LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11441 09.03.2016 Datum des Originals: 07.03.2016/Ausgegeben: 14.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4366 vom 29. Januar 2016 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/10950 Einführung einer Europäischen Arbeitslosenversicherung – Was unternimmt die Landesregierung ? Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 4366 mit Schreiben vom 7. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ausschuss Europa und Eine Welt hat sich am 13. März 2015 mit dem Thema Europäische Arbeitslosenversicherung beschäftigt und einen gemeinsamen Entschließungsantrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN (Drs. 16/8141) mehrheitlich angenommen. Im Rahmen der Antragsberatung erläuterte der Angeordnete Josef Neumann (SPD) die Erwartungen der Ausschussmehrheit an die Landesregierung: „Eine europäische Arbeitslosenversicherung wäre in Zukunft ein wichtiges Zeichen für ein soziales Europa, für ein Europa der Menschen. Deshalb sei es sicherlich wichtig, dass der Ausschuss dieses Zeichen sende und die Landesregierung noch einmal gebeten werde, dieses Anliegen positiv in Europa zu begleiten .“ (APr 16/857, S. 21) Vorbemerkung der Landesregierung In dem am 13. März 2015 vom federführenden Ausschuss für Europa und Eine Welt beschlossenen Entschließungsantrag (LT-Drs. 16/8141) wurde die Landesregierung aufgefordert, „die derzeitige Diskussion um die europäische Arbeitslosenversicherung auf allen Ebenen positiv zu begleiten und die Ergebnisse dieser Diskussion wohlwollend zu prüfen.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11441 2 1. Welche konkreten Aktivitäten hat die Landesregierung zur Umsetzung des Ausschusses -Beschlusses unternommen? Bereits im Vorfeld der Entschließung hat die Landesregierung, namentlich Frau Staatsministerin a.D. Dr. Schwall-Düren, durch eigene Aktivitäten zur Diskussion auf europäischer Ebene beigetragen. So war die Arbeitslosenversicherung beispielsweise ein Thema des in der Brüsseler Landesvertretung durchgeführten Symposiums „Die Soziale Agenda für die neuen EU- Akteure“. In dem von der Forschungsinitiative NRW in Europa der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf herausgegebenen Sammelband „Ein soziales Europa ist möglich“ ist ein Kapitel der Europäischen Arbeitslosenversicherung gewidmet, Frau Staatsministerin a.D. Dr. Schwall-Düren ist in ihrem Beitrag ebenfalls hierauf eingegangen. In ihrer Rede zur öffentlichen Präsentation des Bandes am 23.04.2015 in der Villa Horion hat Frau Staatsministerin a.D. unter Erwähnung des AEEW-Beschlusses die europäische Arbeitslosenversicherung als Beispiel gelebter Solidarität unter den europäischen Bürgerinnen und Bürgern hervorgehoben, die darüber hinaus als automatischer Konjunkturstabilisator dienen und starke Rezessionen deutlich abmildern könnte. Gleichwohl hat sie aber auch deutlich gemacht, dass von einer kurzfristigen Einführung nicht auszugehen ist, zumal vermutlich auch eine Änderung des europäischen Primärrechts erforderlich wäre. 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Haltung Nordrhein-Westfalens unterstützt? Pläne zur europäischen Arbeitslosenversicherung werden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Kenntnisstand der Landesregierung derzeit nicht verfolgt. 3. Wird es eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens zu diesem Thema geben? Nein. 4. Falls nein, warum nicht? In der aktuellen politischen Lage in Europa ist nach Einschätzung der Landesregierung davon auszugehen, dass eine derartige Initiative – so sie überhaupt im Bundesrat mehrheitsfähig wäre – zum derzeitigen Zeitpunkt nicht die gewünschte Wirkung entfalten würde. Die Landesregierung beobachtet die politische Entwicklung jedoch genau und wird gegebenenfalls erforderliche Initiativen einleiten, wenn sich die Situation ändert. 5. Welche konkreten Schritte plant die Landesregierung, um den Beschluss des Landtages zur Europäischen Arbeitslosenversicherung umzusetzen? Derzeit sind keine weiteren Schritte geplant, da die Europäische Arbeitslosenversicherung in der Europäischen Kommission zurzeit nicht prioritär politisch verfolgt wird. Sofern das Thema dort wieder verstärkt aufgegriffen wird, wird die Landesregierung – wie im Beschluss gefordert – die Diskussion wieder mit eigenen Aktivitäten positiv begleiten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11441