LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11464 14.03.2016 Datum des Originals: 11.03.2016/Ausgegeben: 17.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4450 vom 10. Februar 2016 der Abgeordneten Dr. Anette Bunse CDU Drucksache 16/11103 Realisierung der mit dem Schreiben vom 29. Dezember 2015 aufgezeigten „Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für zugewanderte Kinder und Jugendliche“ Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 4450 mit Schreiben vom 11. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem Maßnahmenpapier des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein -Westfalen für zugewanderte Kinder und Jugendliche vom 29. Dezember 2015 geht hervor , dass das Land Nordrhein-Westfalen den Schulen künftig weitere Ressourcen zur Verfügung stellt, damit diese den großen Herausforderungen durch die hohe Anzahl an zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gerecht werden können. So werden laut Schulministerium in 2015 und 2016 insgesamt 5.766 zusätzliche Stellen für die Beschulung von zugewanderten Schülerinnen und Schülern eingesetzt. Unter anderem heißt es auf Seite 3 des Schreibens: „Eine Mio. Euro werden für Aushilfen im Bereich „Integration durch Bildung“ bereitgestellt, um auch die Schulen zu unterstützen, die nur vereinzelt Flüchtlingskinder aufnehmen und daher nicht an den Stellen für Vorbereitungs- und Auffangklassen partizipieren. Die Mittel sind insbesondere für nebenamtliche oder geringfügige Honorarverträge vorgesehen.“ Vorbemerkung der Landesregierung Zur Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen stellt der Haushalt 2016 im Vergleich zum Haushalt 2015 zusätzliche Grundstellen für die Unterrichtsversorgung sowie für die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11464 2 Deutschförderung Stellen als Mehrbedarf zur Verfügung. Darüber hinaus wird eine Mio. EUR für Aushilfen bereitgestellt. Die erforderlichen Erlasse werden den Bezirksregierungen bis Mitte März vorliegen. 1. Wer ist für die Verteilung der Gelder aus diesem „1-Mio-Euro-Topf“ zuständig? Die Zuständigkeit für die Verteilung der bei Kapitel 05 300 Titel 427 25 veranschlagten Aushilfsmittel im Rahmen der „Integration durch Bildung“ liegt bei den Bezirksregierungen. Diese bewirtschaften die Mittel eigenständig. 2. Nach welchen Kriterien werden diese Gelder verteilt? Mit den Mitteln sollen – wie in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage zitiert - insbesondere Schulen unterstützt werden, die nur vereinzelt geflüchtete Kinder aufnehmen und daher nicht an den Stellen für Vorbereitungs- und Auffangklassen partizipieren. Die Mittel können eingesetzt werden, wenn grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Einsatz der Stellen zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung und interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Integration durch Bildung nach Maßgabe des RdErl. vom 29.06.2012 - Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen und Stellen zur Koordination, Beratung , Fortbildung und Qualitätsentwicklung – (BASS 14-21 Nr.4) gegeben sind und die Bildung von Lerngruppen wie bspw. Vorbereitungs- und/oder Auffangklassen nach Maßgabe des RdErl. vom 21.12.2009 – Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte , insbesondere im Bereich der Sprachen – (BASS 13-63 Nr.3) aufgrund geringer Schülerzahlen (weniger 15) nicht angezeigt ist. 3. Wer sind die Antragsteller, die sich auf die Gelder aus dem „Fördertopf“ bewerben ? Die Antragsteller sind die Schulen. 4. Wieviel Gelder sind bereits aus diesem „Topf“ verbraucht? Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Wie werden Schulleiterinnen und Schulleiter über die Existenz dieser Fördermöglichkeit informiert? Das Ministerium für Schule und Weiterbildung veröffentlicht die erforderlichen Informationen in „Schule NRW“ und im Bildungsportal. Es ist darüber hinaus Aufgabe der Bezirksregierungen , die Schulleiterinnen und Schulleiter in Schulleitungsdienstbesprechungen zu informieren. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11464