LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11465 14.03.2016 Datum des Originals: 11.03.2016/Ausgegeben: 17.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4349 vom 28. Januar 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/10923 Wann wird das Kibiz reformiert? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 4349 mit Schreiben vom 11. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie wiederholten Aussagen von Ministerin Kampmann zu entnehmen war, sollen 331 Millionen Euro der freigewordenen Mittel des gekippten Betreuungsgeldes den Kindertageseinrichtungen des Landes zugeführt und befristet bis einschließlich des Kindergartenjahres 2017/2018 die Kindpauschalen auf 3 Prozent angehoben werden. Diese Maßnahme erfordert jedoch eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes noch vor dem 1. August 2016, folglich bleiben für die parlamentarischen Beratungen nur noch sechs Monate. Ferner hat die Ministerin angekündigt, dass das bisherige Kinderbildungsgesetz durch ein neues Kindergartengesetz ersetzt werden soll und dafür unter anderem Mindestpersonalschlüssel , Qualitätsstandards und die Finanzstruktur auf den Prüfstand gestellt werden. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist jedoch vor dem Ende der Legislaturperiode nicht mehr beabsichtigt. Da die Erhöhung der Kindpauschalen auf 3 Prozent jedoch nur bis 2018 gelten soll, erscheint die Verabschiedung des neuen Kindergartengesetzes vor dem 1. August 2018 als zwingend. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11465 2 1. Wie gestaltet sich der Zeitplan der Landesregierung für die zum Kindergartenjahr 2016/17 geplante Reform des Kinderbildungsgesetzes, mit der die Verteilung der Gelder des Betreuungsgeldes und die Erhöhung der Kindpauschalen auf drei Prozent vollzogen werden soll? Nach der Planung der Landesregierung soll die Gesetzesänderung zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 in Kraft treten. 2. Wann hat die Landesregierung den Entschluss gefasst, das Kinderbildungsgesetz durch ein neues Kindergartengesetz zu ersetzen? Der Änderungsbedarf des KiBiz wurde bereits im Koalitionsvertrag 2010 angesprochen und die Revision des KiBiz wurde im Koalitionsvertrag 2012 festgeschrieben. Die Landesregierung hat entschieden, dabei schrittweise vorzugehen. Es war ihr wichtig, die dringendsten Schwachstellen des ursprünglichen KiBiz bereits zum Kindergartenjahr 2011/2012 zu beseitigen und weitere Verbesserungen umzusetzen. Mit dem zweiten Revisionsschritt zum Kindergartenjahr 2014/2015 wurde der Weg der qualitativen Weiterentwicklung daher kontinuierlich weitergegangen und auch die neuen Förderleistungen wurden alleine aus Landesmitteln finanziert. Das Land stellt allein hierfür 100 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Das ursprüngliche Ziel – ein neues Gesetz – hat die Landesregierung damit nicht aus dem Blick verloren, gleichzeitig aber immer wieder auch betont, dass weitere Verbesserungen nicht allein vom Land gestemmt werden können. Vor dem Hintergrund der Entscheidungen, jeweils befristet für die nächsten drei Jahre, das Betreuungsgeld in Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang der frühkindlichen Bildung zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus gemeinsam mit den Kommunen auch die bislang nicht auskömmliche Dynamisierung befristet für die nächsten drei Kindergartenjahre zu erhöhen, wurde im Dezember 2015 zwischen Land und Kommunen vereinbart, bis zum Ende der Legislatur eine Verständigung auf Eckpunkte für ein neues Gesetz zu erzielen. 3. Zu Beginn welchen Kindergartenjahres plant die Landesregierung mit der Verabschiedung des angekündigten neuen Kindergartengesetzes, welches das Kinderbildungsgesetz ersetzen soll? Auf der Grundlage der mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarung aus Dezember 2015 plant die Landesregierung, bis zum Ende der Legislaturperiode Eckpunkte für ein neues Gesetz im Dialog mit den Spitzenverbänden der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege sowie den Kirchen zu erarbeiten. Das neue Gesetz soll in der neuen Legislatur in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden, die Verabschiedung obliegt dem Gesetzgeber . Das neue Gesetz soll dann mit der für die Träger notwendigen Vorlaufzeit schnellstmöglich in Kraft treten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11465 3 4. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung bisher unternommen, um Elemente wie beispielsweise Mindestpersonalschlüssel, Qualitätsstandards und die Finanzstruktur, die in einem komplett neuen Kindergartengesetz Berücksichtigung finden sollen, auf den Prüfstand zu stellen? 5. Plant die Landesregierung bei der Finanzierungsstruktur der Kindertageseinrichtung die Abkehr vom Kindpauschalensystem? Das Kinder- und Jugendministerium hat neben der kontinuierlichen fachlichen Arbeit erste Gespräche mit Beteiligten geführt. Da die Eckpunkte für ein neues Gesetz in diesem Prozess erarbeitet werden, können jetzt noch keine Festlegungen für ein Finanzierungssystem vorgenommen werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11465