LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/11477 15.03.2016 Datum des Originals: 14.03.2016/Ausgegeben: 18.03.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4460 vom 14. Februar 2016 der Abgeordneten Ralf Witzel und Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/11128 Umgang des staatlichen Glücksspielanbieters WestSpiel mit wertvollen Exponaten – Welches weitere Schicksal steht dem achtlos durchgebohrten Warhol-Kunstwerk mit den kolorierten Abbildungen von Marilyn Monroe nun bevor? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4460 mit Schreiben vom 14. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der landeseigene Glücksspielanbieter WestSpiel macht bereits seit Jahren im operativen Geschäft beträchtliche Verluste. Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans sieht mindestens auch für die restlichen Jahre dieses Jahrzehnts nach eigenen Angaben keine Perspektive, wieder ein verlustfreies Betriebsergebnis zu erreichen. Die Bruttospielerträge sind seit dem Jahr 2010 von einst 89,7 Mio. Euro auf zuletzt 72,9 Mio. Euro gesunken. Die eigentlich vorgesehenen Planansätze haben allerdings die Zielsetzung von 106,7 Mio. Euro bzw. 78,2 Mio. Euro vorgesehen, die deutlich verfehlt worden sind. Es ist für alle vier Standorte in Nordrhein-Westfalen der Regelfall, dass die Planvorgaben nicht erreicht werden. Infolge des Umsatzrückgangs ist auch die Spielbankenabgabe, mit deren Hilfe auch anteilig wohltätige Organisationen finanziert werden, kontinuierlich zurückgegangen: von 39,9 Mio. Euro auf zuletzt 28,0 Mio. Euro. Der Planungsansatz für 2010 hat damals noch 63,9 Mio. Euro vorgesehen. Aufgrund der anhaltend negativen geschäftlichen Entwicklung hat der Finanzminister inzwischen sogar die Abgabensätze der Spielbanken abgesenkt, um seine Staatscasinos nicht zu überfordern. Als am stabilsten galt bislang der Standort Duisburg mit dessen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11477 2 Schwerpunkt Automatenspiel, doch auch dort hat sich allein zwischen 2012 und 2014 die Spielbankenabgabe von 26,6 Mio. Euro auf 12,7 Mio. Euro mehr als halbiert. Insbesondere um zugleich risikoreiche Investitionen für einen fünften Spielbankenstandort in Köln tätigen zu können und ebenso Einnahmen für den Landeshaushalt zu erzielen, hat der Finanzminister den Verkauf zweier wertvoller Exponate des Künstlers Andy Warhol verlangt: Die Werke „Four Marlons“ und „Triple Elvis“ sind bekanntlich trotz eines anhaltenden breiten internationalen Protests vieler Kunstliebhaber beim Auktionshaus Christie’s New York bereits am 12. November 2014 versteigert worden. Die beiden Exponate haben Einnahmen von zusammen 151,5 Mio. Dollar, also rund 120 Mio. Euro, eingespielt. Diese Erlöse haben die vorherigen Expertenschätzungen noch um einen zweistelligen Millionenbetrag übertroffen. Die Anschaffung von "Triple Elvis" hat Ende der 70er Jahre nur 85.000 Dollar und von "Four Marlons" 100.000 Dollar gekostet. Die Wertsteigerung beträgt also gigantische rund 82.000 Prozent. Diese beiden Kunstwerke sind seinerzeit für die Dekoration der Aachener Spielbank genau wie das weitere Warhol-Exponat „Marilyn" angeschafft worden. Letztgenannter Siebdruck konnte laut Medienberichten nicht ebenso verkauft werden, da er von einem Haustechniker im Aachener Casino achtlos durchgebohrt worden ist. Es ist offenbar einfach ein Türknauf auf das Bild geschraubt worden. Das Kunstwerk „Marilyn“ besteht aus etlichen unterschiedlich kolorierten und nebeneinander angebrachten Darstellungen von Marilyn Monroe. In seinem unzerstörten Zustand hing es für längere Zeit im „Club Zero“, dem Nachtclub des Aachener Casinos. Das Warhol-Exponat ist hinter der dreiteiligen Glasstele des Künstlers Victor Bonato positioniert gewesen und hat sich visuell in dessen Zerrspiegel-Anordnung gebrochen. Unbekannt ist bislang, was seit dem Nachtclubeinsatz aus „Marilyn“ nach deren schwerer Beschädigung geworden ist und welche weitere Verwendung für das durchgebohrte Bild nun vorgesehen ist. Laut Zeitungsberichten ist WestSpiel zu der Einschätzung gelangt, dass eine Reparatur des angegriffenen Monroe-Drucks angeblich nicht möglich sei. Diesem Befund liegt sicherlich eine umfangreiche fachliche Expertise zugrunde. Die Zerstörung eines jeden Warhol-Exponats ist allein in kultureller Hinsicht ein ungeheurer Verlust. Angesichts der explosionsartigen Wertzuwächse der Warhol-Werke darf zugleich der materielle Schaden ebenso nicht außer acht gelassen werden. Die beiden versteigerten Warhol -Kunstgegenstände bei Christie’s sind längst nicht der Auktionsrekord für Warhols gewesen : Erst 2013 ist „Silver Car Crash Double Disaster“ für 105 Mio. Dollar und wenige Jahre zuvor „Eight Elvis“ für 100 Mio. Dollar versteigert worden. Es ist nicht erkennbar, aus welchen Gründen gerade die Monroes nicht ebenso im unzerstörten Zustand wenigstens einen beträchtlichen zweistelligen Millionenwert besitzen dürften. Der Erhalt des künstlerischen und materiellen Werts von im Landeseigentum befindlichen Kunstgegenständen sollte ein wichtiges Anliegen auch für die Landesregierung sein. Der Finanzminister sollte als Eigentümer von WestSpiel als Unternehmensbeteiligung seiner allein im Landeseigentum befindlichen NRW.BANK die Öffentlichkeit transparent informieren, welches Schicksal die Monroes zuletzt erfahren haben bzw. ihnen bald noch bevorsteht, wenn die angekündigten Aktivitäten dieser Landesregierung zur Sicherung von Kunst und Kultur im Landeseigentum beginnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11477 3 Vorbemerkung der Landesregierung Der bereits im Jahr 2014 thematisierte unsachgemäße Umgang mit wertvollen Kunstgegenständen ist inakzeptabel und es sind Maßnahmen zu ergreifen, die die seit vielen Jahren bestehenden Defizite abstellen. Die Fragesteller bewerten das von ihnen angesprochene Kunstwerk vor allem unter monetären Aspekten und gehen von einem keineswegs belegten, aber behaupteten, zweistelligen Millionenbetrag aus. Das ist nach der auch von Seiten der FDP-Landtagsfraktion geäußerten Empörung über die Veräußerung der Warhol-Drucke im vorletzten Jahr besonders bemerkenswert . Der Umgang mit einzelnen Vermögenswerten landeseigener Unternehmen ist darüber hinaus keine persönliche Angelegenheit eines Finanzministers. Vielmehr gehört die Wahrung des Unternehmensvermögens ebenso wie eventuelle Schadensersatzforderungen im Schadensfall zum operativen Geschäft eines Unternehmens, den Wirtschaftsprüfern und gegebenenfalls seiner Aufsichtsgremien. Auch Ausführungen der Fragesteller zur Ertragssituation von Westspiel, die im Übrigen in keinem Zusammenhang mit den gestellten Fragen stehen, sind unvollständig. Die Bruttospieleträge sind zuletzt in 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 9 % wieder auf 79,6 Mio. EUR angestiegen und lagen damit zudem über den Planvorgaben von 77 Mio. EUR. Eine Bewertung der Profitabilität von WestSpiel darf auch nur unter Berücksichtigung der Abgaben nach dem Spielbankgesetz NRW erfolgen. Ohne die Abgaben nach dem Spielbankgesetz NRW würde WestSpiel generell ein positives Ergebnis erzielen. In 2014 zum Beispiel hat WestSpiel 28 Mio. Euro an das Land und hiervon rd. 8,8 Mio. Euro an die Spielbankgemeinden abgeführt. Mit den Landeseinnahmen wird die Stiftung Wohlfahrtspflege gefördert. Die Ertragssituation der WestSpiel-Gruppe darf zudem nicht isoliert betrachtet werden. Es muss berücksichtigt werden, dass WestSpiel nach dem Spielbankgesetz NRW die Spielbanken in Nordrhein-Westfalen für das Land betreibt. Ziele des Spielbankgesetzes NRW sind nach § 1 u.a. die Spielsuchtbekämpfung, das Anbieten eines begrenzten Glücksspielangebotes , der Jugendschutz, die Vermeidung und Abwehr der Geldwäsche sowie die Gewährleistung eines sicheren und transparenten Spielbetriebs. Deshalb ist WestSpiel vor allem an den Zielen des Spielbankgesetzes NRW zu messen und ist nicht vorrangig auf eine möglichst hohe Profitabilität auszurichten. 1. An welchem genauen Ort hat sich das Warhol-Exponat „Marilyn“ seit seiner Zerstörung bis heute jeweils befunden? (bei Ortswechsel bitte mit Zeitangabe) Die Druckreihe befand sich an den folgenden Orten: 1977 – 2009 Spielbank Aachen 2009 – 2014 Unternehmenszentrale Duisburg 2014 wurde die Druckreihe fachmännisch eingelagert, da wegen der Umbauarbeiten in den einzelnen Spielbanken zurzeit keine geeigneten Präsentationsflächen existieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/11477 4 2. Welche einzelnen Anstrengungen sind seit der großen Beschädigung jeweils konkret unternommen worden, um durch eine Restaurierung einer völligen Wertevernichtung möglichst entgegenzuwirken? Zu keinem Zeitpunkt ist es zu einer „völligen Wertevernichtung“ der Druckreihe gekommen. Durch den Nachkauf eines Blattes konnte WestSpiel die Präsentation der Druckreihe auch nach 1988 fortsetzen. Zudem hat der Nachkauf aus dem Jahr 1988 in der Folge eine beachtliche Wertsteigerung erfahren. Das zeigt die im Jahr 2013 vorgenommene Wertermittlung. Grundsätzlich lässt das Unternehmen alle Kunstwerke regelmäßig von Restauratoren pflegen; „Marilyn“ wurde zuletzt 2009 einem Restaurator übergeben. 3. Liegen der Landesregierung plausible Erkenntnisse dafür vor, warum „Marilyn“ nicht ebenfalls einen zweistelligen Millionenwert in unzerstörten Zustand besitzen dürfte? Der von den Fragestellern kommunizierte Wert in Höhe einer zweistelligen Millionensumme ist aus der Luft gegriffen und nicht seriös belegbar. Ein Gutachten aus dem Jahr 2013 im Auftrag von WestSpiel hat den Verkehrswert auf 868.000 Euro geschätzt. 4. In welcher finanziellen Größenordnung ist eine Versicherung für den von West- Spiel angenommenen Totalschaden bei „Marilyn“ aufgekommen? Einen Totalschaden der Druckreihe hat es bei dem Vorfall vor knapp 30 Jahren nicht gegeben. Zu der Frage, ob für die Beschädigung des Druckes eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen wurde, liegen WestSpiel keine Erkenntnisse mehr vor. 5. Welche Destination bzw. weitere Verwendung steht „Marilyn“ nun zukünftig im Zuge der von der Landesregierung artikulierten Verantwortungsübernahme und Sicherung für die im Landeseigentum befindlichen Kunstwerke bevor? 2014 wurde die Druckreihe fachmännisch eingelagert, da wegen der Umbauarbeiten in den einzelnen Spielbanken zurzeit keine geeigneten Präsentationsflächen existieren. Nach Abschluss der Umbauarbeiten soll die Druckreihe wieder gezeigt werden. Damit verbleibt die Druckreihe in Nordrhein-Westfalen und bereichert die hiesige Kunstlandschaft. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/11477