück-auf-Str., Wasserstr. 70.600 € 2008 MBWSV IIIA2 Dorsten BR Münster RE Radweg am Hagen im Stadtteil Dorsten - Lembeck 70.000 € 2011 MBWSV IIIA2 Haltern am See BR Münster RE Anlage eines Geh- / Radweges auf der Trasse "Alter Postweg" in Haltern (im Zuge des Regionale-Projekts "SteverAuenWeg") 280.000 € 2014 MBWSV IIIA2 Haltern am See BR Münster RE Anlage eines Geh-/Radweges auf der Trasse "Karl-Hohmann-Weg" in Haltern am See (im Zuge des Regionale-Projekts "SteverAuenWeg" 64.300 € 2015 MBWSV IIIA2 Haltern am See BR Münster RE Anlage eines Geh-/Radweges am Walzenwehr in Haltern am See (im Zuge des Regionale- Projekts "SteverAuenWeg" 75.200 € 2015 MBWSV IIIA2 Haltern am See BR Münster RE Anlage eines Geh-/Radweges von der Papenbrückstr. bis zur Wasserwerkstr. in Haltern am See (im Zuge des Regionale-Projekt "SteverAuenWeg") 95.000 € 2016 MBWSV IIIA2 Recklinghausen BR Münster RE Geh-Radwegbrücke über die B 225 Westring in Recklinghausen 230.400 € 2011 MBWSV IIIA2 Kreis Steinfurt BR Münster ST Radwegenetzschluss "Hanseller Straße" von Altenberge bis zum Ortsteil Hansell 364.500 € 2006 MBWSV IIIA2 Kreis Steinfurt BR Münster ST K 37, Radweg Hopsten - Schale (2. BA) von "Zum Wurftaubenstand" bis zur Ortslage Schale 266.000 € 2009 MBWSV IIIA2 Kreis Steinfurt BR Münster ST Radweg an K 39 (Alte Brockradener Str.) von Friedrichstr. bis OD-Grenze 164.500 € 2011 MBWSV IIIA2 Kreis Steinfurt BR Münster ST K 71 (Horstmarer Landweg) Radweg von K 51 bis K1 in Altenberge 490.000 € 2011 MBWSV IIIA2 Kreis Steinfurt BR Münster ST Anlage eines Radweges entlang der K 23 zwischen Wersen (Siedlung Gänsehügel) und der Bauerschaft Halen. 133.000 € 2012 MBWSV IIIA2 Kreis Steinfurt BR Münster ST Anlage eines Radweges entlang der K 23 von der L 595 bis zum Ortseingang von Wersen 145.300 € 2012 MBWSV IIIA2 Kreis Steinfurt BR Münster ST Neubau eines Rad- und Gehweges an der k 11 vom Gehöft Müller Wischebrock bis zur Kreuzung K 24 in Tecklenburg Brochterbeck 269.500 € 2014 MBWSV IIIA2 Kreis Steinfurt BR Münster ST Neubau eines Rad- und Gehweges an der K 18 und K 21 am Ortseingang von Greven - Gimbte; 2. Bauabschnitt 140.000 € 2016 MBWSV IIIA2 Kreis Steinfurt BR Münster ST Neubau eines Radweges an der Sprakeler Straße (K 21) entlang der anbaufreien Strecke von vorh. Radweg bis Hof Lütke Laxen in Greven; 1. BA 226.100 € 2015 MBWSV IIIA2 Lengerich BR Münster ST Radweg "Brochterbecker Straße" von der L 504 bis zur Einmündung "Teurtopark" 38.900 € 2009 MBWSV IIIA2 Ochtrup BR Münster ST Neubau eines Radweges an der Vechtestraße zwischen Welbergen und Langenhorst 165.900 € 2013 MBWSV IIIA2 Tecklenburg BR Münster ST Fahrradstraße von Wiesenstraße bis Waldfreibad in Tecklenburg 137.700 € 2007 MBWSV IIIA2 Wettringen BR Münster ST Radweg entlang des Poggenbaches vom Sellener Weg bis zur B 70 25.500 € 2010 MBWSV IIIA2 Kreis Warendorf BR Münster WAF Radweg im Zuge der " Langenberger Straße " zwischen Wadersloh und der Kleysiedlung 197.200 € 2006 MBWSV IIIA2 Kreis Warendorf BR Münster WAF Radweg an der Oelder Straße K 45 vom Knotenpunkt Neubeckumer Str. bis Zementstr.in Beckum 177.900 € 2013 MBWSV IIIA2 Kreis Warendorf BR Münster WAF Bau einer Fahrradabstellanlage am Kreishaus Warendorf 15.000 € 2013 MBWSV IIIA2 Kreis Warendorf BR Münster WAF Neubau eines gem. Rad- und Geweges in Everswinkel an der K 19, I. BA, 1 Teil 269.500 € 2015 MBWSV IIIA2 Ahlen BR Münster WAF Werse- Radwanderweg zwischen dem Prozessionsweg und der alten Drensteinfurter Straße in Ahlen 27.900 € 2006 MBWSV IIIA2 Ahlen BR Münster WAF Neubau eines Rad- Und Gehweges auf der ehemaligen Zechenbahn im Stadtgebiet Ahlen 409.900 € 2011 MBWSV IIIA2 Beckum BR Münster WAF Radwegenetzschluss zwischen Neubeckum - Vellern an der Vellener Str. 33.600 € 2007 MBWSV IIIA2 Beckum BR Münster WAF Radweg in Verlängerung des Altendiestedder Weges von Gehöft Gausmann bis zur Stat. 0,000 38.800 € 2009 MBWSV IIIA2 Beckum BR Münster WAF Radwegenetzschluss der Beckumer Zementroute 84.700 € 2010 MBWSV IIIA2 Beckum BR Münster WAF Radwegbrücke "Zum Wasserturm" über die WLE-Strecke Neubeckum - Beckum 151.900 € 2014 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA2 Beelen BR Münster WAF Geh/Radweg Ostenfelder Straße von der K 2 bis zum Beilbach in Beelen 43.500 € 2009 MBWSV IIIA2 Beelen BR Münster WAF Radweg entlang des Beilbaches zw. Plaskoart und vorh. Radweg 41.100 € 2008 MBWSV IIIA2 Oelde BR Münster WAF Werse- Radweg Wiedenbrücker Tor Hausnr.12 bis zur Straße "Auf dem Berge" und im Bereich Haus Nottbeck 21.100 € 2007 MBWSV IIIA2 Oelde BR Münster WAF Bau eines Radweges an der Bahnhofsstraße in Oelde 67.200 € 2010 MBWSV IIIA2 Sassenberg BR Münster WAF gem. Geh/Radweg von der Uphuesstr. bis zur Füchtorfer Str. 40.800 € 2007 MBWSV IIIA2 Sendenhorst BR Münster WAF Teilstück des Werseradweges im Ortsteil Albersloh von der Ortsgrenze bis zur Verbindungsstraße zwischen der L 585 und der L 850 158.000 € 2009 MBWSV IIIA2 Sendenhorst BR Münster WAF Ausbau des Schörmelradweges im Ortsteil Sendenhorst von der Straße "Am Mergelberg" bis zum städtischen Wirtschaftsweg 83.400 € 2013 MBWSV IIIA2 Wadersloh BR Münster WAF Radwegnetzschluss an der Göttinger Str. im OT Waderlsloh-Göttingen 92.600 € 2008 MBWSV IIIA2 Warendorf BR Münster WAF Radweg Ahlener Straße, 2. BA vom Abzweig Sperlingsheim bis Abzweig Wessenhorst 107.300 € 2011 MBWSV IIIA4 Regionalverband Ruhr BR Arnsberg Rad-/Gehweg Springorum, 1. BA von Goerdtstraße bis Wiemelhauser Straße 1.223.200 € 2010 MBWSV IIIA4 Regionalverband Ruhr BR Arnsberg Rad-/Gehweg Springorum, 2. BA von Wiemelhauser Straße bis Franziskusstraße 1.750.700 € 2012 MBWSV IIIA4 Regionalverband Ruhr BR Arnsberg Alleenradweg - Radweg vom Schulenbergtunnel bis zur L 924 in Hattingen 328.300 € 2010 MBWSV IIIA4 Regionalverband Ruhr BR Arnsberg Radweg Zechenbahntrasse von der Zeche Werne nach Werne-Stockum 539.800 € 2010 MBWSV IIIA4 Regionalverband Ruhr BR Arnsberg Radweg Zechenbahntrasse vom Alten Uentroper Weg bis Datteln-Hamm-Kanal in Hamm 81.500 € 2010 MBWSV IIIA4 Bochum BR Arnsberg BO Radweghauptroute Dahlhausen-Wattenscheid-, Radweglückenschluss "Im Stapel" 63.500 € 2006 MBWSV IIIA4 Bochum BR Arnsberg BO Radweghauptroute Wiemelhausen-Witten-, Radweglückenschluss "Im Lottental" 1. und 2. BA zwischen K12/K13 und Zufahrt FZ Kemnade 302.200 € 2005 MBWSV IIIA4 Bochum BR Arnsberg BO Radweghauptroute BO-Stiepel-Hattingen, Radwegelückenschluss "Kemnader Straße" - € 2005 MBWSV IIIA4 Bochum BR Arnsberg BO Radwege an der Unterstraße im Zuge der Erweiterung der Straßenbahnlinie 310 1.268.700 € 2012 MBWSV IIIA4 Dortmund BR Arnsberg DO Rad-/Gehwegbrücke im Zuge der Herbert-Frommberger-Straße -Regenbogenbrücke- 895.400 € 2008 MBWSV IIIA4 Dortmund BR Arnsberg DO FF-Rad-/Gehweg L 556 zwischen Holzwickeder Straße und L 556n 478.800 € 2008 MBWSV IIIA4 Hamm BR Arnsberg HAM Brücke im Zuge der K 5 -Dasbecker Weg- über die DB-Strecke 1.130.000 € 2005 MBWSV IIIA4 Hamm BR Arnsberg HAM Radweg Dolberger Str. (B 61) von Ahlener Str. bis Fährstr. und Radweg Fährstr.(K 26) von Dolberger Str. bis Bootshaus 194.500 € 2005 MBWSV IIIA4 Witten BR Arnsberg EN L 625 -Ardeystr.- von Steinbachstr. bis Herdecker Strasse 737.800 € 2006 MBWSV IIIA4 Witten BR Arnsberg EN Alleenradweg "Rheinischer Esel"von Witten -Annenstraße- nach Bochum-Österheide 2.047.700 € 2009 MBWSV IIIA4 Witten BR Arnsberg EN Radweg an der Bochumer Str./Crengeldanzstraße im Zuge der Erweiterung der Straßenbahnlinie 310 568.700 € 2013 MBWSV IIIA4 Hochsauerlandkreis BR Arnsberg HSK Radweg an der K 15 zwischen Olsberg-Gevelinghausen und Olsberg-Bigge 63.500 € 2005 MBWSV IIIA4 Hochsauerlandkreis BR Arnsberg HSK K 59, -Rad-/Gehweg von "Am Padbergschen Dorn" bis "Im Kissen"- in Brilon 200.600 € 2008 MBWSV IIIA4 Hochsauerlandkreis BR Arnsberg HSK K 31 - Anlage eines Rad-/Gehweges zwischen Schmallenberg und dem OT Felbecke 357.800 € 2012 MBWSV IIIA4 Bestwig BR Arnsberg HSK Lückenschluss des Ruhrtalradweges in Bestwig-Velmede 186.300 € 2010 MBWSV IIIA4 Eslohe BR Arnsberg HSK Hauptradwegroute von Eslohe bis Finnentrop-Fehrenbracht auf der ehemaligen Bahntrasse 1.513.300 € 2005 MBWSV IIIA4 Marsberg BR Arnsberg HSK Rad-/Gehweg L 912 - Diemelseerandstraße - Kostenanteil - 1.072.700 € 2008 MBWSV IIIA4 Märkischer Kreis BR Arnsberg MK Radweg an der K 8 in der OD Plettenberg 197.100 € 2005 MBWSV IIIA4 Iserlohn BR Arnsberg MK Radweg Bahntrasse Ost, 1. BA von Westfalenstraße (L 682) bis Hilbornstraße 225.500 € 2006 MBWSV IIIA4 Iserlohn BR Arnsberg MK Radweg Bahntrasse Ost, 3. BA von Hilbornstraße bis Brandströmstraße 179.500 € 2009 MBWSV IIIA4 Iserlohn BR Arnsberg MK REGIONALE 2013 - Neubau Lenneradweg An Pater und Nonne/Lennedamm (L 743) in Letmathe 727.700 € 2013 MBWSV IIIA4 Plettenberg BR Arnsberg MK Radwegverbindung Lenneroute - Innenstadt 193.800 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Olpe BR Arnsberg OE Neubau des Radweges entlang der K 17 von Sondern bis Vordamm bei Bremge 262.400 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Soest BR Arnsberg SO Radweg K 5/ K 41 zwischen Bad Sassendorf und Bad Sassendorf-Bettinghausen 301.100 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Soest BR Arnsberg SO Radweg K 50 von Geseke-Eringerfeld nach Büren-Steinhausen 269.500 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Soest BR Arnsberg SO Radweg K 67 - zwischen Geseke-Langeneicke und Geseke-Ehringhausen 332.300 € 2008 MBWSV IIIA4 Ense BR Arnsberg SO Neubau der Brücke Steetsberg zwischen Niederense und Steetsberg - Radweganteil - 333.700 € 2012 MBWSV IIIA4 Soest BR Arnsberg SO Radwege an der Waldstraße/Lippstädter Straße 12.300 € 2006 MBWSV IIIA4 Soest BR Arnsberg SO Radweg an der Niederbergheimer Straße von Lippstädter Straße bis Bördenstraße 39.800 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Unna BR Arnsberg UN Radweg K 37 in Unna-Mühlhausen 476.000 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Unna BR Arnsberg UN Radweg K 11 -Borker Straße- von Cappenberg bis B 236 in Selm-Bork 593.200 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Unna BR Arnsberg UN Radweg an der K 27 -Mühlenstraße- zwischen der L 673 und der L 678 in Holzwickede 532.100 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Unna BR Arnsberg UN Alleenradweg Unna-Bönen-Hamm-Welver, Teilabschnitt Kreis Unna 1.976.800 € 2012 MBWSV IIIA4 Lünen BR Arnsberg UN Radweg an der L 684 -Kurt-Schumacher-Straße- von Bismarckstraße bis nördlich DB- Brücke 90.100 € 2008 MBWSV IIIA4 Lünen BR Arnsberg UN Radwegebrücke über den Da eln-Hamm-Kanal am Preußenhafen in Lünen 432.000 € 2009 MBWSV IIIA4 Bielefeld BR Detmold BI L 785 - "Wertherstraße" zwischen "Wellensiek" und "Zehlendorfer Damm" im OT Großdornberg 877.900 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Gütersloh BR Detmold GT Radweg an der K 36 - Sürenheider Straße zwischen Verl und Gütersloh 112.900 € 2005 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA4 Kreis Gütersloh BR Detmold GT Bau eines Radweges an der K 50 - Österweger Straße in Harsewinkel 182.100 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Gütersloh BR Detmold GT Radweg an der K 32 - Haller Straße zw. Gütersloh-OT Isselhorst (L 806) und Steinhagen- OT Brockhagen (L 782) 957.300 € 2010 MBWSV IIIA4 Gütersloh BR Detmold GT Radweg L 788 - Carl-Bertelsmann-Straße von Bockschatzweg bis Carl-Miele-Straße 325.500 € 2006 MBWSV IIIA4 Gütersloh BR Detmold GT Radwegenetzergänzung an der L 757 - Friedrich-Ebert-Straße zw. Bismarckstraße und Vennstraße 313.000 € 2005 MBWSV IIIA4 Gütersloh BR Detmold GT Radwegenetzergänzung L 788 - Carl-Bertelsmann-Straße von Annenstraße bis Stadtring Sundern/Nordhorn 657.100 € 2007 MBWSV IIIA4 Gütersloh BR Detmold GT Rad-/Gehweg an der K 3 - Brockweg von Hs.-Nr. 168 bis Brüningsweg 146.000 € 2005 MBWSV IIIA4 Rheda-Wiedenbrück BR Detmold GT Erstellung eines Geh- und Radweges auf der alten Bahntrasse zwischen dem Bahnhof Rheda und dem Wieksweg 1.068.200 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Herford BR Detmold HF Kombinierter Rad-/Gehweg an der K 9.6 Loher Straße in Vlotho-Bonneberg 508.500 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Höxter BR Detmold HX K 25 zwischen Germete und Warburg mit Diemelbrücken und Radweg 1.601.700 € 2005 MBWSV IIIA4 Warburg BR Detmold HX Rad-/Gehwegverbesserung im Knoten Paderborner Tor / B 7 / Industriestraße 111.500 € 2006 MBWSV IIIA4 Warburg BR Detmold HX Neubau von kombinierten Rad-/Gehweganlagen am "Paderborner Tor" in Warburg 359.400 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Lippe BR Detmold LIP Rad-/Gehweg an der K 23, Abschnitt 5 und 7 in Leopoldshöhe 293.300 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Lippe BR Detmold LIP K 25 (Hangstein) - Ausbau in OD Lieme sowie Radweg bis zum OT Hengstheide in Lemgo 901.100 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Lippe BR Detmold LIP Rad-/Gehweg K 75 (Höxterstraße) von OD Belle in Horn-Bad Meinberg bis Steinheim (Kreis Höxter) 292.600 € 2009 MBWSV IIIA4 Kreis Lippe BR Detmold LIP K 84, Anlage eines Rad-/Gehweges an der Vogelhorster Straße in Lemgo 432.300 € 2010 MBWSV IIIA4 Detmold BR Detmold LIP L944, Querungshilfen Stoddartstraße in Detmold-Pivitsheide 65.200 € 2008 MBWSV IIIA4 Lemgo BR Detmold LIP Reaktivierung der Bahnstrecke Lemgo - Lüttfeld, BÜ-Sicherung Geschwister-Scholl-Straße 128.200 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Radweg und teilweiser Vollausbau der K 06 (Unter den Eichen/Päpinghauser Str./Stockförth) OD Minden-Päpinghausen bis zur Landesgrenze 630.400 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Rad-/Gehweg K 26 von K 40 bis K 25 sowie KVP K 26/K 40 in OD Porta- Westfalica/Möllbergen und Vennebeck 941.500 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Rad-/Gehweg K 13 (Minderheider Str. / Holzhauser Str.) von L 772 (Holzhauser Str.) bis L 764 (Stemmer Landstr.) in Minden/Hille 1.161.000 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Rad-/Gehweg an der K 5 zwischen Petershagen-Overnstädt (K 49) und Hävern 377.500 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Rad-/Gehweg an der K 58 von Fiestel nach Fabbenstedt in Espelkamp 385.500 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Rad-/Gehweg K 63 (Nuttelner Str.) von L 756 (Tonnenheide) bis Nutteln (ehem. B 65) in Rahden 491.400 € 2009 MBWSV IIIA4 Kreis Minden-Lübbecke BR Detmold MI Rad-/Gehweg K 58 (Lehmförder Str.) von Museumshof bis Steinstr. in Rahden 234.700 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Paderborn BR Detmold PB Radweg K 25 (Holtheimer Straße) von Lichtenau nach Holtheim 311.200 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Paderborn BR Detmold PB Radweg K 03 (Heddinghauser Straße) von Paderborn-Bentfeld nach Delbrück- Heddinghausen 396.600 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Paderborn BR Detmold PB Ausbau der K 02 (Auf der Schweiz) mit Brückenverbreiterung über die Alme bei Borchen 707.600 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Paderborn BR Detmold PB Rad-/Gehweg an der K 12 von Asseln nach Hakenberg in Lichtenau 185.800 € 2007 MBWSV IIIA4 Paderborn BR Detmold PB Radweg Marienloher Straße von Schloßstraße bis zur Dubelohstraße 323.800 € 2006 MBWSV IIIA4 Paderborn BR Detmold PB Detmolder Straße von Seskerbruch bis Lemgoer Straße 338.000 € 2008 MBWSV IIIA4 Paderborn BR Detmold PB Bahnhofsstraße mit Radwegen und Bussonderspur von "Grunigerstraße" bis "Balhornstraße" 2.015.000 € 2007 MBWSV IIIA4 Paderborn BR Detmold PB Rad-/Gehweg an der K 29 - Hermann-Löns-Straße - im OT Schloß Neuhaus 354.000 € 2009 MBWSV IIIA4 Regionalverband Ruhr BR Düsseldorf Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse in Schermbeck U 4 im Abschnitt Maassenstraße / Alte Poststraße bis Kreisgrenze 380.300 € 2010 MBWSV IIIA4 Regionalverband Ruhr BR Düsseldorf Rad- und Gehweg auf der ehemaligen Bahntrasse Wesel - Hünxe (Kreis Wesel); L = 5700m 574.100 € 2011 MBWSV IIIA4 EWR GmbH Remscheid BR Düsseldorf Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse Remscheid Lennep - Hückeswagen; 3.800 m 894.200 € 2010 MBWSV IIIA4 Düsseldorf BR Düsseldorf D Radweg Südallee /Schwarzer Weg, 1350 m 310.700 € 2006 MBWSV IIIA4 Düsseldorf BR Düsseldorf D Sankt-Franziskus-Straße, beidseitiger Radweg, Netzschluß, 1.200 m 307.500 € 2010 MBWSV IIIA4 Krefeld BR Düsseldorf KR Umbau Krefelder Str. in Krefeld-Hüls von Josefstr. bis Auf dem Graben und RW- Markierung bis Kreuzstr., ca. 610 m (295 m + 315 m) 359.200 € 2005 MBWSV IIIA4 Krefeld BR Düsseldorf KR LSA Uerdinger Straße / Florastraße / Moltkestraße (K240) 138.200 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Kleve BR Düsseldorf KLE Radweg K31 von B 504 bis Kranenburg Zyfflich 390.600 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Kleve BR Düsseldorf KLE Radweg K36 Maasweg von Kevelaer Twisteden bis Landesgrenze 241.600 € 2012 MBWSV IIIA4 Bedburg-Hau BR Düsseldorf KLE Alleenradweg auf ehemaliger Bahntrasse Kleve - Bedburg-Hau - Kalkar - Xanten (Strecke 2330); 750 m; hier: Bedburg-Hau 295.900 € 2010 MBWSV IIIA4 Emmerich BR Düsseldorf KLE Umbau Nollenburger Weg mit Radwegen 276.300 € 2012 MBWSV IIIA4 Geldern BR Düsseldorf KLE Radweg Burgstr von Am Güterbahnhof bis B58 und Knotenumbau Burgstr. / AmGüterbahnhof / Mühlenstr. mit BÜ Berücksichtigung ; Radweg K40 - B58 2.175.300 € 2012 MBWSV IIIA4 Kleve BR Düsseldorf KLE Alleenradweg auf ehemaliger Bahntrasse Kleve - Xanten (Strecke 2330); Bereich Stadt Kleve und Bereich Stadt Kalkar 1.012.400 € 2009 MBWSV IIIA4 Uedem BR Düsseldorf KLE Alleenradweg auf der stillgelegten Bahnstrecke Uedem - Sonsbeck der Boxteler Bahn; 4.700 m 998.600 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Mettmann BR Düsseldorf ME Rad-/Gehweg an der K 22 in Wülfrath-Oberdüssel, Lose I und II, 600 m 215.500 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Mettmann BR Düsseldorf ME Alleenradweg Niederbergbahn der Städte Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath; hier: Wülfrath; 7.800 m 1.376.200 € 2010 MBWSV IIIA4 Heiligenhaus BR Düsseldorf ME Alleenradweg Niederbergbahn der Städte Heiligenhaus, Velbert, Wüfrath; hier: Heiligenhaus; 8.000 m 3.240.700 € 2009 MBWSV IIIA4 Velbert BR Düsseldorf ME Alleenradweg Niederbergbahn der Städte Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath; hier: Velbert; 9.500 m 3.396.800 € 2009 MBWSV IIIA4 Rhein-Kreis Neuss BR Düsseldorf NE K 43 - Provinzstraße; Bau eines Radweges von Chr.-Kropp-Str. in GV-Gustorf bis Laacher Str. in GV-Elsen; 1940 m 427.800 € 2011 MBWSV IIIA4 Rhein-Kreis Neuss BR Düsseldorf NE K 10, Radweg zwischen Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein; 4.115 m 485.300 € 2012 MBWSV IIIA4 Kempen BR Düsseldorf VIE Schulwegsicherung Birkenallee / Berliner Allee von Oedter Str. bis Straelener Str. in Kempen 228.300 € 2005 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA4 Nettetal BR Düsseldorf VIE Alleenradweg Nettetal - Grefrath auf der ehem. Bahntrasse 1.746.500 € 2008 MBWSV IIIA4 Viersen BR Düsseldorf VIE Alleenradweg ehem. Bahntrasse Dülken Waldniel 990.500 € 2010 MBWSV IIIA4 Willich BR Düsseldorf VIE Alleenbahnroute Kreis Viersen; Abschnitt Willich - MG-Neuwerk (E2) 1.232.800 € 2009 MBWSV IIIA4 Kamp-Lintfort BR Düsseldorf WES Rad- und Gehweg Wilhelmstraße von Hangkamerstraße bis Kamperdickstraße; 320 m 156.800 € 2006 MBWSV IIIA4 Voerde BR Düsseldorf WES Rad-/Gehwegunterführung im Zuge der DB-Strecke Oberhausen-Staatsgrenzebei Bahn km 17,173 in Voerde-Möllen; L = 295m 1.054.500 € 2008 MBWSV IIIA4 Voerde BR Düsseldorf WES Rad- und Gehweg an der Mehrstraße zwischen Frankfurter Straße und Boltraystraße in Voerde; 600 m 116.700 € 2008 MBWSV IIIA4 Xanten BR Düsseldorf WES Alleenradweg auf ehemaliger Bahntrasse Kleve - Bedburg-Hau - Kalkar - Xanten (Strecke 2330); 8.200 m; hier: Xanten 1.286.800 € 2009 MBWSV IIIA4 Bonn BR Köln BN Beids. Radfahrschutzstreifen im Bonner Talweg zwischen Weberstraße und Reuterstraße 540m 139.000 € 2007 MBWSV IIIA4 Bonn BR Köln BN Rad-/ Gehweg Sankt-Augustiner-Straße (B56) im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Adelheidisstraße 330m 68.600 € 2005 MBWSV IIIA4 Köln BR Köln K Erhöhung und Erneuerung des Brückengeländers über die Strombrücke der Deutzer Brücke 297.600 € 2010 MBWSV IIIA4 Leverkusen BR Köln LEV Rad- Gehwegbrücke NORD in Leverkusen Opladen im Zuge der " Neuen Bahnallee" 1.616.100 € 2011 MBWSV IIIA4 Leverkusen BR Köln LEV Radwege Grüner Fächer-Dhünnradweg/Wupperradweg 290.200 € 2011 MBWSV IIIA4 Leverkusen BR Köln LEV Rad-/Gehwegbrücke Mitte über DB-Strecke im Zuge des Bhf Opladen 2.188.400 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Aachen BR Köln AC Radweg entlang Bicherouxstr, K 29, von Bahnhofstr. bis K 5, Herzogenrath, 1100 m 367.400 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Aachen BR Köln AC Radweg K15 Zubringer von OD-Grenze bis zur L238n / OD Eschweiler (1650m) 345.600 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Aachen BR Köln AC Neubau Rad-/Gehweg, K 13, zwischen Stolberg - Dorff und Aachen - Krauthausen (500m) 142.500 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Aachen BR Köln AC Radweg im Bereich der K 21, Monschau-Imgenbroich bis Monschau-Widdau 1.120.400 € 2006 MBWSV IIIA4 Aachen BR Köln AC Rad-/Gehweg von Kornelimünster nach Walheim (Vennbahntrasse), 2906m 589.200 € 2005 MBWSV IIIA4 Aachen BR Köln AC Radfahrstreifen Roermonder Straße L231 von Schlossparkstraße bis Tittardsfeld 950m Stadt Aachen 10.600 € 2006 MBWSV IIIA4 Aachen BR Köln AC Anlage eines Radweges, L 260, Adenauerallee, zwischen Graf-Schwerin-Straße und Branderhofer Weg 24.300 € 2007 MBWSV IIIA4 Aachen BR Köln AC Ausbau eines Radweges von Philipsstraße/Eisenbahnweg bis Aachen-Arkaden (Vennbahntrasse), Stadt Aachen, (583m) 281.400 € 2012 MBWSV IIIA4 Aachen BR Köln AC Maßnahmenplan Radverkehr 1. BA 228.000 € 2010 MBWSV IIIA4 Aachen BR Köln AC Bau des Radweges "Großstück" mit Brücke über die Krefelder Straße (B 57) 654.400 € 2010 MBWSV IIIA4 Aachen BR Köln AC Radweg von Aachen-Walheim (Schleidener Str.) bis Staatsgrenze; 4.040m 1.035.400 € 2011 MBWSV IIIA4 Aachen BR Köln AC Maßnahmenplan Radverkehr, 2. Bauabschnitt "Alleenring" 396.000 € 2013 MBWSV IIIA4 Baesweiler BR Köln AC Radwegverbindung zwischen Baesweiler-Floverich und Baesweiler-Puffendorf(700m) 152.900 € 2006 MBWSV IIIA4 Baesweiler BR Köln AC Anlegung eines Radweges entlang des Übacher Weges(340m) 108.800 € 2008 MBWSV IIIA4 Baesweiler BR Köln AC Neubau eines beidseitigen gemeinsamen Rad- / Gehweges entlang der Geilenkirchener Straße 166.500 € 2012 MBWSV IIIA4 Kreis Düren BR Köln DN Radweg entlang K 49, von L 12 bis Wenau 64.500 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Düren BR Köln DN Radweg K35 / K42 zwischen Echtz und Merken 263.700 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Düren BR Köln DN Neubau Radweg Inden-Lamersdorf, Goltsteinstraße K 35( 185m) 77.400 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Düren BR Köln DN Anlage eines Radweges entlang der K 2 zwischen Ellen und Arnoldsweiler- Abschnitt 1 - 392m, Abschnitt 2 - 558m. 373.900 € 2009 MBWSV IIIA4 Kreis Düren BR Köln DN Neubau eines Radweges entlang der K 22, zwischen Krauthausen und Hambach in der Gemeinde Niederzier; ca. 2000m 345.300 € 2012 MBWSV IIIA4 Rhein-Erft Kreis BR Köln BM Neubau eines Rad-/Gehwegs entlang der K 44 zwischen Konradsheim und der B 265 - I.BA 239.200 € 2005 MBWSV IIIA4 Rhein-Erft Kreis BR Köln BM Radweg an der K60 als Lückenschluss zwischen dem Hessenweg und der Kreisgrenze in Wesseling; 750m 215.900 € 2008 MBWSV IIIA4 Erftstadt BR Köln BM Radweg entlang des Rotbachs von Lechenich nach Konradsheim in Erftstadt; 1020m 104.900 € 2012 MBWSV IIIA4 Kreis Euskirchen BR Köln EU Radweg K7 an der Urfttalsperre in Schleiden Gemünd 645.900 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Euskirchen BR Köln EU Brücke über den Urftsee und Radwegeanschluss; 1300m 2.496.600 € 2009 MBWSV IIIA4 Zülpich BR Köln EU Bau eines Rad-/ Gehweges zwischen Lövenich und Zülpich; ca. 3,1km 457.400 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Heinsberg BR Köln HS Radweg K 21, Zubringer von Wassenberg - Effeld bis zur L 117, 1690 m 220.500 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Heinsberg BR Köln HS Neubau eines Radweges an der K 23 von Wegberg-Dalheim bis zur B221 in Arsbeck, 2035 m 505.500 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Heinsberg BR Köln HS Radweg an Zubringerstraße K2 von Isenbruch (K 1) bis Havert einschl. OD (2669m), Kreis Heinsberg 598.400 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Heinsberg BR Köln HS Bau eines Rad-/Gehweges entlang der K 21 von HS-Kempen bis HS-Ophoven, Kreis Heinsberg 276.500 € 2007 MBWSV IIIA4 Selfkant BR Köln HS Radweg an Zubringerstraße an der Gemeindeverbindungsstr. Nr.4 zwischen Tüddern und Havert, Gemeinde Selfkant (2300m) 345.900 € 2007 MBWSV IIIA4 Selfkant BR Köln HS Radweg an Zubringerstraße an der Gemeindeverbindungsstraße Nr.4 zwischen Havert und Schalbruch, Gemeinde Selfkant, 1100m 130.700 € 2005 MBWSV IIIA4 Selfkant BR Köln HS Radweg an Zubringerstraße an der Gemeindeverbindungsstraße Nr.5 zwischen Wehr und Hillensberg, Gemeinde Selfkant (1463m) 281.200 € 2007 MBWSV IIIA4 Oberbergischer Kreis BR Köln GM Bau eines Rad-/Gehweges an den Kreisstraßen 5 und 12 im Bereich der Bevertalsperre in Hückeswagen; 367m 138.000 € 2005 MBWSV IIIA4 Oberbergischer Kreis BR Köln GM Rad-/Gehweg K13 Neye-Oberröttenscheid in Wipperfürth 505.300 € 2011 MBWSV IIIA4 Bergneustadt BR Köln GM (Alleen-) Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse der Aggertalbahn (hier: Abschnitt auf dem Gebiet der Stadt Bergneustadt; ca. 6.900m) 1.321.700 € 2013 MBWSV IIIA4 Gummersbach BR Köln GM (Alleen-) Radweg im Aggertal - auf dem Gebiet der Stadt Gummersbach; ca. 8km 2.027.000 € 2012 MBWSV IIIA4 Wipperfürth BR Köln GM Interkommunaler verkehrsw. (Alleen-) Radweg auf einer Bahntrasse zw. Marienheide, Wipperfürth, Hückeswagen und Remscheid in 3 Abschnitten 3.557.200 € 2009 MBWSV IIIA4 Burscheid BR Köln GL Rad- / Gehweg auf der Bahntrasse der ehemaligen Kursbuchstrecke 411 - "Balkanexpressradweg"; ca. 6,2km 1.443.100 € 2009 MBWSV IIIA4 Leichlingen BR Köln GL Neubau der Radwegbrücke Windgesheide, in der Stadt Leichlingen 354.500 € 2011 MBWSV IIIA4 Wermelskirchen BR Köln GL Rad- / Gehweg auf der Bahntrasse der ehemaligen Kursbuchstrecke 411 - "Balkanexpressradweg"; ca. 6,5 km 1.672.100 € 2010 MBWSV IIIA4 Rhein-Sieg Kreis BR Köln SU Rad-/Gehweg südlich der K 2 zwischen Menden und Mülldorf in Sankt Augustin 69.200 € 2007 MBWSV IIIA4 Rhein-Sieg Kreis BR Köln SU Rad-/Gehweg K 61, zwischen Rheinbach-Niederdrees und Swisttal-Miel; 1900m 498.800 € 2006 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA4 Rhein-Sieg Kreis BR Köln SU Rad-/Gehweg K 17 von B478 bis L86 bei Hennef-Bröl bis Ruppichteroth-Derenbach 7,2 km 2.143.500 € 2011 MBWSV IIIA4 Rhein-Sieg Kreis BR Köln SU Ausbau des Siegtalradwegs, Ortslage Hennef-Auel 904.800 € 2010 MBWSV IIIA4 Rhein-Sieg Kreis BR Köln SU "Regionale 2010" - Ausbau des Siegtalradwegs, Ortslage Bülgenauel bis einschl. DB- Brücke nach Merten 605.500 € 2009 MBWSV IIIA4 Rhein-Sieg Kreis BR Köln SU "Regionale 2010" - Ausbau des Siegtalradwegs, Ortslage Eitorf-Merten von DB-Brücke bis Haltepunkt Merten 903.500 € 2009 MBWSV IIIA4 Lohmar BR Köln SU Alleenradweg Lohmar/Siegburg (hier BA Lohmar); ca. 740m 203.600 € 2011 MBWSV IIIA4 Sankt Augustin BR Köln SU Radweg "Alte Heerstraße" zwischen Lindenstraße und Tannenweg in Sankt Augustin 335.500 € 2011 MBWSV IIIA4 Siegburg BR Köln SU Alleenradweg Lohmar/Siegburg (hier BA Siegburg); ca. 2.100m 576.500 € 2011 MBWSV IIIA4 Regionalverband Ruhr BR Münster Alleenradweg Dorsten-Marl-Haltern 1.377.000 € 2010 MBWSV IIIA4 Regionalverband Ruhr BR Münster Alleenradweg auf stillgelegten Bahnstrecken, Borkener Straße (B224) bis Bismarkstraße in Dorsten 320.600 € 2011 MBWSV IIIA4 Bottrop BR Münster BOT Rad-/Gehwegbrücke im Zuge der Lütkestraße über die DB-Strecke Oberhausen - Hamm (Teil des kommunalen Radwegenetzes) 287.600 € 2012 MBWSV IIIA4 Gelsenkirchen BR Münster GE Gem. Geh/Radwege an der Kanalstr. von Ahlmannshof bis Bickernstr. OT Bismarck 145.500 € 2007 MBWSV IIIA4 Gelsenkirchen BR Münster GE Schutzstreifen an der K4 (Middelicher Str.) von der L 622 (Recklinghauser Str.) bis zur Oemkenstr. in Gelsenkirchen Resse 81.400 € 2012 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS FF- Radweg/Gehweg L 885 - Osttor - im OT Hiltrup 1.037.100 € 2011 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS FF- Rad/Gehweg Davertstraße ( K39 ) 1. BA von Am Dornbusch bis Haus Nr. 119 281.300 € 2006 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS FF - Rad-/Gehweg L 585 - Am Steintor - von Hiltruper Str. bis Jufernkamp 198.900 € 2006 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS FF-Rad-/Gehweg Roxeler Straße (L 843) von "Schelmenstiege" bis "Im Seihof" 613.700 € 2007 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS FF-Rad/Gehweg K18 -Gittruper Str.- v. Haus 64 b. Abzweig Deitermann i. OT Gelmer 223.800 € 2005 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS FF- Radweg an der L 843 (Wilhemstr.) von Grevener Str. bis Einsteinstr. 25.900 € 2006 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS FF- Rad/Gehweg mit Linksabieger an der Str. Loddenheide zw. Rösnerstr./Albersloher Weg 145.000 € 2007 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS K 13 (Kanalstr.) zwischen Nevinghoff und Bröderichweg 855.300 € 2010 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS FF- Radwege an der Robert Bosch Str. zw. Siemensstr. u. B 51 442.600 € 2010 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS Rad/Gehweg Davertstraße (K 39) von Haus Nr. 119 bis "Zum Klosterholz" 802.000 € 2012 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS Radweg Heumannsweg von Lindberghweg bis Hegerskamp 648.900 € 2011 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS Einseitiger gem. Geh- und Radweg entlang der Kanalstraße (K 13) zwischen Bröderichweg (K 7) und Grevener Straße (B 219) 294.100 € 2011 MBWSV IIIA4 Münster BR Münster MS Radwegeverbindung zwischen der Hiltruper Str. (K 36) und Petersdamm im OT Wolbeck 104.100 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Borken BR Münster BOR Radweg an der K 40 von Velen-Ramsdorf nach Borken-Weseke 559.800 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Borken BR Münster BOR Radweg K 12, Zubringer Ortslage Thies/ten Bohlen zur B 67 in Reken 118.400 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Borken BR Münster BOR Radweg an der Losser Straße (K 25) von KVP Steinstraße bis OD-Ende in Gronau 681.000 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Borken BR Münster BOR Radweg K 55 zwischen Velen-Ramsdorf u. B 67 I.BA 306.200 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Borken BR Münster BOR Radwege K 63 zwischen Ottenstein und Wessum einschl. KVP K 63/K20 624.000 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Borken BR Münster BOR Radweg K 39 zw. B 67 und Hessenspoor in Borken - Rhedebrügge I. BA 217.000 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Borken BR Münster BOR Radweg K 39 zw. Hessenspoor und L 896 in Borken -Rhedebrügge II.BA 619.200 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Borken BR Münster BOR Geh/Radwege an der K 33 von Leiverskamp bis Streusiedlung in Legden 188.100 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Borken BR Münster BOR Radweg K 18 von K 41 bis K 16 in Vreden 581.000 € 2012 MBWSV IIIA4 Ahaus BR Münster BOR Radweg entlang der Fürstenkämpe von der B 70(alt) bis "Zum Riddebrocks Busch" 197.700 € 2011 MBWSV IIIA4 Bocholt BR Münster BOR Radweg an der Weidenstraße von Stat. 0+00 bis zur Einmündung Isselburger Str. 75.100 € 2009 MBWSV IIIA4 Bocholt BR Münster BOR Radweg an der L 572 (Theodor-Heuss-Ring) von Münsterstr. bis zur Industriestr. 137.300 € 2008 MBWSV IIIA4 Bocholt BR Münster BOR Veloroute Braomweide von Schwanenstraße bis Braomweide in Bocholt 70.400 € 2012 MBWSV IIIA4 Heek BR Münster BOR Radweg an der Dinkel vom Ossenkamp bis zur Dinkelunterführung (A31) 73.600 € 2012 MBWSV IIIA4 Raesfeld BR Münster BOR Radweg an der Brinkstr. von der Splittersiedlung "Brink" bis zur Einmündung "Zum Esch" in Raesfeld 63.900 € 2012 MBWSV IIIA4 Velen BR Münster BOR Geh- und Radwege entlang des Heidener Landweges von der Ramsdorfer Straße (L 581) bis zum Freizeitgebiet 414.400 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg K 12 - Isfelder Weg - zw. Klinke Heide (St. Coesfeld) u. K 48 (Rorup) 629.700 € 2005 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg K 4 - 2.BA. - von L 835- Dülmen-Buldern- bis Hof Schulte Volmar - Senden - 608.400 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg an der K 18 von Einmündung K 12 bis zum Lerchenhain in Nottuln 239.900 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg an der K 32/Abschnitt 2 in Rosendahl-Osterwick 130.500 € 2009 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg K 24 Abschnitt 1 in Senden Ottmarsbocholt 173.100 € 2009 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg an der K 44 zwischen K 12 und der B 474 bei Dülmen 909.300 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg an der K 3 Abschnitt 1 bei Nordkirchen 158.000 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg an der K 48 / Abschnitt 2 in Coesfeld-Lette 465.500 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg an der K 23/Abschnitt 1 in Lüdinghausen-Seppenrade 335.400 € 2012 MBWSV IIIA4 Kreis Coesfeld BR Münster COE Radweg an der K 2 / Abschnitt 5+6 in Olfen-Vinnum 616.400 € 2012 MBWSV IIIA4 Dülmen BR Münster COE Anlage eines Geh-/Radweges von der Hiddingseler Straße bis zum Baumschulenweg in Dülmen 155.100 € 2012 MBWSV IIIA4 Kreis Recklinghausen BR Münster RE komb. Rad-/Gehweg an der K 7 von Höfer Weg bis Im Kühl in Dorsten-Rhade (bis Kreisgrenze Borken) 571.500 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Recklinghausen BR Münster RE K 19 (Recklinghäuser Str.) Umbau mit Radweganlegung (Lückenschluss) von der OD- Grenze bis zur L 798 in Oer-Erkenschwick (Anteil Kreis) 325.400 € 2008 Tabelle zu III-1 MBWSV IIIA4 Kreis Recklinghausen BR Münster RE Anlegung eines zweirichtungs Rad-/ Gehweges an der K 55 von ( Rekener Str. K 48 ) bis zur A 31 1.115.900 € 2012 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST K 73 Radweg inkl. Fahrbahnausbau von Metelen nach Ochtrup 2.433.300 € 2012 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST Radweg K 43 von Stat. 0,345 bis Stat. 2,811 in Hopsten-Halverde 651.000 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST K 30 Radweg Lienen - Landesgrenze von Stat.0,000 bis Stat. 2,925 672.000 € 2012 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST Radweg K 16 -Westerkappelner Str.-von Einmündung K 23 bis zur Mühlenbreede mit Düte-Brücke in Lotte-Wersen 656.200 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST Gemeinsamer Geh-/Radweg an der K 23 (Halener Straße) vom Entenbrook bis Gänsehügel in Lotte - Wersen 108.000 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST Radweg K 2 -Lengericher Damm- Netzschluß bis zum DEK, Stat. 2+452 bis 4+700 203.300 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse von Rheine bis Haltepunkt Billerbeck-Lutum 1. BA von Rheine bis Wettringen (B 499) 1.610.300 € 2009 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse von Rheine zum Haltepunkt Billerbeck-Lutum, 2. BA von Steinfurt nach Horstmar 2.629.900 € 2009 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST Radweg auf ehemaliger Bahntrasse von Rheine zum Haltepnkt Billerbeck-Lutum, 3. BA von Laer nach Billerbeck Lutum 2.131.700 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST K 24 Radweg Tecklenburg /Brochterbeck, Radweg "Bocketal" 792.000 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST K 37 Radweg Hopsten - Schale, 3. BA, "Bardelgraben" 574.000 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Steinfurt BR Münster ST K 69 Radweg von der K 66 bis zur B 481 in Rheine - Catenhorn 627.000 € 2011 MBWSV IIIA4 Horstmar BR Münster ST Neubau eines Radweges an der Schöppinger Straße zwischen den Straßen "Stadtesch" und "Schagern" in Horstmar 153.900 € 2012 MBWSV IIIA4 Lengerich BR Münster ST Zubringerradweg an der Tecklenburger Straße von der L 504 (Siedlung "Antrup") nach Lengerich 56.300 € 2005 MBWSV IIIA4 Rheine BR Münster ST Ausbau der Bergstraße von Friedrich Ebert Ring bis Lange Riese 678.000 € 2010 MBWSV IIIA4 Rheine BR Münster ST Radweg Konrad-Adenauer-Ring (L 593) von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring 443.500 € 2011 MBWSV IIIA4 Wettringen BR Münster ST Verbindungsstraße von der L 567 bis Werninghoker Straße -Radweg- in Wettringen 150.500 € 2010 MBWSV IIIA4 Wettringen BR Münster ST Lückenschluss eines kommunalen Radweges von Bilk nach Ohne (Niedersachsen) 462.600 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Rad-/Gehweg K25 von Sternwarte bis Abzweig zum Reiterhof 311.300 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Rad/Gehwege Zechentrasse zwischen Ahlen (Zeche) und L 822 in Dolberg 827.800 € 2006 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Rad-/Gehweg K 34- Lienener Damm- von Wischhausstr. bis Einfahrt Gymn. in Ostbevern 121.400 € 2007 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Rad-/ Gehweg auf einem Teilstück der K 18, 2. BA von Liedmann bis K 51 (Milte - Sassenberg) 504.000 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Rad-/Gehweg K 54 -Glennestraße-von Hagenholzweg/Schrage bis Stentruper Weg in Wadersloh 148.800 € 2008 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Rad/Gehweg K 2 vom Rottmannswerg bis zum Weg "Am Grevinghof" in Beelen 431.900 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Geh/Radweg an der K 1 von Enniger bis zur Einmündung K 23 218.800 € 2011 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF KVP K 50 / Orkotten einschl. Radwege an der K 50 I. BA von L 811 bis zur Siemensstraße 452.400 € 2010 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Neubau eines Rad- / Gehweges an der K 7 / 1 und einer Querungshilfe in Oelde / Lette 173.300 € 2012 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Rad- und Gehweg an der K 18 Abs. 7 von der Gröblinger Str. (K 51) bis Bauerschaft Gröblingen 206 448.200 € 2012 MBWSV IIIA4 Kreis Warendorf BR Münster WAF Radweg an der K 56 bei Wadersloh von der Kleysiedlung zur Kreisgrenze Gütersloh 321.300 € 2011 MBWSV IIIA4 Beckum BR Münster WAF Neubau eines gem. Rad- u. Gehweg entlang der Ostenfelder Str. zwischen Katharinenweg und Rieckstraße in Beckum / Neubeckum 460.800 € 2011 MKULNV Attendorn BR Arnsberg OE Einheitliche Wanderwegebeschilderung im Stadtgebiet Attendorn im Rahmen des ILEK „Bigge-Lenne-Sorpe“ 26.656 € 2011 MKULNV Finnentrop BR Arnsberg OE Wanderwegebeschilderung in der Gemeinde Finnentrop einschl. Schaffung von drei Portalen/Wanderparkplätzen 35.000 € 2013 MKULNV Burbach BR Arnsberg SI Ausschilderung von Wanderwegen in der Gemeinde Burbach 18.050 € 2013 MKULNV Eslohe BR Arnsberg HSK Rast- und Spielplatz am SauerlandRadring in Bremke 17.807 € 2011 MKULNV Meschede BR Arnsberg HSK Infrastrukturelle Ausstattung des Wennetalradwegs 11.711 € 2011 MKULNV Eslohe BR Arnsberg HSK Rad- und Wanderrastplatz Berge 19.782 € 2012 MKULNV Eslohe BR Arnsberg HSK Errichtung einer Radfahrstation im Ortszentrum von Eslohe 36.976 € 2012 MKULNV Meschede BR Arnsberg HSK Aufwertung der Wanderwegestruktur im Stadtgebiet Meschede 10.799 € 2013 MKULNV Meschede BR Arnsberg HSK Radstation Bahnhof Wennemen 25.416 € 2013 MKULNV Eslohe BR Arnsberg HSK Radrastplatz in Kückelheim 14.166 € 2013 MKULNV Bestwig, Meschede, Schmallenberg, Eslohe BR Arnsberg HSK Digitales Wanderinformationssystem 20.642 € 2013 MKULNV Eslohe BR Arnsberg HSK Bike-Park Eslohe 28.416 € 2013 MKULNV Marsberg BR Arnsberg HSK Wanderweg Giershagen 9.836 € 2009 MKULNV Winterberg BR Arnsberg HSK Themenwege Winterberg 10.821 € 2011 MKULNV Medebach BR Arnsberg HSK Themenwege Medebach 12.242 € 2012 MKULNV Schmallenberg BR Arnsberg HSK Themenradweg "Wasserkraft" 7.801 € 2012 MKULNV Wesel BR Düsseldorf WES Verbesserung der touristischen Beschilderung im Bereich Wesel-Bislich 7.796 € 2012 MKULNV Wesel BR Düsseldorf WES Umgestaltung des Rheinfährkopfes Wesel-Bislich mit Schaffung eines neuen Anlegers (Ziel u.a. Entzerrung von verkehrlichen Konfliktsituationen zwischen Fußgängern, Radfahrern, PKW, Wohnmobilen und Sicherstellen eines längeren Fährbetriebs bei Hochwassersituationen) 96.412 € 2013 MKULNV Selfkant BR Köln HS LEADER-Region Der Selfkant: Masterplan Tourismus - Qualitätsprüfung Radwegenetz 885 € 2012 MKULNV Hörstel, Hopsten, Recke, Mettingen, Westercappeln , Tecklenburg , Lengerich, Ibbenbüren BR Münster ST E-Bikes im Tecklenburger Land 12.929 € 2012 Tabelle zu III-1 MKULNV Hopsten, Recke, Hörstel, Mettingen, Westerkappeln , Lengerich, Tecklenburg, Lienen, Ibbenbüren, Ladbergen,Saerbeck BR Münster ST Natourismusrouten im Tecklenburger Land 166.958 € 2010 MKULNV Schöppingen, Heek, Metelen, Ochtrop, Wettringen, Neuenkirchen , Rheine, Emsdetten, Greven, Nordwalde, Altenberge , Laer, Horstmar, Steinfurt BR Münster ST,BOR Natourismusrouten im Steinfurter Land 76.575 € 2013 MKULNV Rees, Isselburg, Bocholt, Borken, Stadtlohn, Velen, Coesfeld, Dorsten, Haltern, Billerbeck, Bursteinfurt, Rheine, Ahaus, Ochtrup BR Münster, BR Düsseldorf ST, COE, RE, BOR, KLE Bahntrassen-Radeln quer durch die Region 3.273 € 2009 MKULNV Rees, Isselburg, Bocholt, Borken, Stadtlohn, Velen, Coesfeld, Dorsten, Haltern, Billerbeck, Bursteinfurt, Rheine, Ahaus, Ochtrup BR Münster, BR Düsseldorf ST, COE, RE, BOR, KLE Bahntrassen-Radeln quer durch die Region - Baustein Marketing 4.593 € 2011 MKULNV Steinfurt BR Münster ST Fahrradstation im Steinfurter Land 6.836 € 2011 MKULNV Rheine-Coesfeld BR Münster ST, BOR, COE Einheitliche Infrastruktur Radbahn Münsterland 43.075 € 2013 MKULNV Ibbenbüren BR Münster ST Konzepterstellung Töddenland-Radweg 6.807 € 2009 MKULNV Ibbenbüren BR Münster ST Umsetzung des Basispakets aus dem Konzept zur Inwertsetzung des Töddenlandradweges 58.878 € 2012 MKULNV Wettringen BR Münster ST Gem. Wettringen: Herstellung eines innerörtlichen Verbindungsweges (Rad-/Fußweg) 29.350 € 2010 MWEIMH Niederrhein Tourismus Düsseldorf NiederrheinRad 1.804.000 € 2009 MWEIMH WFG Viersen Düsseldorf Marketing-Netzwerk Rheinradweg 960.000 € 2009 MWEIMH Niederrhein Tourismus Düsseldorf Netzwerk-Marketing Niederrhein 640.000 € 2009 MWEIMH Niederrhein Tourismus Düsseldorf DEMARRAGE - Longterm Management 3.061 € 2015 MWEIMH Kreis Düren Köln DN Crossing Nature 283.000 € 2012 MWEIMH Kreis Euskirchen Köln EU Eifel-Bahn-Steig 419.000 € 2012 MWEIMH Münsterland e. V. Münster Radregion Münsterland - Qualitätsoffensive 189.000 € 2010 MWEIMH Münsterland e. V. Münster Radregion Münsterland - Vernetzung 436.800 € 2010 MWEIMH Ruhr Tourismus GmbH Arnsberg Inszenierung RuhrtalRadweg 240.000 € 2008 MWEIMH Ruhrgebiet Düsseldorf Erlebnispassage Rhein-Herne-Kanal 313.200 € 2012 MWEIMH Ruhrgebiet Arnsberg Römer-Lippe-Route 724.800 € 2011 MWEIMH RVR, Essen Münster RE Halden-Höhen-Touren 155.200 € 2012 MWEIMH RVR, Essen Münster Lückenschluss Hafen HUGO zur Zeche HUGO in Gelsenkirchen 542.554 € 2013 MWEIMH Bochum Arnsberg Parkway Emscher Ruhr 420.800 € 2013 MWEIMH Bochum Arnsberg Parkband West - Lückenschluss Erzbahn-Springorum-Bahn 875.606 € 2013 MWEIMH Duisburg Düsseldorf Rheinorange + Ruhrdeich 1.305.000 € 2013 MWEIMH Bergische Entw.Ges. Düsseldorf Bergischer Trassenverbund - Nordbahntrasse 7.171.378 € 2012 MWEIMH RVR, Essen Düsseldorf Planungskosten Ruhrtalradweg in Oberhausen + Mülheim 24.000 € 2015 MWEIMH RVR, Essen Düsseldorf Planungskosten Haldenerlebnis - Tourist. Qualifizierung der Halden 76.500 € 2015 MWEIMH Mülheim a.d.R. Düsseldorf Rad- und Fußweg Rhein. Bahn zwischen Ruhrpromenade + Hochschule 5.549.200 € 2015 MWEIMH RVR, Essen Düsseldorf Planung + Realisierung eines wegweisenden Knotenpunktsystems 624.800 € 2015 MWEIMH Duisburg/Oberhausen Düsseldorf Asphaltierung der Rad- + Fußwegverbindung "Grüner Pfad" 533.200 € 2015 MWEIMH Hövelhof Detmold PB Weiterentwicklung des EmsRadweges 1.492.101 € 2009 MWEIMH Schmallenberg Arnsberg HSK Bike-Arena Sauerland 62.475 € 2009 MWEIMH Winterberg Arnsberg HSK Mountainbike Trailpark 170.240 € 2013 MWEIMH Schmallenberg Arnsberg HSK Radnetz Südwestfalen 280.000 € 2014 MWEIMH Sauerland Arnsberg Radtouristische Teilprojekte i. R. REGIONALE 2013 2.150.442 € 2013 * Jahr des Zuwendungsbescheides Tabelle 1 zu III-4 Richtlinien zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum in den Städten und Gemeinden Nordrhein- Westfalens Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (Förderrichtlinien Stadtverkehr - FöRi-Sta) (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau RdErl. des Ministeriums für Stadtentwicklung, - FöRi-kom-Stra) - FöRi-kom-Stra) Kultur und Sport v. 07.01.1998 - II A 5 - 51 - 811 RdErl. d. Ministeriums für Bauen und RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Verkehr vom 24.06.2009 – III.4 Stadtentwicklung und Verkehr - III A 4 - 87-02/1 v. 30.5.2014 2 2 2 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung Gefördert werden können die Bau- und Ausbauvorhaben nach § 2 GVFG (Nr. 2.1 - 2.8.1, 2.9 - 2.11 dieser Richtlinien) und weitere Vorhaben des Stadtverkehrs (Nr. 2.8.2, 2.12, 2.13 dieser Richtlinien), die geeignet sind, Gefördert werden kommunale Vorhaben, die geeignet sind, Förderfähig sind kommunale Vorhaben, die geeignetsind, - den motorisierten Individualverkehr soweit wie möglich zu vermeiden, - einen sicheren und leistungsfähigen motorisierten Straßenverkehr zu gewährleisten, - einen sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehr zu gewährleisten, - Verkehre auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu verlagern, - den wirtschaftlichen Strukturwandel und die stadtverträgliche Netzoptimierung zu unterstützen, - die Sicherheit an Bahnübergängen zu erhöhen, - die Verkehrswege des straßenbezogenen öffentlichen Nahverkehrs attraktiver zu gestalten, - den Verkehrsfluss durch Leitsysteme zu verbessern, - den Verkehrsfluss zu verbessern. - den Rad- und Fußgängerverkehr sicher zu führen, - den Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern, Dabei ist der Vernetzung mit dem öffentlichenPersonennahverkehr angemessen Rechnung zu tragen. - nicht vermeidbaren motorisierten Straßenverkehr umweltverträglich zu gestalten. - den straßenbezogenen öffentlichen Personennahverkehr zu beschleunigen und die Sicherheit an Bahnübergängen zu erhöhen. Gefördert werden können im Einzelnen: Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln. Maßnahmen der Unterhaltung oder Instandsetzung sind von einer Förderung ausgeschlossen. 02. Apr Radwege, Radverkehrseinrichtungen und Radwegweisung - Vorhaben des landesweiten Radverkehrsnetzes - Radwege im kommunalen Netz - Fahrradstationen an Haltestellen des ÖPNV - Gefördert wird die Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). 02. Apr Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Ausund Umbau verkehrswichtiger Straßen 02. Aug Radwege 02.08.2001 Sofern Radwege nicht bereits im Zusammenhang mit dem Bau von Straßen nach Nr. 2.1, 2.2 oder 2.3 gefördert werden, ist eine Förderung als eigenständiges Vorhaben an diesen Straßen im Sinne des GVFG möglich. 02.08.2002 Abseits von verkehrswichtigen Straßen werden gefördert: - der Bau und Ausbau von unselbständigen Radwegen bzw. gemeinsamen Rad-/Gehwegen mit dem Ziel, den Radverkehr vom motorisierten Verkehr zu trennen sowie von selbständigen Radwegen bzw. Rad-/Gehwegen, - der Bau oder Ausbau von Fahrradstraßen, - die Einrichtung von Wegweisungssystemen für Radwegenetze und zusammenhängende Radwegestrecken. - sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs im vorhandenen Straßenraum (z.B. Radfahrstreifen). 2.10 Haltestelleneinrichtungen Haltestellen des ÖPNV stellen die Schnittstelle zwischen dem Rad- und Fußgängerverkehr und den öffentlichen Verkehrsmitteln dar. Gefördert werden können im Rahmen der Straßenbaulast - nach einem zwischen Verkehrsbetrieb und Kommune abgestimmten Haltestellenkonzept: - der Zugang zur Haltestelle, - die Herstellung der Wartefläche einschließlich Witterungsschutz, - die Beleuchtung und Einrichtungen zur Fahrgastinformation sowie - ggf. Fahrradabstellplätze. 02. Nov Umsteigeparkplätze zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs Umsteigeparkplätze stellen die Schnittstelle zwischen Verkehrsmitteln des Individualverkehrs und des öffentlichen Verkehrs dar. Gefördert werden können im Einzelnen: 02.11.2001 Bike + Ride-Anlagen an Haltestellen des ÖPNV zum Umsteigen vom Fahrrad auf öffentliche Verkehrsmittel, soweit der Bedarf nachgewiesen ist. Tabelle 1 zu III-4 02.11.2002 Fahrradstationen an Haltestellen des ÖPNV für mehr als 100 Fahrräder, bei denen folgende Dienstleistungen erbracht werden: Bewachung und Witterungsschutz (als Mindestvoraussetzung) Pannenhilfe, Fahrradwartung und Fahrradreparatur Fahrradverleih Weitere fakultative Dienstleistungen wie Zentrale für Fahrradkurierdienste, Verkauf von Fahrradkarten und Fahrradliteratur, Mobilitätsberatung. Fahrradstationen abseits von Haltestellen des ÖPNV können aus Mitteln der Stadterneuerung gefördert werden. Feb 13 Untersuchungen und Planungen Gefördert werden können Planungen und Untersuchungen, soweit sie von Dritten erbracht werden: - zur Entwicklung interkommunaler Radwege zur Verfeinerung des Landesradwegenetzes, Tabelle 2 zu III-4 Zuschlag Bagatellgrenze Zweckbindung KAT Beispiele Strukturschwäche 633 61 883 61 hier insbesondere Bau und Ausbau - straßenbegleitender Radwege - selbsständig geführter Radwege - gemeinsamer Rad- Gehwege Bau und Sicherung von Querungseinrichtungen Fahrradstraßen BTR Bahntrassenradwege BTR Bahntrassenradwege SIM Sicherheitsmaßnahmen SIM Maßnahmen der VerkehrssicherheitBau und Sicherung von Querungseinrichtungen Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen sonstige Markierungs- und Beschilderungslösungen 511 WEG Wegweisung FöRi-NahNr. 2.1 70 % 5 % - 70 % +5% 20.000 EUR 10 Jahre WEG Einrichtung von Wegweisungssystemen für Radverkehrsnetze nach den Hinweisen zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr NRW (HBR NRW) AUP Ausführungsplanung AUP Ausführungsplanung MAS Machbarkeitsstudie MAS Machbarkeitsstudie Bau und Ausbau - innerörtliche, separat geführte Gehwege - innerörtliche, in längsgeteilter Baulast liegende Gehwege (FöRi-Nah Nr. 2.1) - von Gehwegen im Zuge von Radschnellwegen Bau und Sicherung von Querungseinrichtungen Barrierefreie, fußverkehrsgerechte Kreuzungsausgestaltungen SIM Sicherheitsmaßnahmen SIM Maßnahmen der Verkehrssicherheit Erneuerung maßgebender Bestandteile der Verkehrsanlage ohne sonstige wesentliche geometrische Änderung grundlegende Brückenerhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen 512 FST Fahrradstationen FöRi-NahNr. 2.3 70% max. 1.500 € zwf. Ausgaben je Platz 5 % - 70 %+5% 20.000 EUR 10 Jahre FST Fahrradstationen an Haltestellen des ÖPNV für mehr als 100 Fahrräder, mit mindestens folgenden Dienstleistungen: - Bewachung und Witterungsschutz - Pannenhilfe, Fahrradwartung und Fahrradreparatur - Fahrradvermietung Fahrradabstellanlagen im öffentlichem Verkehrsraum in kommunaler Baulast, die der Allgemeinheit zugänglich sind Ladestation für Elektofahrräder OEF Öffentlichkeitsarbeit OEF Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität MOD Modal Split MOD Modal Split NEU ZST Zählstelle FöRi-NahNr. 2.5 70 % 5 % - 70 % +5% 5.000 EUR 10 Jahre ZST Dauerzählstellen für den Radverkehr *) RAD 70 % +5% 20.000 EUR 20 JahreRadverkehrsanlagen 70 % 5 % -NEU RAD Radwege FöRi-Nah Nr. 2.1 Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) förderfähiges Vorhaben Nr. Kom Zu NRW Kategorie Rechts-grundlage Regelförder - satz Finanzierungsquellen 10 Jahre MAR Radwegweisung Radschnellwegeplanung (nach Einzelfallentscheidung MBWSV) 525 FöRi-Nah Nr. 2.1 80 % - ohne - 70 % 5 % -Radverkehrsmarkierung NEU MAR Markierung FöRi-NahNr. 2.1 503 GEW Gehwege 70 % +5% 20.000 EUR - - 80 % 5.000 EUR 20 Jahre GEW Grundhafte Erneuerung - Nahmobilität NEU GER Grunderneuerung FöRi-Nah Nr. 2.1/2.2 70 % 5 % FöRi-Nah Nr. 2.2/2.1 70 % 5 % - 70 % +5% 20.000 EURFußverkehrsanlagen 70 % +5% 20.000 EUR 10 Jahre GER Fahrradstationen 524 FAA Fahrradabstellanlagen FöRi-NahNr. 2.4 - FAA Aufgaben der AGFS 513 FöRi-NahNr. 2.5 70 % 5 % 70 % + 5 % - 5.000 EUR 70% - max. 1.000 € zwf. Ausgaben je Platz - max. 1.250 € je Fahrradbox (zzgl. 500 € je Ladestation) 5 % - 70 %+5% 5.000 EUR 10 JahreFahrradabstellanlagen - ohne - Zählstellen Reg.Bez. Arnsberg: Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne, Kreis Unna Reg.Bez. Detmold: Bielefeld, Kreis Herford, Kreis Höxter, Kreis Lippe Zuschlag von 5% bei Vorhaben in struktuerschwachen Gebieten: Reg.Bez. Köln: Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg Reg.Bez. Münster: Bottrop, Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen Reg.Bez. Düsseldorf: Duisburg, Essen, Oberhausen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a.d.R., Remscheid, Solingen, Wuppertal, Kreis Wesel, Niederkrüchten Tabelle zu VIII-5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 A B C D E F G H offen witterungsgeschützt diebstahlsicher MBWSV Dienstgebäude Jürgensplatz 8 2 29 25 0 davon 2 Pedelecs MBWSV Schlösser Brühl 8 6 106 0 0 5 Umkleideräume MBWSV Landesbetrieb Straßenbau 3 89 - 93 93 93 Abstellanlagen mit Mehrfachstellpätzen Staatskanzlei Fahrdienst der Landesregierung 4 2 0 4 4 Staatskanzlei Vom Vermieter bereitgestellte Fahrradständer 0 0 30 30 für alle Mieter des Stadttors MIWF MIWF 6 0 0 0 5 weitere Abstellplätze auf dem Landesbehördengelände MIWF Kunstakademie Düsseldorf 0 5 80 0 0 MIWF Hochschule für Musik Detmold 0 0 70 10 0 MIWF Kunstakademie Münster 2 4 106 0 0 MIWF Kunsthochschule für Medien Köln 1 7 40 12 0 MIWF Robert Schumann Hochschule Düsseldorf 0 1 42 0 0 MIWF Hochschule für Musik und Tanz Köln 0 24 159 0 0 MIWF Folkwang Hochschule Essen 0 0 24 0 0 Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste 1 1 6 10 10 (witterungsgeschützt und diebstahlsicher, nur für Beschäftigte) MIK NRW KPB Aachen 15 13 28 25 53 MIK NRW KPB Bielefeld 0 107 45 125 125 MIK NRW KPB Bochum 24 161 164 0 0 MIK NRW KPB Bonn 52 64 0 52 52 50 Stellplätze witterungsgeschützt MIK NRW KPB Borken 30 21 54 65 29 Garage MIK NRW KPB Coesfeld 39 12 0 98 98 MIK NRW KPB Dortmund 49 84 15 0 54 MIK NRW KPB Duisburg 57 116 35 41 66 MIK NRW KPB Düren 0 8 0 3 3 MIK NRW KPB Düsseldorf 0 207 115 0 87 MIK NRW KPB Enneppe - Ruhr 6 4 3 7 7 MIK NRW KPB Essen 15 161 0 0 6 MIK NRW KPB Euskirchen 0 6 0 4 4 MIK NRW KPB Gelsenkirchen 19 44 33 24 19 MIK NRW KPB Gütersloh 32 29 0 50 50 MIK NRW KPB Hagen 10 15 0 10 10 MIK NRW KPB Hamm 14 9 0 18 18 MIK NRW KPB Heinsberg 11 21 0 30 30 MIK NRW KPB Herford 12 17 0 33 33 MIK NRW KPB Hoch-Sauerland-Kreis 0 7 10 20 0 MIK NRW KPB Höxter 5 3 0 0 5 MIK NRW KPB Kleve 7 32 0 76 76 MIK NRW KPB Köln 0 117 24 219 243 43 Fahrräder außerhalb WD und FS MIK NRW KPB Krefeld 2 20 30 45 45 MIK NRW KPB Lippe 13 7 0 13 13 MIK NRW KPB Märkischer Kreis 12 10 10 10 10 MIK NRW KPB Mettmann 25 36 17 31 31 Garagen MIK NRW KPB Minden-Lübbecke 8 4 0 3 3 MIK NRW KPB Mönchengladbach 12 12 10 0 1 Garage MIK NRW KPB Münster 98 7 0 98 98 MIK NRW KPB Oberbergischer Kreis 0 0 0 0 0 MIK NRW KPB Oberhausen 19 15 3 1 4 MIK NRW KPB Olpe 2 12 10 30 25 MIK NRW KPB Paderborn 37 21 0 68 0 MIK NRW KPB Recklinghausen 53 26 70 60 0 MIK NRW KPB Rhein-Erft-Kreis 15 32 0 0 20 MIK NRW KPB Rheinisch-Bergischer Kreis 4 17 4 11 11 MIK NRW KPB Rhein-Kreis Neuss 35 19 6 16 17 3 E-Bikes MIK NRW KPB Rhein-Sieg-Kreis 8 22 32 16 16 MIK NRW KPB Siegen-Witgenstein 0 19 3 1 0 MIK NRW KPB Soest 13 26 26 34 60 MIK NRW KPB Steinfurt 56 36 25 117 112 MIK NRW KPB Unna 15 15 4 1 11 MIK NRW KPB Viersen 16 15 3 25 18 MIK NRW KPB Warendorf 40 18 0 12 50 MIK NRW KPB Wesel 31 22 0 31 31 MIK NRW KPB Wuppertal 13 15 0 9 13 MIK NRW DHPol 1 13 0 3 0 2 Fahrradkeller MIK NRW LAFP NRW 136 419 981 108 0 MIK NRW LKA NRW 5 29 60 30 10 MIK NRW LZPD NRW 0 31 0 44 44 MIK NRW BR Köln, in Köln, Zeughausstr. 2 - 10 2 6 56 74 0 MIK NRW BR Köln, Abt.7, Bonn-BadGodesb. 0 2 20 50 40 MIK NRW BR Köln, Außenst. Aachen 0 0 0 38 0 MIK NRW BR Köln Gesamt 2 8 76 162 40 MIK NRW BR Münster Gesamt 45 9 0 90 90 MIK NRW BR Düsseldorf , Düsseldorf, Cecilienallee 7 4 29 42 42 Pedelecs bis 25 km/h* MIK NRW BR Düsseldorf , Düsseldorf, Bonneshof 35 5 0 32 36 36 Pedelecs bis 25 km/h* MIK NRW BR Düsseldorf , M'gladbach , Croonsallee 0 1 4 8 8 MIK NRW BR Düsseldorf , M'gladbach , Viktoriastrasse 0 0 4 10 0 MIK NRW BR Düsseldorf , Essen, Ruhrallee 0 0 8 0 0 MIK NRW BR Düsseldorf , Hattingen , Ruhrunterhaltung 0 3 0 0 0 aber Abstellmöglichkeiten MIK NRW BR Düsseldorf , Mülheim Ruhrunterhaltung 0 3 0 0 0 in der Werkstatt-Halle MIK NRW BR Düsseldorf , Düsseldorf, Mündelheimer Weg 0 5 0 5 5 MIK NRW BR Düsseldorf , Kerpen, Heinrich Hertz Str. 12 0 3 0 5 5 MIK NRW BR Düsseldorf , Hünxe, Am Feuerwachturm 50 0 12 7 0 7 MIK NRW BR Düsseldorf Gesamt 12 31 84 106 103 MIK NRW BR Arnsberg Gesamt 7 8 54 71 40 MIK NRW BR Detmold, Standort Bielefeld 0 2 0 16 0 MIK NRW BR Detmold, Standort Detmold Leopoldstr. 0 1 0 200 0 MIK NRW BR Detmold, Willi Hoffmann Str. 0 1 0 12 0 MIK NRW BR Detmold, Hornsche Str. 0 0 0 10 0 MIK NRW BR Detmold, Standort Minden 0 2 0 30 0 MIK NRW BR Detmold Gesamt 0 6 0 268 0 MIK NRW IT.NRW 2 4 64 74 10 MIK NRW MIK NRW 3 3 0 47 47 MIK NRW Institut der Feuerwehr NRW (IdF) 1 3 0 100 0 MIK NRW Fortbildungsakademie Herne (FAH) 20 171 0 20 0 Duschen in den Hotelzimmern MIK NRW Institut für öffentliche Verwaltung NRW (IöV) 0 108 0 10 0 Carport, keine weiteren ausgewiesenen Fahrradabstellplätzeauf dem Gelände des IöV NRW MIK NRW FHöV NRW Studienort Bielefeld 0 0 5 0 5 MIK NRW FHöV NRW Studienort Dortmund 0 0 5 0 5 MIK NRW FHöV NRW Studienort Duisburg 0 0 10 0 10 MIK NRW FHöV NRW Studienort Gelsenkirchen 0 0 0 0 0 MIK NRW FHöV NRW Studienort Hagen 0 0 15 0 15 Beschaffung von 2 Fahrrädern und 7 weiteren Stellplätzengeplant MIK NRW FHöV NRW Studienort Münster 0 0 0 30 30 MIK NRW FHöV NRW Studienort Köln 2 0 30 0 30 MIK NRW FHöV NRW Zentralverwaltung 4 0 5 0 5 MIK NRW FHöV NRW Gesamt: 6 0 70 30 100 MSW MSW 4 Abstellplätze auf dem Landesbehördengelände MKULNV MKULNV 6 2 51 20 MKULNV LANUV 2 1 25 MKULNV Landesbetrieb Wald und Holz NRW 7 1 25 MKULNV Nordrhein-Westfälisches Landgestüt 0 0 0 0 0 MFKJKS Landesarchiv NRW 3 2 10 20 20 MFKJKS MFKJKS 3 1 4 24 24 FM FA Dinslaken 0 0 0 20 0 - FM FA Viersen 0 0 0 24 0 - FM FA Düsseldorf-Altstadt 0 0 0 15 15 - FM FA Düsseldorf-Nord 0 2 18 0 14 - FM FA Düsseldorf-Süd 2 0 20 20 20 - FM FA Duisburg-Hamborn 0 0 10 5 10 - FM FA Duisburg-Süd 1 1 4 14 14 - FM FA Essen-NordOst// Essen-Süd 0 6 12 16 10 - FM FA Geldern 2 4 6 30 0 - FM FA Grevenbroich 0 3 6 30 0 - FM FA Kempen 1 2 10 25 25 - FM FA Kleve 0 0 26 48 48 - FM FA Krefeld 1 0 33 41 0 - FM FA Moers 0 0 1 1 0 - FM FA Mülheim 0 1 1 0 0 - FM FA Mönchengladbach 0 1 2 2 0 - FM FA Neuss 0 2 27 24 0 - FM FA Oberhausen-Nord 0 1 0 1 0 - FM FA Oberhausen-Süd 0 0 6 12 0 - FM FA Remscheid 0 0 6 10 10 - FM FA Solingen 0 2 0 32 0 - FM FA Wesel 0 0 20 16 16 - FM FA Wuppertal-Barmen 0 0 5 2 2 - FM FA Wuppertal-Elberfeld 0 0 0 0 6 - FM FA Düsseldorf-Mitte 1 0 5 10 15 - FM FA Duisburg-West 0 0 8 20 20 - SonstigesAnzahl Fahrradabstellplätze Ressort Einrichtung Anzahl Dienstfahrräder (Leihfahrräder) Anzahl Duschen Stock, Cindy Stock, Cindy: Korrektur! Anzahl von 202 auf 15. Fahrräder im WD = 6 Tabelle zu VIII-5 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 A B C D E F G H FM FA Hilden 0 5 8 49 28 - FM FA Velbert 0 0 6 5 0 - FM FA Düsseldorf Mettmann 0 2 0 9 9 - FM GKBP Düsseldorf I 0 0 0 0 0 - FM GKBP Düsseldorf II 0 0 0 0 0 - FM GKBP Essen 0 2 0 12 0 - FM GKBP Krefeld 0 0 0 0 0 - FM GKBP Bergisches Land 0 1 10 0 0 - FM GKBP Mönchengladbach 0 1 2 2 0 - FM STRAFA Düsseldorf 0 0 5 10 15 Nutzung des Dienstfahrrads FA Düsseldorf-Mitte FM STRAFA Essen 0 0 0 0 0 - FM STRAFA Wuppertal 0 0 5 1 1 - FM FA Aachen Stadt 0 2 0 7 0 - FM FA Aachen-Kreis 0 2 0 7 0 - FM FA Bergheim 0 0 12 21 21 - FM FA Bergisch Gladbach 0 0 0 48 0 - FM FA Bonn-Innenstadt 0 0 12 6 6 - FM FA Bonn-Außenstadt 0 0 0 42 42 - FM FA Düren 0 0 12 31 25 - FM FA Erkelenz 0 2 0 23 0 - FM FA Euskirchen 0 0 0 4 0 - FM FA Geilenkirchen 0 1 0 2 2 - FM FA Schleiden 0 0 12 0 0 - FM FA Gummersbach 0 0 0 10 2 - FM FA Jülich 0 1 6 6 6 - FM FA Köln-Altstadt 0 0 0 4 0 - FM FA Köln-Mitte 0 0 0 0 0 - FM FA Köln-Porz 0 0 12 24 0 - FM FA Köln-Nord 0 0 8 20 20 - FM FA Köln-Ost 0 0 3 0 0 - FM FA Köln-Süd 0 0 0 4 0 - FM FA Siegburg 0 0 0 30 0 - FM FA Wipperfürth 0 0 4 4 0 - FM FA Sankt Augustin 0 1 0 46 0 - FM FA Köln-West 0 0 0 20 0 - FM FA Brühl 0 0 11 6 0 - FM FA Leverkusen 0 0 0 16 0 - FM GKBP Köln 3 0 0 22 0 - FM GKBP Aachen 0 1 0 8 0 - FM GKBP Bonn 0 0 5 4 4 - FM STRAFA Aachen 0 1 0 8 0 - FM STRAFA Bonn 0 0 0 0 0 - FM STRAFA Köln 0 1 0 23 0 - FM OFD Köln 0 1 14 14 0 - FM OFD Münster 1 1 45 96 96 - FM FA Ahaus 2 0 5 60 2 - FM FA Altena 0 0 12 0 0 - FM FA Arnsberg 0 0 6 18 0 - FM FA Beckum 0 1 0 2 0 - FM FA Bielefeld-Innenstadt 0 2 4 6 0 - FM FA Bochum-Mitte 0 0 0 6 6 - FM FA Borken 3 1 0 60 0 - FM FA Bottrop 0 2 0 15 0 - FM FA Brilon 0 0 0 20 0 - FM FA Bünde 0 1 26 20 20 - FM FA Steinfurt 2 0 0 44 2 - FM FA Coesfeld 1 0 16 10 65 - FM FA Detmold 0 2 0 34 0 - FM FA Dortmund-West 0 1 1 0 1 - FM FA Dortmund-Hörde 0 1 0 10 0 - FM FA Dortmund-Unna 0 0 0 10 10 - FM FA Dortmund-Ost 0 0 3 10 10 - FM FA Gelsenkirchen 1 2 0 24 0 - FM FA Hagen 0 0 0 3 0 - FM FA Hamm 1 0 0 59 0 - FM FA Hattingen 0 1 4 5 5 - FM FA Herford 0 0 0 1 0 - FM FA Herne 0 1 0 8 0 - FM FA Höxter 0 1 0 15 0 - FM FA Ibbenbüren 0 0 24 30 0 - FM FA Iserlohn 0 2 0 16 0 - FM FA Lemgo 0 0 4 11 0 - FM FA Lippstadt 0 0 19 0 8 - FM FA Lübbecke 0 0 16 16 0 - FM FA Lüdenscheid 0 0 0 5 0 - FM FA Lüdinghausen 1 1 6 32 0 - FM FA Meschede 0 0 0 6 0 - FM FA Minden 0 1 15 55 0 - FM FA Münster-Außenstadt 1 0 0 50 40 - FM FA Münster-Innenstadt 6 0 20 60 40 - FM FA Olpe 0 1 0 1 0 - FM FA Paderborn 1 0 0 20 20 - FM FA Recklinghausen 1 1 0 30 0 - FM FA Schwelm 0 1 4 0 0 - FM FA Siegen 0 0 0 20 10 - FM FA Soest 0 2 60 62 62 - FM FA Warburg 0 0 0 6 0 - FM FA Warendorf 1 1 0 48 0 - FM FA Wiedenbrück 0 1 0 56 0 - FM FA Witten 0 1 6 0 0 - FM FA Bielefeld-Außenstadt 0 1 0 25 25 - FM FA Bochum-Süd 0 0 1 1 0 - FM FA Gütersloh 0 1 10 72 0 - FM FA Marl 0 0 5 0 60 - FM GKBP Bielefeld 0 0 2 5 0 Nutzung der Duschen im FA Bielefeld-Innenstadt FM GKBP Herne 0 0 2 0 0 - FM GKBP Detmold 0 0 4 10 0 - FM GKBP Dortmund 0 0 2 10 10 - FM GKBP Hagen 0 1 0 1 0 - FM GKBP Münster 2 1 45 48 48 - FM STRAFA Bielefeld 0 0 2 5 0 Nutzung der Duschen im FA Bielefeld-Innenstadt FM STRAFA Bochum 1 1 0 6 0 - FM STRAFA Hagen 0 0 0 0 0 - FM STRAFA Münster 1 0 0 30 0 - FM FHF 43 1 700 43 43 Die offenen Stellplätze sind für Studierende (ca. 500 mit/ ca.200 ohne Fahrradständer). FM BLB Bielefeld 1 1 0 1 1 - FM BLB Aachen 8 2 30 0 8 - FM BLB Zentrale 4 0 8 8 8 - FM BLB Köln 9 1 0 20 20 - FM BLB Duisburg 5 1 0 5 5 - FM BLB Dortmund 10 1 0 10 10 - FM BLB Düsseldorf 10 0 3 40 40 - FM BLB Münster 40 0 1 1 0 - FM FM 12 2 0 30 0 - FM FortAFin 0 17 0 10 10 - FM LBV 2 1 0 80 0 - FM LFS 0 6 12 0 0 - FM RZF 4 0 12 34 30 - FM LaFin 5 0 1 1 0 - JM Amtsgericht Aachen - JZ 0 0 0 50 0 - JM Amtsgericht Ahaus 1 0 0 3 1 - JM Amtsgericht Ahlen 0 1 0 24 0 - JM Amtsgericht Altena 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Arnsberg 0 0 10 0 0 - JM Amtsgericht Bad Berleburg 1 1 1 0 0 - JM Amtsgericht Bad Oeynhausen 1 0 2 6 0 - JM Amtsgericht Beckum 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Bergheim 0 2 18 - JM Amtsgericht Bergisch Gladbach 0 2 8 0 0 - JM Amtsgericht Bielefeld 0 0 24 33 0 - JM Amtsgericht Blomberg 0 0 15 0 0 - JM Amtsgericht Bocholt 1 0 0 ca. 30 0 JM Amtsgericht Bochum - JZ 0 0 9 (von16) 7 (von16) 16 (von 6) - JM Amtsgericht Bonn 2 0 59 50 0 - JM Amtsgericht Borken 0 1 0 24 0 - JM Amtsgericht Bottrop 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Brakel 0 1 0 5 0 - JM Amtsgericht Brilon 0 0 7 0 0 - JM Amtsgericht Brühl 0 0 19 - JM Amtsgericht Bünde 0 0 10 (von 10) 0 10 (von 10) - JM Amtsgericht Castrop-Rauxel 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Coesfeld 1 0 25 - 15 8 30 Tabelle zu VIII-5 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 A B C D E F G H JM Amtsgericht Delbrück 0 0 6 0 0 - JM Amtsgericht Detmold 0 0 0 12 0 gute Anbindung an das Fahrradnetz JM Amtsgericht Dinslaken 0 0 6 (von18) 12 (von 18) 18 (von 18) Die Stellplätze stehen nur den Mitarbeiter/-innen zurVerfügung JM Amtsgericht Dorsten 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Dortmund - JZ 0 0 38 12 0 Mietfahrradstation von Drittanbieter vorhanden. JM Amtsgericht Duisburg - JZ 0 1 6 (von 24) 18 (von 24) 24 (von 24) - JM Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle 2 0 0 12 0 - JM Amtsgericht Duisburg-Hamborn 0 0 0 15 0 - JM Amtsgericht Duisburg-Ruhrort 0 1 8 0 0 - JM Amtsgericht Dülmen 1 1 0 0 0 Fahrradunterstand in Planung. JM Amtsgericht Düren 0 0 0 12 0 - JM Amtsgericht Düsseldorf - JZ 0 0 16 - JM Amtsgericht Emmerich am Rhein 1 1 15 (von 30) 15 (von 30) 10 (von 30) - JM Amtsgericht Erkelenz 0 0 10 0 0 - JM Amtsgericht Eschweiler 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Essen - JZ 0 kA 14 12 0 weitere Stellplätze in Planung JM Amtsgericht Essen-Borbeck 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Essen-Steele 0 0 15 0 0 Von den 15 Stellplätzen befinden sich 8 Plätze im Innenhof, die nur den Mitarbeiter/-innen zur Verfügung stehen. JM Amtsgericht Euskirchen 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Geilenkirchen 1 1 4 0 0 - JM Amtsgericht Geldern 0 0 15 12 0 - JM Amtsgericht Gelsenkirchen 0 0 8 0 0 Ende Januar 2016 Umzug in das neue JZ Gelsenkirchen JM Amtsgericht Ge-Buer Aufhebungzum 31.12.2105 0 0 0 0 0 Ende Januar 2016 Umzug in das neue JZ Gelsenkirchen JM JZ Gelsenkirchen 0 0 0 Einzug zum 31.01.2016; die Abstellplätze befinden sich in der Tiefgarage und stehen nur den Mitarbeiter/-innen zur Verfügung. JM Amtsgericht Gladbeck 0 0 0 5 0 - JM Amtsgericht Grevenbroich 0 1 0 6 0 Die Stellplätze stehen nur den Mitarbeiter/-innen zurVerfügung. JM Amtsgericht Gronau (Westf.) 1 0 0 6 0 - JM Amtsgericht Gummersbach 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Gütersloh 0 0 6 18 0 - JM Amtsgericht Hagen 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Hagen - ZEMA 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Halle (Westf.) 0 1 2 Die 5 Stellplätze stehen den Mitarbeiter/-innen zurVerfügung. JM Amtsgericht Hamm 2 0 0 Die Abstellplätze befinden sich im Keller u sindausschließlich für die Mitarbeiter/-innen zugänglich. JM Amtsgericht Hattingen 0 0 3 0 0 - JM Amtsgericht Heinsberg 1 0 6 0 0 - JM Amtsgericht Herford 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Herne 0 0 0 8 0 - JM Amtsgericht Herne-Wanne 0 0 0 5 0 - JM Amtsgericht Höxter 1 0 12 - JM Amtsgericht Ibbenbüren 1 0 0 20 0 - JM Amtsgericht Iserlohn 0 1 0 7 0 - JM Amtsgericht Jülich 1 0 0 0 1 - JM Amtsgericht Kamen 0 0 5 5 0 - JM Amtsgericht Kempen 1 1 0 12 0 - JM Amtsgericht Kerpen 0 0 8 12 0 - JM Amtsgericht Kleve 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Köln 0 0 0 119 0 - JM Amtsgericht Königswinter 0 1 0 6 0 - JM Amtsgericht Krefeld - JZ 2 2 0 - JM Amtsgericht Krefeld, Nebenstelle 0 0 26 0 0 - JM Amtsgericht Langenfeld (Rhld.) 0 1 21 0 0 - JM Amtsgericht Lemgo 1 1 0 12 6 - JM Amtsgericht Lennestadt 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Leverkusen 2 1 10 0 0 - JM Amtsgericht Lippstadt 1 0 0 48 0 - JM Amtsgericht Lübbecke 1 0 12 0 0 - JM Amtsgericht Lüdenscheid 0 1 0 0 0 - JM Amtsgericht Lüdinghausen 0 0 10 0 0 - JM Amtsgericht Lünen 1 0 0 20 0 - JM Amtsgericht Marl 0 0 20 10 0 - JM Amtsgericht Marsberg 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Medebach 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Meinerzhagen 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Menden (Sauerland) 0 1 5 0 0 - JM Amtsgericht Meschede 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Mettmann 0 0 14 0 0 - JM Amtsgericht Minden 0 0 5 25 0 - JM Amtsgericht Moers 0 0 0 12 0 Die Stellplätze stehen nur den Mitarbeiter/-innen zurVerfügung JM Amtsgericht Mönchengladbach 0 0 0 7 0 - JM Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt 0 0 2 2 0 - JM Amtsgericht Monschau 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr 0 0 25 0 0 Bau eines überdachten Stellplatzes geplant, Anbindung anRadschnellweg RS 1 JM Amtsgericht Münster 1 1 16 30 0 - JM Amtsgericht Nettetal 0 0 0 6 0 - JM Amtsgericht Neuss 1 0 25 0 0 - JM Amtsgericht Oberhausen 0 0 12 (von 12) 0 12 (von12) - JM Amtsgericht Olpe 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Paderborn - JZ 0 0 0 15 0 - JM Amtsgericht Plettenberg 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Rahden 0 1 4 10 0 Mobilitätsrouten in der Nähe JM Amtsgericht Ratingen 0 1 9 0 0 - JM Amtsgericht Recklinghausen 0 0 17 0 0 12 der Stellplätze sind nur für Mitarbeiter/-innen zugänglich. JM Amtsgericht Remscheid 0 1 0 0 0 - JM Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück 0 0 0 16 0 - JM Amtsgericht Rheinbach 0 0 0 12 0 - JM Amtsgericht Rheinberg 0 0 6 8 0 - JM Amtsgericht Rheine 1 0 0 20 0 - JM Amtsgericht Schleiden 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Schmallenberg 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Schwelm 0 0 6 0 0 - JM Amtsgericht Schwerte 1 0 4 3 0 Die witterungsgeschützen Stellplätze stehen nur denMitarbeiter/-innen zur Verfügung. JM Amtsgericht Siegburg JZ 1 0 0 5 15 - JM Amtsgericht Siegen - JZ 0 0 0 14 8 (von 14) - JM Amtsgericht Soest 0 0 7 9 0 JM Amtsgericht Solingen 0 1 10 0 0 gute Anbindung an das örtliche Radverkehrsnetz JM Amtsgericht Steinfurt 0 0 20 Die witterungsgeschützen Stellplätze stehen nur denMitarbeiter/-innen zur Verfügung. JM Amtsgericht Tecklenburg 0 0 3 0 0 - JM Amtsgericht Unna 0 1 6 10 0 - JM Amtsgericht Velbert 0 0 1 0 0 Anbindung an das Radnetz "Panoramaweg" JM Amtsgericht Viersen 0 0 15 0 0 Anbindung an das örtliche Radverkehrsnetz JM Amtsgericht Waldbröl 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Warburg 0 0 0 0 0 - JM Amtsgericht Warendorf 0 0 0 25 0 - JM Amtsgericht Warstein 0 0 5 0 0 - JM Amtsgericht Werl 2 0 10 0 0 - JM Amtsgericht Wermelskirchen 0 2 0 0 0 - JM Amtsgericht Wesel 1 0 10 20 gute Anbindung an das Radverkehrsnetz im Kreis Wesel JM Amtsgericht Wetter 0 0 10 0 0 - JM Amtsgericht Wipperfürth 0 1 10 0 0 - JM Amtsgericht Witten 0 0 5 0 0 Die Mitarbeiter/-innen haben die Möglichkeit, ihre Räder inder Tiefgarage abzustellen. JM Amtsgericht Wuppertal 0 4 14 0 0 - JM Arbeitsgericht Aachen - JZ 0 0 0 50 0 - JM Arbeitsgericht Arnsberg 0 0 10 0 0 - JM Arbeitsgericht Bielefeld 0 0 4 0 0 - JM Arbeitsgericht Bocholt 0 0 0 20 0 - JM Arbeitsgericht Bochum 0 0 0 0 0 - JM Arbeitsgericht Bonn 0 1 6 0 0 - JM Arbeitsgericht Detmold 0 0 0 10 0 - JM Arbeitsgericht Dortmund 0 0 12 - JM Arbeitsgericht Duisburg 0 0 0 - JM Arbeitsgericht Düsseldorf 0 0 0 0 0 - JM Arbeitsgericht Essen 0 0 4 0 0 gemeinsame Nutzung der Abstellplätze mit dem LSG JM Arbeitsgericht Gelsenkirchen 0 0 0 0 0 Ende Januar 2016 Umzug in das neue JZ Gelsenkirchen JM Arbeitsgericht Hagen 0 0 0 0 0 - JM Arbeitsgericht Hamm - JZ 0 0 0 10 0 - JM Arbeitsgericht Herford 0 0 4 0 0 Abstellplätze werden zusammen mit dem im Hausansässigen Teil der Kreispolizei genutzt. JM Arbeitsgericht Herne 0 0 5 0 0 - 60 18 5 73 3 25 20 1 18 Tabelle zu VIII-5 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 A B C D E F G H JM Arbeitsgericht Iserlohn 0 0 5 0 0 - JM Arbeitsgericht Köln 2 2 10 (von 35) 25 (von 35) 15 (von 35) - JM Arbeitsgericht Krefeld 0 0 0 0 0 - JM Arbeitsgericht Minden - JZ 0 0 0 40 0 - JM Arbeitsgericht Mönchengladbach 0 0 0 0 0 - JM Arbeitsgericht Münster - JZ 0 0 0 20 0 - JM Arbeitsgericht Oberhausen 0 1 0 0 0 - JM Arbeitsgericht Paderborn 0 0 4 0 0 - JM Arbeitsgericht Rheine 0 0 0 2 0 Ingesamt sind 40 Abstellplätze zugleich für die Mitarbeiter/-innen der Agentur für Arbeit vorhanden. JM Arbeitsgericht Siegburg - JZ 1 0 0 5 15 - JM Arbeitsgericht Siegen 0 0 0 0 0 - JM Arbeitsgericht Solingen 0 1 22 0 0 - JM Arbeitsgericht Wesel 0 0 0 0 0 - JM Arbeitsgericht Wuppertal 0 0 0 0 0 - JM Ausbildungszentrum der Justiz NRW 0 0 0 0 0 - JM Fachhochschule für Rechtspflege NRW 1 10 (von 20) Den Studierenden und Lehrgangsteilnehmer/-innen werden gegen einen Kostenbeitrag Unterkünfte zur Verfügung gestellt, die jeweils über eine separate Nasszelle verfügen. Zudem werden für die Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiter/-innen mehrere Duschgelegenheiten bereitgestellt. JM Finanzgericht Düsseldorf 0 0 0 0 0 - JM Finanzgericht Köln 0 1 9 (von 24) 15 (von 24) 10 (von 24) Die 15 witterungsgeschützten Abstellplätze stehenausschließlich den Mitarbeiter/-innen zur Verfügung JM Finanzgericht Münster 1 0 In Münster ist das Radverkehrsnetz weitverzeigt ausgebaut und verfügt über Fahrradparkhäuser mit einer angeschlossenen Fahrradmietstation. JM Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf 0 1 0 - JM Generalstaatsanwaltschaft Hamm - JZ 3 0 78 40 24 Vor der Dienststelle befindet sich ein Fahrradverleih der nextbike GmBH, welcher von den Teilnehmern am JobTicket (für eine 1/2 Std. kostenfrei) genutzt werden kann. JM Generalstaatsanwaltschaft Köln 0 0 8 25 0 Es stehen weitere 16 öffentliche Abstellplätze zurVerfügung. JM Jugendarrestanstalt Bottrop 0 0 0 0 0 - JM Jugendarrestanstalt Düsseldorf 0 0 0 0 0 - JM Jugendarrestanstalt Essen 0 0 0 0 0 - JM Jugendarrestanstalt Lünen 0 3 0 0 0 - JM Jugendarrestanstalt Remscheid 0 2 0 0 0 - JM Jugendarrestanstalt Wetter (Ruhr) 0 1 0 0 0 - JM Justizakademie des Landes NRW- Gustav-Heinemann-Haus - 0 1 6 0 0 - JM Justizministerium des Landes NRW 2 1 0 - JM Justizvollzugsanstalt Aachen 16 16 0 36 0 Dienstfahrräder werden nur auf dem Anstaltsgeländegenutzt. JM Justizvollzugsanstalt Attendorn 0 15 0 9 33 2 Fahrradwerkstätten im Ort JM Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne 0 31 0 22 0 Bei den aufgeführten Duschen handelt es sich um die Gesamtzahl der den Bediensteten zur Verfügung stehenden Duschmöglichkeiten der Hafthäuser Senne und Ummen sowie aller Außenstellen JM Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede 0 4 0 20 0 - JM Justizvollzugsanstalt Bochum 0 16 0 8 0 - JM Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer 0 6 0 0 0 - JM Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel 0 25 0 10 0 Jedes Hafthaus, die Sporthalle und das Küchengebude verfügen über Duschmöglichkeitwen, die auch von Bediensteten genutzt werden können. In der Nähe befindet sich der Emscher-Radweg. JM Justizvollzugsanstalt Detmold 0 6 0 12 0 Anbindung an das Radverkehrsnetz JM Justizvollzugsanstalt Dortmund 0 7 0 0 0 - JM Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn 0 10 16 7 (von 16) 0 - JM Justizvollzugsanstalt Düsseldorf 0 12 0 - JM Justizvollzugsanstalt Essen 0 0 0 0 0 - JM Justizvollzugsanstalt Euskirchen 12 3 8 32 0 vorhandene Fahrradwerkstatt, sehr gute Anbindung ans Radwegenetz (direkt vor der Anstalt führt der größte Radweg entlang JM Justizvollzugsanstalt Geldern 1 11 0 Ca. 20-30 Bedienstete kommen in den Sommermonatenregelmäßig mit dem (eigenen Fahrrad zur Dienststelle. JM Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen 0 8 10 (von 30) 30 (von 30) 20 (von 30) - JM Justizvollzugsanstalt Hagen 0 0 0 0 0 Auf Grund der topographischen Lage und der fehlenden öffentlichen Infrastruktur nutzen Bedienstete in der Regel nicht das Rad für den täglichen Arbeitsweg. JM Justizvollzugsanstalt Hamm 2 6 0 30 0 Umkleideraum und Spinde sind vorhanden. Die Behörde hat in 2015 am NRW-Projekt Stadtradeln teilgenommen. Der Gesundheitstag 2016 soll in Form einer Radtour angeboten werden. JM Justizvollzugsanstalt Heinsberg 0 14 0 16 0 - JM Justizvollzugsanstalt Herford 0 8 0 24 0 Schließfächer für Kleidung, Helm etc. sind vorhanden. JM Justizvollzugsanstalt Hövelhof 0 0 0 0 0 - JM Justizvollzugsanstalt Iserlohn 0 4 0 10 0 Die Anzahl der Stellplätze ist jederzeit erweiterbar. JM Justizvollzugsanstalt Kleve 1 5 10 30 0 - JM Justizvollzugsanstalt Köln 1 0 0 30 0 Das Dienstfahrrad dient ledglich als Ersatz für das sog.Ringmauerfahrzeug. JM Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen 0 6 20 0 0 Eigene Fahrradwerkstatt und Fahrradverleihprogramm (32 Leifahrräder) für Gefangene für 1,-/24 Std bzw. 2,- / Wochenende JM Justizvollzugsanstalt Münster 0 4 40 26 0 - JM Justizvollzugsanstalt Remscheid 0 0 0 0 0 - JM Justizvollzugsanstalt Rheinbach 0 9 0 25 0 - JM Justizvollzugsanstalt Schwerte 0 4 0 10 0 - JM Justizvollzugsanstalt Siegburg 0 10 0 10 0 Fahrrad-Werkstatt JM Justizvollzugsanstalt Werl 0 10 30 50 0 - JM Justizvollzugsanstalt Willich I 0 8 0 40 0 - JM Justizvollzugsanstalt Willich II 0 0 0 0 0 - JM Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf 0 6 0 - JM Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel 0 5 0 - JM Justizvollzugskrankenhaus NRW 0 25 0 15 0 - JM Justizvollzugsschule NRW- Josef-Neuberger-Haus - 6 22 6 0 0 Die Fahrräder dienen den Anwärter/-innen zur körperlichen Ertüchtigung, zum Ausgleich von Bewegungsmangel, zur gemeinsamen Freizeitgestaltung und zur aktiven Erholung. JM Landesarbeitsgericht Düsseldorf 0 0 0 0 0 - JM Landesarbeitsgericht Hamm - JZ 0 0 0 10 0 - JM Landesarbeitsgericht Köln 1 2 10 (von 35) 25 (von 35) 15 (von 35) - JM Landessozialgericht NRW 0 1 3 0 0 öffentliche Abstellplätze vor dem Haus JM Landgericht Aachen - JZ 0 0 0 50 0 - JM Landgericht Arnsberg 0 0 6 0 0 Ruhrtalradweg in der Nähe JM Landgericht Bielefeld 0 0 10 Fahrradparkhaus am Bielefer HBF JM Landgericht Bochum - JZ 0 0 9 (von 16) 7 (von 16) 16 (von 16) - JM Landgericht Bonn 2 0 59 50 0 - JM Landgericht Detmold - JZ 0 0 0 0 0 - JM Landgericht Dortmund 0 1 0 0 10 Die Abstellplätze sind ausschließlich für die Mitarbeiter/-innen zugänglich. JM Landgericht Duisburg - JZ 0 1 6 (von 24) 18 (von 24) 24 (von 24) - JM Landgericht Düsseldorf - JZ 0 0 16 - JM Landgericht Essen - JZ 0 kA 14 12 0 weitere Stellplätze in Planung JM Landgericht Hagen 0 0 0 5 0 - JM Landgericht Kleve 0 0 0 30 0 - JM Landgericht Köln 0 0 0 119 0 - JM Landgericht Krefeld - JZ 2 2 0 - JM Landgericht Mönchengladbach 0 1 0 8 0 - JM Landgericht Münster 0 0 0 52 0 gute Anbindung an das Radverkehrsnetz; am HBFFahrradparkhaus mit Werkstattservice u Waschanlage. JM Landgericht Paderborn - JZ 0 0 0 15 0 - JM aSD Brakel 0 0 0 0 0 - JM aSD Paderborn 0 0 12 - JM Landgericht Siegen - JZ 0 0 0 14 8 (von 14) - JM Landgericht Wuppertal 0 0 0 0 0 - JM Oberlandesgericht Düsseldorf 2 4 39 (von 64) 25 (von 64) 25 (von 64) - JM Oberlandesgericht Hamm - JZ 3 0 78 40 24 Vor der Dienststelle befindet sich ein Fahrradverleih der nextbike GmBH, welcher von den Teilnehmern am JobTicket (für eine 1/2 Std kostenfrei) genutzt werden kann. JM Oberlandesgericht Hamm, Nebenstelle 0 0 10 0 12 - JM Oberlandesgericht Hamm, Nebenstelle 2 0 0 15 0 - JM Oberlandesgericht Hamm, Nebenstelle 0 0 10 0 0 - JM Oberlandesgericht Köln 0 0 8 25 Es stehen weitere 16 öffentliche Abstellplätze zurVerfügung. JM Oberverwaltungsgericht für das Land NRW 0 0 0 28 12 - JM Sozialgericht Aachen - JZ 0 0 0 50 0 - JM Sozialgericht Detmold 0 0 0 15 0 Die Fahrradstellplätze stehen für die Bediensteten desGerichts im Innenhof zur Verfügung JM Sozialgericht Dortmund 0 3 12 - 10 (von 20) 40 3 14 20 20 5 12 29 60 25 12 1 Tabelle zu VIII-5 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 A B C D E F G H JM Sozialgericht Duisburg 0 0 0 18 0 - JM Sozialgericht Düsseldorf 0 0 0 11 0 Fahrradwerkstatt ist fußläufig in ca. 2 Minuten erreichbar. JM Sozialgericht Gelsenkirchen 0 0 0 0 0 - JM Sozialgericht Köln 0 0 0 0 0 - JM Sozialgericht Münster 1 0 0 15 0 - JM Sozialtherapeutische Anstalt Gelsenkirchen JM Staatsanwaltschaft Aachen - JZ 0 0 0 50 0 - JM Staatsanwaltschaft Arnsberg 0 0 10 0 0 - JM Staatsanwaltschaft Bielefeld 0 0 10 10 0 - JM Staatsanwaltschaft Bochum - JZ 0 0 9 (von 16) 7 (von 16) 16 (von 16) - JM Staatsanwaltschaft Bonn 0 0 10 - JM Staatsanwaltschaft Detmold- JZ 0 0 0 0 0 - JM Staatsanwaltschaft Dortmund - JZ 0 0 38 12 0 Mietfahrradstation von Drittanbieter vorhanden. JM Staatsanwaltschaft Duisburg 0 0 0 24 0 - JM Staatsanwaltschaft Düsseldorf 0 0 0 0 16 - JM Staatsanwaltschaft Essen 0 3 15 0 0 - JM Staatsanwaltschaft Hagen 0 0 0 0 0 Fahhradwerkstatt in 70 m Entfernung JM Staatsanwaltschaft Kleve 0 0 0 34 0 - JM Staatsanwaltschaft Köln 0 2 31 0 0 - JM Staatsanwaltschaft Krefeld 0 0 26 0 0 - JM Staatsanwaltschaft Mönchengladbach 0 0 0 12 0 - JM Staatsanwaltschaft Münster 2 0 47 62 0 - JM Staatsanwaltschaft Paderborn 2 1 4 12 0 - JM Staatsanwaltschaft Siegen - JZ 0 0 0 14 8 (von 14) - JM Staatsanwaltschaft Wuppertal 0 0 0 0 0 Die Topographie des Bergischen Landes führt dazu, dassdie Fahrradnutzung keine Bedeutung hat. JM Verwaltungsgericht Aachen - JZ 0 0 0 50 0 - JM Verwaltungsgericht Arnsberg 0 0 6 2 0 - JM Verwaltungsgericht Düsseldorf 0 1 0 - JM Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 0 1 0 - JM Verwaltungsgericht Köln 0 1 9 (von 24) 15 (von 24) 10 (von 24) Die 15 witterungsgeschützten Abstellplätze stehenausschließlich den Mitarbeiter/-innen zur Verfügung JM Verwaltungsgericht Minden 0 0 0 40 0 - JM Verwaltungsgericht Münster 0 0 0 2 2 MGEPA Ministerium 7 2 8 ca. 35 ca. 35 Reifenfüllanlage MGEPA ZLG Fehlanzeige 0 Fehlanzeige MGEPA LZG Bochum Fehlanzeige 0 Fehlanzeige MGEPA LZG Bielefeld 1 0 Fehlanzeige LRH LRH 0 0 Abstellanlagen gem. mit dem benachbarten FA MWEIMH 3 2 40 40 MWEIMH MPA NRW 7 4 4 1 Segway MWEIMH LBME NRW 24 22 22 MWEIMH GD NRW 9 21 21 MAIS Dienstgebäude Fürstenwall 25 4* 2 37 37 * davon ein Pedelec; Fahrradkeller vorhanden MAIS Landesinstitut für Arbeitsgestaltung LIA.nrw: MAIS Gurlittstraße 0 2 10 0 überdacht MAIS Ulenbergstraße 0 10 0 überdacht 20 36 12 Tabelle zu IX-9 Anzahl Fahrräder Streifendienst offen witterungsgeschützt diebstahlsich er KPB Aachen 15 13 28 25 53 6 KPB Bielefeld 0 107 45 125 125 21 KPB Bochum 24 161 164 0 0 8 KPB Bonn 52 64 0 52 52 50 Stellplätze witterungsgeschützt 15 KPB Borken 30 21 54 65 29 Garage 13 KPB Coesfeld 39 12 0 98 98 0 KPB Dortmund 49 84 15 0 54 24 KPB Duisburg 57 116 35 41 66 32 KPB Düren 0 8 0 3 3 0 KPB Düsseldorf 0 207 115 0 87 5 KPB Enneppe - Ruhr 6 4 3 7 7 0 KPB Essen 15 161 0 0 6 9 KPB Euskirchen 0 6 0 4 4 4 KPB Gelsenkirchen 19 44 33 24 19 4 KPB Gütersloh 32 29 0 50 50 16 KPB Hagen 10 15 0 10 10 10 KPB Hamm 14 9 0 18 18 10 KPB Heinsberg 11 21 0 30 30 6 KPB Herford 12 17 0 33 33 12 KPB Hoch-Sauerland-Kreis 0 7 10 20 0 0 KPB Höxter 5 3 0 0 5 1 KPB Kleve 7 32 0 76 76 10 KPB Köln 0 117 24 219 243 43 Fahrräder außerhalb WD und FS 116 KPB Krefeld 2 20 30 45 45 19 KPB Lippe 13 7 0 13 13 7 KPB Märkischer Kreis 12 10 10 10 10 9 KPB Mettmann 25 36 17 31 31 Garagen 19 KPB Minden-Lübbecke 8 4 0 3 3 0 KPB Mönchengladbach 12 12 10 0 1 Garage 4 KPB Münster 98 7 0 98 98 88 KPB Oberbergischer Kreis 0 0 0 0 0 0 KPB Oberhausen 19 15 3 1 4 0 KPB Olpe 2 12 10 30 25 0 KPB Paderborn 37 21 0 68 0 22 KPB Recklinghausen 53 26 70 60 0 49 KPB Rhein-Erft-Kreis 15 32 0 0 20 15 KPB Rheinisch-Bergischer Kreis 4 17 4 11 11 4 KPB Rhein-Kreis Neuss 35 19 6 16 17 3 E-Bikes 35 KPB Rhein-Sieg-Kreis 8 22 32 16 16 3 KPB Siegen-Witgenstein 0 19 3 1 0 0 KPB Soest 13 26 26 34 60 8 KPB Steinfurt 56 36 25 117 112 46 KPB Unna 15 15 4 1 11 0 KPB Viersen 16 15 3 25 18 8 KPB Warendorf 40 18 0 12 50 16 KPB Wesel 31 22 0 31 31 26 KPB Wuppertal 13 15 0 9 13 13 LAFP NRW 136 419 981 108 0 0 LKA NRW 5 29 60 30 10 0 LZPD NRW 0 31 0 44 44 0 DHPol 1 13 0 3 0 2 Fahrradkeller 0 Einrichtung Anzahl Dienstfahrräd er Anzahl Duschen Anzahl Fahrradabstellplätze Sonstiges Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11412