LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11459 11.03.2016 Datum des Originals: 10.03.2016/Ausgegeben: 16.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4459 vom 11. Februar 2016 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/11121 Wie geht es weiter an den Drehscheiben für Flüchtlinge in NRW? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4459 mit Schreiben vom 10. März 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem 21. September werden am Flughafen Köln-Bonn Flüchtlinge aus ankommenden Sonderzügen erstversorgt und mit Bussen in Erstaufnahmen gefahren – zunächst im Zwei-Tage- Rhythmus im Wechsel mit Düsseldorf. Seit Mitte Dezember gibt es Unterstützung aus Dortmund . Zurzeit kommen alle vier Tage Sonderzüge – sogenannte „Trains of Hope“ – in Köln- Bonn an. Eingerichtet wurde die Drehscheibe auf Geheiß des nordrhein-westfälischen Innenministers . Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert die drei Drehscheiben und schreibt: „Während die Flüchtlinge in der Vergangenheit fast ausschließlich von sich aus in die Erstaufnahmeeinrichtungen kamen oder von den Ausländerbehörden dorthin geschickt wurden, werden die Flüchtlinge seit September 2015 auch direkt von der deutsch-österreichischen Grenzregion nach NRW gebracht.“ In der Vergangenheit war es üblich, dass Polizeibehörden aufgelesene Schutzsuchende ohne Begleitung nach Dortmund schickten. In den letzten Wochen wurde viel darüber spekuliert, wie es mit den Drehscheiben in NRW weitergeht. Die Stadt Essen lehnte es vor ca. drei Wochen ab, die Helferinnen und Helfer an den Drehscheiben in Düsseldorf, Köln und Dortmund ab Februar zu unterstützen. Nun gibt es Überlegungen, die Drehscheiben zusammenzuführen und nur noch eine von ihnen zu betreiben . Die Drehscheiben arbeiten auch sehr unterschiedlich, und zurzeit kommt es in Köln zum vermehrten Einsatz von Polizisten und Soldaten, um Flüchtlinge an einer Weiterreise zu hindern . Die Helferinnen und Helfer der Drehscheibe kritisieren diese Entwicklung und haben sich schon vermehrt mit Verbesserungsvorschlägen an die Stadt gewandt. Laut der Leiterin der Ausländerbehörde ist die Beihilfe zu einem illegalen Aufenthalt strafbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11459 2 1. Welche Beschwerden, Anliegen und Anregungen haben Flüchtlingshelferinnen, und -helfer, Flüchtlinge, Mitarbeiter der Hilfsorganisationen, Ehrenamtler und städtische Helfer seit dem 21. September an die Landesregierung und ihre Gliederungen gerichtet? Die Drehkreuze werden auf Bitten der Landesregierung von den Städten Dortmund, Düsseldorf und Köln betrieben. Die Wahrnehmung der übernommenen Aufgabe erfolgt dabei eigenverantwortlich auf der Grundlage von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen. Daher haben weder ehrenamtliche Helfer noch sonstige Personen Beschwerden, Anliegen und Anregungen direkt an die Landesregierung herangetragen. 2. Wurden die angezeigten Mängel usw. beseitigt und Anregungen umgesetzt? Siehe Antwort zu Frage Nr. 1 3. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für alle Beteiligten (Flüchtlinge, Stadt, Polizei , Helfer usw.) rund um die Drehscheibe ab dem Zeitpunkt des Eintreffens der Sonderzüge? Für den Betrieb der Drehscheibe gilt die mit den einzelnen Kommunen abgeschlossene öffentlich -rechtliche Vereinbarung. Der Empfang und die Erstversorgung an den Drehkreuzen umfasst: - eine adäquate und dem Zustand der eintreffenden Menschen angepasste Versorgung mit Nahrung und Getränken - eine dem Zustand der eintreffenden Menschen entsprechende Möglichkeit zur medizinischen Erstversorgung - die Bereitstellung von Sanitäranlagen in ausreichendem Umfang - dem Zustand der Menschen entsprechende Versorgungsleistungen, die zu einer Erstversorgung und einer Weiterreise erforderlich sind - Bereitstellung und Vermittlung von notwendigen Informationen in den jeweils erforderlichen Sprachen. Im Anschluss erfolgt die Weiterverteilung der angekommenen Flüchtlinge über bereitgestellte Busse zu den vorgesehenen Landeseinrichtungen. Rechte und Pflichten bestimmen sich nach den allgemeinen Rechtsnormen wie beispielsweise den Regelungen des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des StGB und der StPO sowie des Polizei- und Ordnungsrechts. 4. Wie wird zukünftig in Deutschland mit Flüchtlingen verfahren, die „aufgegriffen“ werden und auf eigene Faust weiterreisen wollen? Insoweit gelten die Vorgaben nach den maßgebenden Rechtsnormen (vgl. Antwort auf Frage 3). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11459 3 5. Welche weiteren Planungen in Bezug auf die Drehscheiben gibt es? Das Land plant in Abstimmung mit den Trägerkommunen die Drehscheibenfunktion in eigener Zuständigkeit am Standort Düsseldorf für das gesamte Land NRW zu betreiben. Die Übernahme des Drehkreuzes durch das Land wird derzeit von der Bezirksregierung Arnsberg vorbereitet . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11459