LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11463 14.03.2016 Datum des Originals: 11.03.2016/Ausgegeben: 17.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4324 vom 20. Januar 2016 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/10860 Wird der Jülicher Atommüll in die USA transportiert? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 4324 mit Schreiben vom 11. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zwischenlager in Jülich werden nach wie vor in 152 Castorbehältern die Brennelemente des im Jahr 1988 abgeschalteten AVR-Versuchsreaktor gelagert. Betreiber des Lagers ist die zuständige Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), die seit September 2015 die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung der Brennelemente trägt. Schon seit 2013 gibt es für das Zwischenlager Jülich keine gültige Betriebserlaubnis mehr, weshalb der für die Atomaufsicht in Nordrhein-Westfalen zuständige Wirtschaftsminister Garrelt Duin im Sommer 2014 die schnellstmögliche Räumung des Lagers angeordnet hat. Zur Zukunft des Kernbrennstoffs sollten drei Optionen geprüft werden: Ein Verbleib in Jülich durch den Bau eines neuen Zwischenlagers, ein Transport ins Zwischenlager in Ahaus oder eine Rückführung in die USA. Unter Berufung auf eine Veröffentlichung der US-Energiebehörde berichtete die Aachener Zeitung am 20.01.2016, dass von amerikanischer Seite keine Bedenken gegen eine Verschiffung des Kernbrennstoffs in die USA bestünde. Man rechne sogar nicht nur mit den 152 Castoren aus Jülich, sondern darüber hinaus auch mit den in Ahaus eingelagerten 305 Castoren aus dem ehemaligen Hochtemperaturreaktor aus Hamm- Uentrop (THTR). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11463 2 1. Wie steht die Landesregierung zu den Plänen, die 152 Castorbehälter aus Jülich in die USA zurückzuführen? Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als atom-rechtliche Aufsichtsbehörde hat die unverzügliche Räumung des AVR-Behälterlagers mit 152 Castoren (Bauart CASTOR® THTR/AVR) auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich angeordnet. Die Option, die Brennelemente des AVR in die USA zurückzuführen, ist eine der drei Möglichkeiten , die geprüft werden, um der Anordnung der Aufsichtsbehörde zur unverzüglichen Räumung nachzukommen. 2. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass auch ein Transport der THTR- Brennelemente aus dem Zwischenlager in Ahaus in Betracht gezogen wird? Gegenstand der Vereinbarung zwischen Bund, Land und dem United States Department of Energy (DOE) sind ausschließlich die Brennelemente aus dem Versuchsreaktor AVR. 3. Befürwortet die Landesregierung einen Transport der THTR-Castoren aus Jülich in die USA? Die THTR-Castoren befinden sich im Zwischenlager Ahaus. Des Weiteren siehe Antwort auf Frage 2. Im Übrigen bleibt es für die Landesregierung bei der getroffenen Festlegung, dass sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch NRW abgelehnt werden. 4. Was unternimmt der für die Atomaufsicht in Nordrhein-Westfalen zuständige Minister , um die Verfahren zu beschleunigen und damit den rechtlich kritischen Zustand des Jülicher Zwischenlagers ohne gültige Betriebserlaubnis zu beenden? Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz, bei dem die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrung und Beförderung der Kernbrennstoffe geführt werden. 5. Welche der drei diskutierten Optionen für die Jülicher Brennelemente (USA, Ahaus , Neubau in Jülich) wird vor dem Hintergrund der atomrechtlichen Anordnung von der Landes-regierung favorisiert? Es liegt in der Betreiberverantwortung der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN), der von der Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen angeordneten unverzüglichen Entfernung der AVR-Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager nachzukommen . JEN hat dafür die erforderlichen Genehmigungen zu erwirken und die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit der Verbleib der Kernbrennstoffe bei einem zum Besitz Berechtigten nach § 5 Abs. 1 S. 1 Atomgesetz sichergestellt werden kann. Für die Landesregierung haben die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung bei einer Entscheidung über den Umgang mit den AVR-Brennelementen höchste Priorität. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11463