LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11454 10.03.2016 Datum des Originals: 09.03.2016/Ausgegeben: 15.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4449 vom 3. Februar 2016 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/11102 Zugang von ehrenamtlich Tätigen zu Notunterkünften für Flüchtlinge Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4449 mit Schreiben vom 9. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Flüchtlingsbetreuung und -versorgung gibt es nach wie vor ein hohes ehrenamtliches Engagement. Gerade in Notunterkünften werden viele Angebote im kulturellen Bereich, zum Spracherwerb oder zur Freizeitgestaltung von engagierten ehrenamtlich Tätigen getragen. Dazu müssen die Helferinnen und Helfer auch Zugang zu den Unterkünften haben. 1. Wie ist der Zugang für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zu den Notunterkünften in Nordrhein-Westfalen derzeit geregelt? 2. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basieren die Zugangsvorschriften zu den Notunterkünften für Flüchtlinge? Der Zugang zu den Einrichtungen richtet sich nach den geltenden zivilrechtlichen Regelungen. Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem jeweiligen Betreiber. Für die Beschäftigung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sind daneben unter Umständen die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften maßgeblich. Derzeit wird eine Handreichung für die Betreiber der Unterkünfte erstellt, welche konkrete Empfehlungen für den Umgang mit ehrenamtlichen Helfern sowie für deren Zutritt zu den Landeseinrichtungen beinhaltet. Im Rahmen der Handreichung sollen die Betreiber der Einrichtungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern sensibilisiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11454 2 Dabei wird das Gleichgewicht zwischen der Würdigung und der Einbindung des ehrenamtlichen Engagements auf der einen Seite sowie der Sicherheit und der Sicherung bestimmter Betriebsabläufe in der Einrichtung auf der anderen Seite besonders in den Blick genommen, denn die Landesregierung ist sich darüber bewusst, dass die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer eine wesentliche Stütze unseres Erstaufnahmesystems sind . Nur durch die tatkräftige Unterstützung dieser Menschen konnte im vergangenen Jahr die Unterbringung und Versorgung aller nach NRW kommenden Menschen gewährleistet werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11454