LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1142 15.10.2012 Datum des Originals: 15.10.2012/Ausgegeben: 18.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 434 vom 27. August 2012 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/865 Verteilung der EEG-Mittel / Einkünfte von Windlandverpachtern und Sonnenkollektorbesitzern / Entwicklung des Strompreises im Land Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 434 mit Schreiben vom 15. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Verbraucherschützer beklagen zunehmend die steigenden Energiepreise. Die Kosten der Energiewende rücken zunehmend auch in das Blickfeld der Verbraucher. Im nächsten Jahr wird die EEG-Umlage von derzeit 3,5 Cent auf rund 5 Cent je Kilowattstunde stark angehoben . Die Kosten für einen Durchschnittshaushalt werden laut diverser Medienberichte auf 125 bis 185 Euro pro Monat ansteigen. Die Förderung erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Bestandteil des Planes zur Energiewende . Allerdings stellt sich die Frage, wie die EEG-Mittel, die im nächsten Jahr rund 20 Milliarden betragen werden, zwischen Betreibern, Investoren, Herstellern und Landverpächtern aufgeteilt wird und ob die Summen gerechtfertigt sind. Die Energiewende ist ein gesamtgesellschaftlicher Kraftakt, der nicht zu einer ungerechten Vermögensumverteilung führen darf, wie zunehmend befürchtet wird. Nordrhein-Westfalen fällt als bevölkerungsreichstem Bundesland und starkem Wirtschaftsstandort besondere Bedeutung zu. Um unsere wirtschaftliche und soziale Situation nicht negativ zu beeinträchtigen, müssen die Folgen der Maßnahmen zur Energiewende genau beobachtet und analysiert werden. Andernfalls wird die Akzeptanz zurückgehen und das Jahrhundertprojekt gefährden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1142 2 1. Wie verteilen sich die EEG-Mittel jährlich seit Einführung auf Betreiber, Investoren , Hersteller und Landverpächter? Gem. § 16 Abs. 1 des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) erhalten Anlagenbetreiber und Anlagenbetreiberinnen für Strom aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, die EEG-Vergütung entsprechend der §§ 18 -33 EEG. Investoren, Hersteller oder Landverpächter erhalten keine EEG-Mittel, sofern sie nicht eigenständig Anlagen betreiben. 2. Wie haben sich die Energiekosten pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt in Nordrhein-Westfalen seit der Einführung des EEG verändert? Die Energiekosten eines Haushaltes setzen sich aus den Faktoren Raumwärme, Warmwasser , Strom (Kochen und Licht), und Kraftstoffe zusammen. Der Landesregierung liegen hierzu nur Bundeszahlen vor. Danach sind seit dem Jahr 2000 (Ablösung des Stromeinspeisegesetzes durch das EEG) die jährlichen Energiekosten von 2.019 € auf 2.641 € im Jahr 2010 gestiegen. Der Anteil an den jährlichen Konsumausgaben eines Haushaltes stieg von 6,4 Prozent auf 7,5 Prozent. Der nachstehenden tabellarischen Strompreisentwicklung des BdEW wird der durchschnittliche Strompreis eines Drei-Personen-Haushaltes mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh/a. in Cent/kWh zu Grunde gelegt. Eine NRW-spezifische Preisbetrachtung gibt es auch bei den Fachverbänden nicht. Der Strompreis hat sich folgendermaßen entwickelt: 2000 13,94 ct./kWh 2001 14,32 ct./kWh 2002 16,11 ct./kWh 2003 17,19 ct./kWh 2004 17,96 ct./kWh 2005 18,66 ct./kWh 2006 19,46 ct./kWh 2007 20,64 ct./kWh 2008 21,65 ct./kWh 2009 23,21 ct./kWh 2010 23,69 ct./kWh 2011 25,23 ct./kWh 2012 25,74 ct./kWh Die Entwicklung des Anteils der EEG-Umlage am Strompreis sieht wie folgt aus: Entwicklung der EEG- Umlage Jahr EEG-Umlage [ct/kWh] 2003 0,41 2004 0,58 2005 0,68 2006 0,88 2007 1,02 2008 1,12 2009 1,13 2010 2,047 2011 3,530 2012 3,592 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1142 3 Aus der EEG-Umlage wurde im Jahr 2012 von 3,592 Cent ein Anteil von 2,06 Cent für die Förderung der erneuerbaren Energien verwendet. Die zusätzlichen 1,53 Cent werden durch Befreiungstatbestände von der EEG-Umlage, wie z.B. die besondere Ausgleichsregelung für die energieintensive Industrie, dem Eigenverbrauch oder der Marktprämie verursacht. 3. In welchen Spannen bewegen sich die Grundpachteinnahmen pro Windrad bei Grundbesitzern in Nordrhein-Westfalen? Pachtverträge zwischen Grundbesitzern und Grundbesitzerinnen sowie Anlagenbetreibern und Anlagenbetreiberinnen sind privatrechtlicher Natur. Über Vertragsinhalte insbesondere im Hinblick auf Pachteinnahmen hat die Landesregierung keinen Überblick. 4. In welchen Spannen bewegen sich die Einnahmen von Sonnenkollektorbetrei- bern pro qm2 genutzter Fläche in Nordrhein-Westfalen. Die Bezeichnung Sonnenkollektor steht für einen thermischen Solarkollektor, der mit der absorbierten Sonnenenergie ein Übertragungsmedium (Heizwasser) aufheizt. Vorrichtungen zur Gewinnung von elektrischer Energie in Photovoltaikanlagen werden als Solarmodule bezeichnet. Sowohl die Einnahmen von Solarkollektoren als auch die Einnahmen von Photovoltaikanlagen pro m2 genutzter Fläche sind der Landesregierung nicht bekannt. 5. Hält die Landesregierung diese Summen für gerechtfertigt? Siehe Antworten zu Frage 3 und 4.